Gewaltenteilung

Rechtsbrüche Systemfehler Legislative, Exekutive, Judikative, die drei Säulen eines Rechtsstaates!

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Was wir derzeit in verstärktem Masse in Deutschland beobachten, ist die Zurschaustellung eines Pseudo – Rechtsstaates auf offener Bühne mit allen seinen Systemfehlern, Rechtsmängeln und Demokratie – Defiziten. Tagtäglich werden uns die fehlende Trennung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative deutlich vor Augen geführt. Verfassungsrechtlern, Rechtsgelehrten und Mitglieder der Richter – Vereine sträuben sich die Haare angesichts des verheerenden und verqueren Rechtsverständnisses von Politikern, Staatsanwälten und Polizei. Es sind eben nicht nur handwerkliche Fehler, die diesen Vertretern der genannten Institutionen unterlaufen und die jeden Jurastudenten durch das Staatsexamen rasseln lassen würde, es ist die grundlegende rechtsstaatliche Orientierungslosigkeit, die sogar die sonst eher phlegmatischen Bürger aufhorchen lässt.



Da ruft z. B. der Präsident des Bundeskriminalamtes den Bundesinnenminister an und informiert ihn über einen eher difusen und noch nicht justiziablen Verdacht gegen einen Bundestagsabgeordneten. Hier liegt der erste Rechtsbruch und ein grundsätzlicher Systemfehler. Der Bundesinnenminister kann niemals gleichzeitig der Verfassungsminister sein, über die Einhaltung des Grundgesetzes/Verfassung haben in ganz Europa die Justizminister zu wachen. Die Polizeien und die Justiz des Bundes und der Länder haben keine Politiker über laufende Verfahren zu informieren, sie müssen einzig und alleine dem Gesetz verpflichtet sein und eine eigene Dienstaufsicht, eine Selbstverwaltung und einer eigenen Aufsichtsbehörde unterstellt sein.



Der Bundesinnenminister begeht einen Geheimnisverrat und eine Strafvereitelung im Amt, wenn er diesen Verdacht an die Mitglieder der Legislative weitergibt. Selten wurde die unheilige Verquickung zwischen Exekutive und Legislative so deutlich. Diese Information macht nun in der Legislative die Runde, was zu einem erneuten Rechtsbruch führt, wenn ein Abgeordneter der Legislative nun den Präsidenten des Bundeskriminalamtes anruft und somit die Legislative mit der Exekutive korrespondiert. Von Gewaltenteilung keine Spur mehr zu sehen.



Natürlich zieht ein solcher Verdacht weite Kreise bis in die Medien hinein, was zu einem weiteren Rechtsbruch und der Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Verdächtigen führt. Die Staatsanwaltschaft scheint von allen guten Geistern verlassen zu sein und gibt eine Pressekonferenz nach der anderen, in der sie ausführlich mit voller Namensnennung des Verdächtigen aus den Ermittlungsakten zitiert. Fassungslos steht der Jurist vor solchem Treiben der Staatsanwaltschaft. Es steht noch gar nicht fest, ob der Verdächtige sich überhaupt im Sinne des Gesetzes strafbar gemacht hat, da wird von den Staatsanwälten bereits coram publico gemutmasst und spekuliert. Dies steht der Staatsanwaltschaft gar nicht zu. Sie hat zu ermitteln, ob eine Straftat vorliegt und nach den Ermittlungen eine Abschlussverfügung zu erlassen. Die kann bedeuten, dass ein Straftatbestand nicht vorliegt, dann sind die Ermittlungen gemäss § 170 Abs. 2 StPO einzustellen, oder sie erledigt das Verfahren bei geringer Schuld mit Zustimmung eines Richters gemäss 153 a StPO mit einer Geldbusse oder sie kommt zu dem Schluss, dass der Beschuldigte angeklagt werden muss, weil ein strafrechtlich relevanter Verdacht sich so verhärtet hat, dass mit einer Verurteilung zu rechnen ist! Dann hat ein Gericht die Schuld oder Unschuld eines Angeklagten in öffentlicher Verhandlung festzustellen.


Und vorher ist keine Öffentlichkeit weder von der Polizei, noch von einem Minister, noch von einem Abgeordneten, noch von einem Staatsanwalt herzustellen! Deutschland erfüllt nicht einmal die Mindeststandards eines demokratischen Rechtsstaates, denn dieser beruht auf der strikten Gewaltenteilung von Legislative, Exekutive und Judikative! Diese drei Säulen tragen das Dach eines Rechtsstaates! Vermischen sich die drei Säulen zu einem einzigen Schmierentheater, dann handelt es sich eben nicht um einen Rechtsstaat, wie ihn die Politiker stets wie eine Monstranz vor sich her tragen, um ihn gleichzeitig durch ihr Handeln ad absurdum zu führen, wenn es um ihre eigene Haut geht!


Um einen Rechtsstaat handelt sich aber auch nur dann, wenn die Justiz von der Politik völlig unabhängig ist, also über eine eigene Finanzverwaltung, über einer eine eigene Disziplinargerichtsbarkeit und über eine eigene Verwaltung verfügt! Sie kann nur als tragende dritte Säule des Rechtsstaates angesehen werden, wenn sie nicht weisungsgebunden ist, wenn sie keinem Justizministerium Akteneinsicht zu gewähren hat und in alleiner Verantwortung nur dem Gesetz verpflichtet ist. Ausser Deutschland, Österreich und Tchechien erfüllen alle anderen Staaten der europäischen Union diese zwingenden Vorraussetzungen.


Dies hat Tradition in Deutschland. Die Reform der Justiz ist in den Wirren der Revolution von 1848 stecken geblieben. Seither hatte Deutschland eine Klassenjustiz in der Kaiserzeit, eine diesen Staat zutiefst verachtende Justiz in der Weimarer Republik, eine verbrecherische Justiz im III. Reich, eine tief belastete Wendehalsjustiz am Beginn der Bundesrepublik und heute eine ängstliche, weisungsgebundene Beamten – Justiz bis in die Neuzeit! Der neue Justizminister ist aufgefordert, die Mindestanforderungen an einen Rechtsstaat erstmals herzustellen! Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis der europäische Gerichtshof diesen Rechtsmangel öffentlich rügt!





Rainer Kahni dit Monsieur Rainer
Journalist und Buchautor
Mitglied von Reporters sans frontières



Aus dem BLOG Monsieur Rainer

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Geschrieben von

Rainer Kahni

Rainer Kahni besser bekannt unter dem Namen Monsieur Rainer ist Journalist und Buchautor. Er ist Mitglied von Reporters sans frontières.

Rainer Kahni

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