Leck mich am Arsch!
Ein in den Augen der Richter derber Ausdruck aber keine Beleidigung, schließlich beenden die Schwaben jede Unterhaltung mit diesem netten Satz.
"Der Ausspruch "Leck mich am Arsch" stellt im schwäbischen Sprachgebrauch keine strafbare Beleidigung (§ 185 StGB) dar. Denn er ist insoweit zwecks Beendigung eines Gesprächs oder Zurückweisung einer als Zumutung empfundenen Bitte gesellschaftlich akzeptiert."
(AG Ehingen, Beschl. v. 24.06.2009 - 2 Cs 36 Js 7167/09
Juristische Fakultät der Universität Tübingen
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