Mein Entwurf einer Verfassung

Verfassung 146 GG Ich stelle meinen Entwurf zur Diskussion und hoffe damit die Fragen zu beantworten!

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Die deutsche Verfassung

Präambel


Deutschland ist Bestandteil eines vereinten Europa in Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit, der Achtung der Menschenrechte, der Gewaltenteilung, des Verständnisses, der Freundschaft und des Friedens aller Menschen. Die Menschenrechtserklärung zu den europäischen Verträgen von Rom im Jahre 1953 bilden die Grundlagen unseres Handelns, Seins und ewigen Bestrebens.


I. Grundrechte

  1. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung von jedermann. Die Unversehrtheit von Leben, Leib und Geist, sowie die Freiheit sind das höchste Gut der Menschen und bedürfen des besonderen Schutzes des Staates und seiner Bürger.
  2. Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens, der Gerechtigkeit und der Solidarität in Deutschland und in der Welt. Es steht unverbrüchlich auf der Seite der Schwächeren, der Geknechteten, der Gefolterten und ächtet all diejenigen Staaten, die sich nicht an diese Grundsätze halten. Die Vollstreckung der Todesstrafe ist ein besonders verabscheuungswürdiges Staatsverbrechen. Der Export von Waffen aller Art ist generell untersagt. Deutschland ist ein sozialer Rechtsstaat.
  3. Der in dieser Verfassung festgeschriebene Geist der Achtung der Menschenrechte und der Menschenwürde bilden die Grundlagen eines friedlichen Zusammenlebens der Menschen. Diese Grundrechte binden alle Mandatsträger, Gesetzgeber, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
  4. Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht diese Verfassung oder die Rechte anderer verletzt.
  5. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Herkunft, seiner Rasse, seiner sexuellen Orientierung, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens, der religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisse sind unverletzlich.
  6. Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu bedienen. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung in allen bekannten Formen der Medien sind ein unverbrüchliches hohes Gut. Eine Zensur findet nicht statt. Kunst, Wissenschaft und Lehre sind frei. Der Artikel 6 der Verfassung entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. Eine Konzentration von Medien und Presseorganen in wenigen Konzernen ist nicht gestattet.
  7. Ehe, Familie und Lebensgemeinschaften stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Pflege und Erziehung der Kinder sind das alleinige Recht der Eltern. Gegen den Willen der Eltern dürfen deren Kinder nur von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen und ihrer Fürsorgepflicht nicht nachkommen. Die unehelichen Kinder sind den ehelichen Kindern gleichgestellt. Niemand darf die Adoption eines Kindes aufheben, es sei denn, das adoptierte Kind bedroht das Leben seiner Adoptiveltern. Jedes adoptierte Kind hat das Recht, Auskunft über seine wahre Herkunft zu verlangen und zu erhalten.
  8. Das gesamte Schulwesen, die fortführenden Schulen, die Gymnasien, die Hochschulen und Universitäten unterstehen der Aufsicht des Bundes. Das Recht auf Einrichtung privater Bildungseinrichtungen ist gewährleistet.
  9. Jeder Bürger Deutschlands hat das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen überall zu versammeln. Bei diesen Versammlungen darf jeder Bürger von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen. Die Versammlungen der Bürger unterliegen dem besonderen Schutz des Staates.
  10. Alle Bürger haben das Recht, auf ihre eigenen Kosten Vereine, Gesellschaften, Kirchen, religiöse Glaubensgemeinschaften oder Parteien zu gründen, solange sie die verfassungsmäßige Ordnung respektieren.
  11. Das Brief, Post und Fernmeldegeheimnis ist unverletzlich. Beschränkungen dürfen nur in besonderen Ausnahmefällen von einem Richter beim Verdacht einer schweren Straftat angeordnet werden. Ein eventuell anderslautendes erlassenes Gesetz ist nichtig.
  12. Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Arbeitsstätte frei zu wählen. Er muss zur Ausübung seines Berufes eine geeignete Qualifikation nachweisen. Die Mitgliedschaft in einem Berufsverband, Innung, einer Zunft oder Standesverein ist nicht erforderlich.
  13. Die Wohnung ist unverletzlich. Nur in besonderen Ausnahmefällen darf ein Richter bei Verdacht auf eine schwere Straftat dieses Grundrecht vorübergehend außer Kraft setzen.
  14. Das Eigentum und das Erbrecht sind gewährleistet. Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Gemeinschaft dienen. Eine Enteignung ist nur in sehr engen Grenzen zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Grund, Boden und Einrichtungen, die der Daseinsvorsorge dienen, müssen in das Eigentum des Staates überführt werden und sind dort zu belassen.
  15. Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Ein Deutscher darf nicht an ein Drittland ausgeliefert werden. Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Der Asylsuchende steht unter dem besonderen Schutz des Staates und erhält alle Bürgerrechte, die in dieser Verfassung verankert sind.
  16. Jedem Bürger steht das Petitionsrecht zu. Er kann sich jederzeit ohne Einhaltung von Formen und Fristen bei den Organen des Bundes oder der Regionen beschweren. Er hat auch das Recht, sich Gleichgesinnte für sein Anliegen zu suchen und einen Volksentscheid über grundsätzliche Fragen des deutschen Gemeinwesens, der Außen – und Innenpolitik herbeizuführen. Findet er eine einfache Mehrheit der Wahlberechtigen, dann ist das Ergebnis des Volksentscheides für die Organe des Staates rechtlich bindend. Sie haben den Willen des Volkes zu respektieren und innerhalb einer angemessenen Frist umzusetzen. Der plebiszitäre Charakter der Demokratie geht schon aus dem Zustandekommen dieser Verfassung hervor. Der Bürger ist das oberste Entscheidungsorgan des Landes. Jeder Amtsträger hat den Willen des Volkes zu respektieren.
  17. Bei grundsätzlichen Fragen des Zusammenlebens der Bürger, elementaren Entscheidungen über die Zukunft oder die Entwicklung des Landes, Auslandseinsätze der Bundeswehr, Abtretung von Souveränitätsrechten an Europa, Neuaufnahme von Staaten in die europäische Union haben die Organe des Staates die verfassungsmäßige Pflicht, einen Volksentscheid herbeizuführen, der rechtlich bindend ist.
  18. Deutschland ist ein laizistischer Staat. Staat und Kirchen sind unabhängig. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften sind selbstständig und haben sich in Eigenverantwortung zu verwalten, organisieren und zu finanzieren. Laizitätsgebot: Niemand darf in öffentlichen Einrichtungen Zeichen seiner Glaubenszugehörigkeit oder weltanschauliche Insignien tragen oder zur Schau stellen.
  19. Gewaltenteilung: Die Judikative, die Legislative und die Exekutive sind unabhängig voneinander. Die Justiz organisiert sich in eigener demokratischer Verantwortung und Selbstverwaltung. Sie ist niemand außer der Verfassung und den Gesetzen verantwortlich. Jeder Versuch der Einflussnahme auf Organe der Rechtspflege sind Verbrechen gegen die verfassungsmäßige Ordnung und als solche zu sanktionieren. Die Justiz gibt sich eine Justizverfassung, eine Finanzverwaltung, eine Disziplinarordnung und eine Dienstgerichtsbarkeit.
  20. Die Polizei des Bundes und der Regionen sind die Exekutive des Staates. Sie handelt nach den Gesetzen des Staates. Sie ist nicht weisungsabhängig außerhalb der gültigen Gesetze, ihrer eigenen Disziplinarordnung, ihrer Polizeiverfassung, ihrer Finanzverwaltung und ihrer Dienstgerichtsbarkeit. Jeder Versuch einer Einflussnahme auf die Entscheidungen der Polizei sind Verbrechen gegen die verfassungsmäßige Ordnung und als solche zu sanktionieren.
  21. Die Legislative des Bundes und der Regionen sind die direkt gewählten Vertreter des Volkes. Sie unterwerfen sich höchsten Ansprüchen an persönlicher Integrität, Loyalität zu den Gesetzen des Staates und haben ihre Einkünfte und eventuelle Zugehörigkeit zu Gemeinschaften oder Interessenverbänden für jedermann sichtbar jährlich einmal offen zu legen. Die Bestechung oder Vorteilsannahme eines Mitgliedes ist ein Verbrechen gegen die verfassungsmäßige Ordnung des Staates und wird entsprechend sanktioniert.
  22. Die Amtsträger des Bundes und der Regionen sind in geheimer und direkter Wahl von den Bürgern zu wählen. Sie können für eine zweite Legislaturperiode wiedergewählt werden. Jeder Amtsträger muss sich vor seiner Vereidigung einer Befragung durch einen Untersuchungsausschuss der Parlamente unterziehen und hat sämtliche Ereignisse seines Lebens, Beschäftigungsverhältnisse und Einkünfte offenzulegen. Verweigert der Untersuchungsausschuss die Bestellung des Amtsträgers, dann kann er sein Amt nicht antreten. Der Amtsträger wird für seine Dienste für den Staat bezahlt, sorgt jedoch für seine Krankenversicherung und Rentenansprüche selbst.

II. Organe und Rechte der Regionen

1.

Alle Macht geht vom Bürger aus. Er ist der Souverän. Seine Rechte aus dieser Souveränität sind unverletzlich. Er hat das erste und das letzte Wort im Staate. Sie wird vom Volke in direkten Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtssprechung ausgeübt. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden.

2.

Deutschland ist eine Gemeinschaft der Regionen, die sich zu einem einem Bundesstaat zusammengeschlossen haben.

  1. Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern
  2. Niedersachsen, Bremen
  3. Berlin, Brandenburg
  4. Sachsen, Sachsen-Anhalt
  5. Nordrhein-Westfahlen
  6. Hessen,Thüringen, Rheinland-Pfalz, Saarland
  7. Bayern
  8. Baden-Württemberg

3.

Die Bürger der Regionen wählen an ein und demselben Tag in ganz Deutschland ihre Regionalparlamente und ihre Regionalpräsidenten in freier, geheimer und direkter Wahl. Der Regionalpräsident wählt zur Bewältigung seiner Arbeit Regionalräte aus und schlägt sie zur Wahl dem Regionalparlament vor.

4.

Jedes Mitglied eines Regionalparlamentes oder eines Regionalrates muss gleichzeitig Bürgermeister einer Kommune sein, um die Basisnähe der Amtsträger sicherzustellen.

5.

Um ihre Interessen vertreten zu können, können die Bürger auch Parteien und Fraktionen, Vereinigungen und Verbände gründen. Diese Parteien, Fraktionen, Vereinigungen und Verbände finanzieren sich nur durch ihre Mitgliederbeiträge. Spenden sind verboten.

6.

Die Regionen haben die Steuerhoheit. Sie erheben Steuern, die einheitlich für das gesamte Bundesgebiet Gültigkeit haben.

1.

Einheitliche Mehrwertsteuer von 18% für alle Waren einschließlich Finanztransaktionen der Banken und Versicherungen. Für Kindernährmittel gilt der ermäßigte Steuersatz von 5%.

2.

Einkommen – und Lohnsteuer gestaffelt nach dem Einkommen:

  1. Bis 30.000 Euro Familieneinkommen pro Jahr fällt keine Steuer an.
  2. Bei 31.000 – 50.000 Familieneinkommen pro Jahr fällt eine Steuer von 15% an.
  3. Bei 51.000 – 80.000 Familieneinkommen pro Jahr fällt eine Steuer von 20% an.
  4. Bei 81.000 – 100.000 Familieneinkommen pro Jahr fällt eine Steuer von 25% an
  5. Bei 101.000 – 300.000 Familieneinkommen pro Jahr fällt eine Steuer von 30% an.
  6. Bei 301.000 – 500.000 Familieneinkommen pro Jahr fällt eine Steuer von 40% an.
  7. Bei Familien - Einkommen zwischen 501.000 – 1.000.000 Euro pro Jahr fällt eine Steuer von 50% an.
  8. Bei Familieneinkommen von über eine Million Euro erhebt der Staat neben einer Einkommenssteuer von 50% zusätzlich eine Vermögungssteuer auf Einkommen und Kapitelvermögen von 10% pro Jahr.

3.

Für die Nachlassvermögen wird eine Erbschaftssteuer nach dem Wert des Kapitalvermögens und des geschätzten Verkehrswertes der Immobilien ab einem Gesamtnachlassvermögen von 1.000.000 Euro in Höhe von 25% fällig. Unterhalb dieser Bemessungsgrenze fällt keine Erbschaftssteuer an.

4.

Alle Steuersätze werden jährlich dem Lebenshaltungsindex und der Inflationsrate angeglichen. Maßstäbe für diese Angleichung sind die Erhebungen der Bundesbank.

5.

Die Kommunen haben das Recht, unterschiedliche Gewerbesteuersätze zu erheben und können damit in Wettbewerb zueinander treten.

6.

Für den Bund erheben die Regionen eine einheitliche Bundessteuer, die sich nach der kameralistischen Buchführung und Haushaltsplanung des Bundes richtet.

7.

Jeder Bürger deutscher Nationalität ist in Deutschland mit seinem Welteinkommen steuerpflichtig, egal wo er seinen Wohnsitz hat.

8.

Ausnahmeregelungen, Subventionen, Steuererleichterungen in Einzelfällen gibt es nicht. Es gilt das Prinzip der Klarheit, Wahrheit, Einfachheit und Transparenz der Steuerverwaltung.

9.

Jede Region entsendet in freien, geheimen und direkten Wahlen zehn vom Volk gewählte integre Persönlichkeiten in die zweite Kammer des Bundestages, die sich den Namen SENAT gibt.

10.

Aufgaben der Regionen:

1. Verwaltung und Dienstaufsicht der Kommunen

2. Steuerverwaltung der Bürger

3. Finanzverwaltung der Region

4. Stellung der Schutzpolizei als vollziehende Gewalt

5. Daseinsvorsorge der Bevölkerung

6. Fürsorge für Notleidende

7. Arbeitsvermittlung

8. Sozialhilfe und Fürsorge für sozial Schwache

9. Jugendfürsorge

10. Einrichtung von Kindertagesstädten in allen Kommunen

III. Organe und Rechte des Bundes

1.

Der Bundestag: Die Parlamentarier werden in freier, geheimer und direkter Wahl von allen wahlberechtigten Bürgern gewählt. Wählbar ist jeder Deutsche nach Vollendung des 25. Lebensjahres und dem Nachweis seiner wirtschaftlichen Unabhängigkeit und Unbescholtenheit. Wahlberechtigt ist jeder Deutsche ab dem 16. Lebensjahr. Die Zahl der Abgeordneten richtet sich nach der Wahlbeteiligung. Der Abgeordnete ist für fünf Jahre gewählt und kann sich einmal zur Wiederwahl stellen. Er hat seine Vermögungsverhältnisse, sein Einkommen, sowie Mitgliedschaften in Vereinen, Verbänden oder Unternehmen öffentlich zu machen. Für seine Tätigkeit als Parlamentarier wird er entlohnt und erhält eine Aufwandsentschädigung. Für seine Kranken – und Rentenversorgung hat er selbst Sorge zu tragen. Pensionsansprüche an den Staat ergeben sich nicht aus seiner Abgeordnetentätigkeit. Er entscheidet frei nur seinem Gewissen folgend. Ein Fraktionszwang ist ein sanktionsbedürftiger Eingriff in seine parlamentarische Unabhängigkeit. Der Abgeordnete darf keine Gelder, Geschenke, oder geldwerte Vorteile von Dritten annehmen, sonst macht er sich einer Straftat im Amt schuldig. Er hat freien und ungehinderten Zugang und ein Einsichtsrecht bei sämtlichen Behörden, Ministerien und Einrichtungen des Bundes.

2.

Der Präsident und Regierungschef: Die Bürger wählen in freier, geheimer und direkter Wahl am Tage der Parlamentswahlen für den Bundestag und den Senat ihren Präsidenten, der auch Regierungschef ist. Seine Amtszeit ist begrenzt auf fünf Jahre. Er kann sich einmal zur Wiederwahl stellen. Der Präsident entscheidet im Rahmen der ihm vorgebenen Verfassung über die Richtlinien der Politik.

3.

Der Präsident und Regierungschef bestimmt zur Ausübung seiner ihm übertragenen Pflichten folgende Minister:

  1. Außenminister - Entwicklungshilfeminister
  2. Verteidigungsminister
  3. Bildungsminister - Bauminister
  4. Finanz- und Wirtschaftsminister
  5. Gesundheits- und Sozialminister
  6. Kanzleramts-und Informationsminister
  7. Innenminister - Verkehrsminister
  8. Justizminister - Verfassungsminister

4.

Aufgaben des Außenministers sind die Vertretung Deutschlands in der Welt, in den Organisationen der UNO und Europas und ist Koordinator der Entwicklungshilfe.

5.

Aufgaben des Verteidigungsministers ist das Kommando und die Aufsicht, Befehls- und Kommandogewalt der Streitkräfte, die sich wie folgt gliedert:

  1. Ein unbewaffnetes Friedenscorps für humanitäre Dienstleistungen am Volke, in Alters- und Pflegeheimen, Krankenhäusern, sozialen Einrichtungen und bei Naturkatastrophen. Jeder Deutsche hat nach Vollendung des 18. Lebensjahres einen einjährigen Dienst im Friedenscorps abzuleisten. Die Besoldung und Versorgung richtet sich nach dem Soldatengesetz. Das Friedencorps ist nicht kaserniert, aber militärisch organisiert und uniformiert.
  2. Eine bewaffnete Einheit der Bundeswehr steht zu friedenssichernden Maßnahmen im Rahmen von Blauhelm-einsätzen der UNO zur Verfügung. Der Dienst der Soldaten in einer UN – Friedenstruppe der Bundeswehr ist freiwillig. Einen Militärgeheimdienst hat die Bundeswehr nicht.
  3. Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung von Angriffskriegen, die Besetzung von Staaten ohne einen Blauhelmauftrag der UNO, sind verfassungswidrig. Für einen Verstoß gegen dieses Verfassungsgebot hat sich der Verantwortliche vor einem Strafsenat für Verbrechen von Politikern des Bundesverfassungsgerichtes zu verantworten. Er ist hart zu bestrafen und verliert im Falle eines Schuldspruches alle seine Ämter.

6.

Der Bildungsminister ist verantwortlich für eine bundeseinheitliche Ordnung der Schulen, deren Bau, die Bereitstellung von Lehrkräften, die Verwaltung und die Bestellung von Professoren für Schulen, Gymnasien, Hochschulen und Universitäten. Die Lehrpläne und Prüfungsbedingungen sind bundeseinheitlich zu regeln.

7.

Der Finanz- und Wirtschaftsminister verwaltet die von den Regionen eingezogenen und dem Bund überlassenen Bundessteuern nach dem Prinzip äußerster Sparsamkeit und den Grundsätzen der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Er stellt den Haushaltsplan für die mittelfristige Finanzplanung auf.

  1. Er hat jährlich seinen ausgeglichenen Haushaltsplan dem weisungsunabhängigen Rechnungshof zur Testierung vorzulegen. Verweigert der Rechnungshof das Testat, so ist der Finanz- und Wirtschaftsminister gehalten, einen neuen verfassungskonformen Haushalt aufzustellen. Subventionen gleich welcher Art werden nicht gewährt.
  2. Beanstandet der Rechnungshof Fälle von Geldverschwendung, so hat der Finanzminister die Pflicht, ein Amtshaftpflichtverfahren gegen den Verursacher der Verschwendung von Steuermitteln vor dem Bundesdisziplinarhof einzuleiten.
  3. Der testierte Haushalt wird im Bundestag beraten, verabschiedet und dann dem Senat zur Zustimmung vorgelegt.
  4. Er führt einen gesetzlichen Mindestlohn für alle Arbeitskräfte in Höhe von mindestens 10 Euro netto pro Stunde ein.
  5. Er hat die Aussenhandelsbilanzüberschüsse zu begrenzen und gemäß der Verfassung das Verbot des Exportes von Waffen jeder Art zu überwachen. Er ist verantwortlich für eine sozial gerechte Finanz - Politik, die den Schutz der Würde der Armen, Kranken, Behinderten und sozial Schwachen zum Staatsziel erhoben hat

8.

Der Gesundheits – und Sozialminister ist verantwortlich für die Versorgung der Bürger und gewährleistet ein Leben aller Menschen in Würde, sozialer Sicherheit und Respekt.

  1. Jeder Deutsche, egal ob er Angestellter, Freiberufler, Unternehmer, Abgeordneter, Polizist, Richter, Staatsanwalt oder Mandatsträger ist, hat gestaffelt nach seinem Einkommen einer gesetzlichen Krankenversicherung beizutreten und seine Beiträge zu entrichten. Die gesetzliche Krankenversicherung garantiert eine ärztliche Grundversorgung. Will der Bürger einen höheren Standard der Krankenversorgung, kann er sich zusätzlich freiwillig privat versichern.
  2. Jeder Deutsche, egal ob er Angestellter, Freiberufler oder Unternehmer, Abgeordneter, Polizist, Richter, Staatsanwalt oder Mandatsträger ist, hat gestaffelt nach seinem Einkommen in die gesetzliche Rentenversicherung einzubezahlen.
  3. Jeder Mensch, der sich in Deutschland aufhält, hat Anspruch auf ein würdiges Leben und eine Gesundheitsversorgung. Deutschland ist sozial gerecht gegenüber jedermann.

9.

Der Kanzleramt - und Informations - Staatminister hat Kabinettsrang und Stimme im Kabinett. Er bereitet die Entscheidungen der Regierung vor und informiert als alleiniger Sprecher der Regierung die Öffentlichkeit.

10.

Der Innenminister ist für die innere Sicherheit der Bürger verantwortlich. Im unterstehen:

  1. Die Bundespolizei
  2. Das Bundeskriminalamt mit seinen Kriminalaussenstellen in den Regionen, und seinen eingegliederten Abteilungen des Verfassungsschutzes, die eine Abteilung des BKA ist.
  3. Der Bundesnachrichtendienst.
  4. Der Zoll
  5. Die Flugsicherung
  6. Der Verkehr

11.

Der Justizminister hat Gesetzesinitiativen zu erarbeiten, dem Kabinett und dem Parlament zur Beratung und Abstimmung vorzulegen. Er hat die Unabhängigkeit und Selbstverwaltung der Justiz, der Gerichte und Staatsanwaltschaften zu gewährleisten und deren Finanzbedarf im Haushaltsplan einzustellen. Eine Einsicht in Justizakten, laufende Verfahren, ein Weisungsrecht gegenüber Richtern und Staatsanwälten hat der Justizminister nicht. Sollte er gegen diesen Verfassungsgrundsatz verstossen, wird er vor dem Strafsenat des Bundesverfassungsgerichts angeklagt und seines Amtes enthoben. Er hat auch über die Wahrung und Einhaltung der Verfassung zu wachen. Stellt er Verstösse bei Amtsträgern fest, so hat er die dem Strafsenat des Verfassungsgerichtes anzuzeigen.

12.

Ein Organ des Bundes ist der Untersuchungsausschuss des Bundestages. Er hat jederzeit das Recht zusammenzutreten und jeden Bürger, Parlamentarier oder Amtsträger gemäss dem Gerichtsverfassungsgesetz vorzuladen, zu vereidigen und zu vernehmen. Folgt der Vorgeladene diesen Weisungen nicht, so hat der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses das Recht, polizeiliche Massnahmen gemäss der Strafprozessordnung (StPO) einzuleiten.

13.

Organ des Bundes ist der Wehrbeauftragte. Er wird für die Zeit der Legislaturperiode vom Parlament gewählt und erstattet regelmässig Bericht über die Streitkräfte. Er ist nicht weisungsabhängig und nicht weisungsbefugt.

14.

Organ des Bundes ist das Bundesverfassungsgericht. Die Richter am Bundesverfassungsgericht werden in freier, geheimer und direkter Wahl von allen wahlberechtigten Deutschen für eine einmalige Amtszeit von 12 Jahren gewählt. Dessen Strafsenat ist zuständig für Verbrechen von Amtsträgern.

15.

Organ des Bundes ist die zweite Kammer des Parlamentes, der Senat. Er hat den vom Parlament erlassenen Gesetz zuzustimmen oder es abzulehnen und zur Neuberatung an das Parlament zurückzuverweisen. Stimmt der Senat dem Gesetz zu, dann hat er es zu seiner Wirksamkeit zu verkünden.

16.

Organ des Bundes ist der Bundesrechnungshof, dessen Präsident in geheimer freier und direkter Wahl vom ganzen deutschen Volk für eine einmalige Dienstzeit von 12 Jahren gewählt wird.

17.

Organ des Bundes ist der Bundesdiziplinarhof. Die Richter dieses Gerichtshofes werden in freier, geheimer und direkter Wahl vom ganzen deutschen Volk für eine Amtszeit von 12 Jahren gewählt. Sie sind zuständig für alle Dienstvergehen von Amtsträgern und Amtshaftpflichtverletzungen.

IV. Schlussbestimmungen


  1. Alleiniger Regierungssitz des Bundes und Hauptstadt Deutschlands ist Berlin.
  2. Das Berufsbeamtentum ist abgeschafft.
  3. Die Ausführungsbestimmungen zur Verfassung regeln die Gesetze der Regionen und des Bundes.
  4. Bundesgesetze haben Vorrang vor den Gesetzen der Regionen und gelten für ganz Deutshland, sofern sie nicht den Gesetzen der Regionen zuwiderlaufen. Der Senat überwacht die Übereinstimmung der Bundesgesetze mit den Gesetzen der Regionen und vermeidet Interessenkollissionen. Meinungsverschiedenheiten zwischen den Regionen und dem Bund werden im Senat geschlichtet.
  5. Die deutsche Fahne trägt die Farben schwarz-rot-gold
  6. Die Nationalhymne ist die Ode an die Freude von Ludwig van Beethoven.
  7. Änderungen dieser Verfassung oder deren Abschaffung bedürfen eines Volksentscheides der deutschen Bürger mit einer Mehrheit von zweidritteln aller Wahlberechtigten.
  8. Die Philosophie dieser Verfassung soll in allen Emblemen staatlicher Organe Deutschlands deutlich sichtbar sein

Dignum et justum est

(Es sei Würde und Recht)

Auszug und Conclusio aus dem Buch WEHRT EUCH! Hinterlegt im Literaturverzeichnis der Universität München.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Rainer Kahni

Rainer Kahni besser bekannt unter dem Namen Monsieur Rainer ist Journalist und Buchautor. Er ist Mitglied von Reporters sans frontières.

Rainer Kahni

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