"Reichsbürger"

Verkappte Revanchisten Ewig Gestrige verleugnen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland

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Durch das Netz geistern sogenannte „Reichsdeutschen“ . Es sind ewig Gestrige, die den völkerrechtlichen Bestand der Bundesrepublik Deutschland vehement leugnen. Sie behaupten sogar, dass die Deutschen staatenlos und deshalb deren Pässe und Personalausweise ungültig seien. Alle Gesetze und Wahlen nach 1949 seien ebenfalls ungültig. Dem Treiben dieser pseudo – Juristen und völkerrechtlichen Triebtäter muss hier an dieser Stelle endlich einmal jemand die Stirn bieten. Sie sind Feinde des Grundgesetzes! Wie sieht die tatsächliche juristische Situation der Bundesrepublik Deutschland aus? Hier ein Auszug aus meinem Buch WEHRT EUCH aus dem Jahre 2011, das sogar in das Literatur – Verzeichnis der Universität München aufgenommen wurde und heute als Standartwerk bezeichnet werden kann.

„Nach der fürchterlichen Katastrophe des Zweiten Weltkrieges setzten sich auf die Weisung der Siegermächte hin wohlmeinende und meist anständig gebliebene Männer und Frauen auf der kleinen Herreninsel im bayerischen Chiemsee zusammen und überlegten, welche Lehren aus diesem Desaster zu ziehen waren.

Natürlich waren die meisten Mitglieder dieses ersten Konvents noch im neunzehnten Jahrhundert geboren und geprägt durch die Erfahrungen des Kaiserreiches, der Weimarer Republik und des Dritten Reiches. All ihre traumatischen Erlebnisse brachten sie in diesen Konvent mit ein. Was dabei heraus kam, war bewundernswert.

Die Väter und Mütter des Grundgetzes der neu zu gründenden Bundesrepublik Deutschland brachten ein Grundgesetz zustande, das es so auf deutschem Boden noch nicht gegeben hatte. Es war gleichzeitig in alten Werten verhaftet und doch in vielen Punkten avantgardistisch. Dieses Grundgesetz hat mit allen ihren Veränderungen und Ergänzungen der Bevölkerung der neuen Republik über einen Zeitraum von über sechzig Jahren ein Leben in Frieden und Freiheit beschert.

Allerdings darf nicht vergessen werden, dass die Initiatoren dieses Konvents, die Siegermächte, die Paten dieses Grundgesetz waren. Es kam also nicht auf Wunsch des deutschen Volkes, sondern auf Anordnung der Siegermächte zustande. Das deutsche Volk wurde weder gefragt, ob es ein solches Grundgesetz haben wollte, noch mussten die Deutschen jemals für eine Demokratie kämpfen. Das Grundgesetz kam einfach über sie, die Bürger Deutschlands hatten gar keine andere Wahl.

Allen Mitgliedern des Parlamentarischen Rates war daher klar, dass dieses Grundgesetz nur ein vorläufiges Provisorium darstellte und nichts anderes war als ein ordnungsrechtliches Instrumentarium der Siegermächte des zweiten Weltkrieges. Prof. Dr. Carlo Schmidt sprach daher im Sinne des parlamentarischen Rates, als er im Jahre 1948 die Bundesrepublik Deutschland als “Staatsfragment” und das Grundgesetz ausdrücklich als Provisorium und nicht als Verfassung bezeichnete. Dies ist auch der Grund, warum die Väter des vorläufigen Grundgesetzes den Artikel 146 in dieses Provisorium einfügten, der da lautet:

‚Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.‘

Der Artikel 146 betont also den provisorischen Charakter des Grundgesetzes und beschränkt dessen Geltung bis zur Einheit und Freiheit aller Deutschen in einem wiedervereinigten Deutschland. Die Wiedervereinigung erfolgte im Jahre 1989. Haben die Deutschen nun eine Verfassung wie es der Artikel 146 GG vorschreibt? Nein!“

Das Grundgesetz hat also solange Bestand, bis eine vom deutschen Volk beschlossene Verfassung an seine Stelle tritt! Es kann also keine Rede davon sein, dass die Bundesrepublik Deutschland in einem rechtsfreien Raum existiert.

Rainer Kahni dit Monsieur Rainer

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Geschrieben von

Rainer Kahni

Rainer Kahni besser bekannt unter dem Namen Monsieur Rainer ist Journalist und Buchautor. Er ist Mitglied von Reporters sans frontières.

Rainer Kahni

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