Systemfehler der deutschen Justiz

Justizopfer Auszug aus dem Buch DER WINKELADVOKAT

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Die ARD hat gestern Abend einen ergreifenden Film über das Schicksal von Harry Wörz ausgestrahlt. Dieser herrausragende Film darf guten Gewissens als eine der Sternstunden des öffentlich – rechtlichen Fernsehens betrachtet werden. Die anschliessende Diskussion über diesen Film bei Anne Will liess allerdings Schlimmes befürchten, da sich diese Journalistin sonst mit allen möglichen Themen befasst und eben keinen juristischen Tiefgang aufweisen konnte. Zur Ehrenrettung der Fernsehjournalistin muss aber hier angemerkt werden, dass sie sich excellent vorbereitet und kompetente Gäste in ihre Talk – Show eingeladen hatte, die wohltuend sachlich die Systemfehler der deutschen Justiz herausgearbeitet haben. Anne Will wurde auch ihrem Anspruch als Journalistin gerecht, als sie den neuen Justizminister vor der Sendung anrief, ihn mit diesem Film konfrontierte und ihn zu einer Stellungnahme zu den offensichtlichen Systemfehlern befragte. Auf ihre Frage, was der Justizminister gegen diese Rechts – und Sachmängel der deutschen Justiz zu unternehmen gedenke, antwortete er wörtlich: „Das haben wir nicht auf dem Zettel.“



Wer diesen Film nicht gesehen hat oder keine sachliche Distanz zu Justizopfern hat, sollte dazu besser nichts sagen. Eben für Nicht – Juristen ist das Dickicht der Justiz schwer zu durchschauen. Sie laufen Gefahr, die ganze Systematik des Apparates gar nicht zu erkennen und sich desinteressiert abzuwenden, oder noch schlimmer, aus ihrer Unkenntnis der Rechtswissenschaft und seiner Untiefen, die falschen Schlüsse daraus zu ziehen. Denn gerade bei „Justizopfern“ sind gut ausgebildete Juristen ausgesprochen vorsichtig. Recht ist in den Augen der juristisch ungebildeten Bevölkerung eine ausgesprochen subjektive Sache: Was die Einen als ihr gutes Recht bezeichnen, halten Andere für himmelschreiendes Unrecht! In deutschen Gefängnissen sitzen etwa 60.000 Straftäter ein, davon halten sich mindestens 90% für Opfer der Justiz und wollen ihre Rechtsverletzung nicht einsehen. In deutschen Gerichtssälen erleben wir tagtäglich haarsträubende Szenen von vermeintlichen Justizopfern, die bis zur Selbstaufgabe um ihr vermeintliches Recht kämpfen und dabei jedes Mass verlieren.



Was aber wenig Beachtung findet und im allgmeinen Geschrei untergeht, ist die Tatsache, dass in Deutschland tatsächlich geschätzte 25% aller Urteile klassische Fehlurteile sind. Es muss dabei nicht immer so krass zugehen, wie im Falle des bedauernswerten Harry Wörz, bei dessen Fall alles schief gelaufen ist, was in der Polizei und Justiz nur schieflaufen kann. Es geht nicht nur um schuldig oder unschuldig! Fehlurteile sind auch falsche Beweiswürdigungen der Richter und die daraus resultierende falsche Subsummierung der tatsächlichen Rechtsverletztung. So werden Totschläger wegen Mordes, Mörder als Totschläger, Diebe als Räuber oder gescheiterte Unternehmer als Betrüger oder noch schlimmer als Bankrotteure verurteilt. Auch die fälschliche Unterbringung in psychiatrische Kliniken sind unter den Begriff „Fehlurteil“ zu subsummieren, wie das in vielen Fällen leider ständig geschieht! Einer der bekanntesten Fälle war Gustl Mollath, aus dessen Schicksal die Justiz nichts gelernt haben zu scheint. Es ist kein deutsches Phänomen, dass sich die Justiz äusserst schwer tut, ihre eigenes Versagen zu revidieren und ihre Fehlurteile zu kassieren!


Die grössten Systemfehler aber gerade der deutschen Justiz zeigen der Film über Harry Wörz und die anschliessende Diskussion bei Anne Will in übergrosser Deutlichkeit:



Sollten bei einem Verbrechen Polizeibeamte auch nur dem Hauch einer Befangenheit, Verwandtschaft oder gar dem Verdacht der Täterschaft gegen das Opfer ausgesetzt sein, müssen die Ermittlungen sofort an eine gesonderte Abteilung beim Landeskriminalamt abgegeben werden. Es darf unter gar keinen Umständen dieselbe Polizeidienststelle mit einer Ermittlung befasst sein, wo Angehörige des Opfers Dienst tun. Bei Fehlverhalten der Polizei muss ein Dienstgericht und ein eigenes Polizei – Disziplinarrecht eingeführt werden, wie dies in anderen europäischen Staaten längst der Fall ist.



Die Beweiserhebung und Aufklärung einer Straftat obliegt der Staatsanwaltschaft, die Polizei ist nur Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft. Das heisst auch, dass bei einem Kapitalverbrechen der ermittelnde Staatsanwalt am Tatort zu sein und dort seine Anweisungen zu geben hat. Die Ermittlungshoheit liegt nicht bei der Polizei! Sind dem ermittelnden Staatsanwalt objektives Fehlverhalten nachzuweisen, so hat ein spezielles Bundesgericht für Richter und Staatsanwälte dieses Fehlverhalten zu prüfen und zu ahnden!



Kommt eine Straftat zur Anklage, müssen alle Akten dem erkennenden Gericht vorliegen! Auch und gerade die Spurenakten, die eben den Richtern meist nicht übergeben werden. Ohne die vermeintlich unwichtigen Spurenakten sind die Richter nur auf die bereits gesiebten Akten der Polizei und der Staatsanwaltschaft angewiesen. Lägen die Spurenakten dem Gericht ebenfalls vor, würden zahlreiche Fehlurteile vermieden werden können. Liegt ein offensichtliches Fehlverhalten eines Richters vor, so hat ein Bundesdisziplinargericht für Richter und Staatsanwälte dieses Fehlverhalten zu prüfen und zu ahnden!



Ausserdem muss die deutsche Justiz endlich aus dem Verantwortungsbereich der Politik herausgelöst werden, eine Selbstverwaltung bekommen, eine eigenes Disziplinar – Gericht, eine eigene Beförderungspraxis und eine finanzielle Selbstverwaltung erhalten. Die Exekutive darf auf gar keinen Fall irgendeinen Einfluss auf die Judikative bekommen, wie dies in Deutschland als eine der wenigen Länder der EU der Fall ist.



Schliesslich muss die Ausbildung der Juristen drastisch verändert werden. Bis jetzt kann jeder Jurist mit einem Prädikatsexamen Richter oder Staatsanwalt werden, ohne jegliche Ausbildung in Kriminologie, Soziologie oder Psychologie! Auch dies ist ein krasser Systemfehler, den es nur in Deutschland und Österreich gibt!



In meinem Buch DER WINKELADVOKAT beschreibe ich einige der schlimmsten Fälle von Versagen und Fehlverhalten der deutschen Polizei und der Justiz! Es ist erschütternd, was sich in deutschen Gerichten abspielt!





Rainer Kahni dit Monsieur Rainer
Journalist und Buchautor
Mitglied von Reporters sans frontières


Auszug aus den Büchern WEHRT EUCH und DER WINKELADVOKAT

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Rainer Kahni

Rainer Kahni besser bekannt unter dem Namen Monsieur Rainer ist Journalist und Buchautor. Er ist Mitglied von Reporters sans frontières.

Rainer Kahni

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