Am 3. Oktober 2015 feierten die Deutschen den fünfundzwanzigsten Jahrestag des Bruches des Artikel 146 des Grundgesetzes, der da lautet: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Der Artikel 146 betont also den provisorischen Charakter des Grundgesetzes und beschränkt dessen Geltung bis zur Einheit und Freiheit aller Deutschen in einem wiedervereinigten Deutschland. Die Wiedervereinigung erfolgte im Jahre 1989. Haben die Deutschen nun eine Verfassung wie es der Artikel 146 GG vorschreibt? Nein!
Spricht ein Politiker jemals von diesem Artikel 146 des Grundgesetzes auf das er seinen Amtseid geleistet hat ? Nein ! Er wird sich hüten, weil diese vom Volk beschlossenen Verfassung nämlich die Gefahr in sich birgt, dass die Ungleichgewichte, die sich im Laufe der letzten sechzig Jahre eingeschlichen haben, jäh beendet sein könnten.
Dass Schluss ist mit der sogenannten repräsentativen Demokratie, dass plötzlich plebiszitäre Elemente in die Verfassung Einzug halten. Dass die heutige Parteiendiktatur, die Diktatur des Kapitals, der Lobbyisten, der Medienzaren, der Finanzindustrie und der Wirtschaftskapitäne ein Ende haben wird oder zumindest an Einfluss verliert. Das Volk könnte sich auf seine Bürgerrechte besinnen und seinen Anteil am Kapital fordern. Es könnte verlangen, dass über Fragen der Daseinsvorsorge in Volksabstimmungen entschieden wird. Es könnte fordern, dass über die Abgabe von Souveränität an die europäische Union das Volk zu entscheiden hat. Dass bei der Aufnahme von weiteren Mitgliedern in die EU die deutschen Bürger gefragt werden müssen.
Das alles ist Gift in den Augen der Politiker. Die Bundesregierung vertritt daher die Rechtsauffassung, dass eine Anwendung des Artikel 146 GG zwar möglich, aber nicht notwendig sei. Kenner des Grundgesetzes halten diese Aussage der amtierenden Politiker für einen Skandal! Das Grundgesetz sei, so die Kenner, ‘unstrittig nach besatzungsrechtlichen Vorgaben und nicht in freier Entscheidung des deutschen Volkes beschlossen worden’. Das Grundgesetz ist ohne Zweifel zustandegekommen ohne die Mitwirkung der Deutschen, die in der damaligen sovjetisch besetzten Zone (SBZ) lebten und denen eine Mitwirkung am Grundgesetz versagt war. Sechzehn Millionen Menschen hatten also gar keinen Einfluss auf das Grundgesetz.
Der Artikel 146 GG sagt nichts darüber aus, in welcher Form die neue Verfassung zustande kommen muss. Am nächsten käme man dem Wortlaut des Artikel 146 GG, wenn ein verfassungsgebender Konvent einberufen würde, der die neue Verfassung ausarbeitet und sie dann dem ganzen deutschen Volk zur Abstimmung vorlegen würde. Also ein Volksentscheid.
Verschiedentlich wurde schon versucht, den Artikel 146 GG beim Bundesverfassungsgericht einzuklagen. Das musste kläglich scheitern. Die Richter nahmen die Klage nicht einmal zur Entscheidung an. ‘Der Artikel 146 GG habe rein deklaratorischen Charakter’, so die höchsten deutschen Richter. Wenn man weiss, wie diese Verfassungsrichter in ihr Amt kommen, dann versteht man auch, wessen Interessen sie vertreten. Sie werden von einem Richterwahlausschuss des deutschen Bundestages, je nach Parteienproporz in ihre Ämter gehievt. Von Wahl also keine Spur, sie werden in einem kleinen, weitgehend unbekannten Kreis, von Politikern benannt. Das zufällig bestandene zweite juristische Staatsexamen, den Professor bei der Promotion etwas verwirrt, in die richtige Partei eingetreten und dann kaufen sie sich eine rote Robe und glauben allen ernstes, sie seien die Stellvertreter Christi auf Erden.
Die Politiker leisten ihren Teil, um dem Artikel 146 GG jede Geltung zu verweigern. Sie fürchten diesen Teil des Grundgesetzes wie der Teufel das Weihwasser. Ständig schmettern sie Petitionen nach Einberufung einer verfassungsgebenden Versammlung und einem Volksentscheid über eine Verfassung mit immer neuen semantischen Verrenkungen ab. (Auszug aus dem Kapitel 1. meines Buches WEHRT EUCH!)
Kommentare 15
Was könnte in einer von Merkel, Schäuble und Gauck geschriebenen Verfassung schon drinstehen?
unser Grundgesetz ist eine Verfassung und bei dem Gedanken, dass unser Grundgesetz vom Volk oder deren Stellvertreter angetastet und umgeschrieben werden soll, bekomme ich die Vollpanik.
1. Habe die meisten unserer Mitbürger wahrscheinlich nicht mal im Ansatz eine Ahnung, auf welcher historisch, philosophischen Basis unser GG entstand. Wie wollen sie da beurteilen, was konstruktiv und was destruktiv ist?
2. Haben viele Mitbürger wahrscheinlich keine Ahnung vom Inhalt des GG und deshalb keinen Plan, wie man, ohne das GG antasten zu müssen, aber auf dessen Grundlagen politische und gesellschaftl. Missstände verändern kann, darf und sogar ggf. soll.
3. Frage ich mich, auf welcher intellektuellen Basis denn eine "neue Verfassung " im Zeitalter von gefällt mir /gefällt mir nicht entstehen soll.
4. Steht für mich die Frage im Raum, ob über dem Ruf nach einer neuen Verfassung, aus einem demokratisch sozialen Bundessstaat durch die Hintertür ein sozialistischer Staat gemach werden soll.
Letztendlich sind Teile der ehemaligen DDR Bürger ja offensichtlich nicht mit unserem Grundgesetz zufrieden und bestehen auf eine Abstimmung durch das Volk über eine Verfassung die es im Grunde ja gibt, nur eben GG heißt.
Mal abgesehen davon ist das Grundgesetz z.Z die einzige Instanz, die uns in den aktuell chaotischen Zeiten überhaupt strukturelle Stabilität und somit Sicherheit gibt.
Eine Änderung gerade jetzt zu fordern, halte ich nicht nur für grob fahrlässig sondern auch für gefährlich.
GG lesen, verstehen, anwenden, das kann m.E. der Souverän (das Volk ) als konstruktive Maßnahme gerade jetzt machen.
Ansonsten bloss die Finger vom GG davon lassen
meine Quellen:
http://www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/grundgesetz-und-parlamentarischer-rat/39014/warum-keine-verfassung
http://www.jura-portal.eu/?p=327
Das GG ist die Verfassung der
Bundes Republik Deutschland BRD
Bonner Republik Deutschland BRD
Berliner Republik Deutschland BRD.
Der Artikel 146 GG ist die Schlußbestimmung, die in jeder Satzung eines Vereins, einer wirtschaftlichen Gesellschaft und einer Partei zwingend vorgeschrieben ist, darum auch in der Verfassung eines Staates, weil das GG nichts anderes ist, als die VereinsSatzung des Vereins Deutschland.
In der Schlußbestimmung einer satzung wird beschrieben, was bei einer Auflösung des vereins zu geschehen hat, z.B. wie das Vermögen oder die Schulden verteilt werden sollen.
Bei der Auflösung der BRD wohl eher die Schulden.
Vertraue doch einfach darauf, daß diejenigen, die das GG verwalten, das ist als einziges judikatives Verfassungsorgan der BRD das Verfassungsgericht beim Karlsruher Schloß Linker Hand, wohlgemerkt, nicht im Turm hinter dem Schloß, vertreten durch die Verfassungsrichter.
Nach meiner Unterlage ist das GG seit 1949 inzwischen 58 mal geändert worden (nicht immer zum Vorteil) und sollte sich hier in der BRD einst eine echte Demokratie durchsetzen, die diesen namen auch verdient, streichen wir zuerst den Artikel 3 GG, weil er dann verwirklicht wurde und das Politikgeschmeiß keine Frauenquote anstatt erfinden muß.
Vor über 6 Jahren schrieb ich einen Leserartikel zu diesem Thema auf ZEIT-online.
Eine Verfassung für Deutschland?
Von volker steinkuhle 12.04.2009, 20.27 Uhr
Eine erstaunliche Meldung macht die Runde.
Müntefering empfiehlt neue Verfassung für Deutschland
Das ausgerechnet auf dem Umweg über "Bild am Sonntag". Bei Spiegel-online erscheint dazu ein grösserer Bericht. http://www.spiegel.de/pol...
Ist dies mehr als ein Wahlkampfthema?
Besinnt sich die SPD mit 20 Jahren Verspätung auf den Grundgesetzauftrag des Artikels 146 ?
Die Berufung Münteferings auf die "gefühlte Unzufriedenheit" der ehemaligen DDR-Bürger darüber, dass ihnen durch das seinerzeit von Schäuble und dem DDR-Unterhändler Günther Krause ausgehandelte Beitrittsverfahren nach Artikel 23 GG das Grundgesetz "übergestülpt" worden sei, scheint mir als Begründung für seinen Wunsch nach einer "neuen Verfassung" etwas dürftig zu sein.
Nicht erst Müntefering ist unzufrieden mit der Tatsache, dass der ursprüngliche Verfassungsauftrag des Artikel 146 GG im Rahmen der Wiedervereinigung schlicht unterdrückt wurde.
Spitz formulierende Kritiker des damals gewählten Verfahrens zum Beitritt der Neuen Länder zum GG waren schon damals der Meinung, die grossen Parteien, also SPD und CDU/CSU hätten Angst vor dem Volk, das ja im Rahmen einer Verfassunggebenden Versammlung Regelungen treffen könnte, die die Allmacht der Parteien über alle staatlichen Belange auf das zurückführen könnte, was ja der Auftrag der Parteien nach dem GG ist: Die Parteien wirken mit an der politischen Willensbildung des Volkes.
Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
De facto sieht es ja aus, als stünde im GG: Die Parteien regeln die Belange des Volkes nach dem Willen der Parteiführungen
Bedeutende Staats-und Verfassungsrechtler wie der Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Grimm, LL.M. (Harvard) vertreten durchaus die Meinung, dass der Artikel 146 GG als Auftrag in das Grundgesetz aufgenommen wurde, der dann von den politischen Parteien, hier insbesondere von der CDU/CSU gezielt ausser Acht gelassen wurde, ja, sogar ganz aus dem GG verschwinden sollte, was die SPD verdienstvoller Weise verhinderte.
In einem Gespräch mit dem Humboldt-Forum-Recht der Humboldt Universität, Berlin (HFR) vertritt Grimm klar und eindeutig die Auffassung, dass die Nichtbeachtung des Artikel 146 GG im Rahmen der Wiedervereinigung ein höchst fragwürdiges Vorgehen war.
http://www.humboldt-forum...
Ein Auszug:
HFR: Herr Professor Grimm, Ihre Abschiedsvorlesung an der Humboldt-Universität stand unter dem Titel "Ist das Verfahren der Verfassungsänderung selbst änderungsbedürftig?". In welchem Zusammenhang sind Sie auf dieses Thema gekommen?
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Professor Grimm: Im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung. Damals hatte sich ja die Auffassung durchgesetzt, das Grundgesetz dürfe nicht zur Disposition gestellt werden, es müsse auch im geeinten Deutschland gelten. Gleichwohl löste die Wiedervereinigung eine stattliche Zahl von Verfassungsänderungen aus. Die Art und Weise, wie diese ausgehandelt wurden, weckten bei mir zum ersten Mal Zweifel an der Güte des Verfahrens. "Verfassungsreform in falscher Hand" lautete damals meine Schlussfolgerung im "Merkur". Die Zweifel erhielten weitere Nahrung durch die Änderungen im Grundrechtsteil der Verfassung: Art. 16 GG im Jahr 1993 und Art. 13 GG im Jahr 1998 - in meinen Augen ein Musterbeispiel dafür, "Wie man eine Verfassung verderben kann", so der Titel eines Beitrags für die FAZ. Auch dabei ging es mir nicht um den Inhalt, sondern um die Machart. Zuletzt fand ich mich durch die Föderalismusreform bestätigt, die ich ja aus der Nähe beobachten konnte, weil ich Mitglied der Föderalismuskommission war.
Auch im weiteren Verlauf des Interviews weist Grimm mit Recht auf die politischen Winkelzüge hin, die veranstaltet wurden, um seinerzeit am Artikel 146 GG vorbei die Wiedervereinigung zu organisieren.
...Die Erinnerung daran, dass es nur als Provisorium gedacht war, musste danach freilich getilgt werden. Zwar blieb es bei dem Namen "Grundgesetz", mit dem sich der westdeutsche Verfassungspatriotismus verband. Die Präambel bringt aber zum Ausdruck, dass "Einheit und Freiheit Deutschlands" nun vollendet sind. Art. 23 a.F. wurde gestrichen, damit niemand Verdacht schöpfen konnte, Deutschland hätte noch unerfüllte Gebietsansprüche. Und auch Art. 146 erfuhr eine Veränderung, wenn auch eine, die das alte Versprechen noch nachklingen lässt. Einerseits wird bekräftigt, dass das Grundgesetz nun für das gesamte deutsche Volk gilt. Andererseits wird bestätigt, dass das deutsche Volk sich auch eine neue Verfassung geben kann. Dass es dazu noch kommt, halte ich freilich für sehr unwahrscheinlich, solange Deutschland von einem erneuten tiefen Bruch in seiner Entwicklung verschont bleibt...
Seitens der Politik wird ja nun immer argumentiert, die Qualität des GG sei so überragend gut, dass es einer vom Volk beschlossenen Verfassung nicht bedürfe.
Gerade aber hier zeigt sich die mangelnde Güte dieses Argumentes, denn, wenn nicht die Politik, wer ist es dann, der ständig nach Ergänzung und Veränderung des GG verlangt?
Thomas Darnstädt, ein profilierter Kenner der bundesdeutschen Verfassungswirklichkeit schrieb im SPIEGEL 13/2009
http://wissen.spiegel.de/...
..."Nicht nur in den Gelehrtenstuben des Staatsrechts, ebenso beim Bundesverfassungsgericht wie im Berliner Innenministerium denken die Fachleute heimlich über einen Artikel des Grundgesetzes nach, den kaum ein Bürger kennt. Er trägt die Nummer 146 und ist ein Relikt aus den Zeiten, in denen die Männer auf Herrenchiemsee an "so einer Satzung irgendeiner Art" bastelten"....
und
..."Trotzig steht da: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Manche Rechtspolitiker sehen die Zeit für Artikel 146 gerade jetzt gekommen: Brauchen wir eine neue Grundordnung, europagängig, antiterrorkompatibel, mit weniger Freiheiten und mehr Eingriffsmöglichkeiten des Staates und supranationaler Instanzen?"...
Es gibt dazu noch etliches mehr zu sagen.
Wünschenswert wäre es allerdings schon, dass Münteferungs Idee als Anstoss begriffen wird, dem Souverän sein Recht zur selbstgewählten Verfassung zu geben.
Gründe für eine neue Verfassung, die ja im Wesentlichen auf dem GG aufbauen würde, gibt es mehr als genug
Neuregelung des Verhältnisses Bund/Länder
Plebiszitäre Elemente, wie Mitwirkung der Bürger
Festschreibung der Bürgerrechte
Umweltschutz als Verfassungsgrundsatz
Angleichung bildungspolitischer Gesetze
und natürlich den GG-Auftrag nach Artikel 146
Nehmen wir doch diese Anregung an und bewegen wir von hier aus die Dinge in dem Sinne, wie es die weisen Mütter und Väter des GG vorgesehen hatten:
Art 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Mit Ihnen, werter Monsieur Rainer, bin ich absolut einig, daß der derzeitige Zustand unserem Grundrecht nicht entspricht.
«Der Artikel 146 betont also den provisorischen Charakter des Grundgesetzes und beschränkt dessen Geltung bis zur Einheit und Freiheit aller Deutschen in einem wiedervereinigten Deutschland.»
Das kann man auch anders lesen:
Nicht das GG ist provisorisch, sondern die Teilung Deutschlands, darum ist bereits 1949 festgelegt worden, daß dieses GG nach der Wiedervereinigung für alle Deutschen gilt. Gleichzeitig ist mit dieser Formulierung der Anspruch der Alleinvertretung der BRD in der Verfassung verankert; die DDR hat sich da gern herausgehalten und wollte immer als eigener Staat anerkannt werden.
Unabhängig von diesen Argumenten bleibt die Frage offen, wann denn der richtige Zeritpunkt für eine Revision des GG ist.
Im allgemeinen Volksglauben ist inzwischen die Meinung vertreten, die Wehrpflicht ist abgeschafft; das ist sie NICHT, sie ist lediglich ausgesetzt, nicht einmal zu einer eindeutigen Lösung hat sich das Parteiengeschmeiß durchringen können. Was sollen wir dann etwa beim Artikel 3 GG erwarten?, etwa eine Frauenquote von OBEN HERAB; Astrid Lindgren hatte einmal bei einem Vortrag geäußert, daß die Welt so regiert wird, wie das die Kinder in der Kinderstube lernen - da ist die Verfassung eines Landes weit, weit weg.
Sehr geehrter Herr Kahni,
mit diesem Thema haben wir uns bereits sehr ausführlich befasst. Siehe hierzu auch unseren Artikel
https://www.freitag.de/autoren/initiative146/braucht-deutschland-eine-neue-verfassung
Um nicht nur immer wieder Forderungskataloge aufzustellen, haben wir uns hingesetzt und einen konkreten Verfassungsvorschlag ausgearbeitet. Dabei haben wir die bisherigen Grundrechte ergänzt und ansonsten alle 146 Artikel vollständig umgeschrieben. Herausgekommen ist dabei eine Verfassung, die wir uns als Diskussionsgrundlage für alle Bürgerinnen und Bürger vorstellen könnten:
http://www.initiative146.de/node/14
Wichtig war uns dabei, dass aus den veränderten Artikeln ein Regulativ entsteht, aus dem sich ein neues Gesellschaftsmodell für das 21. Jh. ableiten lässt.
Natürlich werden die Inhalte nicht von allen Bürgerinnen und Bürgern zu 100 Prozent geteilt werden. Sollen sie auch nicht. Denn wie heißt es schon so schön bei Jacques Rancière: ,,Richtig verstandene Politik zielt gerade nicht auf Ordnung oder Konsens ab, sondern ist der Ausdruck eines Dissens. Sie ist ein Handeln, ohne telos (und somit ohne denkbare institutionelle Perspektive), das alle organisierten Formen des Zusammenschlusses der Menschen fortwährend in Frage stellt. Demokratie ist das, was die Gemeinschaftsidee verwischt. Sie ist ihr undenkbares Gegenstück." (Aux bords du politique).
Es wäre schön, wenn Sie diese Grundidee unterstützen und unseren Vorstoß entsprechend kommunizieren könnten.
Ich persönlich würde warten, bis der Weltkrieg erst in vollem Gange ist. In einer solchen Situation schreibt sich eine Verfassung bestimmt besonders gut neu.
Sorry, aber das ist das, was mir im Moment dazu einfällt.
Die Weimarer Verfassung war schon mal auf einem besseren Weg, als sie die Orden abgeschafft hatte. Leider hatte sie noch einen Präsidenten als ErsatzKaiser, einen so genannten Muckefuckkaiser. Als Adolf sich bei dem empfahl, sagte er:
Bei mir gibt's Orden satt, und schon hatte er den Job.
Darum schlage ich für eine neue Verfassung vor, die Orden und den Präses abzuschaffen.
ff.
Artikel 109 WRV
Zur Initiative 146
Präambel des Verfassungsentwurfs und Artikel
« ... gibt sich das deutsche Volk ...
... ein vereintes Europa, in dem alle Völker an allen ...»
Ich würde die ethnische Bezeichnung Volk und Völker in einer heutigen Verfassung nicht mehr verwenden, weil einerseits die Berliner Republik Deutschland BRD aus vielen Völkern besteht, die in ihrer wechselvollen Geschichte heftig durchmischt worden sind, was einigen anderen Staaten nicht anders erging. Weiter ist die ethnische Zugehörigkeit, wie die religiöse oder weltanschauliche eigentlich eine private Sache, die eine (eigentlich neutrale) Staatsverwaltung gar nicht zu interessieren hat; auch leben nicht alle Menschen in diesem Raum, die sich selbst zu einer Ethnie, zu einer Kultur oder zu einem Sprachraum zählen, weil politischer Raum und kultureller Raum nicht deckungsgleich sind.
>>Die Parteien regeln die Belange des Volkes nach dem Willen der Parteiführungen... <<
...und ihrer (im GG nicht erwähnten) Privatprofitlobbyisten
Politikgeschmeiß
Hach Heinz, du nennst das Übel so punktgenau beim Namen :-)
Jede Verfassung, jede Staatsform ist immer nur so gut wie die Menschen die es ausfüllen.
Da kann man noch so viele Verfassungen schreiben und Abstimmungen durchführen lassen. Wenn man als Bürger meint Demokratie bedeute das GG umzuschreiben, statt aktiv am politischen Prozess teilzunehmen, dann ist diesem Land wirklich nicht mehr zu helfen.
Ist das richtig, dass Ihre Initiative aus genau 2 Personen, nämlich einem Ehepaar besteht?
Sie können so viele Verfassungen schreiben und Initiativen gründen bis der Arzt kommt. Wenn man als Bürger meint Demokratie bedeute das GG umzuschreiben, statt aktiv am politischen Prozess teilzunehmen, dann ist diesem Land wirklich nicht mehr zu helfen.
Ich sehe die Verfassung als einen Mindeststandard, der eingehalten und bei einigen Artikeln erst noch erreicht werden soll.
Nimm den Artikel 3 GG von der Gleichheit.
Dieser Artikel war 1949 formuliert und ist inzwischen ein mal geändert worden am 27.10.1994; verwirklicht ist er nicht - immer noch nicht.
Damit machen sich die Verwalter dieses Artikels klein, sehr klein, weil sie gleichberechtigte Frauen fürchten.