Tag der deutschen Einheit

25 Jahre Rechtsbruch Seit 25 Jahren wird den Deutschen eine selbst bestimmte Verfassung gemäss Art. 146 GG verwehrt!

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Am 3. Oktober 2015 feierten die Deutschen den fünfundzwanzigsten Jahrestag des Bruches des Artikel 146 des Grundgesetzes, der da lautet: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Der Artikel 146 betont also den provisorischen Charakter des Grundgesetzes und beschränkt dessen Geltung bis zur Einheit und Freiheit aller Deutschen in einem wiedervereinigten Deutschland. Die Wiedervereinigung erfolgte im Jahre 1989. Haben die Deutschen nun eine Verfassung wie es der Artikel 146 GG vorschreibt? Nein!

Spricht ein Politiker jemals von diesem Artikel 146 des Grundgesetzes auf das er seinen Amtseid geleistet hat ? Nein ! Er wird sich hüten, weil diese vom Volk beschlossenen Verfassung nämlich die Gefahr in sich birgt, dass die Ungleichgewichte, die sich im Laufe der letzten sechzig Jahre eingeschlichen haben, jäh beendet sein könnten.

Dass Schluss ist mit der sogenannten repräsentativen Demokratie, dass plötzlich plebiszitäre Elemente in die Verfassung Einzug halten. Dass die heutige Parteiendiktatur, die Diktatur des Kapitals, der Lobbyisten, der Medienzaren, der Finanzindustrie und der Wirtschaftskapitäne ein Ende haben wird oder zumindest an Einfluss verliert. Das Volk könnte sich auf seine Bürgerrechte besinnen und seinen Anteil am Kapital fordern. Es könnte verlangen, dass über Fragen der Daseinsvorsorge in Volksabstimmungen entschieden wird. Es könnte fordern, dass über die Abgabe von Souveränität an die europäische Union das Volk zu entscheiden hat. Dass bei der Aufnahme von weiteren Mitgliedern in die EU die deutschen Bürger gefragt werden müssen.

Das alles ist Gift in den Augen der Politiker. Die Bundesregierung vertritt daher die Rechtsauffassung, dass eine Anwendung des Artikel 146 GG zwar möglich, aber nicht notwendig sei. Kenner des Grundgesetzes halten diese Aussage der amtierenden Politiker für einen Skandal! Das Grundgesetz sei, so die Kenner, ‘unstrittig nach besatzungsrechtlichen Vorgaben und nicht in freier Entscheidung des deutschen Volkes beschlossen worden’. Das Grundgesetz ist ohne Zweifel zustandegekommen ohne die Mitwirkung der Deutschen, die in der damaligen sovjetisch besetzten Zone (SBZ) lebten und denen eine Mitwirkung am Grundgesetz versagt war. Sechzehn Millionen Menschen hatten also gar keinen Einfluss auf das Grundgesetz.

Der Artikel 146 GG sagt nichts darüber aus, in welcher Form die neue Verfassung zustande kommen muss. Am nächsten käme man dem Wortlaut des Artikel 146 GG, wenn ein verfassungsgebender Konvent einberufen würde, der die neue Verfassung ausarbeitet und sie dann dem ganzen deutschen Volk zur Abstimmung vorlegen würde. Also ein Volksentscheid.

Verschiedentlich wurde schon versucht, den Artikel 146 GG beim Bundesverfassungsgericht einzuklagen. Das musste kläglich scheitern. Die Richter nahmen die Klage nicht einmal zur Entscheidung an. ‘Der Artikel 146 GG habe rein deklaratorischen Charakter’, so die höchsten deutschen Richter. Wenn man weiss, wie diese Verfassungsrichter in ihr Amt kommen, dann versteht man auch, wessen Interessen sie vertreten. Sie werden von einem Richterwahlausschuss des deutschen Bundestages, je nach Parteienproporz in ihre Ämter gehievt. Von Wahl also keine Spur, sie werden in einem kleinen, weitgehend unbekannten Kreis, von Politikern benannt. Das zufällig bestandene zweite juristische Staatsexamen, den Professor bei der Promotion etwas verwirrt, in die richtige Partei eingetreten und dann kaufen sie sich eine rote Robe und glauben allen ernstes, sie seien die Stellvertreter Christi auf Erden.

Die Politiker leisten ihren Teil, um dem Artikel 146 GG jede Geltung zu verweigern. Sie fürchten diesen Teil des Grundgesetzes wie der Teufel das Weihwasser. Ständig schmettern sie Petitionen nach Einberufung einer verfassungsgebenden Versammlung und einem Volksentscheid über eine Verfassung mit immer neuen semantischen Verrenkungen ab. (Auszug aus dem Kapitel 1. meines Buches WEHRT EUCH!)

www.monsieurrainer.com

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Geschrieben von

Rainer Kahni

Rainer Kahni besser bekannt unter dem Namen Monsieur Rainer ist Journalist und Buchautor. Er ist Mitglied von Reporters sans frontières.

Rainer Kahni

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