Verlorene Ehre!

Wulf, Edathy, usw. Rufmord durch Medien, Staatsanwaltschaften und die sozialen Netzwerke

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Ist in Deutschland die Todesstrafe wieder eingeführt? Wir dachten, im Grundgesetz steht: „Die Todesstrafe ist abgeschafft“. Von wegen! In Deutschland wird natürlich nicht mehr geköpft, vergast, erschossen, erhängt oder Menschen in Gefängnissen totgeschlagen. Die Methoden sind subtiler geworden. Menschen werden durch die Medien, durch Staatsanwälte und durch einen hasserfüllten Lynch – Mob in den sozialen Netzwerken hingerichtet, obwohl die Opfer dieser Kampagnen weder beschuldigt, angeklagt noch rechtskräftig von einem ordentlichen Gericht verurteilt wurden. Gleichwohl sind diese Menschen moralisch tot und haben nur wenig Chancen, wieder ins bürgerliche Leben zurück zu kehren. Zahlreiche Beispiele solcher Opfer liegen in den Gräbern der verlorenen Ehre!


Die Medien haben zu berichten aber keine Urteile zu fällen! Sie haben keine Hetzkampagnen gegen Menschen zu starten, nur um ihre Auflagen zu steigern. Es ist ihre Pflicht, über Sachverhalte ausgewogen zu schreiben, zu filmen und zu senden. Dabei ist der Schutz der Persönlichkeitsrechte zu wahren. Es ist eine Tragödie unserer Medienwelt, dass verantwortungsvoller Journalismus heute nur noch wenig zählt. Dass gut ausgebildete Journalisten in den Redaktionsstuben heute die Ausnahme bilden, sondern überambitionierte Amateure, von Ehrgeiz zerfressene Praktikanten und sogenannte Pseudo - Journalisten sich auf Kosten von Menschen schamlos bereichern. Nur die Auflage und das damit erzielte Geld zählen oft in verantwortungslosen Medien.


Die Staatsanwaltschaften und die Polizei sind die Kavallerie der Justiz! Sie haben bei Verdacht auf Straftaten zu ermitteln, die eingesammelten Akten und Beweismittel juristisch zu bewerten und dann zu subsummieren, ob eine Straftat vorliegt oder nicht. Liegt eine Straftat vor und kommt die Staatsanwaltschaft zu der Erkenntnis, dass sie zu einer Verurteilung vor einem ordentlichen Gericht führen könnte, so hat sie anzuklagen. Liegt kein öffentliches Interesse vor oder geht die Staatsanwaltschaft von einer geringen Schuld des Beschuldigten aus, so kann sie das Verfahren mit Zustimmung eines Gerichtes gemäss § 153 a StPO gegen eine Geldbusse einstellen. Liegt überhaupt kein justiziabler Straftatbestand vor, so ist das Verfahren gemäss § 170 Abs. 2 StPO einzustellen und dies dem Beschuldigten schriftlich mitzuteilen. Auf gar keinen Fall hat sie aber Pressemitteilungen an die Öffentlichkeit heraus zu geben. Das Forum der Staatsanwaltschaften und der Polizei ist der Gerichtssaal und nicht die Presse und die Öffentlichkeit. Ist ein Angeklagter freigesprochen, so ist er nicht schuldig! Erst wenn er rechtskräftig verurteilt wurde, ist er SCHULDIG! Soweit die Rechtslage!


Menschen machen Fehler. Sie überschätzen sich, leben über ihre Verhältnisse, umgeben sich oft mit falschen Freunden, haben nicht gesellschaftlich akzeptierte sexuelle Neigungen, verletzen Dienstgeheimnisse, hinterziehen Steuern, stehlen, lügen und betrügen, werden gewalttätig, machen Geschäfte am Rande der Legalität, kennen oft ihre Grenzen nicht oder werden ganz einfach nur falsch beraten. Derjenige, der ohne jede Schuld ist, werfe den ersten Stein! Was sich durch die sozialen Netzwerke nun aber eingebürgert hat ist die öffentliche Hinrichtung von Menschen. Jeder Hinz und Kunz kann sich einen Computer kaufen, sich bei einem der Netzwerke anmelden und dann seinen ganzen Frust, seinen Neid, seinen Hass, seine vermufften Moralvorstellungen und seinen Seelenkäse ungefragt ins Netz stellen. Er riskiert nichts dabei, denn viele seiner Ergüsse bilden bereits eine Straftat, die aber juristisch praktisch folgenlos bleibt. Er ist oft zu feige, für seine Überzeugung, oder was immer er dafür hält, auf die Strasse zu gehen und öffentlich dafür einzutreten, denn es ist einfacher, aus der Anonymität der Netzwelt seinen Senf zu allen möglichen Themen abzugeben. Er muss sich dazu nicht einmal waschen, anziehen, erheben, seinen Computer abstellen und geht nicht einmal das Risiko ein, sich lächerlich zu machen. Doch der von ihm gepostete gefrorene Mist kreist im Netz und kann Menschen schweren Schaden zufügen. Es bilden sich oft richtige Hetzkampagnen mit Gleichgesinnten, die Menschen zu Tode hetzen können. Denen rufe ich die Worte Kurt Tucholsky’s nach:


„Habt Erbarmen, das Leben ist schwer genug!“



Rainer Kahni dit Monsieur Rainer

Journalist und Buchautor

Mitglied von Reporters sans frontières

Aus meinem BLOG Monsieur Rainer

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Rainer Kahni

Rainer Kahni besser bekannt unter dem Namen Monsieur Rainer ist Journalist und Buchautor. Er ist Mitglied von Reporters sans frontières.

Rainer Kahni

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