Ein bisschen mehr Respekt, bitte!

Personalmanagement Bewerber machen Fehler – Personalverantwortliche auch

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Es gibt unzählige Ratgeber, Infoseiten und Coachings zum Thema „Die richtige Bewerbung“. Dort gibt es ebenso unzählige Verhaltenstipps, Kommunikationsregeln, „Dos“ und „Don‘ts“, Formulierungen, Floskeln und Anleitungen zu Respekt und Höflichkeit gegenüber dem Gegenüber. Aber was ist eigentlich mit diesem „Gegenüber“, den Personalverantwortlichen, potentiellen Vorgesetzten, Geschäftsführern, „Jury-Mitgliedern“ des Unternehmens? Befinden sich die etwa auf einem regelfreien, weil ihrem eigenen Territorium?

Auf den ersten Blick schon, denn derjenige, der einstellt, sitzt zunächst „am längeren Hebel“. Das lässt sich nicht leugnen. Es ist aber ebenso Fakt, dass auch Unternehmen und deren Repräsentanten einen Ruf zu verlieren haben – nämlich dann, wenn es ein weiteres Mal darum geht, die Belegschaft bei Bedarf mit geeigneten Kandidaten zu erweitern. Unternehmen, die vorher zahlreiche Mitarbeiter und Bewerber durch respektloses Verhalten enttäuscht haben, sinken unweigerlich im Ranking des angestrebten Bewerberpools. Auch Personalverantwortliche sind nur Menschen und machen Fehler, einige davon kommen aber dem gleich, was in der Bibel die „7 Todsünden“ wären. Oder: sieben todsichere Strategien, gegenüber Bewerbern „Rufsuizid“ zu begehen.

1. Die falsche Standardmail an den richtigen Bewerber (oder vice versa)

Personalverantwortliche sind im Stress. Das ist bekannt und in der Regel haben Bewerber auch dafür Verständnis. Selbst für die allseits unbeliebten Standardmails, die vor allem in Mailfächern von abgelehnten Kandidaten landen. No problem, life is a casting show. Mit Absagen kann man leben. Peinlich wird es dann, wenn einfach aus Unachtsamkeit eine falsche Standardmail gesendet wird! Einem von vornherein aussortierten Bewerber zu schreiben: „Wir danken Ihnen, dass Sie zum Vorstellungsgespräch erschienen sind, aber wir haben uns für einen Mitbewerber entschieden.“, das ist wirklich schon mehr als beleidigend.

2. Falschschreibung oder Auslassung von Namen

Ein kleines Gedankenspiel: Was macht jeder vernünftige Personaler mit einem Bewerbungsanschreiben, wo schon in der ersten Zeile sein Name nur halb oder in falscher Schreibung steht? Bingo, er schließt daraus auf eine nachlässige Arbeitsweise des Interessenten und entscheidet sich mit sofortiger Wirkung gegen den Verfasser dieses Dokuments. Mit gutem Grund – behandelt man den Namen einer Person ohne Respekt, steht dies pars pro toto für eine Missachtung der gesamten Person, zumindest im Kontext des Bewerbungsvorgangs. Drehen wir nun den Spieß einmal um: Welchen Eindruck hinterlässt der gleiche Fehler, der sonst als Absagegrund fungiert, wohl beim (abgelehnten) Bewerber?

3. Keine Antwort ist auch eine Antwort?

Der antike Philosoph und Redner Cicero konstatierte einst: Cum tacent, clamant! (Indem sie schweigen, applaudieren sie!) Leider ist bloßes Schweigen nicht immer „Gold“ und manche Statements verlangen nach einer Reaktion. Eingesandte Bewerbungsunterlagen zum Beispiel, deren Erstellung den Sender einiges an Zeit, Energie und persönliches Engagement gekostet haben. Es zeugt also von einem Mindestmaß an Respekt und Höflichkeit, in jedem Fall zumindest eine Standardmail zurückzuschicken. Somit weiß die andere Person dann, woran sie ist und kann weitere Schritte planen. Bewerber können nämlich so einiges – nur ganz sicher nicht hellsehen!

4. Unverschämte Kommentare und Fragen im Vorstellungsgespräch

Ja, es ist immer noch gesetzlich untersagt, Kandidatinnen und Kandidaten Fragen zu Religion, Weltanschauung oder gar Familienplanung zu stellen. Betreffende Kommentare mit abfälligem Unterton fallen unter die gleiche Kategorie.

5. „Vergessene“ Mails und Absagebriefe…

Oder solche, die ganz offenbar Wochen und Monate zu spät ankommen – ein weiteres großes Ärgernis für Bewerber. Diese, so freundlich sie auch formuliert sein mögen, senden nur eine Message zu den Betroffenen aus: „Eigentlich ist es uns total egal, dass Sie sich bei uns beworben und viel Mühe in Ihre Unterlagen investiert haben.“ Na, vielen Dank auch!

6. Funkstille nach dem Bewerbungsgespräch

Kandidaten, die zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurden, reisen manchmal stundenlang mit Bus, Bahn, Auto oder Flugzeug an. Sie machen sich ernsthafte Hoffnungen, den Job zu bekommen, investieren Geld, Zeit und Energie in ein Gespräch, das selten länger als eine halbe Stunde dauert. Daher ist das Wenigste, was Personalmanager diesen engagierten Menschen zurückgeben sollten, eine konstruktive, ehrliche Rückmeldung – ohne, dass diese extra erbeten werden muss!

7. Fragen, die offen bleiben

In seinen Unterlagen und im persönlichen Gespräch tut der Bewerber sein Möglichstes, seinen potentiellen Arbeitgeber nicht mit unklaren Antworten zu irritieren. Stellt der Arbeitgeber aber abschließend die „Frage der Fragen“, ob der Kandidat selbst noch etwas Bestimmtes über die Firma oder den Job wissen möchte, ist er ebenso dazu verpflichtet, Antworten zu liefern. Zumindest, solange die Fragen nicht unzumutbar sind – doch dies gilt für beide Seiten.

Der Erfolg eines Projekts oder eines Unternehmens lässt sich nicht nur, aber auch an einem respektvollen Miteinander messen. Wer Mitarbeiter in spe allerdings durch Mangel an eben diesem Respekt vergrault, den muss irgendwann das Karma treffen – wenn nämlich die Bewerberzahlen sinken oder die Ratings auf einschlägigen Seiten schlecht ausfallen.

Gemäß dem Motto: „What you give is what you get.”

Anna Katherina Ibeling

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Geschrieben von

rebelcat86

- Master of Desaster ...äh Arts in Komparatistik - Kind der "Generation Praktikum" - Ironie on!

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