Selektives Gedächtnis

Wer richtet wen? Für die bundesdeutsche Strafverfolgung ist die NS-Justiz in ihren Kernbereichen Rechtsstaat geblieben, die DDR hingegen nicht - über eine Tagung der Friedrich-Ebert-Stiftung
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Es war einmal ein Professor, der nach der Wende für seine Dienstjahre in der DDR eine Rente von knapp 2.500 Mark erhielt. Später wurde seine bereits gewährte Rente noch einmal überprüft. Als der Neubescheid kam, glaubte er zunächst an einen Irrtum. Er erhielt 4.995 Mark und eine Nachzahlung von weit über 100.000. Zwar waren ihm für seine Arbeitszeit in der DDR keine anderen Ansprüche berechnet worden als bisher, aber die bis 1945 im Reichssicherheitshauptamt verbrachten Jahre schlugen mit einer solchen Summe zu Buche, dass sich seine Rente sogleich verdoppelte.

Daniela Dahn, die dieses Beispiel (kein Märchen) auf der Tagung der Friedrich-Ebert-Stiftung über "Das rechte und das linke Auge - Zur Aufarbeitung von NS-Staat und DDR" nannte,