Das Erschrecken Jaruzelskis

DDR und Polen 1980/81 Die DDR-Führung war treibende Kraft bei den Plänen der Unterdrückung von Massenprotesten gegen die kommunistische Führung in Polen

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Wojciech Jaruzelski
Wojciech Jaruzelski

Foto: imago images / Eastnews

Fast auf den Tag genau vor 39 Jahren dekretierte der polnische Regierungschef W. Jaruzelski den Kriegszustand, um der anschwellenden antikommunistischen Massenprotestbewegung Herr zu werden und der dadurch drohenden Destabilisierung des Staatsgefüges in seiner damaligen Gestalt Einhalt zu gebieten. In der weltweiten politischen und medialen Perzeption, nicht zuletzt genährt durch den General selbst, wurde der Eindruck erweckt, er sei damit einer unmittelbar bevorstehenden militärischen Intervention Moskaus nach dem Muster des 21. Aug. 1968 in Prag in letzter Minute zuvorgekommen. Diese Wahrnehmung hat genaueren Analysen und Archiv-Studien nicht standgehalten und sich als Mythos erwiesen. Diese Gefahr bestand im Dezember 1981 nicht wirklich und war wohl eher eine propagandistische Schutzbehauptung der Jaruzelski-Führung, um sich als patriotische Retter der Nation zu gerieren.

Das heißt aber keineswegs, eine solche Gefahr habe zu keinem Zeitpunkt während dieser Krise bestanden. Sie schwebte durchaus als potentielle Option ständig wie ein Damoklesschwert über Polen, aber richtig virulent lediglich bereits genau ein Jahr zuvor, was bizarrerweise in der zeithistorischen Rückschau eher vernachlässigt wird. Anfang Dezember 1980 drohte die Krise in Polen in einen internationalen Konflikt mit unwägbaren Konsequenzen für das Ost-West-Verhältnis auszuufern. Am 5. Dez. kamen die Partei- und Staatsführer der WVO zu einem Krisengipfel in Moskau zusammen, um das weitere gemeinsame Vorgehen zur Lösung des polnischen Problems zu beraten. Eine ähnliche Entscheidung wie im Aug. 1968 vor dem Einmarsch in der CSSR stand zu befürchteten. Wie zwölf Jahre zuvor wäre die DDR abermals in eine völkerrechtswidrige und friedensgefährdende Entscheidung involviert gewesen. Mit Polen wäre allerdings diesmal ein Land das Opfer „kollektiver Hilfsmaßnahmen“ geworden, das am 1. Sept. 1939 einer brutalen Aggression Hakenkreuz-Deutschlands ausgesetzt war, die sich später bekanntlich zum 2. Weltkrieg auswachsen sollte.

Das führt zu der Frage, welche Rolle die politische und militärische Führung der DDR während der Polen-Krise spielte. Beim näherem Hinsehen wird schnell deutlich, dass dies weit mehr war als nur die sekundierende Rolle eines Erfüllungsgehilfen Moskaus unter Befehlsnotstand und Bündniszwang, sondern der Versuch, sehr aktiv und prägend auf den Gang der Ereignisse Einfluss zu nehmen. Sie nutzte ihren durchaus vorhandenen Handlungsspielraum in der erkennbaren Absicht, gegenüber den Verbündeten im Warschauer Pakt sowie der ihr nahestehenden Fraktion innerhalb der PVAP-Führung eine gewaltsame Niederschlagung der polnischen Oppositionsbewegung durchzusetzen, dabei eine externe Intervention unter Teilnahme der Nationalen Volksarmee der DDR als letztes Mittel ins Kalkül ziehend.

Honecker als Spiritus rector einer Militärintervention?

E. Honecker war es, der den Krisengipfel am 5. Dez. 1980 in Moskau initiierte, den er bereits seit September wiederholt und bedrängend von Breshnew gefordert hatte, um dort unter vielsagendem Verweis auf frühere Systemkrisen (Ungarn 1956 und CSSR 1968) am deutlichsten auf eine „kollektive Hilfsmaßnahme“ zu pochen. Wenige Tage zuvor hatte er einen dramatischen Brief an den KPdSU-Generalsekretär gerichtet, in dem es mit Blick auf Polen beschwörend hieß: „Gestern waren unsere gemeinsamen Maßnahmen vielleicht vorzeitig gewesen, heute sind sie notwendig, aber morgen können sie schon verspätet sein.“

Das SED-Politbüro, zu diesem Zweck bezeichnenderweise eigens nach Strausberg zum Sitz des Ministeriums für Nationale Verteidigung einberufen, ließ er seine erneute Initiative zur Einberufung des Gipfeltreffens nachträglich billigen und sich mit der Vollmacht ausstatten, dort „in Abstimmung mit dem ZK der KPdSU notwendige Maßnahmen zu treffen“. Mit diesem Blankoscheck wurde Honnecker damit auf dem Krisengipfel völlige Entscheidungsfreiheit eingeräumt. Da die DDR zuvor Wirtschaftshilfe in nicht geringem Ausmaß an Polen geleistet hatte und die politische „helfende“ Einwirkung auf die neue PVAP-Führung unter S. Kania nach dem Sturz von E. Gierek ohnehin bereits in sehr intensiver Weise im Gange war, gehört nicht viel Scharfsinn dazu sich vorzustellen, welcher Art die „notwendigen Maßnahmen“ gewesen sein mögen, die das SED-Politbüro mit diesem Beschluss im Auge hatte und von der Moskauer Beratung erwartete. Es billigte überdies einen Redeentwurf für Honeckers Auftreten in Moskau, in dem es hieß: „Die Revolution kann sich friedlich oder nichtfriedlich entwickeln, wie wir alle wissen. Blutvergießen ist für uns nicht das erste, sondern das letzte Mittel. Aber wenn die Arbeiter-und-Bauern-Macht auf dem Spiele steht, wenn sie vor konterrevolutionären Kräften geschützt werden muß, die bereit sind, aufs Ganze zu gehen, dann bleibt keine andere Wahl.“

Honecker hatte den erneuten Anlauf für die Einberufung eines Krisengipfels unternommen, als er nach der Legalisierung von „Solidarnosc“ am 11. Nov. 1980 den Rubikon überschritten sah und der neuen Führung der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei (PVAP) unter Kania ein wirksames Eindämmen der Massenproteste nicht mehr zutraute.

„Gemeinsame Ausbildungsmaßnahme“

Im Vorgriff auf die wohl erwartete Interventionsentscheidung hatte der Generalstab der Sowjetarmee unter dem Deckmantel einer „Gemeinsamen Ausbildungsmaßnahme“ der Polnischen Armee und der Armeen der Nachbarländer Polens auf dessen Territorium die notwendigen Planungen vorangetrieben und bereits für den 1. Dez. die Vertreter der NVA, der Polnischen Armee und der Tschechoslowakischen Volksarmee nach Moskau zu einer „Einweisung“ beordert. Als er von diesen Planungen erfuhr, wurde sogar dem damaligen polnischen Verteidigungsminister Armeegeneral Jaruzelski klar, dass er sich „einem eindeutigen Szenario für ein unvermeidliches Unglück gegenüber sah. Es handelte sich nicht mehr um ,brüderliche Hilfe‘, sondern schlicht und einfach um die Invasion fremder Truppen in Polen.“ Als erfahrener Militär und Absolvent der sowjetischen Generalstabsakademie mit langjährigen engsten Kontakten zur Moskauer militärischen Führung wusste er die Signale sehr genau zu deuten. Die Moskauer Generalstabspläne bestätigten ihm, „dass die führenden Kreise der Sowjets unter anderen Möglichkeiten ernsthaft eine militärische Intervention in Polen ins Auge gefaßt hatten. Ohne wirkliche Notwendigkeit unternimmt kein Generalstab so wichtige Vorbereitungsarbeiten sowohl im Bereich der Mittel als auch der Männer.“

Erschrecken Jaruzelskis

Eines aber hatte Jaruzelski ganz besonders erschreckt, nämlich „... die Vorstellung, dass man in Moskau die Idee akzeptieren konnte, dass eine deutsche Division, selbst wenn sie aus der DDR kommt, bei einer solchen Operation mitmacht. Ich konnte das nicht zulassen!“

Schlimmer noch ist es allerdings, dass man auch in Ost-Berlin diese Idee akzeptieren konnte, sie sogar noch nach Kräften aktiv vorantrieb. E. Honecker war als Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrates laut Statut dieses Gremiums zugleich „Oberster Befehlshaber aller bewaffneten Kräfte der DDR [...] in einer Spannungsperiode, zur Mobilmachung des Landes und im Verteidigungszustand“. Er und die NVA-Spitzenmilitärs brachten offensichtlich nicht genügend historische Sensibilität auf, um das Erschrecken Jaruzelskis zu teilen. Sie konnten sich vielmehr sehr gut vorstellen, 41 Jahre nach dem Überfall Polens durch die deutsche Wehrmacht abermals deutsche Soldaten an einer Operation beteiligen zu lassen, die sogar der polnische Verteidigungsminister als „Invasion fremder Truppen in Polen“ charakterisierte und die für Polen ein „unvermeidliches Unglück“ bedeutet hätte. „Dokumente und Zeitzeugen beweisen eindeutig, dass die NVA auf der Grundlage von Weisungen des Vereinten Oberkommandos und des sowjetischen Generalstabes aktiv an der Vorbereitung von militärischen Interventionshandlungen gegen Polen beteiligt war“, so Oberst a. D. Prof. W. Markus als erster höherer NVA-Offizier 1994 auf einer Tagung der Karl-Theodor-Molinari-Stiftung des Bundeswehrverbandes.

Armee-Gen. H. Hoffmann spielte dabei eine besonders treibende Rolle und hatte von Anfang an seinen ganzen Einfluss gegenüber E. Honecker geltend gemacht, eine Entscheidung manu militari herbeizuführen. So gab er am 30. Nov. 1980, als die Planungen für die Operation „Gemeinsame Ausbildungsmaßnahme“ bereits anliefen und der Krisengipfel für den 5. Dez. einberufen war, eine Meldung des DDR-Militärattachés in Warschau weiter, derzufolge „führende Genossen der PVAP die Meinung vertreten, dass eine Konfrontation mit der Konterrevolution immer unvermeidbarer werde und sie dabei Hilfe von außen erwarten.“

Als NVA-Vertreter wurde sein Stellvertreter und Chef der Landstreitkräfte Gen.-Oberst Stechbarth nach Moskau zur Teilnahme an der „Einweisung“ in Moskau beordert. Auf der Grundlage der dort erteilten „Empfehlungen“ des sowjetischen Generalstabes erstellte der Hauptstab im MfNV mit Billigung Honeckers in aller Eile die Detailplanungen für die von der NVA zu übernehmenden Aufgaben in dieser Operation. Sie sahen u. a. die Teilnahme von mindestens einer NVA-Division vor, und zwar der in Eggesin am Oderhaff unmittelbar an der polnischen Grenze stationierten 9. Panzer-Div. des Militärbezirks V. Laut Befehl Nr.118/80 vom 6. Dez. 1980 von Verteidigungsminister Hoffmann (zugleich Mitglied des Politbüros des SED-Zentralkomitees) sollten „mit Auslösung des Signals ‘Abstoß’ [...] die an der Übung teilnehmenden Kräfte die Gefechtsbereitschaft in den Objekten herstellen und mit den Handlungen entsprechend dem Plan der Durchführung beginnen“. Die Pläne sahen einen Vorstoß in Richtung Koszalin westlich von Gdansk unter Mitführung der Truppenvorräte an Munition in voller Höhe vor. Der Grenzfluß Oder sollte in Pomellen und Mescherin überschritten werden. Die dort stationierten Grenztruppen hatten auf das Signal „Wintermarsch“ unter höchster Geheimhaltung das Überschreiten der Grenze vorzubereiten und zu sichern. Zusammen mit 17 weiteren Divisionen der sowjetischen und tschechoslowakischen Armee sollte polnisches Territorium in der Nähe von großen Ballungszentren besetzt werden. Zu den Planungen gehörten ferner die Bereitstellung von Lazarett-Betten in Bad Saarow und Ückermünde und die Einrichtung eines Hubschrauberlandeplatzes für Verwundetentransporte. Vorgesehen war schließlich die Mobilmachung von Reservisten, und zwar von medizinischem sowie „juristischem Personal für die Militärstaatsanwaltschaft und das Militärgericht“.

Es liegt auf der Hand, dass der NVA-Hauptstab unter dem Tarnnetz einer „Gemeinsamen Ausbildungsmaßnahme“ Kampfeinsätze der 9. Panzer-Div. in Polen plante, bewaffneten Widerstand ins Kalkül ziehend und mit nennenswerter Insubordination unter den eigenen Soldaten rechnend.

Wären abermals deutsche Soldaten in steingrauen Uniformen in Polen einmarschiert, das, gemessen an seiner Bevölkerung, die größten Opfer im 2. Weltkrieg zu bringen hatte? Was hatte sich die SED-Führung angesichts dieser historischen Hypothek eigentlich dabei gedacht?

Befehlsnotstand und Bündniszwang?

Technisch gesehen folgten die Stabsplanungen zweifelsohne den Vorgaben des sowjetischen Generalstabes. Selbstverständlich bedurfte es letztlich der politischen Entscheidung Moskaus zur Auslösung der Operation. Bedeutete das aber zugleich einen Handlungszwang für die politische und militärische Führung der DDR in der Interventionsfrage? Ergaben sich diese Planungen notwendig aus den Befehlsmechanismen der WVO-Militärkoalition ohne den geringsten eigenen Handlungsspielraum? Waren der DDR als Teilnehmerstaat der WVO tatsächlich die Hände gebunden und eine Weigerung ausgeschlossen?

Das darf angezweifelt werden, denn die letzte Verantwortung für eine NVA-Teilnahme an der Operation hatte E. Honecker persönlich. Er sanktionierte die Vorbereitungen und die Operationspläne für die „Gemeinsame Ausbildungsmaßnahme“, als er am 10. Dez. 1980 seine Unterschrift unter den streng geheimen „Befehl Nr. 15/80 des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Durchführung einer gemeinsamen Ausbildungsmaßnahme der Vereinten Streitkräfte der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages“ setzte. Damit gab er faktisch den Soldaten der NVA den Befehl, nach dem Signal aus Moskau ihre Waffen nötigenfalls gegen die Oppositionsbewegung in Polen zu richten.

Wieso war ein solcher Befehl überhaupt notwendig, wenn ohnehin alles in Moskau entschieden wurde? Wenn es in der Macht des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates lag, einen solchen Befehl zu erteilen, lag es dann logischerweise nicht auch umgekehrt in seiner Macht, ihn zu verweigern?

Eine weitere Merkwürdigkeit weist das „Arbeitszyklogramm nach Erhalt des Signals zum Beginn der gemeinsamen Ausbildungsmaßnahme der Vereinten Streitkräfte“ auf. Darin sind alle durch die Stäbe auszuführenden Handlungsschritte nach der „x- Zeit“, d. h. dem Eintreffen des Signals aus Moskau, aufgelistet. Danach bestand die erste Handlung in der Entgegennahme der Weisung Honeckers „zur Teilnahme von Truppen der Nationalen Volksarmee“. Erst danach durfte die Weisung zur Übergabe des Signals „Abstoß“ an die Chefs der drei Teilstreitkräfte erteilt werden. Diese Schrittfolge bedeutet nichts anderes, als dass Honecker persönlich und nicht der Kreml das letzte Wort über die NVA-Teilnahme an der Intervention hatte. Dem entsprechen auch die sprachlichen Usancen in der Kommunikation zwischen der NVA-Spitze und dem sowjetischen Generalstab: In den Akten ist stets nur von „Empfehlungen“ von sowjetischer Seite die Rede, nicht von „Befehlen“.

Der reale Spielraum der SED-Führung läßt sich nicht präzise beschreiben, aber die Ausklammerung Ungarns und Rumäniens aus den Interventionsplanungen beweist, dass ein automatischer Bündniszwang aller WVO-Staaten in der Interventionsfrage nicht gegeben sein konnte. Die Führungen beider Länder waren strikt gegen eine Lösung manu militari.

Es erweist sich demnach, dass sich die SED-Führung bei der Reaktion auf die Systemkrise in Polen nicht darauf beschränkte, sich nolens volens der sowjetischen Politik unter vermeintlichem Bündniszwang zu fügen, was angesichts des weitgehenden Abhängigkeitsverhältnisses der DDR von der Sowjetunion durchaus plausibel gewesen wäre. Sie brachte gegenüber der Sowjetführung sehr wohl auch eigene Interessen zur Geltung. Sie nutze allerdings ihren Spielraum nicht zu einer den geschichtlichen Erfahrungen geschuldeten Zurückhaltung, sondern ganz im Gegenteil dazu, sich besonders aktiv und initiativreich hervorzutun, als es darum ging, der polnischen Oppositionsbewegung mit vereinten Kräften der WVO gewaltsam den Garaus zu machen.

Die Gründe für diese Sonderrolle sind unschwer zu erkennen. Ein Kollaps des nach der sowjetischen Hegemonialmacht zweitwichtigsten Allianzpartners der DDR war für sie ein noch ernsteres Problem als für die übrigen Partnerstaaten, denn es drohte bei einem Herausbrechen Polens aus der WVO eine strategische Isolierung. Zu diesen politischen Konsequenzen kamen die ökonomischen. So betrug der streikbedingte Lieferausfall an polnischer Steinkohle allein von Sept. 1980 bis März 1981 fast 50% der vertraglich vereinbarten Jahresmenge von ca. 5 Mio. Tonnen, angesichts des permanenten Drahtseilaktes der chronisch an Rohstoff- und Energiemangel leidenden DDR ein nicht verkraftbares Defizit. Hinzu kam die Unsicherheit der Transitstränge durch Polen, über die ein großer Teil der Im- und Exporte zwischen der DDR und der Sowjetunion im Jahresumfang von 10 Mio Tonnen Güter erfolgte, darunter das lebenswichtige Erdöl und Erdgas. „Nicht vergessen werden darf der Transit über Polen für die Gruppe der sowjetischen Streitkräfte in Deutschland“, erinnerte E. Honecker beschwörend die Kremlführer, nicht ganz uneigennützig, denn die GSSD, mit 20 Divisionen die größte Armeegruppe der Sowjetunion jenseits ihrer Grenzen, war die eigentliche Garantiemacht für die Existenz der DDR.

Für Moskau eine Sorge unter anderen

Aus Moskauer Sicht war Polen zwar keine geringe Sorge, aber eine Sorge unter mehreren, deren Gewicht sich relativiert, setzt man sie in Beziehung zu den Sanktionen des Westens als Antwort auf das Afghanistan-Abenteuer, zu der Sackgasse in den Rüstungskontrollverhandlungen, der schweren Wirtschaftskrise in der Sowjetunion und nicht zuletzt der nach wie vor als Bedrohung perzeptierten Politik Pekings gegenüber Moskau. Die Kremlführung hatte bei ihren Überlegungen zur Beilegung der Krise in Polen stets die Implikationen jeder Entscheidungsvariante für ihre globalen Positionen und Interessen als der zweiten nuklearen Supermacht im Blick zu behalten. Dies mag erklären, warum sie letztlich vor einem direkten militärischen Eingreifen in Polen zurückschreckte. Sie stand vor einem Zielkonflikt: Eine gewaltsame Niederschlagung der Oppositionsbewegung mittels einer externen Intervention hätte im günstigsten Falle einen (im übrigen überaus fraglichen) kurzfristigen, aber bestenfalls temporären Positionsgewinn im traditionell renitenten Polen gebracht, eine Atempause vielleicht ohne Gewähr, damit die Ursachen der Krise beseitigt zu haben. Diesem eher vagen Gewinn standen mit Sicherheit zu erwartende einschneidende und dauerhafte strategische Verluste in der internationalen Politik gegenüber, mit möglicherweise noch viel ernsteren Rückwirkungen auf die eigene Stabilität angesichts der stagnierenden Wirtschaftskraft. Das war ein nicht geringes Dilemma, heraufbeschworen insbesondere durch die von Washington angedrohten Wirtschaftssanktionen im Interventionsfalle.

Was für die Sowjetführung ein Problem unter mehreren war, wurde in Ost-Berlin als existenzielle Lebensfrage empfunden. Unter den Bündnisländern drohte nur die DDR, von ihren Lebensadern abgeschnitten zu werden, die sie mit der sowjetischen Protektoratsmacht verbanden. Nur sie musste angesichts dessen die absehbare Entwicklung des Machtverfalls der PVAP als „Zangensyndrom“ empfinden.

Handlungsspielräume der DDR

Natürlich ist es unstrittig, dass die fortwirkenden Prärogativen der Siegermacht Sowjetunion, Deutschland als ganzes betreffend, dazu führten, dass die DDR der Breshnew-Doktrin der „beschränkten Souveränität“ in besonders rigider Weise unterworfen war und ihrem Handlungsspielraum, insbesondere auf außen- und sicherheitspolitischem Gebiet, enge Grenzen gesetzt waren. Dies schloss jedoch gelegentliche Interessendivergenzen zwischen der Protektionatsmacht UdSSR und ihrem Ziehkind DDR nicht a priori aus. Aufmerksamen westlichen Beobachtern waren gewisse emanzipatorische Lockerungsübungen der SED-Führung gegenüber Moskau nicht entgangen. Ein gewisses internationales Aufsehen etwa erregten offenkundige deutschland- und außenpolitische Dissonanzen zwischen der DDR und der UdSSR Anfang der achtziger Jahre, als es Honecker vor dem Hintergrund des NATO-Doppelbeschlusses zu dämmern schien, dass der DDR im eurostrategischen Kalkül Moskaus für den Fall eines militärischen Konfliktes zwischen den beiden Lagern nicht viel mehr als die Rolle von Aufmarschgebiet und Knautschzone zugedacht war.

Es ging also, wenn man nur wollte. Wenn der SED-Führung also gelegentlich durchaus eigene, interessenorientierte Akzente gegenüber Moskau möglich waren, erwächst aus dieser Tatsache ein Maßstab, der mit Fug und Recht auf die Gesamtheit ihrer Beziehungen zu Moskau angelegt werden darf, d. h. konsequenterweise auch dort, wo sie sich augenscheinlich besonders servil verhielt und dies post factum gern mit Bündniszwängen entschuldigt wird. Eine Generalabsolution kann die DDR-Führung aus der Breshnew-Doktrin folglich nicht beanspruchen. Ihr Handlungsspielraum gegenüber dem Kreml blieb zwar stets begrenzt, aber offensichtlich groß genug, um nötigenfalls auch mal Nein sagen zu können. Er war nicht zuletzt nach dem Durchbruch in der Anerkennungsfrage und der Aufnahme der DDR in das UNO-System 1973 gewachsen. Sie musste nicht über jeden Stock springen, den man ihr hinhielt.

Dieser Maßstab muss ganz besonders in der Polen-Frage 1980/81 gelten. Warum hat sie in dieser historisch so sensiblen Angelegenheit ihren wenn auch geringen aber dennoch vorhandenen Spielraum nicht in einer Weise genutzt, konfliktdämpfend auf die Moskauer Führungsmacht einzuwirken, sondern sich stattdessen vielmehr zum spiritus rector einer Lösung manu militari aufgeschwungen? Die geschichtlichen Wurzeln der DDR, aber auch deren geographische Lage, von dem Mehrheitswillen der DDR-Bevölkerung nicht zu reden, hätten es der SED-Führung dringend geboten, auch nur das geringste militärische Engagement der DDR zur Niederschlagung der polnischen Opposition auszuschließen. Die Konsequenzen einer militärischen Intervention in Polen unter NVA-Beteiligung - ein Ende der Détente in Europa oder möglicherweise gar eine nicht auszuschließende Eskalation in einen Ost-West-Konflikt - wäre für die DDR und ihre Bevölkerung ungleich verhängnisvoller gewesen als jede „Sozialdemokratisierung“ der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei oder die schrittweise Transformation der polnischen Gesellschaft es je hätten sein können. Ein solches Szenarium verstieß nicht nur gegen das völkerrechtliche Gebot friedlicher Konfliktbeilegung und die deklarierte Friedenspolitik der DDR, es verstieß auch gegen deren ureigensten elementaren Interessen selbst. Die politischen und militärischen Entscheidungsträger der DDR mussten wissen, dass sie mit ihrer Haltung in der Polen-Frage ein tödliches Risiko eingingen, tödlich zuerst für die DDR selbst.

Dieses Verhalten nach dem „Polnischen Sommer“ gehört zu dem wohl unrühmlichsten in der DDR-Geschichte.

Vgl. u.a.

Filip Gańczak: „Polen geben wir nicht preis“, Paderborn, 2020;

Wojciec Jaruzelski: Mein Leben für Polen. München - Zürich, 1993;

Manfred Wilke, Reinhardt Gutsche, Michael Kubina, Kierwnictwo SED wobec polskiego ruchu opozycnjego w latach 1980-1981. Warszawa, 1994;

Reinhardt Gutsche, Nur ein Erüllungsgehilfe? Die SED-Führung und die militärische Option zur Niederschlagung der Opposition in den Jahren 198/81. In: Geschichte und Transformation des SED-Staates. Berlin, 1994;

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