Unmittelbare Demokratie

Contra Demonstrationsverbot Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut. Dass sie während der Pandemie eingeschränkt wird, folgt nicht wissenschaftlichen Erkenntnissen, sondern ist politisch gewollt
Ausgabe 03/2022
Viele Menschen nehmen den Staat und seine Organe zum ersten Mal in ihrem Leben als Bedrohung wahr
Viele Menschen nehmen den Staat und seine Organe zum ersten Mal in ihrem Leben als Bedrohung wahr

Foto: Future Image/IMAGO

Es spricht für unsere Demokratie, wenn derzeit vielerorts Tausende auf die Straße gehen, um eines ihrer historisch bedeutsamsten Grundrechte wahrzunehmen: die Versammlungsfreiheit. Diese Menschen könnten an dunklen, kalten Winterabenden zu Hause sitzen. Sie könnten vom Wohnzimmer aus bei einem Glas Rotwein bequem Tweets absetzen, um auf „die da oben“ oder ihre Mitmenschen zu schimpfen. Sie könnten gleichgültig und lethargisch die Fernsehnachrichten anschauen, weil man ja ohnehin ohnmächtig sei. Doch die Menschen, die derzeit auf die Straße gehen, sind zum „überwiegenden Teil“ ganz „normale“ Bürger – so Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang kürzlich im Innenausschuss des Bundestages –, die an die Möglichkeit von Veränderung und die Macht des öffentlichen Protestes glauben. Was wäre ein größerer Vertrauensbeweis für die Demokratie?

Dabei nehmen viele Menschen den Staat und seine Organe zum ersten Mal in ihrem Leben als Bedrohung wahr. Nie zuvor hat die Exekutive in der Bundesrepublik so tiefgreifend und umfassend in ausnahmslos alle sozialen Beziehungen eingegriffen – mit weitreichenden, unabsehbaren Folgen. Mit der Verschärfung der sozialen Gegensätze, mit einer dramatischen Verfestigung der Bildungsungerechtigkeit, mit einem drohenden Eingriff in das Recht auf „körperliche Unversehrtheit“ bietet die verheerende Bilanz von zwei Jahren deutscher Pandemie-Politik nun wahrlich genug Anlass zum Protest.

Das Bundesverfassungsgericht würdigte die Demonstrationsfreiheit einst als „ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie“. Verordnete Beschränkungen der Teilnehmerzahl, Verlagerung an abgelegene Orte und immer neue Auflagen der Versammlungsbehörden sind damit kaum vereinbar. Die staatlichen Organe haben dem Geist unserer Verfassungen nach der Bevölkerung das Recht auf Protest nicht zu gewähren, sondern zu gewährleisten, ja sogar zu garantieren.

Maskenpflicht im Freien eher symbolischer Natur

Die aktuellen Beschränkungen folgen entgegen anderslautenden Behauptungen mehr einem politischen Willen und weniger der Wissenschaft. Führende deutsche Aerosolforscher haben bereits im April 2021 in einem Brief an die Bundesregierung erklärt, dass eine Maskenpflicht im Freien eher symbolischer Natur sei und „keinen nennenswerten Einfluss auf das Infektionsgeschehen erwarten“ lasse.

Der Landrat des brandenburgischen Kreises Märkisch-Oderland, ein Mitglied der SPD, hat jüngst angekündigt, Verstöße gegen die Maskenpflicht auf Demonstrationen nicht mehr zu verfolgen, weil er die Maßnahme für „überzogen“ hält und bei ihrer Durchsetzung eine Vertiefung der gesellschaftlichen Spaltung fürchtet. Niedersachsen dagegen führte zeitgleich sogar eine FFP2-Maskenpflicht ein, in Nordrhein-Westfalen hat das Oberverwaltungsgericht Ende vergangener Woche eine 3G-Regelung für Demos mit mehr als 750 Teilnehmern bestätigt.

Der Berliner Verfassungsrechtler Clemens Arzt beklagte nunmehr im „Verfassungsblog“ – einem weithin anerkannten Forum für juristische Expertise – einen „Substanzverlust“ der Versammlungsfreiheit in der Pandemie durch staatliche Verbote und deren verwaltungsgerichtliche Bestätigung. Er erinnerte daran, dass all diese Entscheidungen im Eilverfahren getroffen worden seien – sodass überhaupt noch nicht klar sei, ob die präventiven Vorabverbote und die Beschränkungen aufgrund von Allgemeinverfügung letztlich überhaupt verfassungskonform seien. Denn die einzelnen, immer wieder revidierten Maßnahmen zum Infektionsschutz haben keinen Verfassungsrang, die Versammlungsfreiheit dagegen schon.

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