Schwanger. Konflikt. Tod.

Abtreibung Abtreibungen wurden in Deutschland meist mit den Diskussionen rund um den Paragrafen 218 StGB erwähnt und als ideologisch behaftete Debatte betrachtet.

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Dabei ist Abtreibung Lebenswirklichkeit von Millionen von Frauen. 2012 gab es laut Statistischem Bundesamt über 100.000 Schwangerschaftsabbrüche, bei einer sehr hohen Dunkelziffer. Weltweit ist von jährlich über 40 Millionen Abtreibungen auszugehen. Dies ist weder neu noch besonders spektakulär − ungewöhnlich ist eher, wie selten diese immense Zahl in den Köpfen der meisten Deutschen ankommt: Die wenigsten sind sich bewusst, wie sehr die Frage nach Leben und Tod, nach Frau- und Mutterseinsein die jeweils persönliche Lebenswelt der jungen oder älteren Frauen jenseits von theologischen oder rechtlichen Fragestellungen berührt. Und das Verhältnis der Frau zum Mann mit einschließt und Themen aufgreift wie das Verhältnis von Religion zur Menschwerdung, die Macht des Staates, das Leben, den Tod, Krankheit, also Bereiche streift, die höchst interpretativ sind und eigentlich für den Menschen unlösbar − und gerade jene Frauen zu beantworten haben, die sich in einer labilen Lage befinden und eine zerbrechliche Verletztlichkeit offenbaren.

Wo stehen wir mit einem solchen, jedes Jahr so viele Bürger betreffenden, aber doch medial wenig aufbereiteten Thema in Deutschland heute? Fast 20 Jahre nach Beendigung einer gesellschaftlichen Debatte, die in den 70er Jahren des 20.Jahrhunderts begann, ebenso heftig wie brutal ausgetragen wurde, extrem gegensätzliche Positionen aufeinanderprallen ließ, dann aber fast vollständig als erledigt, als abgehandelt in den staubigen Geschichtsschrank verbannt zu sein scheint.

Noch heute werden Frauen bei dem Thema, dass es zu allen Zeiten und in allen erdenklichen Ausformungen gab, alleine gelassen: Der Schwangerschaftsabbruch ist strafbar. Punkt. Die Straffreiheit wird durch "Beratungsregelung" und "zahlreiche Vorgaben" lediglich eingeräumt, aber selbst die Abtreibungskosten hat die Frau, die existentielle Fragen zu beantworten hat und mit sich und ihrem Gewissen ringt und sich nicht noch mit finanziellen Sorgen herumschlagen sollte, doch bitte selbst zu tragen. Und es wird nur bezahlt, wenn die Schwangerschaft Folge einer Vergewaltigung ist, das Kind möglicherweise behindert zur Welt kommt oder bei ähnlichen medizinischen oder kriminologischen Indikationen.

Die Abtreibungsproblematik wurde immer von den jeweiligen Gruppen und Verbänden und Interessenvertretern ausgeweitet in eine Richtung, die die rechtliche Debatte nur als Ausgangspunkt verwendet haben, um weitergehende, eigene Anliegen unters Volk zu streuen − wodurch die einzelne Frau immer mehr in den Hintergrund trat: So nutzten beispielsweise die Kirchen die Streitigkeiten, um grundsätzlich über die Menschwerdung und die Würde des Menschen als Abbild Gottes zu reden, oder einfach auch grundsätzlich zu polarisieren, ihre eigenen Wertesysteme weiter zu implementieren. Frauengruppen sahen und sehen in der Debatte eine Diskriminierung und Bevormundung der Frau durch die männlich geprägten gesellschaftlichen Strukturen und sehen in der Auseinandersetzung eine Möglichkeit, auf grundsätzliche Aspekte der Selbstbestimmungsrechte der Frauen zu sprechen zu kommen und somit deren derzeitige Rolle in dieser Frage in der bundesrepublikanischen Gesellschaft zu verändern. Immer noch, übrigens.

Doch bleibt letztlich die Frage, ob es berechtigt ist oder nicht, das jeweilige Grundproblem, die persönliche Grenzerfahrung durch Abstraktion aufzuweichen und pragmatische und situationsorientierte Lösungen dann zu verhindern, wenn diese Verallgemeinerung nicht mehr die Sinne für das eigentliche Grundproblem verschärft, sondern dieses so ausweitet, dass die ja wichtigen grundsätzlichen Strukturen nicht mehr nur aufgezeigt, sondern eher verwischt werden. Ab ins Reich des nebulös-Allgemeinen.

In jedem Falle sah und sieht man anhand der Zahlen und Einzelschicksale, dass auch heutzutage ein solch sensibles Thema nicht erst in der deutschen Wirklichkeit dazu dienen kann, auf alltäglich vorhandene Missstände und Unterdrückungen hinzuweisen und soziale und rechtliche Veränderungen und Verbesserungen weiter anzustreben. Denn es sollte doch wohl eines im Vordergrund stehen: Das einzelne, konkrete Thema der Betroffenen, welches zwar das abstraktere, dahinter stehende Grundproblem mit einschließt und welches es ebenfalls anzugehen gilt, doch gelegentlich sah man bereits größere Probleme durch die Lösung der kleineren gelöst und aufgelöst. Im Übrigen bleibt wohl eine Erkenntnis in jedem Falle ersichtlich, die sich über die Jahrhunderte gezeigt und auch im Rahmen der Abtreibungsproblematik bewahrheitet hat: Strafrecht und bürgerlicher Druck verhindern Abtreibung nicht.

Die Frauen sollten nicht alleine gelassen werden, auch wenn das Thema nicht (mehr) im Fokus der Medienöffentlichkeit zu stehen scheint.

Eine kleine Übersicht über die Problematik und die unterschiedlichen Perspektiven des Themas unter: "Abtreibungsproblematik. Schwangerschaftsabbruch, der § 218 StGB und die Gesellschaft. Eine Einführung", von Richard Hörner. Infos: https://www.amazon.de/Abtreibungsproblematik-Schwangerschaftsabbruch-Paragraph-Gesellschaft-Einf%C3%BChrung/dp/3938846321/ref=asap_bc?ie=UTF8

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Geschrieben von

Richard Hörner

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