Willkür ist immer undemokratisch

Burka-Verbot Ein Burka-Verbot ist undemokratisch, weil es willkürlich ist. Doch wie alle Produkte müssen im Kapitalismus auch Ideen von Parteifirmen nicht gemeinwohlförderlich sein.

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Letzte Woche hielt ich es noch für das übliche Kommerzgeklapper: ein Verbot von "Vollverschleierung" diene der Sicherheit in Deutschland. Parteien funktionieren schließlich wie jede andere Firma auch. Man erfindet ein Problem und bietet dafür eine Lösung an. Die Werbung ist dieser Erfindungen übervoll: Seit es Fernsehwerbung gibt, bekommen wir jede Woche neue Schmutzprobleme auf den Bildschirm, für die jeweils glücklicherweise eine Firma eine passende Lösung hat. Sauber wird damit natürlich nichts, denn jede Woche werden neue Schmutzprobleme erfunden. Und so können wir waschen, spülen, schrubben, desinfizieren bis der Arzt kommt - sauber wird's aus Sicht der Industrie nie werden.

Deshalb wird es natürlich auch nie "Sicherheit" in Deutschland geben. Wenn die Politikbetriebe auch noch so viele Gesetze ändern und neue schaffen, wenn sie gebieten und verbieten, überwachen, einsperren, abschieben oder totbomben - Sicherheitsprobleme sind ein nachwachsender Rohstoff, unbegrenzt verfügbar und anstrengungslos verarbeitbar. Es steht nicht zu befürchten, dass irgendwann Innenminister oder "Sicherheitsexperten" keine Verschärfung mehr von irgendwas fordern könnten - ihr Geschäftsmodell ist für die Ewigkeit ausgelegt.

Natürlich ist schon die konkrete Themenerfindung so kurios, dass man sich fragt, welche Drogen in unserem Trinkwasser sein müssen, wenn wir sie nicht als intellektuelle Beleidigung empfinden: ein Burka-Verbot für mehr Sicherheit!

Politiker beanspruchen ihre Machtstellung regelmäßig damit, anders als das dusselige Volk träfen sie rationale Entscheidungen, überbordend vor Sachkenntnis und stets handgedrechselt zu nichts anderem als dem Gemeinwohl. Jeder 15-Jährige checkt natürlich heute, dass es genau andersherum ist: Politiker agieren willkürlich, sprunghaft, und weil das, was sie Politik nennen, so furchtbar unlogisch ist, muss es in Gesetzen aufgeschrieben (und hernach von Juristen mühsam interpretiert) werden. Das ist nicht neu, so hat Aristokratie schon immer funktioniert.

Demokratisch wäre ein anderes Verfahren: Gesetze dürfen nur regeln, was beschlossenen Grundsätzen nicht entgegensteht. Anstatt vom Allgemeinen ins Spezielle muss das Recht gerade umgekehrt vom Speziellen ins Allgemeine entwickelt werden. Sobald zwei Regelungen entgegengesetzte Intentionen haben, müssten sie gestrichen und durch eine stimmige Grundregelung ersetzt werden.

Der Name der deutschen Verfassung klingt gut: "Grundgesetz". Rein sprachlich könnte man erwarten, dass darin die grundlegenden Dinge fürs Zusammenleben geregelt sind, denen sich alle Gesetzgebung zu fügen hat. Dem ist aber leider nicht so. Zum einen enthält jede Grundgesetzregelung fast beliebigen Freiraum für "den Gesetzgeber", willkürlich jeden Einzelfall zu regeln und an nichts Grundsätzliches gebunden zu sein. Zum anderen wird das Grundgesetz von Politikern alle Nase lang geändert, weil dessen Grundsätze eben nur für den Moment gelten und jederzeit änderbar sind.

Dass Politiker dieses Machtinstrument haben wollen, ist verständlich. Von Politikern gemachte Gesetze legalisieren Willkür. Nur weil Regelungen eben nicht selbstverständlich und einleuchtend sind, werden sie aufgeschrieben. Alles könnte auch ganz anders sein, als es derzeit geregelt ist, täglich kommen weitere willkürliche Vorschriften dazu.

Derzeit können auch Bürger in Volksabstimmungen (wo es sie denn gibt!) ähnlich willkürlich verfahren. Doch eine einfache Prüfung anhand des "kategorischen Imperativs" zeigt die Unsinnigkeit solcher oft als "Diktatur der Mehrheit" bezeichneten Willkür. Übersetzt könnte die Maßgabe lauten: "Schreibe in einer Demokratie nur Dinge vor, die du dir auch selbst jederzeit vorschreiben zu lassen bereit bist."

Der zentrale Grundsatz dafür in der deutschen Verfassung lautet: "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
In einer Demokratie würde man sich sinnvollerweise entscheiden, dass die freie Entfaltung der Persönlichkeit nur da an zu bestimmende Grenzen kommt, wo sie andere in ihrer Persönlichkeitsentfaltung beeinträchtigt. Vulgo: Jeder darf tun und lassen was er mag, solang alle anderen damit auch noch diese Möglichkeit haben. Wo nun diese Interessen kollidieren, muss wiederum nach grundsätzlichen Regelungen gesucht werden. Die Regelung von Einzelfällen ist demokratisch nicht die jederzeit mögliche Verfeinerung von Grundentscheidungen, sondern ein unbefriedigender Behelf, solange man noch keine Grundentscheidung treffen konnte.

Der Unterschied einer solchen Demokratie zur Willkür der Politikerherrschaft sei an zwei Themenbereichen gezeigt - "Freiheit" und "Nachhaltigkeit". Beginnen wir mit der Freiheit. Gestehen sich die Bürger ernsthaft das zu, was derzeit in Artikel 2 GG formuliert ist, entfallen unzählige heute gültige Vorschriften: weil sie nicht den Konfliktfall verschiedener Freiheiten regeln, sondern volkserzieherische Maßnahmen sind. Die Inanspruchnahme professioneller Sterbehilfe wäre demnach auf keinen Fall sanktionierbar, weil die Entscheidung über das eigene Lebensende ohne Zweifel zur eigenen Persönlichkeitsentfaltung gehört und dies andere nicht in ihrer Entfaltung beschränkt (ausführlicher dazu: "Der verbotene Tod").

Das, was die Politik angeblich neben der Bevormundung Lebensmüder mit dem Verbot regeln wollte, nämlich jede Form gesellschaftlichen Drucks zum "sozialverträglichen Ableben" unmöglich zu machen, müsste demokratisch anders geregelt werden - oder eben gar nicht. Der einzelne Suizident greift nicht in die Freiheit irgendwelcher Alter oder Kranker ein, also kann seine Freiheit nicht beschnitten werden. Die demokratische Gegenprobe: Wer ein Verbot der Sterbehilfe für möglich hält, muss auch jede Form expliziter Lebenspflicht und jede Vorschrift für die individuelle Lebensführung für möglich halten.

Drogenkonsum mag den Konsumenten schädigen, aber kaum ein Rauschgift kann in Abwägung der Freiheiten ein Verbot rechtfertigen. Vielleicht dürfte man bestimmte halluzinogene Substanzen nur in einer "geschlossenen Anstalt" nehmen, die man zum Schutz der Allgemeinheit erst nach Abklingen der Rauschwirkung verlassen darf, aber ein kategorisches Verbot ist in jedem Fall eine ungerechtfertigte Beschränkung der Persönlichkeitsentfaltung. Auch der umgekehrte Verweis, es müsste neben den derzeit "illegalen Drogen" auch Alkohol verboten werden, weil er Aggression und Gewalt und Kontrollverlust bedingen kann, ist systematisch falsch: wer diese Verbotsmöglichkeit bejahen will, muss auch jede andere Vorschrift für denkbar halten, solange sie nur die potentielle Schädigung Dritter ausschließt: Radiohörverbot beim Autofahren wegen Ablenkungsgefahr, Hormonspiegelmessung vorm Verlassen der eigenen Wohnung wg. Amoklaufgefahr, Verbot aller Literatur, die als Vorlage für ein Delikt dienen könnte.

Freiheit ist natürlich DAS Grundsatzthema fürs gesellschaftliche Zusammenleben - und den Herrschaftsbereich "des Staates". Darüber so grundsätzlich nachzudenken erschreckt die meisten Menschen, weil es zu unseren täglichen Übungen gehört, neue Beschränkungen unserer Freiheit zu akzeptieren, weil dies angeblich einer übergeordneten Sache dient.

Den Unsinn von Detailregelungen anstelle von Grundsatzentscheidungen möchte ich am Umweltschutz aufzeigen. "Nachhaltigkeit" ist zwar in aller Munde, möglich ist mit dem Schlagwort alles, nötig nichts - weil eine Verabredung darüber fehlt, wie "nachhaltig" wir leben wollen. Sollten nachfolgende Generationen die gleichen Entscheidungsmöglichkeiten haben wie wir, müssten wir komplett anders leben. Endliche Ressourcen, die wir verbrauchen, stehen Nachfolgenden eben nicht mehr zur Verfügung. In diesem Sinne "nachhaltiges" Leben wäre problemlos möglich (gelegentlich werden ja auch andere Beschränkungen der eigenen Gier wie etwa Landesgrenzen respektiert). Also was meinen wir dann? Wollen, können, dürfen wir alles Erdöl verbrauchen oder wie viel muss für wen reserviert werden? Wie viele Tier- und Pflanzenarten dürfen ausgerottet werden - alle, die Hälfte, ein paar Prozent? Wenn diese Grundentscheidung getroffen ist, erübrigt sich die willkürliche Detailregelung. Ein gutes Indiz für Willkür sind sich widersprechende Regelungen. Wo immer wir ihrer gewahr werden dürfte eine Grundentscheidung nötig sein. Wer Glühbirnen wegen des Klimaschutzes verbietet, kann nicht gleichzeitig Individualverkehr mit Verbrennungsmotoren fördern, Flughäfen ausbauen und neue Industriegebiete ausweisen. Wenn es ein Nachhaltigkeitsziel bei der anthropogenen Klimaveränderung gäbe, würden sich die Detailregelungen zu Autos, Kühlschränken, Staubsaugern oder Immobilien erübrigen.

So gesehen ist ein Burka-Verbot undemokratisch, weil es ein willkürlicher Eingriff ins Selbstbestimmungsrecht des Menschen ist. Wer Angst vor Terror hat, wird sich etwas anderes einfallen lassen müssen. Denn sonst kann aus Sicherheitsgründen alles verboten oder vorgeschrieben werden. (Der unglaubliche Michael Hanfeld hat sich bereits, wenn ich ihn recht verstanden habe, für ein allgemeines Rucksackverbot ausgesprochen...)

Wer Zwangsverschleierte Frauen befreien möchte, sollte sie unterstützen, ihre despotischen Männer zu verlassen und/ oder diese wegen Nötigung anzuzeigen. Das Verbot, sich in einer bestimmten Weise zu kleiden, ist willkürlich und wird weitere willkürliche Vorschriften nach sich ziehen. Eine Kleidervorschrift wird auch nicht dadurch demokratisch, dass sie der Bundesinnenminister statt der Ehemann erlässt.

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