Eine Frage des Rechts: Wann ist ein Massenmord ein Genozid?

Großverbrechen Unser Autor hat über Völkermord geforscht. Er plädiert für einen vorsichtigen Umgang mit dem Genozid-Vorwurf, wie er gerade im Ukraine-Krieg massiv erhoben wird
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 15/2022
Pfütze auf der Münchner Theresienwiese
Pfütze auf der Münchner Theresienwiese

Foto: Johannes Simon/Getty Images

Nebenbei, zumal offenbar in der Papierausgabe der Platz fehlte, verlinkte die digitale FAZ am 5. April die Nachricht, dass am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag der erste Prozess zu den staatlich organisierten respektive unterstützten Verbrechen in Darfur eröffnet wurde. Zwischen 2003 und mindestens 2008 starben in der sudanesischen Hauptstadt Hunderttausende Menschen, überwiegend „schwarze“, überwiegend übrigens ihrerseits solche muslimischen Glaubens.

Während die Anklage im ersten Prozess gegen Ali Muhammad Ali Abd-al-Rahman „nur“ auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit lautet, werden sich andere Angeklagte im gleichen Zusammenhang auch dem Tatvorwurf „Völkermord“ stellen müssen, dar