Nebenbei, zumal offenbar in der Papierausgabe der Platz fehlte, verlinkte die digitale FAZ am 5. April die Nachricht, dass am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag der erste Prozess zu den staatlich organisierten respektive unterstützten Verbrechen in Darfur eröffnet wurde. Zwischen 2003 und mindestens 2008 starben in der sudanesischen Hauptstadt Hunderttausende Menschen, überwiegend „schwarze“, überwiegend übrigens ihrerseits solche muslimischen Glaubens.
Während die Anklage im ersten Prozess gegen Ali Muhammad Ali Abd-al-Rahman „nur“ auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit lautet, werden sich andere Angeklagte im gleichen Zusammenhang auch dem Tatvorwurf „Völkermord“ stellen müssen, darunter Umar Hassan Ahmad al-Baschir, der ein Vierteljahrhundert lang den Sudan regierte. In der vorläufigen Anklage betrifft dies gleich drei Unterpunkte der Genozid-Konvention (vergleiche die Punkte a – c der Definition im Kasten unten), wobei der Punkt c), also die Unterwerfung der Gruppe unter potenziell tödliche Lebensbedingungen, insofern besonders wichtig sein dürfte, als ein sehr großer Teil der in dem Konflikt ums Leben Gekommenen nicht an direkter Gewalteinwirkung, sondern an Krankheiten und Unterernährung starb, die damit einhergingen.
Auf politischer Ebene waren die Gewaltakte in Darfur schon bemerkenswert früh zum Genozid erklärt worden, nämlich 2004 durch die US-amerikanische Regierung auf der Grundlage einer von ihr veranlassten Untersuchung vor Ort. Überraschend war dieses Urteil zumal deshalb, weil die gleiche Regierung zehn Jahre zuvor den eindeutigsten Fall eines Genozids seit Existenz der entsprechenden Konvention, den staatlich organisierten Völkermord an den Tutsi in Ruanda, lange als solchen anzuerkennen sich weigerte.
Inflationärer Gebrauch
Die vermeintliche Inkonsequenz ist aber leicht zu erklären: 1994 waren Außenpolitiker davon ausgegangen, die USA seien, wenn sie die Ereignisse als Genozid einstufe, dazu verpflichtet, ihn mit einer militärischen Intervention zu unterbinden, wovor Bill Clinton seinerzeit nicht nur wegen der Absorption durch eine Sex-Affäre zurückscheute, sondern auch, weil kurz zuvor eine Intervention in Somalia missglückt war. 2004 hingegen wurde der positive Befund von Colin Powells beruhigender Auslegung begleitet, dass aus der Einstufung als Genozid keine Verpflichtung zu einem Einschreiten folge.
Zweierlei ist diesem Vergleich unmittelbar zu entnehmen: Erstens, dass realpolitische Konsequenzen der Genozid-Diagnose nicht völkerrechtlich verbindlich geregelt sind, und zweitens, dass ebendiese Diagnose nicht nur im weiteren, unvermeidbaren und irgendwie richtigen Sinne politisch ist, sondern leider auch im strategisch und ideologisch motivierten aktualpolitischen Sinne. Das G-Wort wird zunehmend inflationär eingesetzt, zumal es in jüngerer Zeit auf „kulturelle Genozide“ ausgeweitet wird (obwohl sich dies kaum auf den Wortlaut der Konvention stützen lässt): mit noch zu erhärtender Plausibilität etwa auf die Gruppe der Uiguren in China, mit extrem niedriger Plausibilität auf die der russischsprachigen Menschen in der Ukraine.
Rechnet man diesen von Putin angeführten Vorwand zum Angriffskrieg hinzu, so sind allein im Zusammenhang mit der Ukraine derzeit drei Genozid-Vorwürfe im Spiel. Nach Butscha steht der Vorwurf im Raum, die russischen Truppen hätten dort einschlägige Verbrechen begangen: „Die Welt wird das als Genozid anerkennen“, prophezeite der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj.
Die UN-Konvention zum Völkermord
Die Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 9. Dezember 1948 beschlossen. Sie geht im Wesentlichen auf die Initiative des polnischen Juristen Raphael Lemkin zurück, der auch das Wort genocide, als Verbindung des griechischen génos („Gattung“ im weitesten Sinne) mit dem lateinischen Morphem -cidium (wie in homicidium, „Totschlag“), geprägt hatte. Auf dem oben abgebildeten Blatt mit Lemkins Notizen scheint er dieses Wortes wieder und wieder zu erproben.
Für Mitgliedstaaten der UN gilt die Genozid-Konvention nicht automatisch, sondern diese müssen sie ausdrücklich ratifizieren. Gegenwärtig haben dies 152 (von insg. 193) getan, darunter Russland und die Ukraine, einige davon (darunter China, Mynamar und die USA) jedoch mit Einschränkungen wie derjenigen, dass die Verfolgung entsprechender Straftaten der ausdrücklichen Zustimmung der Regierung dieser Staaten bedürfe. Die in Art. II vorgenommene Definition des Straftatbestandes lautet in der aktuellen deutschen Übersetzung (die nicht zu den fünf aktuell rechtsverbindlichen Fassungen zählt) folgendermaßen:
„In dieser Konvention bedeutet Völkermord eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören: a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe; b) Zufügung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe; c) vorsätzliche Unterwerfung der Gruppe unter Lebensbedingungen mit dem Ziel, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen; d) Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind; e) gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.“
Das erste rechtsverbindliche Urteil auf der Grundlage der Konvention wurde am 2.9.1998 vom International Criminal Tribunal for Rwanda (Arusha, Tansania) gegen Jean Paul Akayesu gefällt. Das erste entsprechende erstinstanzliche Urteil am International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia (Den Haag, Niederlande) erging am 2.8.2001 gegen Radislav Krstić.
Aber auch die Frage, ob die vor allem Ukrainer betreffenden Hungersnöte in den 1930er Jahren von der Regierung der UdSSR vorsätzlich verschärft wurden und daher als Genozid zu werten sind, wird gestellt. Möglicherweise handelt es sich dabei um einen nachgerade prototypischen Fall eines Genozids vom Typ c). Doch wird dabei eine erst später definierte Kategorie auf einen früheren Fall zurückprojiziert, der nicht mehr juristisch zu überprüfen sein wird, sodass die Entscheidung einzelner Staaten, ob sie diese Einstufung anerkennen oder nicht, ausschließlich diplomatische Funktion besitzt.
Am Dienstag, den 12. April entschied sich der Präsident der USA einfach mal so, das Wort auf die russischen Kriegsverbrechen anzuwenden, diesmal ohne jede eigene Untersuchung, und offenbar inzwischen mit selbstverständlicher Unterstellung dessen, dass seine Regierung sich damit nicht verpflichte, irgendetwas dagegen zu tun. Von einiger, eher unfreiwilliger Ironie war geprägt, als er am Flughafen doch noch kurz einräumte, am Ende müssten dies internationale Gerichte entscheiden: Genau dasjenige Gericht, das darüber zu entscheiden haben wird (der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag), wird von der USA bis heute nicht anerkannt.
Ruanda und Jugoslawien
Bei aller Skepsis gegenüber dem Gebrauch des Wortes in der politischen Rhetorik sei nicht unterstellt, dass auch internationale Strafgerichte, die für die Auslegung dieses juristischen Begriffs ja letztlich verantwortlich sind, sich politischem Druck fügten. Ich möchte zumindest derzeit noch einer Autonomie des Systems des Rechts vertrauen, so prekär diese zumal im Bereich des internationalen Rechts ist, das sich nicht auf staatlich garantierte Verfassungen stützen kann, sondern allenfalls auf zwischenstaatlich vereinbarte „Verfassungsfragmente“ (Gunther Teubner) wie eben die Genozid-Konvention.
Dazu gehört, dass Gerichte die entsprechenden Verfassungsfragmente sehr verschieden auslegen, unter Umständen gerade indem sie das gleiche Urteil fällen. Auch dazu ein Vergleich, der noch nicht den seit 2002 etablierten Internationalen Strafgerichtshof betrifft, sondern zwei seiner Vorgänger-Institutionen, die parallel eingerichten „Adhoc-Strafgerichtshöfe“, die sich mit Menschenrechtsverletzungen an jeweils konkreten Schauplätzen beschäftigten: Ruanda einerseits, Jugoslawien andererseits.
Trotz verschiedener Standorte wurden sie phasenweise von der identischen Chef-Anklägerin vertreten, stützten sich auf die gleichen Grundlagentexte und fällten Urteile zum Anklagepunkt Genozid (vgl. a im Kasten). Als Auslegungen der entsprechenden Konvention sind diese Urteile in beiden Fällen vertretbar. Ich wünschte mir trotzdem zwei verschiedene Wörter für das Gesamt von hundert Tagen Ruanda 1994 einerseits, den Massakern in Srebrenica 1995 andererseits. Nicht nur wegen der Zahl der Ermordeten, sondern auch aus strukturellen Gründen – freilich solchen, die sich fast zwangsläufig auch quantitativ abbilden. In Ruanda fand ein staatlich organisierter Völkermord statt, der über mehr als drei Monate hinweg flächendeckend durchgeführt wurde, ohne dass er von einem Bürgerkrieg begleitet oder konterkariert worden wäre, also ohne dass die Opfergruppe an irgendeiner Stelle eine Partei gewesen wäre, die sich militärisch hätte verteidigen können. (Die in diesem Zusammenhang ebenfalls getöteten, sogenannten „moderaten Hutu“, die sich mit den Tutsi solidarisierten oder sich jedenfalls nicht an ihrer Tötung beteiligen wollten, wurden nicht von Tutsi, sondern von „nicht-moderaten“ Hutu ermordet). In Jugoslawien hingegen fanden Bürgerkriege statt, in denen eine Partei besonders aggressiv agierte und sehr viel mehr Kriegsverbrechen beging als die anderen, darunter auch das wohl mit Abstand größte einzelne.
Scheinbar bietet es sich hier an, zwischen einem voll ausgebildeten Genozid im einen Fall und einzelnen genozidalen Akten im anderen Fall zu unterscheiden. Doch ist diese Unterscheidung politisch verbraucht, seit die Sprecherin des US State Department noch am 10. Juni 1994, also noch nach inzwischen erfolgten Hunderttausenden von Morden, davon sprach, in Ruanda fänden zwar „acts of genocide“, aber kein „genocide“ statt. Woraufhin ein Journalist die Frage stellte, wie viele solcher Akte es brauche, dass daraus ein Genozid wird. Nach dem Wortlaut der Genozid-Konvention ist die Antwort einfach: Ein einziger Akt genügt.
Es folgt aus diesen historischen Hinweisen kein Urteil, ob irgendeines der Gesamt- oder Einzelereignisse an aktuellen Schauplätzen von Kriegen und/oder Menschenrechtsverletzungen als Genozid zu klassifizieren sei oder nicht. In alphabetischer Reihenfolge, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, betrifft dies Äthiopien, China, Jemen, Myanmar, Syrien, Ukraine. Vorschlagen möchte ich nur: Ein vorsichtigerer Umgang mit dem G-Wort wäre kein verharmlosender, sondern ein verantwortlicherer Umgang mit verschiedenen Formen extremer Gewalt. Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs hat übrigens schon Ende Februar Ermittlungen zu „internationalen Verbrechen“ in der Ukraine initiiert, ohne sie im Vorfeld mit einem der dafür zur Verfügung stehenden juristischen Begriffe zu kategorisieren.
Kommentare 13
Der Vorwurf des Genozids wird in mindestens zwei Zusamenhängen gebraucht. Er kann zutreffen, oder man kann ihn erheben, um daraus propagandistischen Vorteil zu ziehen. Eine Ablehnung einer internaionalen Kommission, die bestimmte Fälle untersucht, scheint mir eher ein Argument für die zweite Variante.
Wahrscheinlich ist es auch ein Problem, eine internationale Kommission zu finden, die vorurteilsfrei und ergebnisoffen und dann auch noch unbeeinlusst arbeiten kann.
Sind Befehle und Äußerungen von hochranigen Politikern oder gar Presidenten ein Indikator für den Genozid? Ist die Anzahl von getöteten Zivilisten wichtig? Ist die Dauer der Menschenjagt entscheidend?
In den vergangenen acht Jahren hat das ukrainische Militär gezielt großkalibrige Artillerie auf Zivilisten im Donbass abgefeuert. Mehr als 2.600 Zivilisten sind unter den Toten und etwa 5.500 unter den Verwundeten. Das Untersuchungskomitee Russlands ist bereit, die Täter vor Gericht zu stellen. Diejenigen, die Befehle erteilten und ausführten, sind bereits namentlich bekannt. Derzeit befinden sich 85 Personen auf dieser Liste. Einer der abscheulichsten ist der "blutige Pastor" Alexander Turchinov.
Wer ist das?
Er war mal der Staatsoberhaupt von der Ukraine und hat als erster den Befehl zur Bombardierung von Donbass abgegeben.
Er ist zudem gläubig. Was hat er als Gläubiger über Jesus und das ukrainische Parlament Mal gesagt?
"... was würden Menschen heute von Christus verlangen, wenn sie ihn beispielsweise in Kiew, Schytomyr oder am Dnjepr eintreten sehen würden? Kostenlose Qualität und leckeres Essen? Wie viel Geld kann ohne Arbeit und Mühe verdient werden? Schnelle Behandlung von lästigen Krankheiten und importiertem Gestank? Oder vielleicht würden sie Sie bitten, aus einem Minenwerfer auf das Parlament zu schießen, um zu sehen, wie Männer und Frauen mit Abgeordnetenabzeichen in blutigen Pfützen liegen werden? Immerhin eine Art Unterhaltung“,
betonte er.
Erstens war bspw. Herr Erdogan im Gefängnis in der Türkei für eine Aussage über Politiker und das türkische Parlament, die eigentlich harmloser ist.
Zweitens selbst Herr Turchinow über das ukrainische Parlament und die Politiker dort so spricht, dann stimmt vielleicht seit vielen Jahren sehr viel dort nicht.
Wie sieht es mit dem Strafegesetz sonst so, wenn es um Herrn Turchinow ging.
Gegen ihn wurden drei Strafverfahren geführt:
- 2002 wegen Behinderung einer Untersuchung der Graugeldwäsche,
- 2013 wegen Aufrufs zum antikonstitutionellen Putsch in der Ukraine,
- 2017 wegen möglicher Unterschlagung von 800 Millionen Dollar aus dem Staatshaushalt.
Was macht Herr Turtschinow gerade?
Kürzlich hat er aufgefordert "Rusnju" (eine sehr diffammierende, diskriminierende, volksverhetzende und beleidigende Bezeichnung von allen ethnischen Russen in der ukr. Sprache, Anm. d. Verf.) auf dem Territorium der Ukraine und Russlands zu vernichten.
https://vk.com/video-202555139_456240594
danke, denn wenn das in der ukraine ein holocaust wae- was war dann mit denn 6 mio juden, wenn das ein genozid war, was war dann mit herereo und nama. man merkt schon bei den vgl, zahl, absicht, vernichtungsmittel stimmen gleich 0 zu ukraine.
Können Aufforderungen von Journalisten im ukr. Fernsehen, was Millionen von Menschen sehen, als Genozid qualifiziert werden?
Sietens einen Journalisten, Fachrudin Scharachmal kam vor 1 Monat im ukr. Fernsehen (Telekanal Ukraina 24) zum Aufruf zum Genozid von Russen und zur Tötung von ethnisch russischen Kindern. Er hat zudem Adolf Eichmann (war ein SS Obersturmbahnführer) zitiert.
Der Kommentator (Link unten) har leider nicht wörtlich von der ukrainischen in die russische Sprache übersetzt, was der Journalist bzgl. russischer Familien explizit gesagt hat. Er sagte so etwa: "Wir brauchen es, alle eure Familien zu (das genaue Wort = eine grobe verbrecherische Bezeichung des Tötungsdeliktes mit z.B. Messer fehlt in der deutschen Sprache; am nächsten passt: "Schlachten").
Das wurde vielfach dokumentiert und aufgenommen, wie bspw. unter dem nachfolgenden Link:
https://rutube.ru/video/d13df63681f6f95ae660e363a57e07e0/
Das Video im Original wurde auch im russischen Fernsehen gezeigt und mit Empörung kommentiert. Später kam so etwa wie eine Entschuldigung von dem Sender, dass der betreffende Journalist einen Freund im Ukraine-Konflikt kürzlich verloren haben soll...
Würde so ein Journalist nach so einem öffentlichen Aufruf im Fernsehen in Deutschland weiter arbeiten dürfen?
Ist so etwas Demokratie? Im Westen wurde ja immer wieder - im Gegensatz zu Russland - die Ukraine als ein demokratisches Land bezeichnet.
Genozid in Donbass?! Eine Frage des Rechts, des Betrachters, Anzahl der Opfer, des Schwehregrades des Vorgehens?
Russland spricht im Donbass und in der Ukraine von einem Genozid an der Bevölkerung der ethnischen Russen. Um sich anzuschauen, ob Russlands Sichtweise ihre Berechtigung hat, schauen wir uns kurz die Fakten an. Im Donbass sind nach offiziellen Angaben etwa 14.000 Menschen, in der ganz großen Mehrheit ethnische Russen, getötet worden. Die OSZE meldet außerdem, dass 75 Prozent der zivilen Opfer auf das Konto der ukrainischen Armee gehen.
Ist das schon Völkermord?
Es gibt zwar keine Definition, wie viele Opfer es – in Zahlen oder Prozent der Bevölkerung – geben muss, damit man von einem Genozid sprechen kann. Aber dass die ukrainischen Regierungen seit dem Maidan das Ziel haben, alles Russische in der Ukraine zu vernichten oder aus der Ukraine zu vertreiben, ist keine russische Propaganda, sondern das sagt man in Kiew ganz offen.
Ein Journalist erst kürzlich mit vielen Belegen aufgezeigt, dass die Maidan-Regierungen in der Ukraine rassistisch und neonazistisch sind. Das russische Außenministerium hat in einer offiziellen Erklärung noch sehr viel mehr öffentlich bekannte und von OSZE, UNO und sogar Human Rights Watch bestätigte Belege zusammengefasst (die Übersetzung der Erklärung und die verlinkten Berichte der genannten Organisationen finden Sie hier). Auch die OSZE hat Berichte über Folter unter der Maidan-Regierung veröffentlicht.
Wenn man nun noch weiß, dass die Ukraine ein Sprachengesetz und ein Rassengesetz erlassen hat, die die Rechte der russischen Bevölkerung des Landes stark einschränken und letztlich dazu führen, dass die Menschen zwangsweise ukrainisiert werden sollen, dann kommen zumindest sehr nahe an den Tatbestand des Genozid heran. Ob all das zusammengenommen schon ein Genozid, oder zumindest ein versuchter Genozid ist, muss jeder selbst beurteilen, aber es kommt der Definition eines Genozides sehr nahe.
Natürlich kann man das, so wie der Bundeskanzler Deutschlands, Herr Scholz, auch anders sehen. Herr Scholz sagte auf der Münchner Sicherheitskonferenz, die an dem Wochenende vor dem Beginn der russischen Militäroperation stattfand, Putins Beschwerden über einen Genozid an der russischen Bevölkerung in der Ukraine und im Donbass seien „lächerlich“, er benutzte das englische Wort „ridiculous“. Man mag, wie gesagt, anderer Meinung sein, aber bei 14.000 Toten das Wort „lächerlich“ zu benutzen, ist schon sehr gewagt, um es einmal diplomatisch auszudrücken.
https://www.anti-spiegel.ru/2022/butscha-und-der-donbass-genozid-oder-kein-genozid/?doing_wp_cron=1649475776.0902829170227050781250
Aktuelle ofizielle Ermittlungsverfahren wegen Genozid und Aufruf zum Genozid
Kürzlich wurden seitens des Untersuchungsausschusses der Russischen Föderation mehrere Ermittlungsverfahren wegen Genozid und dem Aufruf zum Genozid eingeleitet.
Mal wieder starben viele Zivilisten durch Beschüsse in Lugangsk, Stadt Stschastje (auf deutsch = Glück) am 18.04.2022. Die Stadt (Zivilisten dort) wird von der ukr. Seite seit Ende Februar 2022 beschossen. Deswegen wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Beschüsse zahlreicher Städte/Dörfer in Donbass und Lugangs können mit einem Krieg nicht gerechtfertigt werden. Die Soldaten von Donbass, Lugangsk und Russland verstecken sich hinter den Zivilisten nicht. Das ist hingegen die Taktik von der ukr. Armee, die vor und in den Wohnhäusern von Zivilisten unterschiedliche Waffen, Technik und Soldaten positioniert und sich hinter der zivilen Bevölkerung versteckt. Dies wurde mehrfach an den Sicherheitsrat seitens des russischen Vertreter dort ofiziell herangetragen.
Ebenso wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den Bürgermeister von Dnepr, Herrn Boris Filatow wegen dem öffentlichen Aufruf zum Genozid eingeleitet. In sozialen Medien hat er aufgefordert und verbreitet, ethnisch russische Menschen massenhaft zu töten, zu vernichten. Die nachfolgende offizielle Seite der Untersuchungsbehörde hat auch eine Version in Englisch (s.u.).
https://en.sledcom.ru/
Auf YouTube gibt es zudem ausnahmsweise noch (!) die ofizielle Stellungnahme bzgl. des Ermittlungsverfahres gegen Herrn Filatow und des Tatbestandes in russischer Sprache.
https://www.youtube.com/watch?v=kiI2KrlKoZU
Unter nachfolgendem Beleg bzw. Link befindet sich eine öffentliche Rede von Herrn Petro Poroschenko aus 2014, dem damaligen Presidenten der Ukraine bis 2019.
Er spricht auf ukrainisch von der Diskriminierung in Bezug auf Arbeit und Rente der Bevölkerung von Donbass und Lugangsk. Er freut sich, dass Kinder dort (wegen Bombardierungen und Beschüsse, Anm. d. Verf.) in Kellern sitzen werden und zur Schule nicht gehen können werden. Und er sagte: "Wir werden diesen Krieg gewinnen." (bereits in 2014 also hat er von einem Krieg gesprochen).
https://www.youtube.com/watch?v=J_199_bTxAI
Sie wollen also erzählen, die dortigen völkischen Republiken haben keine Artillerie genutzt und haben nicht auf Zivilisten geschossen? Wieso hat sich Russland dann fürchterlich aufgeregt, als die Ukrainer mittels einer Bayraktar eine Artilleriestellung mit 122mm-Artillerie ausgeschaltet haben? Übrigens hätte die nicht einmal in Reichweite von Mariupol stehen dürfen. Alles schon vergessen?
Ach ja. Was die "Separatisten" und die ukrainische Armee in 8 Jahren geschafft hat, schafft die russische Armee doch in kurzer Zeit in der Ukraine.
Wenn Sie wissen wollen, was Genozid ist, dann lesen Sie mal die Ankündigung in Putins Kriegserklärung:
Aber Russland kann sich nicht sicher fühlen, kann sich nicht entwickeln, kann nicht existieren, wenn eine ständige Bedrohung aus dem Gebiet der heutigen Ukraine kommt.
Welches russische Staatsgebiet hat die Ukraine denn so bedroht?
Ihr Ziel ist es, die Menschen zu schützen, die seit acht Jahren von dem Kiewer Regime misshandelt und ermordet werden. Und zu diesem Zweck werden wir uns um die Entmilitarisierung und Entnazifizierung der Ukraine bemühen und diejenigen vor Gericht stellen, die zahlreiche blutige Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung, einschließlich der Bürger der Russischen Föderation, begangen haben.
Was Putin unter "Entnazifizierung" versteht, kann man sich denken: Folter und Mord. Nachlesbar im OHCHR-Bericht. Oder auch im Artikel Folter in der Volksrepublik Donezk & Luhansk. Oder auch in diesem Buch: Stanislav Aseyev - Heller Weg: Geschichte eines Konzentrationslagers im Donbass 2017-2019. Oder auch durch die 1,7 Mio. Flüchtlinge in der Ukraine, die von der Krym und aus den beiden "Volksrepubliken" geflohen sind.
Der Vorwurf des Genozids an die Ukraine ist schlicht und ergreifend an Lächerlichkeit nicht zu überbieten. Billigste Kriegspropaganda auf Gleiwitz-Niveau, mit dem ein Angriffskrieg begründet wurde.
Was den Vorwurf des Genozids Russlands an die Ukraine betrifft, so sind Bucha, Mariupol, Irpin, Andriivka etc. sehr wohl Indizien. Wenn man dann noch die russische Kriegspropaganda betrachtet, in der verkündet wird, welche Pläne man denn nach der Unterwerfung der Ukraine hat, denke ich, wird der Nachweis des Genozids gelingen können. Allerdings läuft der Angriffskrieg bekanntermaßen nicht wie erwünscht. Und man schafft außerdem noch: Die ukrainische Bevölkerung will kämpfen und unterstützt den Kampf gegen den Kreml.
Der angebliche Anwalt flutet den Kommentarbereich nur mit bullshit.
Wer es genauer wissen will einfach seine Kommentar Historie durchlesen und gegenchecken, Russ. Bullshitpropaganda.
Genozid oder nicht?
Wenn zum Vernichten (dipl. ausgedrückt) von ethnisch russischen Menschen einschl. Frauen und Kinder aufgefordert wird und diesen Aufforderungen seit 2014 Taten folgen, was ist es dann, wenn nicht Genozid.
Wollen wirklich alle Ukrainer kämpfen?
Die Anzahl von ukr. Soldaten, die sich allein am 14.04.2022 ergeben haben, betrug mehr als 1.160 Soldaten. Seitens Soldaten von Russland, Donbass und Lugansk werden per Flugzeug und per Geschoss Blätter/”Flyer” an die Gegenseite immer wieder verteilt, mit der Aufforderung, sich ohne Kampf zu ergeben. Das Leben wird dabei garantiert. Wer sich allerdings ergibt, ist nach Selenski ein Verräter, und soll schon beim Versuch erschossen werden. Für diese Aufgabe sind insb. Krieger von in Russland und USA verbotener Nazi-Organisation zuständig, die Selenski zu einem großen Teil in die ukr. Armee integrierte. Deswegen kann man sich nicht wundern, dass ein Mensch, der auf der ukr. Seite am ersten Tag der Friedensgespräche teilnahm, direkt vor einem Gerichtsgebäude erschossen wurde. Er soll lt. ukr. Seite ein russ. Spion gewesen sein.
Butscha und mehrere anderen Orte der Provokation a la Bandera-Zeiten?
Viele Menschen, die dort auf der Straße lagen, hatten weisse Binden an den Oberarmen. Dies verwenden freiwillige Helfer und russische sowie tschetschenische Soldaten. Ich vermute, dass es bereits ein Ermittlungsverfahren gegen einen Nazi mit den Namen “Bozman” und “Maluta” eingeleitet wurde. Denn u.a. der auf seinem sozialen Account zuerst Video auf seinem Account veröffentlichte und die Straßen waren ohne getötete Menschen. Jedoch gab es ein Dialog zw. ihm und einem anderen Soldaten der ukr. Miliz (wo viele von verbotenen Asow jetzt tätig sind). Gefragt wurde, auf wenn man schießen darf. Als antwort folgte: “Auf alle, die keine blaue Binde (ukr. Abzeichen) tragen). Später hat er das Video von seinem Account gelöscht.
Wo gingen die Flüchtlinge seit 2014 hin?
Mehr als 2,5 Millionen verließen Ukraine seit 2014 in Richtung Russland. Mindestens 1,7 Millionen davon haben die russische Staatsangehörigkeit beantragt. In Krim lernen etwa 1.000 Kinder aus Donbass, Lugansk und Westukraine.
Zivilisten unter Beschuss?
Täglich gibt es Medien über getötete, tödlich verwundete und verwundete Menschen in Donbass und Lugansk. Geschossen wird aus Kalibern 152, 122 und Raketen “Totschka U” (Deutsch: Punkt U). Die Verwendung der Rakete “Totschka U” in militärischen Konflikten und Kriegen ist nach internationalem Recht verboten. Vor etwa 1 Monat nach Beschuss mit 2 Raketen “Totschka U” von Donezk starben 21 Zivilisten und mehr als 30 wurden verwundet. Internationale Presse berichtete davon ganz kurz und oberflächlich. Berichtet haben gar nur ein Paar Pressevertreter der Nato-Länder.
Entgegen Ihrer Behauptung vielmehr sind meine Worte eine sehr starke journalistische Leistung und u.a. zu verstehen als ein Andenken an Anne Frank und Hans Litten, die zu meinen Vorbildern gehören!
die ukraine begeht völkermord seid 2014 , alles andere bist us und eu propaganda , in mariopol betteln die ukrainischen soldaten um ihr leben , sie wollen in ein drittlad , nach russland könnensie nicht wegen ihrer verbrechen die dokumentiert sind , und in die ukraine können sie nicht , weil sie wegen verrats erschossen werden , selenski und co sind kriegsverbrecher