Für Kenner des Milieus war es früh abzusehen: Die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse zur Aufarbeitung des Staatsversagens im Zusammenhang mit der NSU-Mordserie werden sich an dem Verdunkelungssystem der Geheimdienste die Zähne ausbeißen. Genau so ist es gekommen. Aber ist die Geheimdienstkontrolle erst jetzt zahnlos geworden?
Mehr als ein Jahrzehnt lang waren die Sicherheitsbehörden nicht in der Lage, den Rechtsterroristen auf die Spur zu kommen, obwohl sie über ihre V-Leute dem Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) recht nahe waren. Und nach dieser Nichtaufklärung sind die Behörden mit geradezu krimineller Energie damit beschäftigt, die Spuren ihrer Pannen, ihrer Ignoranz und ideologischen Fehlsichtigkeit zu verdunkeln, zu verwischen, zu vernichten.
Die Serie der Vertuschungsversuche reißt nicht ab: Da täuschen Verfassungsschutz (VS) und Militärischer Abschirmdienst (MAD), aber auch Polizei und Minister die Kontrolleure, verschweigen wichtige Hinweise und halten Akten über Monate zurück; schon kurz nach Bekanntwerden des NSU-Skandals ließ man beim VS einschlägige Aktenbestände gleich stapelweise im Schredder verschwinden – die nachhaltigste Form der Verheimlichung.
Schlapphüte stärken Radikale
Doch seien wir realistisch: Was erwartet man von Geheimdiensten? Schließlich gehört es zu ihrer „Bestimmung“, ihre Strukturen, Methoden, Informanten und Erkenntnisse ganz oder teilweise geheim zuhalten. Die Verdunkelungsmaßnahmen im Amt – Quellenschutz, Desinformation, Urkundenunterdrückung – sind keine bloßen Informationspannen, Unzulänglichkeiten oder Fehlleistungen einzelner Bürokraten, sondern gehören zum geheimdienstlichen Repertoire, zum Geheimhaltungssystem klandestin arbeitender Behörden.
Dabei umschlingt dieses System auch Parlamente und Justiz, die die Geheimdienste kontrollieren sollen und zumeist daran scheitern. Die reguläre parlamentarische Kontrolle erfolgt ihrerseits strikt geheim. Und Gerichtsprozesse, in denen etwa V-Leute eine Rolle spielen, werden zu Geheimverfahren, in denen Akten manipuliert und Zeugen gesperrt werden oder nur mit beschränkten Aussagegenehmigungen auftreten. Rechtsstaatliche Verfahren sehen anders aus. Auch die Behinderung der Ermittlungen aus „Quellenschutzgründen“ im Fall des hessischen V-Mann-Führers Andreas T. – alias „Klein-Adolf“ – sind symptomatisch für diese Abschottungssucht.
Viele Bürger lassen sich noch immer vom Label „Verfassungsschutz“ in die Irre führen, ohne zu realisieren, dass es sich um einen euphemistischen Tarnnamen handelt, der verdeckt, dass wir es mit einem normalen Geheimdienst zu tun haben. Dieser soll zwar Verfassung und Demokratie schützen, ist aber seinerseits demokratiewidrig. Warum? Weil er mit seinen geheimen Strukturen, Mitteln und Methoden demokratischen Prinzipien der Transparenz und Kontrollierbarkeit widerspricht.
Hinzu kommt, dass der VS ein V-Leute-System unterhält, das sich als unkontrollierbare Gefahr herausgestellt hat: V-Leute in Neonaziszenen sind keine „Agenten“ des demokratischen Rechtsstaates, sondern staatlich alimentierte Naziaktivisten – zumeist Rassisten und Gewalttäter, über die sich der VS heillos in Neonaziszenen und deren kriminelle Machenschaften verstrickt. Wie inzwischen bekannt, waren V-Leute ganz nah dran an den späteren Mördern, ihren Kontaktpersonen und Unterstützern; ja, V-Leute unterstützten die NSU-Mörder eigenhändig und der VS schützte deren Kontakte und Tun vor polizeilichen Ermittlungen. Ein V-Mann der Polizei hatte vor seiner Verpflichtung dem NSU-Trio Sprengstoff geliefert und später dann Hinweise auf den Verbleib der Gesuchten gegeben – doch die Sicherheitsorgane blieben offenbar untätig.
Über seine bezahlten Spitzel hat der VS die Neonazi-Szenen letztlich mitfinanziert, rassistisch geprägt, geschützt und gestärkt, anstatt sie zu schwächen. Damit ist er selbst Teil des Neonazi-Problems geworden, jedenfalls konnte er kaum etwas zu dessen Lösung oder Bekämpfung beitragen. Solchen skandalgeneigten, intransparenten, kontrollresistenten Institutionen gehören die nachrichtendienstlichen Methoden und das V-Leute-System entzogen. Eine solche Lösung widerspricht im Übrigen nicht etwa dem Grundgesetz, denn danach muss der VS keineswegs als Geheimdienst ausgestaltet werden. Nur die Linkspartei traut sich bislang, die Auflösung des VS zu fordern.
Sanfte Reförmchen
Dagegen erscheinen die Reformvorschläge in Bund und Ländern mehr als halbherzig, weil sie sich nicht an die Geheimstrukturen des VS wagen. Es sind Vorschläge, die darauf abzielen, die Pannen- und Skandalträchtigkeit geheimdienstlicher Arbeit zu verringern und die Effizienz zu steigern – obwohl Pannen und Skandale systembedingt sind und die Effizienz, schon aus Geheimhaltungsgründen, auch in Zukunft kaum messbar sein wird. Demokratie- und Bürgerrechtsverträglichkeit spielen bei solchen Reformen jedenfalls keine Rolle, sondern es geht im Kern darum, das gehörig erschütterte Vertrauen der Bevölkerung zurückzugewinnen.
So ist etwa die Ankündigung, mehr Transparenz schaffen zu wollen und die Kontrolle zu verbessern, geradezu tollkühn und von vornherein zum Scheitern verurteilt. Ein Geheimdienst wird sich niemals wirksam kontrollieren lassen, ohne seinen Geheimdienstcharakter zu verlieren. Ein transparenter, voll kontrollierbarer Geheimdienst ist ein Widerspruch in sich. Etliche der Reformpläne greifen nicht nur zu kurz, sie sind auch kontraproduktiv und gefährlich – etwa wenn der VS zentralisiert und mit neuen Befugnissen ausgestattet werden soll oder wenn der Informationsaustausch zwischen VS und Polizei vernetzt, institutionalisiert und intensiviert wird – etwa in gemeinsamen Abwehrzentren und mit zentralen Verbunddateien.
Mit einem solchen Umbau der Sicherheitsarchitektur erfährt die Staatsgewalt eine weitere prekäre Entgrenzung: So werden föderale Strukturen ausgehöhlt und das Verfassungsgebot der Trennung von Geheimdiensten und Polizei verletzt – immerhin historisch bedeutsame Konsequenzen aus den Erfahrungen mit Reichssicherheitshauptamt und Gestapo der Nazizeit, die zentralistisch und sowohl geheimdienstlich als auch vollziehend tätig waren. Mit dem Trennungsgebot sollte eine unkontrollierbare Machtkonzentration der Sicherheitsbehörden verhindert werden. Wenn aber noch mehr zusammenwächst, was nicht zusammen gehört, werden solch wichtige demokratische Lehren aus der deutschen Geschichte vollends entsorgt, wird einer fatalen Machtkonzentration Vorschub geleistet.
Für Pannen belohnt
Es ist absurd, wie Innenpolitiker und Innenminister selbst das ideologisch bedingte Versagen des VS dazu nutzen, die Behörde noch zu belohnen, sie weiter nach- und aufzurüsten – und damit auch noch im Kampf gegen Rechts demokratieunverträgliche Strukturen auszubauen, die nach den Erfahrungen mit der Nazizeit hierzulande gerade verhindert werden sollten.
Diese gefährliche Politik ist keineswegs alternativlos. Es war der norwegische Ministerpräsident Jens Stoltenberg, der in seiner bemerkenswerten Trauerrede für die Todesopfer des Massakers in Oslo und Utoya 2011 die weitsichtige Antwort auf die entsetzlichen Taten des fremdenfeindlichen Mörders fand: „Wir sind erschüttert von dem, was uns getroffen hat. Aber wir geben nie unsere Werte auf. Unsere Antwort ist mehr Demokratie, mehr Offenheit und mehr Humanität.“ Ist das in Deutschland undenkbar?
Rolf Gössner ist Rechtsanwalt, Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte und Mitherausgeber des Grundrechts-Reports. Er wurde 38 Jahre vom Verfassungsschutz überwacht – was laut Urteil des Verwaltungsgerichts Köln aus dem Jahr 2011 rechtswidrig war
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