An einem Sommertag im Juli trifft sich der Student Ousman Sawaneh mit Freunden im Görlitzer Park. Die Freunde sind weiß, Sawaneh ist der einzige Schwarze. Sie sitzen zusammen, haben Spaß. Plötzlich kommen ein paar Polizisten und legen Sawaneh ohne Begründung Handschellen an. Sie führen ihn aus dem Park und stellen ihn zu lauter anderen schwarzen Männern in eine Schlange vor einem Polizeibus. Im Bus nehmen sie seine Personalien auf, durchsuchen und fotografierten ihn. Obwohl er mehrfach nachfragt, erklärt ihm niemand den Grund, warum er festgehalten wird. Erst als er nach über einer Stunde wieder freigelassen wird, gesteht die Polizei, einen Fehler gemacht zu haben: sie hätten ihn mit einem Dealer verwechselt.
Etwa sieben Monate später erfährt Sawaneh bei einem Routinebesuch bei der Ausländerbehörde, dass die Polizei seine Daten an mehrere Ämter weitergeleitet hat. In seiner Akte steht, er habe mit Marihuana gedealt. Nun ist Ousman Sawaneh seit Wochen mithilfe eines Anwalts damit beschäftigt, den Irrtum wieder auszuräumen. Er steht vor den Behörden als Straftäter da.
Der Begriff Racial Profiling steht für die Praxis, dass staatliche Sicherheitsorgane bei Personenkontrollen oft äußere Merkmale wie die Hautfarbe oder die vermutete Herkunft der Kontrollierten als Auswahlkriterium verwenden. Das deutsche Polizeirecht deckt diese Praxis indirekt, weil die Polizei auch ohne konkreten Verdacht Personen kontrollieren darf. Und worauf soll sie sich stützen, wenn kein konkreter Verdacht vorliegt? Da bleibt nur die eigene Erfahrung. Und äußere Merkmale. Genau deshalb wurde Deutschland auch schon vom Europarat für das Gesetz gerügt.
Fragt man jedoch den Berliner Polizeipräsidenten Klaus Kandt oder Innensenator Henkel, existiert Racial Profiling bei der Polizei nicht. Der Grund dafür ist einfach. Racial Profiling verstoße gegen das Grundgesetz. Es kann nicht sein, was nicht sein darf. Fälle wie der von Sawaneh wären demnach Einzelfälle.
Die Geschichte, die die Kampagne für die Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP) auf ihrer Seite gesammelt hat, erwecken eine völlig anderen Eindruck. Als weiße Person, die solchen Umgang nicht gewohnt ist, wird einem mitunter Angst und Bange. Die Willkür und Schutzlosigkeit, der nicht-weiße Menschen in diesem Land offenbar ausgesetzt sind, macht wütend. Nur zur Erinnerung: bevor mich jemand festnimmt, habe ich das Recht zu erfahren, warum. Und die Unschuldsvermutung gilt für alle.
Bisher hatten die Betroffenen allerdings oft keine Chance zu belegen, dass in ihrem Fall rassistische Kriterien der Grund für die Kontrollen waren, denn die Polizei protokolliert diesen Verwaltungsakt, der es ja im Grunde ist, nicht. Deshalb hat die KOP nun einen Fragebogen entwickelt, der es der Polizei ermöglichen soll, ihre Arbeit besser zu kontrollieren. Als Vorbild dienten von Polizeiwissenschaftlern entwickelte Formulare aus den USA, aber auch Großbritannien. Das vierseitige Dokument sieht vor, neben Standarddaten wie Datum und Name des Kontrollierten, auch den Namen des diensthabenden Beamten festzuhalten. Darüber hinaus den Grund, warum der oder die Betreffende kontrolliert wurde, welche Hautfarbe er oder sie hat und ob ein Migrationshintergrund vorliegt. Schließlich muss die kontrollierte Person den Bogen als zusätzliche Absicherung auch noch unterschreiben.
Das klingt zunächst einmal so, als wolle die KOP der Polizei ein Instrument zu ihrer eigenen Entlarvung vorlegen. Es geht aber um mehr. Die Aufgabe der Polizei ist schließlich, Straftäter aufzuspüren und für die öffentliche Sicherheit zu sorgen. Mit dem Formular böte sich die Gelegenheit zu bewerten, ob die gängige Praxis tatsächlich zu Erfolgen führt oder ob die Arbeit effizienter werden muss. Die Polizisten könnten sich selbst besser prüfen, denn es ist davon auszugehen, dass Racial Profiling in vielen Fällen gar nicht bewusst und absichtlich geschieht, sondern strukturell in die gängige Praxis eingeschrieben ist. Schließlich könnte durch die Anwendung ganz leicht festgestellt werden, ob Polizeipräsident Kandt Recht hat mit seiner Behauptung, die von der KOP gesammelten Ereignisse seien Einzelfälle.
Im Innenausschuss der Stadt Berlin wird die Frage nach Racial Profiling schon länger diskutiert. Und zumindest die Vertreter der Oppositionsparteien von Grünen, Linken und den Piraten sagten am Mittwoch bei der Vorstellung des Fragebogens zu, dessen Einführung bald per Antrag im Parlament diskutieren lassen zu wollen. Vielleicht lässt sich der Senat ja bald von der Nützlichkeit des Projekts überzeugen. Für viele nicht-weiße Berliner wäre es ein Gewinn.
Chronik der Kampagne für die Opfer rassistischer Polizeigewalt, in der Fälle dokumentiert werden https://www.kop-berlin.de/chronik
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