Bereits im Oktober 1943 hatten sich die Alliierten darauf verständigt, nach dem Sieg gegen deutsche Kriegsverbrecher gerichtlich vorzugehen. Der große Nürnberger Prozess gegen 24 NS-Führer und Militärs vor dem Internationalen Militärtribunal (IMT) begann am 20. November 1945 und endete am 1. Oktober 1946 mit zwölf Todesurteilen, sieben Haftstrafen und drei Freisprüchen (Hermann Göring beging vorher Suizid, Martin Bormann wurde in Abwesenheit zum Tode verurteilt). Auf diesen weltweit stark beachteten Prozess folgten zwölf Nachfolgeverfahren gegen die nationalsozialistische Elite in Justiz, Industrie, Wirtschaft, Ärzteschaft, Wehrmacht, Diplomatie und Beamtenschaft. Diese Prozesse gegen 177 Angeklagte führten freilich nicht mehr die Alliierten USA, Frankreich, Großbritannien und Sowjetunion gemeinsam, sondern die Amerikaner allein, die sowohl Ankläger wie Richter stellten.
Insgesamt drei dieser Tribunale richteten sich gegen die wirtschaftlich Mächtigen, das heißt gegen die Konzernleitungen von Flick, Krupp und die IG Farbenindustrie AG, kurz IG Farben genannt. Diese Unternehmen standen seit 1945 unter strikter Militärverwaltung. Allerdings hatten schon die Ermittlungen gegen die IG Farben unter ungünstigen Bedingungen stattgefunden. Die US-Juristen wussten, dass der Konzern in der deutschen Kriegswirtschaft eine wichtige Rolle spielte, doch war ihnen ebenso bekannt, dass noch im Jahr 1940 nicht weniger als 63 große US-Firmen in intensiven Geschäftskontakten mit diesem deutschen Partner standen. Obendrein waren Teile der Geschäftsakten bereits vernichtet worden, als die amerikanischen Ermittler Anfang 1947 am Hauptsitz des Konzerns – im IG Farben-Haus im Frankfurter Westend – eintrafen. Dem Chefankläger Josiah M. Dubois machte denn auch Lucius D. Clay (1897 – 1978), Militärgouverneur in der amerikanischen Besatzungszone, klar, dass Prozesse gegen deutsche Wirtschaftsführer angesichts eines zusehends gespannten Verhältnisses zwischen den Westalliierten und der Sowjetunion politisch eigentlich obsolet seien. Besonders das Pentagon rechnete in Bälde mit einem heißen Krieg und wollte unbedingt verhindern, dass der IG Farben-Konzern mit seinen Beziehungen in die USA wegen der Beteiligung an Hitlers Angriffskriegen verurteilt wurde.
Die Geschäftsgrundlage des Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher – der politische Schwur der Alliierten, die Verursacher des deutschen Angriffskrieges sühnen und büßen zu lassen – wich dem Wunsch, im Namen des Antikommunismus notfalls zusammen mit dem Feind von gestern gegen den kurzzeitigen Freund von gestern in den Krieg zu ziehen. Clay erwies sich als eingeschworener Gegner rigider Entnazifizierung. Er wollte kein kompromissloses Vorgehen gegen Konzerne und deren Kartelle. Nur wie diesem Vorsatz gerecht werden, wenn in den Nürnberger Prozessen keine Berufung vorgesehen war?
Die Anklage gegen die IG Farben-Spitze lautete auf Beteiligung an der Führung eines Angriffskriegs, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Plünderung, Versklavung von Zivilisten, Mitgliedschaft in der SS. Die Vernichtung Hunderttausender europäischer Juden spielte im Prozess nur eine Nebenrolle. Zu verantworten hatten sich 23 Personen aus der Führung des größten deutschen Privatunternehmens. Unter dem Vorsitz von Richter Curtis Grover Shake bildeten drei weitere amerikanische Juristen das Gerichtskollegium, berufen vom Kriegsministerium. Der US-Kongress hatte bereits sein Desinteresse an einem derart großen Prozess gegen das Establishment der deutschen Wirtschaft signalisiert, indem er die Finanzen für das Office of the Chief Counsel for War Crimes 1947 um die Hälfte kürzte.
„Die Außenpolitik der Nazis und die der IG waren untrennbar miteinander verbunden“
Für die Unheilige Allianz zwischen IG Farben und NS-Regime, so der Titel eines Buches aus der Feder des Historikers Joseph Borkin, gab es belastbare Belege und Selbstaussagen. So bekannte etwa Baron Georg von Schnitzler (1884 – 1962) aus dem Vorstand der IG Farben: „Zwölf Jahre lang waren die Außenpolitik der Nazis und die Außenpolitik der IG untrennbar miteinander verbunden. Ich bin des Weiteren der Meinung, dass die IG weitgehend für Hitlers Außenpolitik verantwortlich war.“ Auf Druck seines Kollegen im Vorstand und Mitangeklagten Fritz ter Meer (1884 – 1967) nahm von Schnitzler diese Aussage gleich zu Prozessbeginn zurück und handelte damit auch im Sinne von Carl Krauch (1887 – 1968), dem Aufsichtsratsvorsitzenden der IG Farben im Krieg. Krauch koordinierte Kontakte zur Wehrmacht und kümmerte sich kurz vor Kriegsbeginn um die Vorräte an Pulver und Sprengstoff: „Heute wie 1914 scheint die deutsche politische und wirtschaftliche Lage (…) eine rasche Kriegsentscheidung durch Vernichtungsschläge gleich zu Beginn der Feindseligkeiten zu verlangen.“ Besonders auf Krauch hatte sich Reichsmarschall Göring mit seinem Vierjahresplan stützen können.
1942 beschäftigte die IG Farben 144.000 Zwangsarbeiter in den besetzten Ländern. Um deren Einsatz kümmerten sich der Ingenieur Walter Dürrfeld (1899 – 1967), Betriebsführer des Werkes im KZ Auschwitz-Monowitz und Vorstandsmitglied, sowie der Giftgasexperte Otto Ambros (1901 – 1990). Dürrfeld einigte sich mit Jagdfreund und Auschwitz-Kommandant Rudolf Höß (1900 – 1947) über den regelmäßigen Austausch „verbrauchter“ Häftlinge gegen „frische“, die „dann der nächsten Selektion zum Opfer fielen“, schreibt der Historiker Bernd C. Wagner. Dürrfeld wohnte drei Jahre in Auschwitz, beteuerte aber im Prozess, nicht bemerkt zu haben, was dort geschah. Vor allem, dass zwischen 1941 und 1943 mehr als 100.000 Zwangsarbeiter der IG Farben in Gaskammern ermordet wurden.
Nach 152 Verhandlungstagen endete der Prozess unter dem Eindruck der sowjetischen Berlin-Blockade am 30. Juli 1948. Vom Vorwurf der Beteiligung am Angriffskrieg ab 1939 wurden alle Angeklagten freigesprochen. In Sachen „Versklavung“ hatten sich alle auf „Befehlsnotstand“ berufen und damit Verständnis gefunden. Die SS-Mitgliedschaft von drei Angeklagten wurde erst gar nicht berücksichtigt. Entsprechend milde fielen die Strafen aus: Es gab zehn Freisprüche, ansonsten Haftstrafen zwischen anderthalb und acht Jahren. Alle Verurteilten wurden bis 1952 vorzeitig aus ihren Zellen entlassen. Zwei Sätze im haarsträubenden Urteil sprechen für sich: „Freiwillig und auf eigene Kosten hat die IG den Arbeitern auf der Baustelle eine heiße Mittagssuppe verabreicht“. Und: „Wir können von einem gewöhnlichen Bürger nicht erwarten, dass er sich in eine Zwangslage versetzen lässt, in der er mitten in der aufregenden Kriegsatmosphäre entscheiden muss, ob seine Regierung recht oder unrecht hat.“
Bundeskanzler Konrad Adenauer kündigte bereits am 20. September 1949 für die noch in Haft Sitzenden eine Amnestie an. Und selbst der SPD-Bundestagsabgeordnete Hans Merten sprach von „politischen Prozessen mit einem ad hoc geschaffenen Recht“. Die protestantische Kirche, Veteranenverbände, FDP-Abgeordnete und selbst Die Zeit zettelten eine Kampagne gegen „Siegerjustiz“ an: „Wir sind es satt, dass Männer wie Weizsäcker (hochrangiger NS-Diplomat und Vater des Ex-Bundespräsidenten, die Red.) von alliierten Gerichten verurteilt werden“, so Marion Gräfin Dönhoff. Die im Justizministerium Thomas Dehlers (FDP) angesiedelte Zentrale Rechtsschutzstelle warnte flüchtige beziehungsweise untergetauchte mutmaßliche Kriegsverbrecher, sobald sie auf Fahndungslisten auftauchten.
John J. McCloy, Hoher Kommissar für Deutschland, folgte dem Ruf und begnadigte während des beginnenden Koreakrieges im August 1950 19 Verurteilte. Die meisten übernahmen wieder Vorstands- und Aufsichtsratsposten in der deutschen Wirtschaft. Als Aufsichtsratsmitglied in der aus der IG Farben hervorgegangenen Bayer AG lobte Fritz ter Meer 1953 seine frühere Firma, sie habe „für ein um seine Existenz ringendes Land ihre selbstverständliche Pflicht getan“. Die Normalität regierte nun im durch und durch bigotten Adenauer-Wirtschaftswunder-Staat.
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