Geschichte nach EU-Norm

"Erinnerungsgesetze" Die immer strikteren "Erinnerungsgesetze" in Europa zerstören eine lebendige Erinnerungskultur

Historiker verurteilen die Geschichte nicht, sondern versuchen, sie zu verstehen und zu erklären. Das heißt nicht, dass Geschichtsschreibung ohne moralische Maßstäbe auskommt, aber sie ist auf keinen Fall einem juristischen Strafverfahren gleichzusetzen. Mittlerweile gibt es jedoch in 15 europäischen Staaten gesetzliche Regelungen, die historische Wertungen juristisch unter Strafe stellen. Die EU strebt jetzt eine europaweit einheitliche Regelung an. Davor kann man nur warnen.

In Frankreich sanktioniert die "Loi Gayssot" vom 13. Juli 1990 die "Leugnung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit". Das Gesetz zielte auf die "Negationisten", die Holocaust-Leugner. Zuerst traf es jedoch den Orientalisten Bernard Lewis, dem ein Gericht ernsthaft vorwarf, "falsche Begriffe" gebraucht zu haben bei der Darstellung des Völkermords an den Armeniern 1915/16.

Dieser und andere Fälle führten 2005 zur Gründung des Komitees "Liberté pour l´Histoire". Im Gründungsaufruf heißt es: "Die Geschichtsschreibung ist kein Fall für die Justiz. In einem freien Staat gehört es weder zu den Aufgaben des Parlaments noch zu denen der Justiz, die historische Wahrheit zu definieren. Die Politik des Staates ist, selbst wenn sie von besten Absichten geleitet wird, keine Geschichtspolitik." Den Appell unterzeichneten bisher mehrere Hundert Historiker und andere Wissenschaftler, unter ihnen Eric Hobsbawm und Timothy Garton Ash.

Insbesondere der Historiker Pierre Nora, Mitglied der Académie Française, kämpft seither gegen "die allgemeine Kriminalisierung der Vergangenheit" und spricht in diesem Zusammenhang von "intellektuellem Terror", der gegen Historiker mit nicht genehmen Ansichten ausgeübt werde. Mitte Oktober unterzeichneten die deutschen Historiker Aleida und Jan Assmann sowie Heinrich August Winkler den Aufruf. Darin werden die Historiker aufgefordert, "in ihren Ländern ihre Kräfte zu sammeln, um der Vermehrung von Erinnerungsgesetzen Einhalt zu gebieten. Die politisch Verantwortlichen bitten wir zu begreifen, dass es zwar zu ihren Aufgaben gehört, das kollektive Gedächtnis zu pflegen, dass sie aber keinesfalls per Gesetz staatlich approbierte Wahrheiten festschreiben dürfen", die die Meinungsfreiheit beschränken.

Holocaust-Leugnung und Verharmlosung der Nazi-Herrschaft sind nach Paragraph 130 des Strafgesetzbuches auch hierzulande strafbar. Das ist politisch richtig und historisch verständlich, hat aber fatale Konsequenzen, wenn die Norm auf die gesamte Geschichte ausgedehnt würde. Die Kriminalisierung der Geschichte nach aktuellen moralischen und politischen Standards führt weder zu einem kritischen Geschichtsbewusstsein noch zu einer substantiellen Erinnerungskultur. Staatlich verordnete und pädagogisch drapierte Geschichtsbilder zerstören vielmehr Geschichtsbewusstsein und Erinnerungskultur. Das ist ablesbar am staatlich instrumentalisierten Antifaschismus des SED-Regimes und seiner Bildungsagenturen. Diese Inszenierung hat den Kenntnisstand der ostdeutschen Bevölkerung über die nationalsozialistische Vergangenheit nicht erhöht, aber die wissenschaftliche Forschung 40 Jahre lang behindert - eine gravierendere Folge als die Entwertung des Antifaschismus zur substanzlosen Parole.

In Martin Walsers Paulskirchen-Sonntagspredigt von 1998 war fast alles völlig falsch intoniert, außer der Hinweis, dass die politische Elite und die meisten Medien im Westen auf dem Weg sind, mit dem Antisemitismusvorwurf und dem Herzitieren der Chiffre "Auschwitz" zu subalternen Zwecken bis hin zu völkerrechtswidrigen Bombardements in die gleiche Falle zu laufen wie die DDR mit ihrer Beschwörungsformel "Antifaschismus". Ein wichtiger Unterschied bleibt: Die Immunisierung der israelischen Politik gegen Kritik mit dem probaten Mittel, die Kritiker als Antisemiten zu denunzieren, funktionierte zwar oft in Medien, konnte aber die wissenschaftliche Forschung bisher nicht behindern. Mit neuen Gesetzen könnte das anders werden.

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