Gewaltrauschen im Blätterwald

Gross- oder Kleinreden Versuch eines Überblicks über die RAF-Debatte nach Beginn des Gedenkjahres

Vor dreißig Jahren - am 7. April 1977 - wurden der damalige Generalbundesanwalt Siegfried Buback, sein Fahrer Wolfgang Göbel und Georg Wurster, der Leiter der Fahrbereitschaft, vom "Kommando Ulrike Meinhof" in Karlsruhe ermordet. Zu diesem "Kommando", das den Mord in seiner Selbstverblendung als "Hinrichtung" bezeichnete, gehörten Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt, Knut Folkerts und Günter Sonnenberg. Acht Jahre später wurde Brigitte Mohnhaupt zu fünfmal lebenslang plus 15 Jahre Gefängnis verurteilt. Sie verbüßte die Strafe und kam nach den geltenden Rechtsnormen am 25.3. 2007 frei. Christian Klar müsste seine Strafe noch bis 2009 absitzen, stellte jedoch ein Gnadengesuch, über das der Bundespräsident noch nicht entschieden hat. Edmund Stoiber stellte die Frage, "ob lebenslange Freiheitsstrafe nicht bedeuten muss, dass Klar auf Dauer hinter Schloss und Riegel gehört." Der Jurist Stoiber will damit "nur" das Recht mit Berufung auf das gesunde Volksempfinden aushebeln - so viel zur intimen Nähe von Terror und staatlichem Terror.

Die Debatte über Mohnhaupts Freilassung und Klars Gnadengesuch fiel zeitlich fast zusammen mit dem feierlichen staatlichen Gedenkakt zum dreißigsten Jahrestag des Mordes an Buback und seinen Begleitern. Wie wenig Gelassenheit sich eingestellt hat bei der Diskussion über den Terrorismus der siebziger Jahre, zeigte sich schon bei der Debatte über die geplante und dann abgesagte RAF-Ausstellung vor zwei Jahren und erneut in der jüngsten Diskussion über die Freilassung beziehungsweise das Gnadengesuch von ehemaligen RAF-Mitgliedern. Angeheizt wurde die Diskussion in beiden Fällen von der Springer-Presse im Schulterschluss mit konservativen Politikern, die sich zu Sprechern der Opfer und ihrer Angehörigen ernannten. Einige verstiegen sich zur Zumutung, RAF-Mitglieder hätten nicht nur ihre Strafe bis zur Neige zu verbüßen, sondern obendrein nachzuweisen, dass sie loyal zur Staats- und kapitalistischer Wirtschaftsordnung stünden. Derlei quasi-religiöse und öffentliche Bußrituale und Reuebekenntnisse sieht die Rechtsordnung zwar nirgends vor, aber wenn es um die RAF geht, gehören solche Zumutungen zur Normalität.

Aus der großen Anzahl von Büchern über die RAF stellt nur eines die Opfer ins Zentrum. Anne Siemens fragt in ihrem Buch Für die RAF war er das System, für mich der Vater: "Wer waren die Menschen, die zu Opfern der Terroristen wurden?" Sie möchte den "von der RAF Ermordeten Gerechtigkeit widerfahren lassen, sie als Individuen statt bloß als Funktionsträger" verstehen. Die Autorin sprach mit neun Angehörigen von Opfern des RAF-Terrors - Ehefrauen, Söhnen und Töchtern, aber auch Kollegen. Das hochgelobte Buch wird dem selbst gestellten Anspruch jedoch nicht gerecht, denn die Angehörigen der Opfer geben diesen kein individuelles Gesicht, sondern erzählen lediglich die RAF-Morde aus ihrer Sicht nach und spekulieren bodenlos über die Motive der Täter. Hanns-Eberhard Schleyer, der Sohn des von der RAF ermordeten Präsidenten der Arbeitgeberverbände, und der Lufthansa-Pilot Jürgen Vietor legen sich die Dinge ziemlich grob gestrickt zurecht, in dem sie Studentenbewegung, RAF und Terror zu einem Brei verrühren. Dieser "eingeschränkte Blick" (Claudia Hillegaart, Tochter des 1975 in Stockholm ermordeten Diplomaten) ist rustikal und durchsichtig politisch eingefärbt. Für Schleyer sind Joschka Fischer, "die" Intellektuellen und insbesondere Mitscherlich, Adorno und Marcuse immer noch "die geistigen Väter der Studentenbewegung" und damit auch des Terrorismus. So schlicht betrachtet wäre Thomas von Aquin (1224 - 1274) der Urvater der Vernichtung des europäischen Judentums durch die Nazis.

In solchen rustikalen Zurechnungen von Verantwortung verheddert sich auch Anne Siemens. Sie vermag die Asymmetrie nicht zu erkennen zwischen Opfern, die tatsächlich ermordet wurden, und deren Angehörigen, die Opfer in einem ganz anderen Sinne sind. Auch in der Debatte über das Buch wird dieser Unterschied geflissentlich überspielt, denn er nötigte zur trivialen Einsicht, dass das Opfer buchstäblich mit seinem Leben bezahlt, während seine Angehörigen weiterleben. Dass dies auch ein schmerzliches Weiterlebenmüssen sein kann, liegt auf der Hand. Aber die spekulativ-ordinäre Ferndiagnose des Psychologen Christian Schneider der vielleicht bis heute andauernden "psychischen Not der Angehörigen" (taz 21.2.2007) ist wohl eine Frivolität angesichts des Leids, das den Angehörigen vor dreißig Jahren zugestoßen ist. Und wie FAZ-Herausgeber Frank Schirrmacher vergleicht der Ferndiagnostiker, alle vernünftigen Proportionen buchstäblich niedertrampelnd, die Morde der RAF mit den Morden der Nazis.

Eine strukturell ähnliche Asymmetrie gibt es auch auf der Täterseite. Neben den Tätern existieren Komplizen, die - soweit man sie gefasst hat -, hart bestraft wurden. Die Lücke zwischen der Zahl bekannter und unbekannter Komplizen füllten Verfassungsschutz, Justiz, Polizei und öffentliche Meinung zügig mit der Konstruktion des "Sympathisanten" und den beliebig vermehrbaren "Umfeldern der Terrorismus". Nach wie vor geht es in der Diskussion über die RAF nicht um wirkliche Täter und wirkliche Opfer, sondern um die politische Abrechnung mit diesen Nicht-Tätern, die - dem Gerücht nach - "vielleicht nicht alle Taten, grundsätzlich aber die Motive der Attentäter billigten" (Joachim Güntner, NZZ vom 4.4.2007). Der sicherheitsstaatliche Geist, der jedem Bürger ein jederzeit identifizierbares Brandmal auf die Stirn einbrennen möchte, dirigiert die Diskussion um staatliches Gewaltmonopol und Opposition. Auch larmoyante Linke wie der 1955 geborene Musikjournalist Klaus Walter blasen bewusstlos in dieses Horn, wenn sie alle, die damals "gegen Kapitalismus, Staat, Patriarchat, Berufsverbot" demonstrierten zu potentiellen "RAF-Sympathisanten" (taz 20.2.2007) stempeln, als ob terroristische Selbstverblendung und radikale Gesellschaftskritik dasselbe wären.

Die ganze Protestbewegung der sechziger Jahre soll damit auf ihren unbestreitbar vorhandenen, aber eher marginalen Gewaltcharakter reduziert werden. In den jüngsten Debatten über die Freilassung beziehungsweise Begnadigung der letzten RAF-Häftlinge bildete dieser Kurzschluss von der APO auf die RAF das politische Grundmotiv. Dieser Kurzschluss verdeckt jedoch nur die zentrale Rolle von Polizei, Verfassungsschutz und Justiz bei der fürsorglichen Anheizung der Gewaltspirale und dient im übrigen der retrospektiv-legitimatorischen Begradigung von Lebensläufen jener, die den Aufbruch von ´68 neuerdings als "Fehler" deuten lernten, um sich im juste Milieu einzurichten und sich gegenseitig zur "nachträglichen Versöhnung mit der bundesrepublikanischen Gesellschaft" (Martin Altmeyer) zu gratulierten. Versöhnung ist ein Grundbegriff aller Religionen. Der Umdeutung von Protest als Religion folgt die Wende von der Gesellschaftskritik zum Versöhnungsgesülze von allem mit allem oder auch die Verwirklichung von Menschenrechten mit Kampfflugzeugen und jeder Menge Kollateralschäden, die präventiv "nachträglicher Versöhnung" überantwortet werden.

"Das nackte Verbrechen" der RAF und alles, buchstäblich alles, was mit manifester und nicht nur mit symbolischer Gewalt zu tun hatte, wurde nicht, wie der Ex-Maoist Klaus Kreimeier jüngst meinte (taz 24.3.2007), in "der Mitte" der Protestbewegung "ausgebrütet", sondern an ihren klandestin agierenden, zum Teil von Geheimdiensten beider deutschen Staaten unterwanderten Rändern. Wer sich auf diesen Trip einließ, galt für viele von Anfang an als politisch unzurechnungsfähig. Für die RAF anfällig war nur eine kleine Minderheit der Protestbewegung.

Strikt zu unterscheiden sind Gewalttat und rhetorischer Solidarisierungszwang mit der Gewalttat am Tag danach. Die damals übliche Devise, "wir distanzieren uns von nichts und niemandem", bewirkte durchaus eine gewisse Bigotterie unter vielen Linken. Man trat nicht offen gegen Taten und "Aktionen" auf, die man selbst nie begangen hätte und die man für politisch falsch hielt. Die RAF hat diesen Solidarisierungszwang für eigene Ziele und Interessen instrumentalisiert, nach 1977 unter anderem mit ihren "Isolationsfolter"- und "Hungerstreik-Kampagnen". Deren Basis stellten nicht 68er, sondern Nachgeborene, die ihre älteren Brüder und Schwestern, virtuellen Väter und Mütter links überholen wollten, aber an der rechten Leitplanke endeten.

Das medial dominierende Erklärungsmuster des RAF-Terrorismus mündete in eine Sackgasse. Statt den Terrorismus im Dreieck von politisch motivierter Gewalt, staatlicher Reaktion darauf und medialem Echo auf beide zu analysieren, verlegten sich Kommentatoren wie Experten unterschiedlichen intellektuellen Zuschnitts auf spekulativ-psychologische Zuschreibungen und personenzentrierte Erklärungen, die sich aber nur im Kreis drehen. Stilbildend war die Boulevardzeitung: "Dieses Mädchen wollte einen Polizisten ermorden!" (Bild vom 11. 12. 1973). Die staatlichen Behörden folgten dem Muster. Sie erklärten sich den hohen Frauenanteil bei der RAF - rund 60 Prozent - damit, dass die jungen Frauen von Männern "verführt" oder "abhängig" seien. Im schlimmsten Fall galten die Terroristinnen gleichsam von Natur aus als "fanatisch", was sich strafverschärfend auswirkte in der Männerjustiz.

Exemplarisch für solche küchenpsychologischen Erklärungsmuster des RAF-Terrors sind die Schriften von Gerd Koenen. Für ihn ist die Zeit von 1967 bis 1977 "ein abgründig deutscher Familienroman", so als ob die Studentenrevolte eine deutsche Veranstaltung und nicht eine internationale Bewegung gewesen wäre. Die Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit führte angeblich für eine ganze Generation von Studenten - so der Nationalpsychologe Koenen - zum "Verlust des kindlichen Urvertrauens in die Gemeinschaft" und über "ein völliges Vakuum positiver Ideale und Vorbilder" mehr oder weniger geradewegs zu Gewalt und Terror.

Einen Schritt runter ins Halbdunkel psychologischer Spekulation ging jüngst Jan Philipp Reemtsma in einem Zeit-Artikel (8.3.2007) unter dem Titel Lust an Gewalt. Darin spricht er den RAF-Mördern politische Motive - so pervers, selbstgerecht und schlicht kriminell sie auch begründet worden sind - glatt ab. Er sieht in den Morden der RAF "eine Reihe sinnloser brutaler Gewalttaten", verübt von "einer Reihe bedeutungsloser Individuen", die angeblich nur aus "Größenwahn, Machtgier und Lust an der Gewalttat" handelten. Mit der Erklärung des Terrorismus aus der "schieren Lust am großen Knall" hat das Räsonieren über Gewalt seinen bisherigen intellektuellen Tiefpunkt erreicht.


Die besten Blätter für den Herbst

Lesen Sie den Freitag und den neuen Roman "Eigentum" von Wolf Haas

Wissen, wie sich die Welt verändert. Abonnieren Sie den Freitag jetzt zum Probepreis und erhalten Sie den Roman “Eigentum” von Bestseller-Autor Wolf Haas als Geschenk dazu.

Gedruckt

Die wichtigsten Seiten zum Weltgeschehen auf Papier: Holen Sie sich den Freitag jede Woche nach Hause.

Jetzt sichern

Digital

Ohne Limits auf dem Gerät Ihrer Wahl: Entdecken Sie Freitag+ auf unserer Website und lesen Sie jede Ausgabe als E-Paper.

Jetzt sichern

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Unabhängiger und kritischer Journalismus braucht aber Unterstützung. Wir freuen uns daher, wenn Sie den Freitag abonnieren und dabei mithelfen, eine vielfältige Medienlandschaft zu erhalten. Dafür bedanken wir uns schon jetzt bei Ihnen!

Jetzt kostenlos testen

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden