Die Reform des Arbeitsrechts nannte Emmanuel Macron im Wahlkampf sein wichtigstes Ziel, um das Land von der Arbeitslosigkeit zu befreien. Wie er dabei vorgeht, verweist auf das zweite Gesicht des telegenen Strahlemanns, der in den Medien gern als „Jupiter“ tituliert wird.
Es war Macron, der 2015/16 als Wirtschaftsminister den Präsidenten Hollande von der Notwendigkeit eines reformierten Arbeitsrechts überzeugte. Das Vorhaben gegen das Parlament und kampferprobte Gewerkschaften durchsetzen sollte seinerzeit Arbeitsministerin El Khomri. Sie konnte die Proteste nur dämpfen, indem sie Kompromisse anbot. Die Prügel jedoch bezog sie allein, die Auftraggeber Macron und Hollande duckten sich weg. Schon damals konnte die erste Version der Reform nur dank des Verfassun
Verfassungsartikels 49/3 dekretiert werden. Teile der sozialistischen Fraktion stimmten gegen die Vorlage und wollten das Gesetz scheitern lassen. Mit Artikel 49/3 jedoch konnte die Regierung am Parlament vorbei beschließen, was sie entscheiden wollte.Zu Macrons Wahlkampfschlagern gehörte die Parole „Effizienz“, womit die zweite Version der Reform ins Spiel kommt. Wie Demokratie funktioniert, die auf Effizienz beruht, demonstrierte der Präsident vor kurzem. Zusammen mit Premier Philippe und Arbeitsministerin Pénicaud ließ er Senat und Nationalversammlung am 2. August ein Vollmachtengesetz abnicken, das der Exekutive freie Hand lässt, die Arbeitsrechtsreform mit Dekreten durchzusetzen. Sie erhalten den Status von Gesetzen, sobald sie vom Parlament en bloc ratifiziert werden.Der Zeitpunkt für dieses Vorgehen zeugt von Bauernschläue. Die Beratung des Gesetzespaketes wurde direkt vor der Sommerpause angesetzt – eine Zeit, in der Medien schon im Sommerloch stecken und mehr über die Festivals in Avignon und anderswo berichten als über parlamentarische Debatten. Die Änderungsvorschläge der Opposition zum Vollmachtengesetz wurden im Ausschuss und im Plenum des Parlaments von der absoluten Mehrheit der Macron-Mitmarschierer umgehend abgebügelt. So arbeitet Demokratie im Effizienz-Modus.Mehr als Bauernschläue, nämlich bonapartistische Regierungstechnik verraten weitere Details des Vorgehens. Als Senat und Nationalversammlung am 2. August dem Vollmachtengesetz zustimmten, wussten sie nicht, wie die Dekrete inhaltlich aussehen. Deren Wortlaut will Arbeitsministerin Muriel Pénicaud erst Ende August verkünden – am 21. September schon soll alles in Kraft gesetzt werden, auch wenn die Nationalversammlung erst im Oktober die Gesetzesnovelle ratifiziert, um ihr Gesetzeskraft zu verleihen. Demokratischer Parlamentarismus im Effizienz-Endstadium.Verständigung verpöntDas Vorhaben könnte nur noch der Conseil Constitutionnel stoppen, also der Verfassungsrat, ein politisch besetztes „Gericht“, das mit dem deutschen Verfassungsgericht aber nicht zu vergleichen ist. Oder die Gewerkschaften könnten das schaffen, sollte ihr für den 12. September angekündigter Aktionstag genügend Druck auf die Regierung erzeugen.Das Vollmachtengesetz erstreckt sich auf drei Bereiche: die Stärkung des sozialen Dialogs zwischen Arbeitnehmern, Management, Aktionären und Gewerkschaften, dazu die „Vereinfachung“ der Beziehungen unter diesen Akteuren. Drittens soll es „die Arbeitsbeziehungen sichern“. Im Klartext: Entlassungen und Wiedereinstellungen erleichtern. Oder: die Handlungsfreiheit für Unternehmer und das Sicherheitsgefühl für Arbeitnehmer erhöhen. Darauf, wie diese Quadratur des Kreises gelingen soll, darf man ebenso gespannt sein wie auf den gestärkten sozialen Dialog für ein Land, in dem es dafür keine Tradition gibt. Unternehmerverbände und Gewerkschaften folgen in Frankreich der Devise: „Kämpfen, nicht verhandeln.“ Verständigung, die dazu führt, dass der Schwächere notorisch den Kürzeren zieht, ist verpönt.Wenn die Art, wie „Jupiter“ Wahlversprechen einlöst, als „bonapartistische Regierungstechnik“ beschrieben wird, ist damit keine Kopie der Politik Napoleons I. oder Napoleons III. gemeint, die Karl Marx als „Bonapartismus“ bezeichnete. Er beschrieb damit ein Vorgehen, das sich an sozialstrukturell, politisch oder religiös grundierte Interessenlagen hielt und entsprechend handelte. Bei Napoleon III. waren es die Interessen der Parzellenbauern und des Lumpenproletariats, denen er folgte.Damit hat Macrons bonapartistische Regierungstechnik nichts zu tun. Sie lässt sich nicht auf Interessenlagen seiner heterogenen Wählerschaft beziehen, sondern realisiert die quasi-demokratische Verfassung. Mit anderen Worten, er nutzt die 1958 auf Charles de Gaulle zugeschnittene Magna Charta, wie das in der Geschichte der V. Republik nur der General selbst mit gleicher Konsequenz tat. De Gaulle wählte den Abgang, als die Hausmittel der bonapartistischen Regierungstechnik – die legendären Fernsehpredigten an die Nation, der appel au peuple sowie die Entmachtung von Parlament und Parteien – nicht mehr weiterhalfen.