Staatsanwälte in Berlin, Hamburg und Frankfurt ermitteln wegen des Verdachts auf Geheimnisverrat (Strafgesetzbuch § 353b) gegen acht große Zeitungen und insgesamt 17 Journalisten. Diese sollen aus Dokumenten zitiert haben, die als "vertraulich" eingestuft wurden und dem BND-Untersuchungsausschuss vorlagen, der unter anderem den Fall des illegal in Guantánamo festgehaltenen Deutsch-Türken Murat Kurnaz aufklären sollte. Die betroffenen Zeitungen beziehungsweise deren Chefredakteure ließen gleich die ganz großen Glocken schwingen und sprachen vom "Versuch, die Freiheit der Berichterstattung einzuschränken", den "freien Journalismus" zu bedrohen und die "Pressefreiheit" anzutasten.
Wer solche Töne anschlägt, muss sich drei Fragen gefallen lassen. Erstens: Geht es auch ein wenig leiser? Der Hamburger Oberstaatsanwalt Rüdiger Bagger sprach von den Ermittlungen als "Quatsch". Für jeden wird deutlich, dass man eigentlich nicht den Journalisten und betroffenen Blättern ans Leder will, sondern denjenigen, die Journalisten mit geheimem Material "angefüttert" haben könnten. Dazu gehören außer den Ausschussmitgliedern mindestens hundert Beamte aus verschiedenen Ministerien, die Zugang zu den Akten und Protokollen hatten. Man schießt auf Journalisten und Zeitungen, meint aber deren Informanten, sprich: die Löcher in den Behörden. Die Informanten sollen eingeschüchtert, die Löcher dicht gemacht werden.
Zweitens: Worum geht es beim "Geheimnisverrat"? SPD, CDU/CSU und Grüne haben ihre Probleme mit dem Fall Kurnaz: Die SPD und ihr unsäglicher Obmann Thomas Oppermann zeigen wenig bis gar kein Interesse an solider Aufklärung, wohl aber daran, den ehemaligen Kanzleramtschef der rot-grünen Koalition - Frank-Walter Steinmeier - aus der Schusslinie zu holen. Der CDU-Obmann Siegfried Kauder will, dass die große Koalition von neuen Friktionen "verschont" bleibt, und deshalb möglichst unter Kontrolle halten, was die Journalisten erfahren. Weil dies bislang misslungen ist, rannte er zweimal zu Parteifreund und Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), der sollte - zur Gesichtswahrung - Anzeige erstatten gegen die 17 Journalisten.
Den Grünen schließlich geht es primär darum, dass ihr ehemaliger Außenminister Joschka Fischer nicht in den Fall verwickelt wird. Von der Linken und der FDP abgesehen, haben also alle Parteien im Ausschuss ihre Spezialsüppchen am Kochen. Dem Publikum spielen CDU/CSU, SPD und große Teile der Grünen nun zur Schadensbegrenzung ein mediales Sommertheater vor, in dem sie nachträglich jene kriminalisieren, die sie vorher mit Informationen versehen haben - die Anzeige gegen die 17 Journalisten ist zuvörderst ein Ablenkungsmanöver.
Drittens schließlich: Warum eröffnen Staatsanwälte offensichtlich aussichtslose Verfahren? Die Antwort liegt auf der Hand: In der CDU - aber auch in Teilen der SPD - ärgert man sich seit Jahren darüber, dass man Journalisten nur in ganz engen Grenzen dazu zwingen kann, ihre Quellen preiszugeben. Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Cicero-Urteil vom 27. Februar 2007 gerade noch einmal festgeklopft, dass Redaktions-, Wohnungs- und Bürodurchsuchungen verfassungswidrig sind, wenn es Staatsanwälte nur darauf abgesehen haben, undichte Stellen im Behördenapparat - damals beim BKA - ausfindig zu machen (s. Kasten). Die Pressefreiheit hat Vorfahrt vor den vermeintlichen Staatsgeheimnissen. Die Veröffentlichung von vertraulichem oder geheimem Material, das Journalisten zugespielt wird, ist kein Verrat und kein Verbrechen, sondern gedeckt durch die Kontrollfunktionen der Presse im demokratischen Rechtsstaat. Deshalb wird auch die jetzige Anzeige versanden.
Im Kern geht es auch nicht um "Geheimnisverrat", sondern um Substanzielleres. Über die kompromisslose Härte der Karlsruher Richter in bürgerrechtlichen Grundsatzfragen ärgern sich die Schäubles, Kauders, Schilys und Oppermanns, die alles, was die innere Sicherheit betrifft, gern etwas "amerikanisierter" hätten. Da es sich nicht schickt, das Bundesverfassungsgericht offensiv zu kritisieren, verlegt man sich auf periodische Sticheleien, wie Schäuble das mit seinen Vorschlägen zur präventiven Haft, zum Abschießen von Zivilflugzeugen oder zur geheimen Online-Durchsuchung von Computer-Festplatten tut, oder man verlegt sich auf symbolische Akte wie die weiträumige Anklage gegen Journalisten. Die große Koalition tut so, als ob es keine klare Karlsruher Entscheidung gäbe - zum großen Lauschangriff ebenso wie zum Quellenschutz für Journalisten. So soll dem Publikum vorgegaukelt werden, es liege allein am Bundesverfassungsgericht - und nicht an klaren Verfassungsnormen -, dass nicht alles läuft, was den Sicherheitsfanatikern und Stammtischbrüdern ein- und gefällt. Befördert wird so die schleichende Demontage von Bürgerrechten auf dem Umweg über die leise Entlegitimierung des höchsten Gerichts. Insbesondere von der CDU/CSU werden kleinkarierte koalitionspolitische Kalküle - wie lässt sich die SPD als sicherheitsstaatliches Risiko vorführen? - über wichtige Verfassungsfragen und Bürgerrechte gestellt.
Das Cicero-Urteil
Juristisch gesehen können nur Amtsträger Geheimnisverrat begehen und Journalisten allenfalls wegen Beihilfe belangt werden. So im Fall Cicero: Das Magazin hatte im April 2005 einen Artikel über den Terroristen al Sarkawi veröffentlicht, in dem der freie Journalist Bruno Schirra detailliert einen vertraulichen Bericht des Bundeskriminalamtes (BKA) zitierte. Wenige Monate später durchsuchte das BKA das Büro Schirras und die Redaktion des Cicero; die Staatsanwaltschaft Potsdam leitete umgehend Ermittlungen ein. Eigentliches Ziel der Untersuchungen schon damals: Der Informant des Magazins sollte enttarnt werden. Dies sei unzulässig, befand - nach Klage des Cicero - Anfang 2007 das Bundesverfassungsgericht und stufte die Durchsuchungen als illegal ein.
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