Kommt Geheimnisverrat sogleich nach Hochverrat?

Im Visier der Staatsanwälte Bei der Anklage gegen 17 Journalisten und acht Zeitungen läuten alle Beteiligten die ganz großen Glocken
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Staatsanwälte in Berlin, Hamburg und Frankfurt ermitteln wegen des Verdachts auf Geheimnisverrat (Strafgesetzbuch § 353b) gegen acht große Zeitungen und insgesamt 17 Journalisten. Diese sollen aus Dokumenten zitiert haben, die als "vertraulich" eingestuft wurden und dem BND-Untersuchungsausschuss vorlagen, der unter anderem den Fall des illegal in Guantánamo festgehaltenen Deutsch-Türken Murat Kurnaz aufklären sollte. Die betroffenen Zeitungen beziehungsweise deren Chefredakteure ließen gleich die ganz großen Glocken schwingen und sprachen vom "Versuch, die Freiheit der Berichterstattung einzuschränken", den "freien Journalismus" zu bedrohen und die "Pressefreiheit" anzutasten.

Wer solche Töne anschlägt, muss sich drei Fragen gefallen l