Valls, der Schattenboxer

Frankreich Die Abgeordneten werden immer öfter durch einen Trick entmachtet. Es profitieren Bürokraten und Besitzstandswahrer
Ausgabe 27/2015
Könige im Élysée-Palast: Premier Manuel Valls, Präsident François Hollande
Könige im Élysée-Palast: Premier Manuel Valls, Präsident François Hollande

Foto: Lionel Bonaventure/AFP/Getty Images

So wie die britische Monarchie es versteht, den Staat mit allerlei Ritualen von der feierlichen Regierungserklärung der Königin (die freilich nur einen Text des Premierministers verliest) bis zu Staatsbegräbnissen, Pferden und viel Prunk und Folklore optisch in Szene zu setzen, so präsentieren sich französische Republiken seit 1792 mit rhetorisch geschliffener Schauspielkunst. Und die war in den letzten Tagen wieder gefragt. Die Regierung plante ein neues Geheimdienstgesetz und wählte dafür einen aparten Weg – das abgekürzte Verfahren.

Eine Kommission aus sechs Senatoren und sechs Abgeordneten tüftelte ein Gesetz aus, das anschließend ohne Beratung und ohne Veränderungsmöglichkeiten von den beiden Kammern nur verabschiedet oder verworfen werden kann: „Vogel, friss oder stirb!“ Aber dann platzten die Enthüllungen von Wikileaks, der Medienplattform Mediapart von Edwy Plenel, selbst Abhöropfer, und der Zeitung Libération über die Abhörpraktiken der NSA in das abgekürzte Verfahren.

Das geplante Stück Staatstheater musste umgeschrieben werden. Zunächst stand im Gesetz über die Geheimdienste nämlich in technische Diktion gekleidet ein Satz, der nach den Enthüllungen nicht mehr passte. Mit dem revidierten Gesetz sollte den Geheimdiensten erlaubt werden, ausländische Diplomaten, Journalisten und Politiker sowie Ausländer ohne Wohnsitz in Frankreich mit den üblichen Mitteln zu überwachen. Und zwar ohne Prüfung durch die für Franzosen und niedergelassene Ausländer vorgesehene Kontrollkommission für die Dienste.

Erst im letzten Moment vor der Schlussabstimmung bemerkte man im Innenministerium, dass die vorgesehene Ungleichbehandlung von Franzosen und Ausländern ohne Wohnsitz in Frankreich gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und damit gegen die Verfassung verstößt. Vorher hatten allerdings schon die New York Times und ein Aufruf von Intellektuellen, darunter Giorgio Agamben, Étienne Balibar und Luc Boltanski, vor einem „Patriot Act à la franÇaise“ gewarnt.

Der inkriminierte Satz wurde still beerdigt und die Politik – vom Staatspräsidenten bis zu den Geheimdienstchefs – übte sich lautstark in rhetorisch überhöhter Empörung und gespielter Überraschung angesichts längst bekannter Abhörpraktiken der NSA „gegen die ältesten Freunde der USA“ seit dem 18. Jahrhundert. Abgehört wurden Banalitäten von den Staatspräsidenten Chirac, Sarkozy und Hollande sowie ihre engsten Mitarbeitern. Die als „streng geheim“ eingestuften Abhörprotokolle enthalten keine Sensationen, sind aber ziemlich peinlich für die Abgehörten und für die Geheimdienste, die davon nichts mitkriegten. Die Dissonanz des verfassungswidrigen Satzes im geplanten Gesetz wurde einen halben Tag lang leise weggesungen und gegen Abend erhielten die Geheimdienste dank dem „abgekürzten Verfahren“ dennoch ihre Lizenz zum Verwanzen, Aushorchen und Abhören und müssen das nicht mehr am Gesetz vorbei praktizieren wie unter Giscard d’Estaing und Mitterrand. Jetzt werden Grundrechte nicht mehr direkt missachtet, sondern im Namen des „Kampfes gegen den Terror“ nur verdünnt.

Erlaubter Umweg

Eine Variante der gar nicht feinen Methode französischer Regierungskunst führte die Regierung Manuel Valls bereits im Februar vor (siehe Freitag 9/2015). Weil der Wirtschaftsminister Emmanuel Macron für seine neoliberalen Reformen keine Mehrheit fand im Parlament, begab er sich in der ersten Lesung auf den in der Verfassung vorgesehenen Umweg. Mit dem Artikel 49/3, den General de Gaulle 1958 in die Verfassung schreiben ließ, weil er sich nicht vom Parlament bremsen lassen wollte, kann der Premierminister „die Verantwortung der Regierung“ für ein Gesetz übernehmen, ohne dass das Parlament mitreden darf. Davon machten Regierungen bis heute 83-mal Gebrauch.

Vergangene Woche fand die Schlussabstimmung statt: nicht etwa über die Lex Macron und ihre „Reformen“, denn das Gesetz setzte Valls am Parlament vorbei in Kraft. Nein, Premierminister Valls musste nur die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Vertrauensfrage stellen, um die legale Dressurübung mit dem widerspenstigen Parlament nachträglich demokratisch zu kostümieren. An die Stelle eines Prozesses der Meinungsbildung und der politischen Entscheidung darüber, was alle betrifft – nämlich die res publica –, trat mit diesem Verfahren ein seltsames Reue- und Beichtprozedere, mit dem die Loyalitäten von Personen und Parteien überprüft und politische Kalküle getestet werden. So verkommt Politik zu rhetorischem Schattenboxen. Vorangegangen waren der Vertrauensabstimmung 437 Stunden Beratungen im Senat, in der Nationalversammlung und im Vermittlungsausschuss mit über 8000 Änderungsanträgen zu Detailfragen – und das im vollen Bewusstsein aller Beteiligten, dass über das Ganze in der Sache niemals abgestimmt werden würde.

Solches Regieren mit dem pseudokonstitutionellen Holzhammer macht die Demokratie, in der sich der Citoyen zumindest als virtueller Autor der Gesetze – vermittelt über das Repräsentationsprinzip – verstehen sollte, zur Farce und entzieht ihr die Restlegitimität. Neuerdings nennt man das Postdemokratie. Fassadendemokratie träfe die Sache präziser. Die Resultate sind ablesbar an der sinkenden Wahlbeteiligung.

Eine nicht nur in Frankreich, aber hier meisterlich praktizierte Variante der Regierungskunst ist die Durchbürokratisierung von Politikfeldern. Bürokratien haben einen Januskopf: Sie können Effizienz, Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit garantieren, aber sie können Rechte und Garantien für die Bürger und Bürgerinnen auch in einem undurchdringlichen Dschungel von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen buchstäblich verstecken, den nur noch ein paar Spezialisten in der Verwaltung und Fachjuristen durchschauen.

Das ist der Fall im französischen Arbeitsrecht („Code du travail“). Die völlig unübersichtliche Rechtsmaterie besteht aus acht Hauptkapiteln, mit vielen Büchern, Teilen und Kapiteln, in denen das Arbeitsrecht mit rund 8000 Artikeln geregelt wird. Vor 40 Jahren (1974) bestand der Code du travail noch aus 600 Artikeln. Seither sind jedes Jahr rechnerisch 180 Artikel dazugewachsen – nach dem ungeschriebenen Gesetz, wonach sich Bürokratien automatisch vermehren und sich ihre Arbeit jenseits von sachlicher Notwendigkeit ad infinitum selbst verlängert.

Eben haben der Sozialist und ehemalige Justizminister Robert Badinter und der Arbeitsrechtprofessor Antoine Lyon-Caen eine Deklaration der Arbeitsrechte vorgelegt, die sich sprachlich-stilistisch und ihrem Gehalt nach an den Menschen- und Bürgerrechten von 1789 orientiert – den Droits de l’Homme et du Citoyen. Der Text von Badinter/Lyon-Caen handelt nur von Grundsätzen und verliert sich nicht in Details der komplexen Materie. Die wichtigeren unter diesen Details sollen in Gesetzen formuliert werden. Die weniger wichtigen sind Gegenstand von kollektiven Arbeitsverträgen beziehungsweise Verhandlungen zwischen Arbeitgebern, Gewerkschaften und Betriebsräten.

Ein vermintes Feld

Die 50 Artikel sind durchweg von der bestechenden Prägnanz und Eleganz der ersten beiden Sätze: „Die Grundrechte der Person sind im Unternehmen garantiert.“ „Die Anerkennung der Würde der Menschen ist im Unternehmen garantiert.“ Die präzise juristische Terminologie des Textes erlaubt eine trennscharfe Ableitung von Detailbestimmungen aus den Grundbegriffen auf die Gesetzesebene. Das gilt für ein Diskriminierungsverbot von Arbeitenden nach deren Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Gesundheitszustand und physischer Behinderung.

Und das gilt auch für den zentralen Grundsatz, dass Unterschiede der Entlohnung von Arbeitenden nur zulässig sind, soweit sie sich an einem „legitimen Ziel“ orientieren. Zu diesen zählt mit Sicherheit nicht die landläufige Praxis, Stammbelegschaften besser zu bezahlen als Zeit- und Leiharbeiter, die dieselbe Tätigkeit ausüben. Leiharbeit wird ebenso auf gesetzlich erlaubte Ausnahmefälle begrenzt wie zeitlich befristete Arbeitsverhältnisse.

Die kontinuierliche Weiterbildung gehört zu den Grundrechten des Arbeitenden. Der Verkauf eines Unternehmens tangiert bestehende Arbeitsverträge nicht. Die Nachtarbeit wird beschränkt auf Tätigkeiten, die ein kontinuierlicher Wirtschaftsablauf oder eine soziale Betreuung verlangen. In beiden Fällen ist eine administrative Bewilligung einzuholen.

Das Arbeitsrecht ist in Frankreich ein vermintes Feld, weil Konservative und große Teile der Unternehmer am liebsten mit allen Normen aufräumen und die ganze Angelegenheit zur Verhandlungssache zwischen Unternehmer und Arbeitendem erklären möchten. Die Gewerkschaften wiederum wollen mit allen Mitteln am Status quo festhalten. So ist die Fortschreibung eines schlechten Zustands gesichert. Es ist zu befürchten, dass sich daran auch mit den Vorschlägen von Robert Badinter und Antoine Lyon-Caen nichts ändern wird. Besitzstände und Bürokratie ziehen am gleichen Strang.

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