Gerhard Schröder, der frühere Bundeskanzler, hatte einst erklärt, zum Regieren brauche er nur Bild, BamS und die Glotze. Als die Bild-Zeitung zum Regieren auch noch die Glotze wollte, brauchte sie - beziehungsweise der Springer-Verlag als Eigentümer - die Zustimmung des Bundeskartellamts. Die Behörde prüfte daraufhin zum Jahreswechsel 2005/2006 einige Wochen lang die Übernahme der Fernseh-Gruppe ProSiebenSat.1 durch den Verlag.
Am Ende sagte das Amt: Nein! Obwohl Angela Merkel doch so dicke mit Friede Springer ist, und Matthias Döpfner als Vorstandschef von Springer während des Prüfverfahrens mit allen möglichen Ministern und Ministerpräsidenten tuschelte und kuschelte. Das Nein des Bundeskartellamts kam als nüchterne Verwalt
ellamts kam als nüchterne Verwaltungsverfügung. Vom Großbuchstaben-Stil der Antragsteller hatte sich das Amt ebenso wenig anstecken lassen wie von der Furcht der politischen Klasse vor Bild, BamS und Glotze.Solcher "Mut" ist zum Markenzeichen eines Amtes geworden, das in diesen Tagen seinen 50. Geburtstag feiert: Ob Energieriesen, das verkrustete Gesundheitswesen oder die Global Player der deutschen Industrie - die Behörde nimmt es auch mit solchen Unternehmen auf, vor denen andere einknicken. "Manchmal komme ich mir vor, wie die Bewohnerin eines kleinen gallischen Dorfes, das als letztes Widerstand gegen die römischen Besatzer leistet", beschreibt sich eine Mitarbeiterin in Anspielung auf Asterix´ Heldentaten. Doch wer die Behördenflure an der Bonner Adenauerallee betritt, ahnt schnell, dass hier keine Helden mit Zaubertrank kämpfen, sondern gewissenhafte Beamte ihre Pflicht nach Recht und Gesetz tun. Rund 300 Mitarbeiter, darunter etwa 150 Juristen und Ökonomen, wenden das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) an, das seit 1. Januar 1958 in Kraft ist. Sie ermitteln - nach Branchen aufgestellt - die Marktverhältnisse in der deutschen Wirtschaft, spüren Kartelle auf, prüfen Fusionsvorhaben und schreiten ein, wenn Marktbeherrscher - etwa die Deutsche Post oder die Lufthansa - ihre erhebliche Macht zum Nachteil von Verbrauchern oder Wettbewerbern missbrauchen.Die Amerikaner hatten, neben Kaugummi und Rock´n´Roll, die Idee eines Wettbewerbsgesetzes nach Deutschland exportiert. In den ordoliberalen Vordenkern der Freiburger Schule wie Walter Eucken fanden sie Mitstreiter, die Antitrust-Ideen ins Deutsche übersetzten. Ludwig Erhard, damals Bundeswirtschaftsminister, paukte das Gesetz gegen energischen Widerstand der Industrie durch. Der Ansatz war dezidiert politisch: "Das Kartellgesetz", so Erhard, "soll sich nicht gegen den Mittelstand richten, sondern eher gegen die starke und geballte Macht von Konzernen und die starken macht- und marktpolitischen Positionen, die auf dieser Ebene errungen worden sind." Trotz solcher, heute eher globalisierungskritisch anmutender Worte wurde das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zum "Grundgesetz der sozialen Marktwirtschaft", das so unterschiedliche Freunde wie Oskar Lafontaine und Otto Graf Lambsdorff vereint. Wettbewerb erwies sich als Ordnungsprinzip, das einerseits eine Entfaltung der Wirtschaftsakteure ermöglichte und andererseits dem Anspruch nach Gerechtigkeit folgte.In Zeiten, in denen Versuche einer politisch motivierten Ordnung der Marktwirtschaft belächelt werden und Vorstöße gegen große Unternehmen als Standort-Sakrileg gelten, drängt sich die Frage nach dem Erfolgsgeheimnis des Kartellamtes auf: Wieso trauen die sich, Springer in die Schranken zu weisen? Wie schaffen sie es, gegen die großen Zement-Hersteller Geldbußen in dreistelliger Millionenhöhe zu verhängen? Der Schlüssel liegt in der Unabhängigkeit der jeweils dreiköpfigen Beschlusskammern des Amtes: Nicht einmal der Präsident - derzeit Bernhard Heitzer - kann seinen Mitarbeitern vorschreiben, wie sie ihre Fälle entscheiden. Will der Bundeswirtschaftsminister ein Fusionsverbot der ihm formal nachgeordneten Behörde überstimmen, muss er dazu wahre Klimmzüge machen - die Ministererlaubnis ist trotz unrühmlicher Beispiele wie Daimler-Benz/MBB und Eon/Ruhrgas eine Ausnahme geblieben. Über das, was das Kartellamt tut, richten nur die Kartellrechtsspezialisten im Oberlandesgericht Düsseldorf und im Bundesgerichtshof. Auch sie genießen Unabhängigkeit in ihren Entscheidungen. Unbeeinflusst von politischer Taktik, mit strengem Blick aufs Gesetz und mit einer wohltuenden Diskretion und Seriosität erkämpfen die Kartellbeamten so die Freiheitsräume in der Wirtschaft. Heldenhaft sollte das eigentlich nicht sein, doch die Ergebnisse machen deutlich, wozu Beamte im besten Fall fähig sind - und was sie von Politikern unterscheidet.Ein Wermutstropfen zum Jubiläum ist, dass auch das Bundeskartellamt nicht so unabhängig ist, wie das geboten wäre. In den vergangenen Jahren gab es nicht einen solchen Rückenwind der Politik, wie ihn das Amt gerade in Zeiten der Globalisierung gebraucht hätte, um auf Augenhöhe mit den Unternehmen zu bleiben. Die EU-Kommission hat sich zur wichtigeren Wettbewerbsbehörde gemausert, und die politisch etwas weniger unabhängige Bundesnetzagentur hat Kompetenzen erhalten, die gut beim Kartellamt aufgehoben gewesen wären. "Der Wettbewerb", so seufzte der legendäre Kartellamtspräsident Wolfgang Kartte einst, "hat eben keine Lobby." In Deutschland, hat er wenigstens das Bundeskartellamt. Zum Glück.