Auf der Kippe

Krisenfolgen Nicht nur das Verschuldungs-, auch das Verstaatlichungstabu steht derzeit zur Disposition – freilich vorerst rein situationsbedingt
Finanzminister Olaf Scholz (l.) hat die Schwarze Null schon aufgegeben. Und Wirtschaftsminister Peter Altmeier (r.) spricht inzwischen von staatlichen Beteiligungen an Großunternehmen
Finanzminister Olaf Scholz (l.) hat die Schwarze Null schon aufgegeben. Und Wirtschaftsminister Peter Altmeier (r.) spricht inzwischen von staatlichen Beteiligungen an Großunternehmen

Foto: Michele Tantussi/Getty Images

Die Corona-Krise steht erst am Anfang, und schon hat nicht nur der deutsche Staat enorme Finanzmittel lockergemacht, um sie zu bewältigen. Bei wem verschulden wir uns da eigentlich? Wer hat soviel Geld? Bekannt ist, dass sich der Kapitalbesitz in den vergangenen Jahrzehnten enorm vervielfacht hat. Und dessen Eigentümer suchen fieberhaft nach Anlagemöglichkeiten, die unser ausgepowerter Planet nicht mehr unbegrenzt bietet. Da kommt das Corona-Virus gerade recht. Wenn sich die Steuerzahler nicht massiv wehren, stecken sie nach der Krise tiefer denn je in der quasi verewigten Schuldenfalle.

Die „geliehenen“ Summen müssen als gestohlenes Geld betrachtet und dürfen nicht zurückgezahlt werden. Sie würden nicht in die Konsumtion der wenigen physischen Besitzer eingehen, denn sie würden sich in Macht verwandeln.

Keine Schnäppchen-Ware

Nicht nur das Verschuldungstabu gehört plötzlich den tempi passati an. Angesichts weggebrochener Produktionskapazitäten und fehlender Schutzausrüstungen für Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und für die Menschen, die an Supermarktkassen arbeiten, hat Wirtschaftsminister Peter Altmeier verkündet: In naher Zukunft seien staatliche Beteiligungen an Großunternehmen sowie staatlich verordnete Rückholung der Produktion von Medikamenten und medizinischen Ausrüstungen nach Europa nicht mehr undenkbar. Der Minister scheute sogar vor Ausdrücken wie „nationaler Souveränität“ nicht zurück und meinte, dass schwächelnde Konzerne keine „Schnäppchen“ für ausländische Mächte werden dürften.

Siehe Grundgesetz

Andere Länder, die es wagten, ihre natürlichen Ressourcen oder auch bestimmte Produktionszweige ganz oder teilweise zu nationalisieren, wurden bislang als undemokratisch beschimpft, mit Sanktionen belegt oder sogar mit Krieg überzogen. Unberücksichtigt blieb, in welchen sozialen Notlagen sich die entsprechenden Länder oftmals befanden.

Dabei sieht das deutsche Grundgesetz in Notsituationen Verstaatlichungen vor. Im Artikel 15 heißt es: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.“

Mit Rücksicht auf die Kapitalbesitzer spricht Altmeier nur von „vorübergehenden“ staatlichen Beteiligungen. Aber gerade deshalb müssen die Steuerzahler wachsam bleiben. Die staatlichen Beteiligungen dürfen später nicht wieder zu Schnäppchenpreisen an private Eigentümer verkauft werden. Das wäre eine Neuauflage des alten Spiels, Schulden zu vergesellschaften und erwartbare Gewinne zu privatisieren.

Rotation denkbar

Ob das Konzept der Verstaatlichung von Schlüsselindustrien, zu denen auch die Sektoren der Daseinsvorsorge, des Transports, der Bildung und nicht zuletzt der Umweltschutz gehören, nicht doch der modernen Gesellschaft angemessen wäre – zumal der Markt nun eindrucksvoll bewiesen hat, dass er in ernsthaften Krisen sehr schnell ins Wanken kommt –, sollte überdacht und breit diskutiert werden. Dass die Staatswirtschaften im Ostblock nicht besonders eindrucksvoll funktionierten, ist kein Grund, diesem Thema auszuweichen.

Für das Versagen dieser Staatsökonomien lassen sich u. a. historische Gründe anführen, die obsolet geworden sind. Heute sind mehr Demokratie und mehr gesellschaftliche Kontrolle möglich, weil es nicht nur genügend ausgebildete Menschen gibt, um Betriebe und Ämter am Laufen zu halten, sondern auch, um sie effizient gesellschaftlich zu überwachen. Auf der politischen Ebene sind Rotationssysteme denkbar, die das Anwachsen von Korruptionsnetzwerken immer wieder zu bremsen vermögen.

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