Seit dem Untergang des Staatssozialismus gilt: Beides, Sozialismus und Staat, ist fast gleichermaßen abzulehnen. Dass letzterer in seiner Funktion als gesellschaftliche Gewaltmaschine irgendwann „absterben“ müsse, war zwar auch sozialistische Lehrmeinung, wurde aber nur vom Neoliberalismus ernsthaft in die Wege geleitet. Staatliche Schurigelei konzentriert sich auf Hartz-IV-Empfänger und „Menschen mit Migrationshintergrund“. Die Mehrheit der Steuerzahler genießt kleine Freiheiten, die zehnprozentige Minderheit, die 60 Prozent des bundesdeutschen Gesamtvermögens besitzt, dagegen große. Obwohl gerade diese Zehn-Prozent-Minderheit nicht selten für Umweltschäden und Energievergeudung verantwortlich ist, heißt es oft, die Kapi
apitalseite bekomme die von ihr selbst verursachten gesellschaftlichen Probleme am besten durch „freiwillige Selbstkontrolle“ in den Griff. Als Voraussetzung dafür, dass die Wirtschaft überhaupt Gas gibt, werden immer wieder Steuererleichterungen für die Kapitalseite genannt.Diese Maximen sind ein wenig ins Wanken geraten, seit plötzlich 40 der reichsten Reichen in den USA – darunter Bill Gates und David Rockefeller – die Hälfte ihres Vermögens oder mehr spenden wollen. Deutsche Reiche wollen zwar noch nicht mitziehen, aber die Vermutung wird genährt, dass es den Kapitalismus mit menschlichem Antlitz geben kann. Doch nicht nur Gewerkschafter, Sozialdemokraten und Linke dämpften die Begeisterung: Private Spenden sind meist an Zwecke gebunden, die die Spender selbst bestimmen; selbst wenn sie den Ärmsten zugute kommen, sorgen sie eher für Linderung akuter Not, nicht aber für die strukturellen Veränderungen, um diese Not zu beseitigen.Älter als der StaatDer Streit, ob sozialer Ausgleich über freiwillige Selbstbeschränkung und Gaben der Reichen oder über Einnahme- und Ausgabepolitik von Steuermitteln zu bewerkstelligen sei, ist so alt wie der bürgerliche Staat. Er ging diesem sogar voraus. Die Kapitalseite stützt sich auf eine liberale Tradition von Montesquieu, John Locke, Edmund Burke, Benjamin Constant, Tocqueville, Wilhelm von Humboldt, Schopenhauer, Schleiermacher und Nietzsche. Sie alle wollten das Verfügungsrecht der Besitzenden über ihr Eigentum möglichst wenig beschneiden und plädierten für niedrige Steuern und freiwilliges Geben. Obwohl Revolution und Evolution im 20. Jahrhundert dafür sorgten, dass in fast allen Ländern der Welt Besteuerungssysteme eingeführt wurden, weil öffentliche Aufgaben wie Schulwesen und Wasserwirtschaft gar nicht anders bewältigt werden können, herrscht vielerorts Unsicherheit, ob hohe oder niedrige Steuern für die Reichen gesamtgesellschaftlich sinnvoll sind. Auch die Sozialdemokraten glauben, wie Bertolt Brecht schon in den dreißiger Jahren feststellte, dass es zuerst der Kapitalseite richtig gut gehen müsse, ehe man für kleine Leute etwas fordern dürfe. Von dieser Position her hat die rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder der Kapitalseite allerschönste Steuergeschenke gemacht. Erst seit der Wählerschwund an ihr zehrt, hört man aus der SPD auch andere Töne.Ein wenig vergessen ist Georg Wilhelm Friedrich Hegel, dessen Philosophie nur noch in hirnverbrannt wirkenden Versatzstücken wie „Das was ist, ist auch vernünftig“ bekannt ist. Dabei hat Hegel die zwingende Notwendigkeit einer effizienten Besteuerung der Besitzenden allgemeinverständlich aufgezeigt hat. Anders als spätere Marxisten, will er das Privateigentum an Produktionsmitteln nicht abschaffen. Aber weil für ihn das wichtigste Menschenrecht das Recht auf Leben ist, stellt er dieses höher als die aus dem Eigentum entspringenden Rechte.Das Recht auf Leben begründet bei Hegel einen Anspruch des Einzelnen nicht nur gegenüber den Eltern, sondern auch gegenüber der Gesellschaft. Dass dieser Anspruch nicht durch freiwillige Wohlfahrt der Reichen gegenüber den Armen in genügendem Maß befriedigt werden kann, sieht er als Folge der fortschreitenden Arbeitsteilung an. Schon Hegel hält das liberale Argument für illusorisch, arbeitsloses Stadtproletariat könne sein Auskommen durch Rückwanderung aufs Land und harte Arbeit finden – eine Idee, die mit der Fiktion von unendlich möglicher Urbarmachung und Ausbeutbarkeit der Natur einherging. Für den alten, auf die Straße gesetzten Diener sei im Dorf seiner Vorfahren kein Platz mehr gewesen, er war auf die Solidarität der Stadtgesellschaft angewiesen.Da das „Gnadenbrot“ des Herrn auch deshalb unsicher war, weil er eher sterben konnte als sein Diener, ergibt sich für Hegel zwingend, dass diese Solidarität als Recht des Einzelnen gegenüber der Allgemeinheit artikuliert und institutionalisiert werden müsse. Die religiösen Gebote der Nächstenliebe „bleiben nur beim Sollen stehen, haben aber keine Wirklichkeit; sie sind nicht Gesetze, sondern nur Gebote“ schreibt er in den Grundlinien der Philosophie des Rechts.Hegel fordert Gesetze und Institutionen, die das Zufällige und Willkürliche im gesellschaftlichen Raum eingrenzen. Die Ansprüche des Einzelnen gegenüber der Gesellschaft ergeben sich für ihn unweigerlich daraus, dass ja jeder einzelne mündiges „Glied der bürgerlichen Gesellschaft“ sein soll. Schon das Kind, das nicht nur Rechte gegenüber den Eltern, sondern auch der Gesellschaft hat, ist deshalb für Hegel kein „Eigentum“ der Eltern, sondern selbstständiges Rechtssubjekt. Es ist der Staat, der Kinderarbeit verbieten, allgemeine Schulpflicht und auch eine Arbeitslosenversicherung einzurichten hat.Gegen ArmenhäuserDa Hegel weder den Markt noch das Privateigentum grundsätzlich in Frage stellt, will er das materielle Recht des Eigentumslosen über ausreichende Erhebung von Steuern durch den Staat herstellen. Während für John Locke die höchste denkbare staatliche Gewalt diejenige ist, die sich gegen das Eigentum richtet, ist es für Hegel die Gewalt gegen das menschliche Lebensrecht. Und während die liberale Tradition dieses Lebensrecht minimalistisch festzuschreiben sucht, definiert er Bedürftigkeit und Existenzminimum bereits historisch: Es habe sich am jeweiligen allgemeinen Entwicklungsstand der Gesellschaft zu orientieren. Tocqueville meinte: „Der Reiche kann den Armen nicht so einsetzen, wie er es tun würde, wenn ein so großer Teil seines Geldes nicht in den Abgründen des Staates verschwände.“ Hegels Gegenposition besteht in der radikalen Ablehnung von Arbeits- und Armenhäusern. Er hat auch erkannt, dass die Vernachlässigung der sozialen Umverteilungsfunktion des Staates die Stärkung seiner Sicherungsmaschinerie für die Privilegien der Besitzenden vorantreibt. Eine große Abgabe der Kapitalseite dagegen „vermindert den Neid und wendet die Furcht von der Not und der Beraubung ab“. Aus der Priorität des Rechts auf Leben gegenüber dem Recht des Eigentums leitet Hegel sogar ein Notrecht des Hungernden ab, das man modern als „Recht auf Enteignung“ verstehen kann. Der gewalttätigen Enteignung, zu der es während der Französischen Revolution kam, hätte er Reformen von oben vorgezogen.Der keynesianische Staat, der Staat des New Deal oder auch der Rheinische Kapitalismus waren nur Vorformen des „sittlichen Staats“ von Hegel, weil sie die Position des öffentlichen Wohls gegenüber dem Eigentum zwar stärkten, an der Priorität des Letzteren aber festhielten. Auch ein sozialistischer Staat wie die DDR, der Privateigentum an Produktionsmitteln in gewissem Umfang zuließ, entsprach nicht Hegels Vorstellung, weil die ökonomische Ordnung nicht auf rechtsstaatlich fundierten Interessenvertretungen basierte. Der „sittliche Staat“ bedarf nicht nur der Priorität des Allgemeinwohls, sondern wächst aus der institutionalisierten Verbindung von sozialen und politischen Bürgerrechten.Für Hegel ist das Wesen der Revolution nicht die Insurrektion, sondern der qualitative Umschlag in den Institutionen zugunsten des Gemeinwohls. Diese Perspektive müsste die theoretische Grundlage eines rot-rot-grünen Crossover werden.Literaturhinweis: Hegel und die Freiheit der Modernen Domenico Losurdo Peter Lang, Frankfurt am Main/New York 2000
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