Mehr als die Macht des Wortes

Vergesellschaften oder Verstaatlichen? Die Antwort sagt viel über das Selbstverständnis einer demokratischen Linken

Recht hatte Michael Jäger im Freitag 30 vom 27. Juli, als er die Linke aufforderte, den Begriff der Verstaatlichung auf den Prüfstand zu stellen. Recht hatte er auch zu betonen, dass gesellschaftlich wichtige Entscheidungen wieder in räumlicher Gebundenheit stattfinden müssten, die den Menschen eine konkrete Teilnahme ermöglicht. Aber reicht dafür der Begriff "Kommunalisierung" aus? Selbst in der besten aller künftig denkbaren Welten können Entscheidungen nicht allein auf kommunaler Ebene getroffen werden. Auch herrschen in Kommunen nicht automatisch demokratischere Verhältnisse als in Staaten.

Weil der Begriff der Verstaatlichung das staatskapitalistische Produktionsverhältnis ausdrückt, das in der Sowjetunion und den anderen Staaten Osteuropas bis 1989/90 dominierte, ist das Wort nicht nur bei eingefleischten Antikommunisten negativ besetzt. Demokratische Linke geben zu Recht der Herrschaft einer allmächtigen Staatsbürokratie im Realsozialismus die Schuld für dessen Versagen. Was laut Gesetz Volkseigentum war, entzog sich realiter Zielgebung und Kontrolle durch das Volk. Alle Pläne und Ansätze, die Entfremdung des Volkseigentums vom Volk zu vermindern, wurden durch die Staatsbürokratie abgewürgt. Es war charakteristisch für den Zustand eines diesbezüglichen Denkens, dass die wenigen, die sich überhaupt noch mit derartigen Fragen beschäftigten, auf die Selbstverwaltung der Betriebe und Kommunen setzten.

Sobald man sich jedoch die Praxis eines solchen genossenschaftlichen Konzepts vorstellte, erschrak man vor dem Tohuwabohu, das allein schon in der Kommunikation zwischen den Betrieben zu erwarten stand. Ganz zu schweigen von den externen Beziehungen mit gleichfalls selbstverwalteten Betrieben anderer Länder. Die Idee eines solchen Modells erschien so problemgeladen, dass man resigniert beschließen mochte, das herrschende System in der Hoffnung hinzunehmen, die Staatsbürokratie werde mit der Zeit effizienter und weniger korrupt sein. Ein frommer Wunsch, die sich als unrealistisch erweisen sollte. Nach 1989 gehörten Vertreter der Staatsbürokratie im Ostblock zu den umtriebigsten Abwicklern des Volkseigentums.

Auch in faschistisch-autoritären Ländern wie westlichen Demokratien hat es stets staatseigene Betriebe gegeben, die über einen Mangel an öffentlichen Subventionen nicht zu klagen brauchten. Nicht nur im romanischen Sprachraum wurde dafür der Begriff der "Nationalisierung" gebraucht. Man kannte und verwendete diesen Terminus bis 1933 auch in Deutschland. Und linke Emigranten, die aus ihrem Exil zurückgekehrt waren, hielten im Osten Deutschlands nach 1945 zunächst daran fest, bis die sowjetische Besatzungsmacht dafür sorgte, dass in der SBZ, später in der DDR, der Begriff "Verstaatlichung" gebräuchlich war und blieb.

Die "Nationalisierungen", die in den postkolonialen Staaten Afrikas während der sechziger Jahre durchgesetzt wurden, konnten bei einem Teil dieser Länder vom Wesen her mit der Verstaatlichung sowjetischen Typs zusammenfallen. Das von einer "Assoziation freier Produzenten" verwaltete "Gemeinschaftliche Eigentum", von dem Marx gesprochen hatte, meinte freilich etwas anderes - seine Vorstellung von "Gemeinschaftlichem Eigentum" ging von einer "Kommune" aus, die auf Genossenschaften basierte und von einer demokratisch verfassten Nation umgeben war.

Wenn sich nun in der Bundesrepublik ein weiterer Begriff durchsetzte und stets von "öffentlichem" - nicht von staatlichem - Eigentum gesprochen wurde, reflektierte dies nicht zuletzt die Auffassung, dass ein solches Eigentum öffentlicher Kontrolle bedurfte, auch wenn außer Zweifel stand: Ob und wie diese Kontrolle funktioniert, bezeugt den Reifegrad der Demokratie und ist davon abhängig. Mit anderen Worten, um öffentliches Eigentum konnte es nie gut bestellt sein, solange sich Demokratie als Bewegungsfreiheit des privaten Kapitals definierte.

Nach 1989 kam es bekanntlich auch im Westen zu einer rasanten Reprivatisierung öffentlichen Eigentums. Es sollten indes keine zwei Jahrzehnte vergehen, bis die Menschen immer mehr spürten, dass Produktions- und Kommunikationsmittel sowie öffentliche Dienste, die für die Allgemeinheit von vitalem Wert sind, in privaten Händen nicht automatisch den größten allgemeinen Nutzen bringen. In den Sektoren Energie und öffentlicher Verkehr wurde ein Umdenken auch aus ökologischen Gründen zwingender. Bisher konnte ein Dammbruch in der öffentlichen Meinung nur dank des seit 1989 beschworenen Schreckgespenstes der ineffizienten Staatswirtschaft verhindert werden. Wer eine solche Eruption beschleunigen will, sollte mit Blick auf den Rückgewinn öffentlichen Eigentums von Vergesellschaftung statt von Verstaatlichung reden. Dieser Begriff veranschaulicht, dass künftig keine Politiker- und Bürokratenkaste Entscheidungen fällt, sondern die Gesellschaft - das Volk als Souverän. Da keine moderne Ökonomie ohne Verwaltung, Wissenschaft und Medien denkbar ist, muss sich dieser Souverän die Institutionen schaffen, mit denen er die Wirtschaftsprozesse auf transparente Weise steuert und korrigiert.

Künftige Vergesellschaftungen sind allerdings nicht nur deshalb schwierig, weil sie die gewaltigen Schutzwälle für nationale und internationale private Eigentumstitel überwinden und die Frage beantworten müssen: Wie soll überhaupt vergesellschaftet werden? Die Herausforderungen, wie sie von hochkomplexen und global vernetzten Volkswirtschaften ausgehen, können weder durch Arbeitermacht in den Betrieben noch kommunale Basisdemokratie bewältigt werden. Notwendig ist eine radikale Demokratisierung der politischen Entscheidungsstrukturen in den Nationalstaaten. Das auszusprechen, wird manchen Linken schwer fallen. Aber eine effiziente europäische Demokratie ist nun einmal nicht in Sichtweite, schon gar keine Weltdemokratie. Traditionen und Entwicklungschancen demokratischer Öffentlichkeiten gibt es bislang nur in Nationalstaaten, was nicht im geringsten heißt, dass Vergesellschaftung ein nationalistisches Projekt wäre. Freilich ist die Abgrenzung gegenüber rechter Nationaldemagogie eine permanente, in Wirklichkeit aber keine komplizierte Aufgabe. Sie verlangt Mut zu dem Bekenntnis, dass wirkliche Demokratie nicht nur an räumliche und zeitliche Vorgaben gebunden ist, sondern auch an den Allgemeinbegriff vom Menschen, wie ihn schon Friedrich Wilhelm Hegel definierte. Das bedeutet, dass rassistische Definitionen weder nach innen noch nach außen Rechtskraft bekommen dürfen und auf ein egalitäres Völkerrecht hinzuarbeiten ist.


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