Als wir am Mittwoch zur Nachtschicht gingen, habe ich den anderen Frauen gesagt: Passt auf, sie haben angekündigt, dass sie uns am Freitag angreifen. Aber das nahm keine ernst, weil sie schon oft gedroht hatten, ohne etwas zu tun. Im Freitagsgebet hieß es dann: Sagt euren jungen Leuten, dass sie mit ihnen machen können, was sie wollen. Zündet an, was ihnen gehört, damit sie fortgehen. Gegen 21 Uhr ging ich auf die Terrasse und hörte das Allah Akbar und die Schreie einer Frau, die sie vor sich hertrieben und quälten. Und wieder riefen sie: Allah Akbar. Und ich sah, dass die Straße mit Autoreifen abgesperrt war. Als wir dann am nächsten Tag um 18 Uhr zum Bus für die Nachtschicht wollten, haben sie uns den Weg versperrt. Als wir in einen anderen Bus gestiegen sind, liefen sie uns nach und warfen mit Steinen. Sie drohten mit ihren Knüppeln und schrien: Allah Akbar". Eine andere Frau berichtet, dass sie gegen 23 Uhr plötzlich Schreie gehört hat, die sie zunächst auf einen Streit zwischen Frauen zurückführt. Aber als sie aus dem Fenster blickt, sieht sie eine Horde von jungen Männern, die dabei sind, eine Frau vor sich her zu treiben und ihr die Kleider vom Leib zu reißen. Es sind vielleicht 200 Personen. Eine Stadt von Männern gegen eine einzige Frau.
Da hört die Zeugin auch schon ihren Nachbarn rufen: "Sie ist hier! Hier ist noch eine!", im nächsten Augenblick wird die Tür eingeschlagen. "Sie haben sich auf mich gestürzt, die einen von rechts, die anderen von links. Was sie mir angetan haben, kann ich nicht ohne weiteres wiedergeben. Sie haben die anderen Frauen ausgezogen und ihnen Ringe und Schmuck weggenommen, auch Gasbrenner, Bettwäsche, sogar Pantoffeln gestohlen. Als ich protestierte, sagten sie: Wir hatten euch aufgefordert, die Sahara zu verlassen. Warum seid ihr noch hier? Das ist nicht euer Land."
Eine dem Ku Klux Klan vergleichbare Männerhorde
Bis in die Morgenstunden des 14. Juli 2001 dauert der Überfall in Hassi Messaoud, der ältesten und größten algerischen Erdölbasis. Die Opfer werden in aller Öffentlichkeit bestohlen, gedemütigt und vergewaltigt. Die Folgen sind verletzte Genitalien, Messerstiche, Verbrennungen, Knochenbrüche. Die Gewaltorgie entlädt sich unter den Augen der Bürger von Hassi Messaoud, immer wieder werden You-You-Schreie ausgestoßen, was traditionell Ermunterung signalisiert.
Ein Polizist, der eine Frau retten will, die schwer verletzt bei lebendigem Leibe begraben werden soll, wird selbst verletzt. Als die Frau schließlich ins Hospital gebracht werden kann, halten die Ärzte sie für tot. Informiert von der einzigen Korrespondentin in Hassi Messaoud, schreiben die Zeitungen im 900 Kilometer entfernten Algier am 15. Juli 2001, eine dem Ku Klux Klan vergleichbare Männerhorde habe Prostituierte angegriffen. Dabei sei der Einsatz der Sicherheitskräfte "ein wenig langsam" vonstatten gegangen. Erste Schätzungen sprechen von 300 bis 600 Männern, die an den Ausschreitungen beteiligt waren, aber es kommt nur zu zehn Festnahmen, unter den Verhafteten sind drei Minderjährige.
Die von der Korrespondentin vor Ort verbreitete und zunächst von allen Zeitungen kolportierte Information, bei den Angegriffenen habe es sich um Prostituierte gehandelt, erschwert die Lage der Opfer zusätzlich. Denn die Vergewaltigten und ihrer Habe Beraubten gehören zu einer Gruppe von zugereisten, oft qualifizierten Frauen aus dem algerischen Norden. Geschieden, mit und ohne Kinder, sind sie bei den Erdölgesellschaften untergekommen: als Technikerinnen, Sachbearbeiterinnen, Sekretärinnen - ihr Lohn erregt den Neid der weniger oder gar nicht ausgebildeten lokalen Bevölkerung, die seit der Teilprivatisierung der Ölquellen 1991 zunehmend unter Arbeitslosigkeit leidet. Ein Teil lebt in Slums, ein anderer mit großer Familie in Sozialwohnungen. Aus diesem Segment der Bevölkerung stammen auch jene, die Zimmer oder Garagen mit jämmerlicher hygienischer Ausstattung oft für mehrere Frauen zu horrendem Preis vermieten. Einige dieser Vermieter weisen am 14. Juli 2001 den Gewalttätern den Weg zu den Opfern und beteiligen sich am Raub. Ein Alteingesessener, der nach 30 Arbeitsjahren eine Rente von umgerechnet 50 Euro erhält und seinen zugemauerten Balkon ebenfalls an eine Arbeitsimmigrantin vermietet hat, meint: "Es entspricht nicht unserer Erziehung, Besuchern oder Fremden Unrecht zu tun. Jeder wird mit größter Gastfreundlichkeit empfangen. Heute aber sind wir verelendet. Wir müssen zwischen vier und acht Kinder ernähren. Sie krepieren vor Hunger, wenn die Väter arbeitslos sind. Und dann kommen die Leute aus dem Norden! Ich verlange keine Almosen, aber ich habe einen Sohn, der seit langem eine Familie gründen soll, aber ohne Arbeit und Wohnung ist das unmöglich. Tausende hier sind in der gleichen Lage. Ich kann verstehen, dass sich die jungen Leute gewehrt haben. Ich werde sie sogar schützen, auch wenn ich nicht billige, was passiert ist."
Der Preis, in Hassi Messaoud bleiben zu können
Wegen der Komplizenschaft der Einheimischen ist es schwer, die Täter zu identifizieren, jedoch schreiben die Zeitungen schon in den ersten Tagen nach dem Pogrom, dass der Imam einer Moschee zum "Heiligen Krieg gegen unislamische Lebensformen" aufgerufen habe. Die Moschee ist nur ein notdürftiger, aus Pappe, Plastikmüll und Wellblech markierter Gebetsort, typisch für Armenviertel.
Von den Islamisten wird weibliche Erwerbsarbeit als Sünde gegen die Religion gedeutet. Berufsleben und eigenes Geld verführe die Frauen zu unsittlicher Lebensweise. Mit ähnlichen Begründungen hat die islamistische Guerilla seit 1994 Frauen aus den Teilen der Bevölkerung, die sie nicht unterstützen, vergewaltigt und massakriert. Der islamistischen Auslegung des Phänomens der allein lebenden Frauen folgt auch die einzige Korrespondentin von Hassi Messaoud. Öffentlich fälschlich als Prostituierte stigmatisiert, können die Frauen auf keine familiäre Hilfe hoffen. Dann allerdings beginnen Journalisten aus Algier genauer zu recherchieren. Jetzt wird offenbar, dass die Vergewaltigten in ganz anderen Berufen tätig, dass unter ihnen auch deflorierte Jungfrauen sind.
Untergebracht in einem von Touristen geräumten Hotel, werden die Opfer zwar notdürftig versorgt, aber - angeblich zu ihrem eigenen Schutz - wie Gefangene gehalten. Journalisten fotografieren, wie die Frauen durch vergitterte Fenster Passanten Rezepte zustecken, damit sie ihnen Medikamente holen. Am 20. Juli 2001 trifft die landesweit dank ihres Einsatzes für Frauenrechte bekannte Abgeordnete Khalida Messaoudi in Hassi Messaoud ein, zu diesem Zeitpunkt Präsidentin des Vereins RACHDA (Rassemblement contre la hogra et pour les droits de l´ Algérienne*), der in Algier ein Zentrum für durch Männergewalt in Not geratene Frauen unterhält.
Messaoudi verspricht den Frauen, in Algier für eine bessere medizinische und psychologische Betreuung sorgen zu wollen. Sie kündigt eine bis dahin unterlassene gerichtsmedizinische Untersuchung an und will Anwälte schicken. Ein Teil der Frauen nutzt das Angebot. RACHDA erreicht auch, dass sie ihre Arbeit erst nach einem angemessenen Genesungsurlaub wieder antreten müssen.
Mangels Alternativen kehren die meisten Opfer jedoch bald an ihre Arbeitsplätze zurück. Der Preis, in Hassi Messaoud bleiben zu können, besteht darin, das islamische Kopftuch anzulegen, weiterhin Drohungen der Einheimischen und Steinwürfen aufgehetzter Kinder ausgesetzt zu sein. Um so größer ist die Hoffnung der Frauen, das anberaumte Gerichtsverfahren werde für Gerechtigkeit sorgen. Aber sie haben sich zu sehr auf ihre Helferinnen aus Algier verlassen. Da Khalida Messaoudi im Sommer 2002 Kulturministerin wird, hat sie die Leitung von RACHDA anderen Frauen übertragen, die sich um die Pogromopfer nicht mehr kümmern. Nie werden die versprochenen Anwälte geschickt. Außer den unmittelbar nach den Ereignissen vom 14. Juli 2001 erstellten Polizeiprotokollen liegen dem Gericht keine Klagen vor.
Die elende Moschee, von der aus zur Gewalt aufgerufen wurde
Als der Prozess, dessen Datum - angeblich aus Sicherheitsgründen - lange geheim bleibt, genau ein Jahr nach den Ausschreitungen in der Regionshauptstadt Ouargla stattfindet, wundern sich die wenigen als Zeugen geladenen Frauen, dass die Anklage nur auf Zusammenrottung und Gefährdung der öffentlichen Ordnung, Verletzung von Anstand und fremdem Eigentum sowie vorsätzlichen Diebstahl lautet. Lediglich 30 von mehreren hundert Tätern sind angeklagt. Die Opfer selbst finden sich nicht als Klägerinnen wieder, sondern nur im Zeugenstand - mehr als ein Indiz für den desolaten Zustand des algerischen Rechtssystems.
Ungehindert können die Familien der Täter und deren Anwälte Druck ausüben, die noch möglichen Anklagen wegen Vergewaltigung und Raub zu unterlassen. "Sie waren sehr zahlreich", erzählt eine Zeugin, "jedes Mal, wenn wir aus dem Saal gingen, um uns ein wenig zu erholen, kamen sie und drohten: Wenn ihr nicht verzeiht, werden wir ganz Hassi anzünden, so dass keine von euch davon kommt! Da bekam ich Angst und beschwor die anderen, dass wir verzeihen sollten." Eine Frau ist zunächst strikt dagegen. "Aber der Anwalt der Angeklagten ließ nicht locker. Jedes Mal, wenn ich den Gerichtssaal verließ, haben mich ihre Familien bestürmt und bedroht. Während meiner Aussage war es mir unmöglich, die Details der Vergewaltigung zu beschreiben. Der Richter wollte nicht einmal meine Akte aus Algier zur Kenntnis nehmen. Ich habe schließlich verziehen - gegen meine Überzeugung." Die Gewalttaten gegen die Frauen bleiben so weitgehend ungesühnt. Zehn der dreißig Angeklagten werden freigesprochen, zwei erhalten eine Strafe von drei Jahren, 16 erhalten sechs Monaten Gefängnis ohne Bewährung, acht Minderjährige ein Jahr auf Bewährung.
Nur die algerische Presse versucht, dem Ereignis gerecht zu werden. Einige Zeitungen entschuldigen sich sogar, der Falschmeldung gefolgt zu sein, die Frauen seien Prostituierte gewesen. Außer ausführlichen Reportagen bis hin zu Analysen der sozioökonomischen Situation von Hassi Messaoud wird vor allem die Rolle des Staates kritisiert, der immer noch das seit 1984 geltende Familienrecht aufrecht erhält, das der Scharia folgt und damit den in der Verfassung verankerten Grundsatz der Gleichheit der Geschlechter verletzt. Nach diesem Familienrecht sind Frauen lebenslang Mündel des Vaters, Ehemanns oder Bruders, die ihnen auch Erwerbsarbeit verbieten können. Der seinerzeit noch von der Einheitspartei FLN (**) geführte Staat hatte auch verfügt, dass unverheiratete Frauen nicht in der Sahara arbeiten durften. Damals gab es in Algier bereits arbeitslose Ärztinnen, während in den Oasen oft Ärztemangel herrschte.
Inzwischen ist das Familiengesetz ein einziger Anachronismus, da sich Algeriens Wirtschaftspolitik stetig liberalisiert und praktisch auch zur vollständigen Freizügigkeit weiblicher Arbeitskräfte führt. Seit Beginn der neunziger Jahre dürfen ausländische Gesellschaften wieder mehr als 50 Prozent einer Erdölquelle besitzen. Natürlich suchen sich diese Unternehmen - über private Agenturen - qualifiziertes Personal im ganzen Land. Die in den Erdölbasen ansässige Bevölkerung aus der Sahara gerät wegen ihrer minderen Qualifikation dabei immer mehr ins Hintertreffen.
Der Prozess von Ouargla hat gezeigt, dass sich der algerische Staat - konfrontiert mit den Islamisten - immer noch auf der prekären Linie des Kompromisses befindet, auch wenn Präsident Bouteflika, der zu den Ereignissen von Hassi Messaoud nie öffentlich Stellung nahm, den Opfern persönlich sein Mitgefühl ausgedrückt und ihnen Geld geschickt hat.
Die elende Moschee, von der aus zur Gewalt aufgerufen wurde, ist zwischenzeitlich durch einen Prachtbau aus Marmor ersetzt worden.
(*)Verein gegen Menschenverachtung und für die Rechte der Algerierin
(**) Front de la Libération Nationale
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