In der deutschen Politik ist „die schwäbische Hausfrau“ längst zum Synonym geworden für
- Sparsamkeit (von manchen auch verächtlich als „Geiz“ bezeichnet),
- das Streben nach wertkonstantem, Besitz (Haus, Aktien etc.),
- die personifizierte schwarze Null,
- die ökologisch und mitmenschlich überaus korrekt handelnde und dadurch sehr beliebte kinderreiche Neubürgerin Berlins
Doch das ist längst nicht alles, wovon „die schwäbische Hausfrau“ - ob nun in ihrer Heimat weilend oder in die Diaspora verschlagen - etwas versteht.
Sie erklärt uns auch die vielfältigen Ausprägungen der menschlichen Sexualität. Die nachstehenden Bild- und Tonmitschnitte zeigen es, die während einer *homophoben Demonstration (organisiert von Rechtspopulisten) auf Stuttgarts Straßen aufgenommen wurden:
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Definition *Homophobie:
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Kommentare 1
Täter-, Opfer-Umkehr
Ich habe Verständnis für Menschen, die sich für bestimmte Themen nicht interessieren und sich deshalb auch nicht darüber informieren wollen, etwa weil es ihnen unangenehm ist sich mit diesem oder jenem Themenkreis auseinander zusetzen.
Fast noch mehr Verständnis habe ich für diese Menschen, wenn sie sich dann auch nicht ausgerechnet zu genau diesem Themenkomplex, von dem sie nichts wissen wollen, öffentlich auf beleidigende und diffamierende Weise äußern oder dagegen demonstrieren und Restriktionen von der Politik gegenüber anderen Menschen verlangen. Worüber ich nichts weiß, weil ich darüber nichts wissen will, dazu kann ich mich auch nicht seriös äußern.
Wofür ich schon deutlich weniger Verständnis aufbringe ist, wenn Ignoranz als Grundlage von aggressiv demonstrierter Ablehnung dient, also kein rationaler Hintergrund dafür angeführt werden kann andere Menschen in ihren Grundrechten beschneiden zu wollen, nur weil sie anders sind, als man selbst.
Von Homophoben, die als (Verbal-)Täter auftreten, indem sie Menschen, die nicht der eigenen sexuellen Identität entsprechen, Menschenrechte verweigern wollen, höre ich regelmäßig „man müsse Ihnen (also den Tätern) gegenüber tolerant sein“. Das halte ich für abwegig, denn die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit beinhaltet nicht das Recht auf Diffamierung, Diskriminierung oder Beleidigung und sie endet genau dort, wo sie in die Rechte anderer eingreift.
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Toleranz gegenüber Intoleranz?
Zitat:
„Warum erwarten manche Toleranz für Intoleranz oder gar Homophobie, die sich oft in Hass und Gewalt gegenüber
homosexuellen Menschen ausdrückt?
Dieses Toleranz-Einfordern derjenigen, die anderen gegenüber intolerant sind, wird auch durch ständige Wiederholung nicht logischer.
Es ist eine selbstverständliche Sache, Toleranz für Menschen zu fordern, die einfach nur gleichberechtigt behandelt und nicht diskriminiert werden wollen und es ist abwegig Toleranz für diejenigen zu fordern, die diese Menschen diskriminieren.
Der Rassist fordert Toleranz für seinen Rassismus, der Sexist für seinen Sexismus. der Antisemit für seinen Antisemitismus und der Homophobe für seine Homophobie, aber die steht ihm nicht zu, denn er ist Täter und nicht Opfer.“
(Quelle: ZEIT ONLINE 25.09.2012)
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Noch einmal eine andere „Hausnummer“ sind die religiös motivierten Homophoben, die glauben sich im Recht zu befinden und die sich dabei auf die angebliche „Weisung ihres Gottes“ berufen.
So hat doch der umstrittene schweizer Bischof Hounder (siehe dazu meine Blogs „Eine gespenstische Veranstaltung in Fulda“ und „Gespenstische Veranstaltung in Fulda Teil 2“) tatsächlich folgendes geäußert: „Göttliches Recht steht über weltlichem Recht“ Er wähnt sich offenbar in einem „katholischen Gottesstaat“, doch soweit ist es noch nicht gekommen.
Der Bischof irrt noch in einem weiteren Punkt, denn obwohl er in der Schweiz lebt, die bekanntlich nicht zur EU gehört, hat er seine ggf. strafrechtlich relevante Aufforderung an die Zuhörer: „Schläft einer mit einem Mann, wie man mit einer Frau schläft, dann haben sie eine Gräueltat begangen. Beide werden mit dem Tod bestraft. Ihr Blut soll auf sie kommen.“ in Fulda, also auf EU-Territorium, geäußert. Damit unterliegt diese verbale Tat auch deutschem und EU-Recht.
„(…) Religion darf nicht zur Rechtfertigung der Diskriminierung von homosexuellen Menschen benutzt werden …“ (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteile vom 15.01.2013, 48420/10 +++ 59842/10 +++ 51671/10 +++ 36516/10)
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„Wer in einer Weise, die geeignet ist den öffentlichen Frieden zu stören, die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er zum Hass gegen Teile der Gesellschaft aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert, oder sie beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft“ (§ 130, StGB)