„Volksverhetzende homophob-paranoide Katholen-Propaganda“ als Zeitungsbeilage von ‚Augsburger Allgemeiner’ und ‚Allgäuer Zeitung’
Ein katholisch-fundamentalistisches „Hetz-Pamphlet“, das sowohl gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, als auch gegen die, in allen EU-Mitgliedsstaaten rechtsverbindlichen, *Grundsatzurteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschen- rechte verstoßen dürfte, wird vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Integration mit Steuergeldern - die auch von homosexuellen Bürgern aufgebracht werden - gefördert.
Morgen erfolgt Strafanzeige wegen **Volksverhetzung und wegen Verstoßes gegen das EU-weit geltende Diskriminierungsverbot, aufgrund der sexuellen Orientierung. Notfalls wird bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegangen.
„(...) *Religion darf nicht zur Rechtfertigung der Diskriminierung von homosexuellen Menschen benutzt werden …“ (Europäischer Gerichtshofs für Menschenrechte, Urteile vom 15.01.2013, Nr. 48420/10 +++ 59842/10 +++ 51671/10 +++ 36516/10)
Das Strafgesetzbuch (StGB) führt im § 130 **Volksverhetzung u.a. folgendes aus:
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, die Menschenwürde
anderer dadurch angreift, dass er
- zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt,
- zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
- sie beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.
http://www.queer.de/detail.php?article_id=24221
https://www.freitag.de/autoren/saul-rednow/unheilige-allianz
https://www.freitag.de/autoren/saul-rednow/wie-diskreditiert-man-eine-forderung
https://www.freitag.de/autoren/saul-rednow/dont-leave-you-with-that
Kommentarfunktion deaktiviert
Die Kommentarfunktion wurde für diesen Beitrag deaktiviert. Deshalb können Sie das Eingabefeld für Kommentare nicht sehen.