Ottos Schilys Anti-Terror-Kampf

Verschärfung der Schikanen Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter der Grünen-Fraktion im Bundestag sagt es frei heraus: "Die Schikanen für bestimmte Ausländer werden zunehmen." Die ...

Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter der Grünen-Fraktion im Bundestag sagt es frei heraus: "Die Schikanen für bestimmte Ausländer werden zunehmen." Die Debatte um terrorverdächtige Ausländer zeigt wieder einmal, wie schwierig es ist, ein Höchstmaß an Sicherheit zu schaffen und dabei die Rechtsstaatlichkeit und Liberalität eines Staates nicht zu unterminieren.

Offenkundig sollen nun ethnische Differenzierungen, wie sie die Polizei ja bei Fahndungen längst praktiziert, bald auch im Anti-Terror-Kampf Gesetz werden. Ausländer sollen auf Verdacht hin ausgewiesen und abgeschoben werden können, sofern ihnen in ihrem Heimatland nicht Folter oder gar der Tod droht. Ein Vorgehen, das die Öffentlichkeit beruhigen soll und Ressentiments gegen Muslime, Araber und dunkelhäutige Mitbürger schüren wird. Freilich will niemand, dass in Deutschland durch einen Anschlag Menschen getötet werden. Aber was bewirkt die Verschärfung der Ausweisungsbestimmungen? Man stelle sich vor, die Behörden wissen, dass Herr XY ein gefährlicher Terrorist aus Islamistan ist, aber ihre Erkenntnisse reichen nicht aus, um den Mann vor einem deutschen Gericht zu verurteilen. Also schiebt Herr Schily den Mann ab. Und? Ist die Terrorgefahr dann gebannt? Nein, die Person bereitet danach vielleicht andere Terroristen auf ihren Einsatz vor.

Die klügsten Köpfe aus Wissenschaft und Wirtschaft verlassen ja angeblich in Scharen das Land, warum sollen dann nicht auch gewiefte Köpfe zur Entwicklung des internationalen Terrors abwandern dürfen? Und wenn in anderen Staaten Herr XY Menschen tötet, dann haben die deutschen Sicherheitsbehörden anscheinend kein Problem damit. Die internationale Anti-Terror-Koalition gilt eben nur bis zur eigenen Staatsgrenze.

In ganz schweren Fällen, wie bei Abdelghani Mzoudi, kann man den Rechtsfall, der deutsche Gerichte überfordert, auch auslagern. Das geht so: Deutschland schiebt den Freigesprochenen in sein Land ab. Dort jedoch warten schon US-Dienste oder eine Marionettenregierung, die den Mann dann endlich in den rechtsfreien Raum Guantanamo verbringen lässt. Dort herrschen bekanntlich paradiesische Zustände für Anti-Terror-Kämpfer wie Herrn Beckstein aus Bayern, wo der Herrgott über das Land wacht.

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums gibt in einem Gespräch zu, dass das alles sehr "schwierig" sei, verweist aber auf die "deutsche Bevölkerung", die schließlich ein Anrecht auf maximalen Schutz habe. Wohlgemerkt die "deutsche Bevölkerung". Ausländer müssen dafür womöglich aufenthaltsrechtliche Einschränkungen in Kauf nehmen. Auch wenn sie künftig nicht rechtskräftig von einem deutschen Gericht verurteilt werden können, will man sie in Zukunft ausweisen. Ganz gleich, ob der Betreffende eine Aufenthaltsgenehmigung oder gar eine Aufenthaltsberechtigung hat. Verfügen werden über das Gesetz Männer wie ein Jörg Schönbohm (CDU) und ein Günther Beckstein (CSU), die bereits gezeigt haben, dass sie auch gerne mal Gesetze biegen und brechen.


Sead Husic


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