Ein Donnerstagabend im August, Hörsaal 010 der Universität Göttingen. 300 potenzielle Gefährder haben sich versammelt, um einen Gesetzesentwurf zu diskutieren, am Ende wird auch eine Demonstration angekündigt werden. Die Anwesenden sind keine Terroristen, sondern sie fürchten um ihre Meinungsfreiheit.
Auch in Niedersachsen soll das Sicherheitsgesetz drastisch verschärft werden. Damit reiht sich das Land ein in eine Gruppe von Bundesländern, die ihren Polizeien mehr Befugnisse einräumen wollen. Während einige ihre Sicherheitsgesetze schon im vergangenen Jahr unter relativ wenig Aufmerksamkeit erneuerten, sorgte das Bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) im Mai bundesweit für Schlagzeilen. Die Diskussion entbrannte vor allem an der erweiterten Anwendung der „drohenden Gefahr“. Auf Grundlage laxer Prognosen kann die Polizei damit nun verdeckte Ermittler einschleusen, Gesichtserkennung und erweiterte DNA-Analyse einsetzen, Demonstrationen filmen sowie Computer und Smartphones von sogenannten Gefährdern auslesen. Dieses bislang schärfste Polizeigesetz erschütterte Bürgerrechtsorganisationen und Datenschützer auch jenseits des Freistaats. Doch die bayerischen Verantwortlichen gaben sich unbeeindruckt und ließen jegliche Kritik selbst im Angesicht von bis zu 40.000 Demonstrierenden abprallen.
Dieser Trend macht Schule. Während in Bremen ein vergleichsweise moderater Gesetzesentwurf Ende April gestoppt wurde, hat Hessen den Behörden bereits im Juni mehr Befugnisse eingeräumt, insbesondere beim Einsatz von Trojanern. Im Moment wird ein ähnliches Gesetz in Nordrhein-Westfalen diskutiert während in Niedersachsen vor allem eine Zahl für hitzige Debatten sorgt.
Präventiv in Haft
Als Alleinstellungsmerkmal des Niedersächsischen Entwurfs (NPOG) gilt die verlängerte Präventivhaft. Bis zu 74 Tage können sogenannte Gefährder vorbeugend ins Gefängnis wandern. Als Rechtfertigung dient ebenfalls die „drohende Gefahr“, bei der die Polizei schon im Vorfeld einer tatsächlichen Tat eingreifen kann. Bereits die Vermutung, dass eine Person „auf eine zumindest ihrer Art nach konkretisierte Weise“ eine schwere Straftat begehen könnte reicht aus, um sie präventiv für mehr als zwei Monate in Haft zu nehmen.
Die CDU hält dies für unbedenklich, weil das Gesetz an anderer Stelle sinnvoll begrenzt sei. „Die Präventivhaft ist verfassungskonform, da wir einen dreimaligen Richtervorbehalt eingebaut haben“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Landtag, Uwe Schünemann. Die Opposition bemängelt jedoch, dass das Gericht einen Antrag auf Vorbeugehaft nur schwer prüfen könnte, weil dieser auf lediglich vagen Anhaltspunkten beruht. Im Zweifel – so die Befürchtung – würde das Gericht dem Antrag aus Angst vor einem potenziellen Anschlag dann eher stattgegeben. Für die betroffene Person käme es durch die lange Haft zu immensen persönlichen und beruflichen Schäden – besonders wenn sich der Anfangsverdacht am Ende gar nicht bestätigt. Bei Meldeauflagen, Kontaktverboten und Fußfesseln sieht der Gesetzesentwurf sogar keinerlei Richtervorbehalt vor.
Auch die Videoüberwachung soll ausgeweitet werden und künftig an sämtlichen öffentlichen Orten erlaubt sein, an denen selbst kleinste Straftaten erwartet werden. „Eine reine Videoaufzeichnung trägt allerdings nicht zur Verhinderung von Straftaten bei“, so die Niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte Barbara Thiel. Sicherheitsbehörden sollen in Zukunft zudem von Privatpersonen die Herausgabe von Bild- und Tonmaterial öffentlicher Plätze verlangen können – notfalls unter Zwang. „Damit hat die Polizei theoretisch uneingeschränkten Zugriff auf private Bilder“, kritisiert Thiel. Die Aufnahmen könnten dann genutzt werden, um die Teilnehmenden einer Demonstration zu identifizieren.
Auch technisch wird der Polizei der Rücken gestärkt. In Zukunft bekäme sie mit der Quellen-TKÜ sowie der Online-Durchsuchung zwei mächtige Werkzeuge zur Überwachung von Computern und Handys an die Hand. „Durch die Herabsetzung der Eingriffsschwelle verschwimmen die Zuständigkeiten zwischen Polizeibehörden und Nachrichtendiensten“, mahnt Thiel. Mit der Gesamtheit der Maßnahmen sei die Schwelle der Angemessenheit überschritten, so das abschließende Urteil der Datenschutzbeauftragten.
Die gefühlte Unsicherheit
Fraglich ist zudem, ob die neuen Maßnahmen überhaupt nötig sind. Der Niedersächsische Polizeipräsident Axel Brockmann bejaht dies mit Verweis auf die generelle Sicherheitslage: „Wir müssen feststellen, dass terroristische Gefahren in der Vergangenheit ganz deutlich angestiegen sind“, so Brockmann. Das Strafrecht böte den Behörden wegen des erforderlichen konkreten Anfangsverdachts jedoch zu wenig Möglichkeiten.
Dies sieht auch die Landesregierung in Hannover so. Die Große Koalition verspricht „mehr Sicherheit“ und regiert damit auf das steigende Unsicherheitsgefühl in der Bevölkerung. Nur: Ein Blick auf die Zahlen stützt diesen Eindruck nicht. Laut bundesweiter Kriminalitätsstatistik für 2017 liegt die Anzahl der Straftaten auf dem niedrigsten Stand seit 25 Jahren. Auch in Niedersachsen blieb die Zahl der Delikte in den letzten Jahren stabil und sank im letzten Jahr gar um sechs Prozent. Die Kriminalität ist damit auf dem niedrigsten Stand seit über zehn Jahren, die Aufklärungsraten so hoch wie nie. Trotzdem fühlen sich 41 Prozent der Menschen in Deutschland unsicherer als noch vor fünf Jahren. Was tun gegen gefühlte Unsicherheit?
Die Antwort der Regierung in Hannover ist das NPOG. Doch die Wirksamkeit der darin enthaltenen Maßnahmen ist umstritten. „Die neuen Befugnisse sind kaum geeignet, um Terrorismus besser zu bekämpfen“, sagt Martin Kutscha, ehemaliger Professor an der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht. Eine Fußfessel halte einen überzeugten Terroristen nicht davon ab, einen Anschlag zu begehen. Auch reichten die bisherigen Befugnisse aus, die vorhandenen Informationen müssten von den Behörden nur besser genutzt werden, so der Staatsrechtler. Auch die Opposition ist nicht überzeugt. Mit dem gegenwärtigen Entwurf würden Sicherheitsbedenken weiter genährt, erklärt Belit Onay, innenpolitischer Sprecher der Grünen im Niedersächsischen Landtag: „Die Menschen wollen Freiheit, keine Angstpolitik.“
Rückendeckung für die Landesregierungen kommt derweil von ganz oben. Zusammen mit den Ländern erarbeitet das Bundesinnenministerium derzeit ein Musterpolizeigesetz, wie ein Sprecher auf Anfrage erklärt. Dieses wäre aufgrund der Zuständigkeiten zwar nicht verbindlich für die Länder, aber Kutscha warnt: „Ein Musterpolizeigesetz kann eine gewisse Sogwirkung auch auf solche Länder entfalten, die eigentlich an einem liberalen Polizeirecht festhalten wollen.“ Polizeipräsident Brockmann scheint auf ebendiesen Effekt zu hoffen: „Wir brauchen einen Rahmen, der es einzelnen Landesparlamenten schwierig macht, da auszubrechen.“
Noch ist unklar, woran sich das Mustergesetz orientieren wird. Doch die langfristigen Folgen schärferer Sicherheitsgesetze lassen sich bereits jetzt absehen. Zwar richteten sich die neuen Sicherheitsgesetze formell gegen Terroristen, in der Praxis könnten allerdings auch Teilnehmende von Streiks oder Demonstrationen zu sogenannten Gefährdern werden und damit die Zivilgesellschaft treffen. „Eine allmächtige Polizei kann Angst verbreiten und von zivilgesellschaftlichem Engagement abschrecken“, so der Staatsrechtler Kutscha. Konsequenzen für die Versammlungs- und Meinungsfreiheit scheinen daher nicht ausgeschlossen.
Großdemo in Hannover
Trotz einhelliger Kritik aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft kündigte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) an, den Gesetzesentwurf ohne jegliche Änderungen verabschieden zu wollen. Im Landtag hat die Große Koalition eine Mehrheit von 76 Prozent.
Die Opposition denkt bereits laut über eine Verfassungsbeschwerde nach. Rückenwind kommt unterdessen auch aus dem Landtag selbst. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst sieht ebenfalls rund 30 schwerwiegende verfassungsrechtliche Probleme beim Entwurf, die eingehend analysiert werden müssten. Auch die Zivilgesellschaft bleibt nicht untätig. Immer mehr Organisationen mobilisieren gegen den Entwurf und für kommenden Samstag hat das Protestbündnis „NoNPOG“ zu einer Großdemonstration in Hannover aufgerufen. Für viele von ihnen steht fest: Was die CSU in Bayern erreicht hat, darf sich im Norden nicht wiederholen.
Was ist Ihre Meinung?
Kommentare einblendenDiskutieren Sie mit.