In den etablierten Medien bricht sich derzeit eine Erkenntnis ihren Bann: Dass entgegen der landläufigen Meinung Banken nicht das Geld der Sparer als Kredit an die Kreditnehmer weiterreichen, sondern das für die Kreditvergabe notwendige Geld selbst schaffen. Sie erfinden es aus dem Nichts sozusagen.
Über dieses eigentliche “Bankgeheimnis”, berichteten kürzlich der Spiegel in der Ausgabe 42/2014, das Handelsblatt sowie die Wirtschaftswoche.
Klartext zur Praxis der Geldschöpfung erschien auch im 1. Quartalsbericht der Bank of England 2014 sowie von Thomas Mayer seinem Buch “Die neue Ordnung des Geldes”. Die Sachkenntnis der BoE zum Thema dürfte unbestritten sein, Mayer war immerhin Chefvolkswirt der Deutschen Bank.
Grundsätzlich kann man sagen, dass sich die Kritiker darin einig sind, dass die faktisch unlimitierte Geldschöpfung durch Zentral- und Geschäftsbanken hochriskant ist und eine der Hauptursachen unserer seit 2008 andauernde Finanzkrise darstellt.
Umso wichtiger erscheint die Frage nach der rechtlichen Grundlage der Giralgeldschöpfung.
Nach eigenen Ausführungen der Bundesbank gibt es keine gesetzliche Grundlage der Giralgeldschöpfung im deutschen Recht, vielmehr werde die “Möglichkeit zur Buchgeldschöpfung durch Banken wird vom deutschen Recht vorausgesetzt.”
Donnerwetter - wenn man sich mal überlegt, was sonst alles so geregelt ist, dann mutet es zumindest erstaunlich an, dass die den Privatbanken eingeräumte Möglichkeit, Milliarden und Abermilliarden an Buchgeld zu schöpfen, keinerlei Niederschlag im deutschen Recht gefunden hat.
Wenn man sich dem Thema von der anderen Seite her nähern will, muss man die Frage stellen, ob es gesetzliche Vorschriften gibt, welche die Giralgeldgeldschöpfung verbieten oder beschränken oder ob der Gesetzgeber zumindest zu erkennen gegeben hat, dass er das Problem einer unbegrenzten Geldschöpfung erkannt hat und sanktionieren wollte.
Bei der Suche nach einer Verbotsnorm fällt einem zuallererst § 3 Absatz 1 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) ins Auge.
“§ 3 Verbotene Geschäfte
(1) Verboten sind
1. ...
2. ...
3. der Betrieb des Kreditgeschäftes oder des Einlagengeschäftes, wenn es durch Vereinbarung oder geschäftliche Gepflogenheit ausgeschlossen oder erheblich erschwert ist, über den Kreditbetrag oder die Einlagen durch Barabhebung zu verfügen.”
§ 3 Nr. 3 KWG verbietet demnach
a) eine Vereinbarung, die eine Barabhebung des Kreditbetrages ausschließt,
b) eine Vereinbarung, durch die eine Barabhebung des Kreditbetrages erheblich erschwert wird,
c) eine geschäftliche Gepflogenheit, die eine Barabhebung des Kreditbetrages ausschließt und
d) eine geschäftliche Gepflogenheit, die eine Barabhebung des Kreditbetrages erheblich erschwert.
Von den vier genannten Alternativen kommt im Falle der Giralgeldschöpfung nur d) in Betracht.
Die Frage ist also:
Wird die Barabhebung des Kreditbetrages durch die Praxis der Giralgeldschöpfung erheblich erschwert?
Wenn man es bei Lichte betrachtet, muss man sagen: Kommt ganz drauf an.
Wenn man alle Kredite betrachtet, dann ist die Bank definitiv nicht in der Lage, jeden Kredit in bar auszuzahlen, weil es das Bargeld gar nicht gibt. Das Verhältnis von Bargeld zu Kreditvolumen liegt in Deutschland aktuell bei 1:17. Für jeden Euro Bargeld existieren also 17 Euro Buchgeld. Man kann also nicht einmal jeden zehnten Euro, der auf Girokonten als Sichteinlage existiert, in bar abheben.
Allerdings kann die Betrachtungsweise des gesamten Kreditvolumens vom Gesetz nicht gemeint sein, da es zum Zeitpunkt der Gesetzgebung (1961) die Buchgeldschöpfung schon gab und das Problem, dass die Summe aller Kredite in bar nicht vorhanden ist, schon existierte. Das Verhältnis von Bargeld zum Kreditvolumen lag damals bei 1:7.
Das wusste auch der Gesetzgeber; schließlich kann man in der Gesetzesbegründung lesen:
„Die bankgeschäftliche Betätigung hat unmittelbare Auswirkungen auf die Währung, weil durch die Gewährung von Krediten Buchgeld geschaffen und dementsprechend das Geldvolumen erhöht werden kann.“
aus: Begründung zum Entwurf KWG 1961, BT-Drucks. III/1114
Insofern – und das legt der Wortlaut ("... über DEN Kreditbetrag ... zu verfügen.") auch nahe – muss man wohl auf den einzelnen Kredit abstellen. Bei einer Einzelfallbetrachtung dürfte es für die Bank zunächst darauf ankommen, wie hoch der Kredit ist. Vierstellige Summen wird jede Bank locker auszahlen können, bei Millionenbeträgen kann das eher ein Problem werden. Allerdings kann sich die Bank jederzeit das notwendige Bargeld von der Zentralbank besorgen, insofern nicht alle Banken auf einmal Unmengen an Bargeld benötigen (=“Bankrun“).
Insofern dürfte der Tatbestand des § 3 Abs. 1 Nr. 3 KWG vom Wortlaut her nicht einschlägig sein.
Dennoch könnten wir heutzutage genau das Problem haben, welches der Gesetzgeber eigentlich sanktionieren wollte:
Der Gesetzgeber wollte die uferlose Geldschöpfung unterbinden, weil er darin eine große Gefahr für die Volkswirtschaft sah.
Der Gesetzgeber ging dabei davon aus, dass die "Gefahr" für die Bank, dass einige Kreditnehmer den Kreditbetrag in bar abheben, die Bank veranlasst, einen bestimmten Satz an Bargeld im Verhältnis zum Kreditvolumen vorzuhalten. Zusammen mit dem Mindestreservesatz sah der Gesetzgeber diese Regelung 1961 offensichtlich als ausreichend an, um die Geldschöpfung für die Banken derart zu erschweren, dass sie im Rahmen bleibt und die Volkswirtschaft nicht gefährdet.
So auch die Begründung zu § 3 Abs. 1 Nr. 3 KWG in der Bundestagsdrucksache:
Die “besonderen volkswirtschaftlichen Gefahren liegen in der hohen Kreditkapazität, die sich aus dem Ausschluß oder der Erschwerung der Barabhebung ergibt. Im Gegensatz zu den normalen Kreditinstituten brauchen diese Unternehmen nämlich für ihre Verpflichtungen keine liquiden Mittel bereit zu halten und können, da sie einen besonders hohen Expansionskoeffizienten haben, in weit höherem Maße als die anderen Kreditinstitute zur Ausdehnung des Geldvolumens und damit zu einer Störung der finanziellen Stabilität der Volkswirtschaft beitragen. Währungspolitische Gefahren können zwar auch von der Kreditexpansion bei anderen Kreditinstituten ausgehen. Diesen Gefahren kann die Notenbank jedoch mit ihren kreditpolitischen Mitteln weitgehend begegnen. Die in Nummer 3 genannten Unternehmen, bei denen kein nennenswerter Refinanzierungsbedarf entsteht, sind dagegen kaum auf die Notenbank angewiesen, so daß deren kreditpolitische Maßnahmen, mit Ausnahme der Mindestreservevorschriften, ihnen gegenüber nicht hinreichend wirksam werden. Die Mindestreservevorschriften bieten keine Gewähr dafür, daß diese besonderen währungspolitischen Gefahren neutralisiert werden können. Denn die Reservesätze sind auf Kreditinstitute mit dem üblichen Geschäft zugeschnitten und reichen nicht aus, um einer durch Liquiditätserfordernisse nicht in Grenzen gehaltenen Kreditexpansion in gleichem Maße entgegenwirken zu können, wie dies bei normalen Kreditinstituten möglich ist. Aus diesen allgemeinwirtschaftlichen Gründen muß deshalb auch weiterhin das Entstehen derartiger Einrichtungen verhindert werden.“
Interessant ist, dass der Gesetzgeber in der Ausdehnung des Geldvolumens eine Gefahr für die finanzielle Stabilität der Volkswirtschaft erkannte und das Entstehen eines “nennenswerten Refinanzierungsbedarfs” als ausreichende Schranke für die Giralgeldschöpfung ansah.
Es ist somit zunächst die Frage zu klären, welchen Refinanzierungsbedarf eine Bank im Jahre 1961 für einen Kredit hatte.
Die relevanten Eckdaten für 1961 waren folgende: Der Mindestreservesatz betrug im Jahresdurchschnitt ca. 16% und der Leitzins, der damals noch Diskontsatz hieß, lag durchschnittlich bei 3,25%.
Wenn wir für ein Beispiel annehmen, dass eine Bank 1.000.000 Euro an Kredit vergeben will, rechnet sich das 1961 wie folgt:
Unsere Bank muss 16% Mindestreserve von 1.000.000 Euro bei der Zentralbank hinterlegen: 160.000 Euro. Üblicherweise nimmt die Bank dafür einen Kredit bei der Zentralbank auf, für den sie den Leitzins zahlen muss. Bei 3,25% Leitzins entstehen unserer Bank für das Vorhalten von 160.000 Euro Mindestreserve Kosten in Höhe von 5.200 Euro pro Jahr.
Anfang 2015 sind die Eckdaten die folgenden: Der Mindestreservesatz beträgt 1% und der Leitzins liegt bei 0,05%.
Das Vorhalten der Mindestreserve rechnet sich für unsere Bank danach wie folgt: Sie muss 1% Mindestreserve bei der Zentralbank hinterlegen; das sind bei 1.000.000 Euro Kreditvolumen exakt 10.000 Euro. Diese 10.000 Euro leiht sie sich wieder bei der Zentralbank und zahlt dafür 0,05% Zinsen. Das sind 5 (in Worten: FÜNF) Euro. Im Jahre 2015 kostet das Vorhalten der Mindestreserve für einen Kredit in Höhe von 1.000.000 Euro die Bank damit genau 5,00 Euro pro Jahr.
Vergleicht man die Kosten der Jahre 1961 und 2015 für das Vorhalten der Mindestreserve, so stellt man fest, dass sich diese extrem verringert haben - genau genommen um den Faktor 1.000. Unserer Bank fällt die Kreditvergabe im Jahre 2015 aufgrund der veränderten Mindestreservevorschriften somit um den Faktor EINTAUSEND leichter als im Jahr 1961.
Vergleicht man jetzt noch das Verhältnis von Bargeld zum Kreditvolumen in Deutschland, dann stellt sich dies wie folgt dar:
1961 existierten in Deutschland 24,5 Milliarden DM Bargeld und das Gesamtkreditvolumen betrug 167 Mrd. DM. Das Verhältnis Bargeld zu Kreditvolumen lag 1961 somit bei 1:7.
Im Oktober 2014 gab es in Deutschland 224 Milliarden Euro Bargeld bei einem Gesamtkreditvolumen von 3.700 Milliarden Euro. Damit betrug das Verhältnis von Bargeld zum Kreditvolumen 1:17.
Die Entwicklung des Verhältnisses von Bargeld zum Kreditvolumen zeigt, dass sich die Notwendigkeit für die Bank, einen bestimmten Satz von Bargeld vorzuhalten, um den Faktor 2,5 verringert hat.
Für eine Gesamtbetrachtung muss man jetzt beide Faktoren im Zusammenhang sehen und in einen Kontext setzen:
- über Mindestreserve und Leitzins fällt es Bank im Vergleich zu 1961 um den Faktor 1.000 leichter, Giralgeld zu schöpfen,
- über den im Verhältnis zum Gesamtkreditvolumen verringerten Bargeldbestand fällt es Bank noch einmal 2,5-mal leichter, Giralgeld zu schöpfen.
Im Ergebnis ist also festzustellen, dass es den Banken heutzutage um den Faktor 2.500 leichter fällt, Giralgeld zu schaffen als 1961.
Auch für eine “normale Bank” fallen damit heutzutage keine nennenswerten Refinanzierungskosten an, die eine Kreditvergabe und damit die Ausweitung der Geldmenge erschweren könnten.
Rein faktisch haben wir damit heute genau den Zustand, den der Gesetzgeber 1961 mit § 3 Abs. 1 Nr. 3 KWG sanktionieren wollte:
die uferlose Giralgeldschöpfung aus dem Nichts.
Kommentare 21
Wirklich sehr gut argumentiert.
Die Frage ist doch nun, ob eine Aufblähung der Summe des Buchgeldes irgendeine Wirkung auf die Realwirtschaft hat. Wäre das so, hätten wir zumindest eine Inflation. Haben wir aber nicht. Das Modell von 1961 ist somit nicht übertragbar, und sind die Kosten für Buchgeld nahe Null, Sie haben das ja hergeleitet, ist es schlicht egal, ob man Schulden oder Guthaben hat. Ich kann mich nicht daran erinnern jemals eine solche Konstellation gesehen zu haben.
Momentan ist es so, dass die merkwürdige Vermehrung des Buchgeldes quasi im Nichts verpufft, denn was machen die Banken mit dem Geld, wenn es nicht in Kredite an die Wirtschaft oder an Privatleute fließt? Sie kaufen Staatsanleihen. Ein Schelm käme nun auf die glorreiche Idee, dass die sagenhafte Buchgeldvermehrung nur deshalb nicht sanktioniert wird, weil die klammen Staaten an diesem Tropf hängen.
Nun fällt es recht leicht sich eine Situation auszumalen, die eintritt, wenn auch nur ein Parameter aus was für Gründen auch immer explosionsartig verändert wird, beispielsweise eine Pleite Russlands und eine damit einhergehende Pleite österreichischer und französischer Banken. Die Welt geht gerade sehr nahe am Abgrund entlang.
Natürlich haben wir eine ordentliche und eben durch die irre "Geld-aus-dem-Nichts-Geldschlöpfung" - seit 2009 aber durch die EZB .- verursachte Inflation: nämöich eine "Asset-Price-Inflation", d.h. bei allen Börsen + Immobilien!
Die allgem. Inflation, mal abgesehen dass die HVPI`s sowiese nur ein Drittel der "echten Inflation" - nämlich des Warenkorbes für die taglich notwendige Güter, die in AT so um die 4-8% die letzten Jahre betrug - ausmachen (besser gesagt: "errechnet" werden). Die Menschen spüren diese auch massiv, was man am dahindümpelnden Binnenkonsum - bei realen Lohnverlusten kein Wunder - ablesen kann.
Nein - es ist nicht egal ob man Schulden oder Guthaben hat, fragen Sie mal 80% der Haushalte, die Netto-Zinszahler und Schuldner sind. Unser Geldsystem - also: MONEY = DEBT - ist ein perfides Umverteilungsinstrument, das eben die überwiegende Zahl der Menschen in die "Schuldknechtschaft" nimmt und damit versklavt.
ad) Staatsanleihen - Banken:
Korrekt ist, dass die Wirtschaft - vor allem die mittelständsichen Unternehmen - kaum Kredite bekommen. Nachdem aber es keine brüllenden Erwartungen/Aussichten auf Verbesserung der Konjunktur gibt - ist auch deren Nachfrage nach Krediten sehr gering.
Ja - Banken (müssen) Staatsanleihen kaufen (damit sie dies tun, erfindet ja Draghi 1000Mrd. an Kreditbuchungszeilen...), damit es überhaupt noch weitergeht - tun sie das nicht, wären die Eurozone, besser gesagt: die Haushalte der Euro-Staaten, längst explodiert, weil ohne der "Gerantie" ... alle Zinsen der Umschuldung + die Neuverschuldung zu "finanzieren" - eben durch die EZB - längst alles explodiert wäre.
Aber nachdem es ja n i e ... eine echte Tilgung, sondern immer nur eine Umschuldung auf vwl. Ebene gibt, ist das Pyramidenspiel dann am Ende, wo der Zins(eszins)dienst immer mehr Einschnitte beim sinnfreien "Sparen" in die Gesundheits- Bildungssystem der Staaten verlangt. Dort sind wir alle jetzt.
Staatspleiten:
also bevor Russland pleite geht, ist DE AT USA GB als Land nicht mehr vorhanden - ökonomisch gesprochen!
Bankpleiten:
nun - ich fände das gut und es ist auch die e i n z i g e Lösung, insoferne man dem Kapitalsimus das Wort reden und ihn retten will, denn wieso Banken nicht pleite gehen sollen/dürfen ist völlig unverständlich und hebelt das "marktwirtschaftliche Gesetzt: mehr Gewinn nur bei höherem Risiko usw. . . . einfach aus.
Island hat gezeigt, dass man auch locker grosse Banken in die Pleite schicken kann - und was ist passiert? Es geht den Isländern - wo die Zechen eben die Gläubiger/Investoren der Banken tragen mussten und ihr Vermögen verloren - besser als a l l e n Europäern, die dem Dodl-Sing-Sang der Troika folgen.
Inflation nennt man den Wertanstieg von Sachwerten, in diesem Fall der Diskussion von Immobilien, allerdings nicht. Die Frage ist, ob man das so sehen kann, denn der Wert einer Immobilie ist ja nicht zwingend der Kaufpreis oder der Wert, der in einem Gutachten ermittelt wird, sondern immer nur der Preis, den ein anderer bereit ist dafür zu zahlen. Wertsteigerungen bei Immobilien sind in dieser Logik wohl eher Spekulationsgewinne.
Wenn Sie über Geldschöpfung durch Banken schreiben, dann kann sich die Sichtweise auf „Guthaben und Schulden“ natürlich auch nur auf Banken beziehen und nicht auf Privatpersonen. Für Banken ist es gleichgültig, ob sie Guthaben mit einem negativzins bei der EZB lagern oder Kredite mit einem Minizins von der EZB bekommen. Es ist schlicht wurscht.
Seit wann werden Staatsschulden getilgt? Die werden wie Wechsel prolongiert, seit Jahren, denn schon immer wurden alte Schulden mit neuen Schulden abgelöst. Das ist, Das von Ihnen genutzte Wort passt dazu sehr gut, ein Kettenbrief oder eine Pyramide.
Die Frage ist doch, ich nehme an, dass Sie sich das auch fragen werden, wie man dieses System überhaupt stoppen kann. Eine drohende Bankpleite führt dazu, dass der Steuerzahl eingreift, ob er will oder nicht, denn trotz aller Bankenunionen und Fondslösungen sind die Bilanzen der 10 größten europäischen Banken um Längen größer als alle Rettungsmechanismen und Haushalte der Staaten zusammen. Zwischen „weiter so“ und „peng“ gibt es keine Alternative, so sieht es momentan jedenfalls aus.
Lieber Sebastian, herzlichen Dank für diesen sehr schlüssig durchargumentierten Kommentar - gefällt mir sehr!
Würde einem Herausgeber/Chefredakteur s e h r gut zu Gesicht stehen - aber ich bin Realist genug und weiß, dass man von diesen "Kapazundern" was Wirtschaft und insbes. Finanzen/Geldsystem anbelangt - außer Nebelgranaten und erschütternde UNkenntnis nicht viel erwarten kann - leider!
Brauchst Dir auch nix dabei denken, dass solche Inhalte (nicht nur) hier in diesem Forum wenig kommentiert werden, weil man sich zum Machtthema Nummer 1 ... eben nicht so gerne äußert. Leider ist die detaillierte Kenntnis – inbes. der rechtlichen Basis – derart dünn gesät, dass man sofort alle die auch nur 1 Satz über „Wirtschaft“ schreiben (es ist ja so wie beim Fußball – es gibt 83 MIO. WirtschaftsversteherInnen ...;-) ) sich nicht besonders wohl beim Gedanken fühlen, eben doch nur rudumentär über die wirklich wichtigen monetären, juristischen und ökonomischen Zusammenhänge begriffen zu haben.
Aber deswegen sind wir ja angetreten, diese große Lücke zu füllen!
Ich möchte mich mit Dir ein bisserl austauschen und auch etwas ins Detail "fallen lassen" - weil es die Dimension noch klarer und schärfer werden lässt, was man den Menschen mit diesem "UNgesetzlichen . . . Geld aus dem Nichts" - System antut.
1.) Anmerkung/Nachfrage: ... es gibt keine ( ? ) gesetzliche Grundlage der Giralgeldschöpfung im deutschen Recht, vielmehr werde die“Möglichkeit zur Buchgeldschöpfung durch Banken wird vom deutschen Recht vorausgesetzt.” – schriebst Du oben.
Das schlägt ja jedem Sauerkrautfaß den Boden aus – was bedeutet denn ... „die Buchgeldschöpfung wurde vom deutschen Recht vorausgesetzt“? Da frage ich mich, wofür braucht es zig §en für alle „Hendldiebe“, die man beim kleinsten Vergehen einlocht und die als „Betrüger“ gleich Vorstrafen kassieren – man hätte doch in (fast) allen Lebensbereichen sich es so einfach wie eben bei der Buchgeldschöpfung machen können, indem man eben auch hier eine „Straf- und Rechtspraxis + -verstand“ v o r a u s s e t z t!?
Oder?
2.) Nachgefragt zu 1.): Wenn ich nun so völlig naiv – ja ich meine die Abgeordneten im BT usw, - dahindümple und auf einmal (also seit dem Ausbruch der Krise 2007 - ....) merke, dass hier fundamental etwas nicht stimmen kann (die Bankenrettungen machten per Ende 2011 lt. Dem damaligen Kommissar Michel Barnier ca. 5.100 Mrd. Euro aus), wäre es da nicht meine verdammte Pflicht als „Volksvertreter“ ... mich mal selber schlau zu machen – oder einfach mal nachzufragen usw.?
Wenn Du bitte diesen Gedanken mit Deiner späteren Erklärung (wo Du ausführst, dass damit ja eben n i c h t die völlig kostenfreie und u n k o n t r o l l i e r b a r e Gelderzeugung gemeint sein könne und in Frage stellst, ob man dies damals, 1961, wohl auch nicht derart gemeint haben könne usw.) juristische verbinden kannst, wäre ich sehr zufrieden ... :-)
3.) Nochmals – „wird im deutschen Recht vorausgesetzt“:
Wäre eine juristische Annahme korrekt, wenn man einfach den kfm. Usus (also so eine Art “Gewohnheitsrecht“) unterstellt und damit wäre dann eh alles in Ordnung?
D.h. ist damit diese IRRE NULLgesetzgebung, die die unfassbare Macht in privaten Händen legte, rechtlich einwandfrei gedeckt?
Ich habe schon noch ein paar andere Details, die mich interessieren, aber vielleicht beschränken wir uns mal auf diese – zum „Aufwärmen“ . . . so to say.
ad) Immobilien - ich schrieb nicht von Werten - sondern von bezahlten Preisen = Inflation da nachfragewirksam und keine "Be_wertung". Wert ist nicht gleich Preis - stimmt.
Wert - Spekulationsgewinne - gute Anmerkung, denn dem ist tatsächlich so, nämlich im IFRS-Bewertungssystem, wo man ja einfach mal so locker AUFwertet (WI-Prüfer findet man immer, die sich dafür bezahlen lassen...) und dann die "Buch- und Scheingewinne" als Dividende auszahlen lässt - vor allem in AT war das geübte Praxis, bis eben die Firmen (Meinl European Land, Immofinanz) fast pleite gingen. Die x-betrogenen Anleger klagen noch heute ihre Mrd. Verluste ein.
Banken - Guthaben/Schulden:
missverstanden - ich bezog das auch nicht auf die EZB, weil auf vwl. Ebene immer noch eine zu vernachlässigenden Größe, da die Bilanzsumme der Eurobanken so um die 27.000 Mrd. ausmacht - jene der EZB (derzeit) so um die 2.2.oo Mrd.
Ich meinte die normale Buchgeldschöpfung, die ja 98% der Geldmenge ausmacht - und die damit verbundene Schuldnerposition der Haushalte/Unternehmen und des Staates.
Staatsschulden - Tilgung?
Ich schrieb ja, dass es keine gibt - sondern immer nur eine Umschuldung = Pyramidenspiel. Da sind wir d`accord.
Pleite der Banken - sehe ich nicht so, dazu ein Beispiel:
Die Staatsschulden von Italien, Spanien, Portugal + GR machen ca. 4.800-5000 Mrd. aus. Schreibe ich nun die Hälfte über alle ab = 2.500 Mrd. = ca. 10% der Bilanzsumme der Eurobanken.
Nun muss ich dies ja nicht in 1 Jahr durchführen, d.h. nachdem man innerhalb von 4 Wochen 2008 die Bankbewertungsgesetze in der EU änderte (Umlaufvermögen/Handelsbuch wurde ins AV/Bankbuch umgebucht... und damit eine Abschreibung zum Marktpreis verhindert - sonst wären alle Banken per 2008 pleite gewesen!) kann man auch diese AfA auf einige Jahre strecken - und damit a l l e Banken zu dem zwingen, was sich keiner sagen traut:
ihre Gewinne nicht auszuschütten sondern als Risikopolster ins Eigenkapital zu stellen! Es ist ja nicht einzusehen, dass die Banken u n t e r der Eigenkapitalquote von 15% liegen - was in Österreich im Insolvenzrecht als "insolvenzgefährdet" gilt.
Alles ist leicht machbar - wenn man will.
D.h. aber nicht, dass wir damit unser 100%iges Schuldgeldsystem "gerettet" haben - wir haben nur wieder mal Zeit gewonnen - für die nächste Pleitewelle.
«Bei der Suche nach einer Verbotsnorm fällt einem zuallererst § 3 Absatz 1 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) ins Auge.»
Meines Wissens wurde das Verbot 1934 im Dritten Reich in das Kreditwesengesetz eingeführt, um damit die Freiwirtschaft nach Silvio Gesell zu unterbinden, die besonders nach 1918 viele Kommunen eingeführt hatten, um eine kommunale Wirtschaft nach dem 1. WK wieder zu beleben, als die zentralen Institutionen dazu noch gar nicht fähig waren.
Quellen auf Wikipedia:
Silvio Gesell
Freiwirtschaft
Kreditwesengeset
Reichsgesetzblatt
ALEX
ff.
Wegen der fehlenden Gesamtdeckung sind die Banken zumindest verpflichtet, eine Mindestdeckung oder -resrve vorzuhalten, die nicht beliehen werden darf.
Das funktioniert nur in normalen Zeiten, darum hatte Merkel in der Finanzkrise auch sehr, sehr schnell versichert, die Einlagen seien sicher ... um den Testfall nicht wirklich werden zu lassen.
Danke für die Links. E scheint so zu sein, dass es eh nie ... und nirgends eine echte gesetzlich voll durchformulierte Regelung gab. Dass damit die PolitikerInnen bewiesen, dass sie davon "eh nix ... verstehen" usw. macht die Sache nicht leichter.
Ihr Beispiel der Staatsschulden von Italien, Spanien, Portugal und Griechenland ist gut.
Allerdings wäre einzuwenden, dass man zwar ein Überleben der Banken, die solche Schuldtitel halten, durch Buchungstricks und massive Bilanztricks einige Monate bewerkstelligen könnte. Diese Banken sind aber nicht mehr liquide, egal wie sehr die ihre Kunststücke und Schleifen in die Bilanzen einbauen. Der Knockout kommt dann nicht mit dem Erstschlag, sondern mit der Resonanzwirkung am Heimatmarkt und in der EU.
Es sei denn, die EZB übernimmt die Staatsfinanzierung zu 100%, was verboten ist und ganz andere Auswirkungen induziert. Am Ende geht es schief, egal wie man es dreht und wendet.
Politiker sind ein Durchschnitt aus Verwaltung, Jura und mit einigen artfremden Berufen, wie sollten sie also Fachleute für das Geldwesen sein, das manche VWler nicht mal ganz verstehen.
Sollten wir mal Faktoren zusammen tragen, die unstrittig sind:
Im Anfang war ... und die Arbeit war bei ... und ... war die ... !
Rainer Brüderle zum Buch "die Wahrheit über Geld" von Raimund Brichta:
„Die Autoren verstehen es, ein komplexes Thema ungemein professionell, sprachgewandt und mit der richtigen Prise Humor darzustellen. Die 'volle Wahrheit' über die scheinbar banale Angelegenheit Geld erfährt der Leser anschaulich und grundlegend zugleich – kurzweilig, pointiert und erhellend.“ Rainer Brüderle, FDP
Er wird nicht der einzige Politiker sein, dem der Fakt der Giralgeldschöpfung bekannt ist.
Banken - Buchungstricks: ja, es war/ist einer, wenn ich einer marktkonfromen Bewertung per 31.12. durch eine Umgliederung vom UV zum AV (Anlagevermögen - "hold to maturity") entgehe - wurde auch bewusst so gemacht, weil per 31.12.2008 (fast) alle Banken durch die 70-100%ige Abwertung insolvente = überschuldet gewesen wären ...
ad) Liquidität - da dürfte Sie einem Missverständnis unterliegen, denn Banken sind i m m e r liquide - weil sie ja das "Geld aus dem Nichts" (quais unbeshränkt) erzeugen. Sie meinten wahrscheinlich den Begriff: "re_kapitalisieren" = Unterlegung der Kredite mit genügen Eigenkapital und das geht eben nur durch neue Aktien = Eigentümer und bei diesen Volumina ist der beste und sicherste ... "Eigentümer" eben der S t a a t = WIR ALLE! der aber auch nur per Kredit ... das Geld für die "Bankenrettungen" aufnehmen kann, d.h. selbst bei er Rettung verdienen die Banken kräftig mit = PERVERSES Geldsystem!
EZB - ja, die 100%ige Staatsfinanzierung ist verboten - noch ...
Die Lösung ist NUR in einer 100%ig staatlichen Geldschöpfung zu sehen, weil ...
- bei wem soll sich der Staat dann verschulden? bei sich selbst?
- und an wen, ausser sich selbst ..., soll er dann noch Zinsen zahlen?
Mal abgesehen von vielen öffentl. Services, wei Bildung, Pflege und insbes. Armut ... die es dann nicht mehr gibt !
"Brauchst Dir auch nix dabei denken, dass solche Inhalte (nicht nur) hier in diesem Forum wenig kommentiert werden, weil man sich zum Machtthema Nummer 1 ... eben nicht so gerne äußert."
Ich wollte eigentlich Links auf ihre Beiträge setzen, da ich nicht wusste, ob Kunze die gelesen hat. Brauch´ ich jetzt wohl nicht mehr. :-)
Ja, stimmt . . . a b e r: wird nicht so ab 15 Jahren in welchen Fächern auch immer, "Wirtschaft" unterrichtet? Die Broschüre der Bundesbank: "Geld und Geldpolitik" zielt auf die VII Sekundarstufe ab - und erklärt das Wesentliche eigentlich ganz gut.
Aber jede(r) PolitikerIn, die auch nur ansatzweise mit dem Geldausgeben ... zu tun hat, sollte ziemlich genau Bescheid wissen - denn es ist ja nicht i h r Geld, dass für dies & das ... verbraten.
D.H. - die Aufklärung um die wichtigsten Zusammenhänge ist von j e d e m zu erwarten.
Ja - die Volkswirte "wissen" es überwiegend nicht, weil man dann ja auch en detail die Kenntnis braucht - um auf Makroebene seine "Modelle" ... zu füttern. Wenn in diesen Modellen aber der ganze Bankensektor nicht mal vorkommt ... , dann erübrigt sich jedes Geschwätz um Bankentrennung - sanierung - den Euro usw, usw. - da haben Sie sicher recht.
Prinzipiell ist es aber rel. einfach zu verstehen - man hat natürlich einige Verständnisvorteile wenn man sich ein bisserl in der Buchhaltung auskennt - denn mit der Verbuchung des Kredites + der Zinserlöse aus Bankensicht . . . habe ich alles vor mir und es ist leicht zu interpretieren.
Aber - wenn Sie dies meinten - WER macht sich schon die Mühe, auf dieses "Buchhaltungsniveau" ... hinabzusteigen und einfach schlüssig alles zu erkklären und darzustellen?
Das macht kein Politiker, Volkswirt . . . noch weniger die JournalistInnen.
Nein, ich bin mit Sebastian in Kontakt und sein Pamphlet: "Schwarzbuch - Geldsystem" kann ich allen nur bestens empfehlen.
Seine rechtliche Darstellung finde ich sehr gut - und sie sollte eigentlich die minimale Kenntnis für jeden Politiker sein, der auf Gemeinde- Landes- oder BUndesebene irgendwo mit dem Geld der Steuerzahler herumschmeisst ... :-)
Ich kenne das Buch - ist wirklich gut - und sollte jeder der auch nur 1 Zeile über Wirtschaft irgendwo was daher- und zusammenschreibt, kennen!
Er hat auch das Interbankenproblem (ZB-Buchgeld) gut dargestellt - und das Pyramidenspiel (Seite 291 usw.) gut beschrieben. Kann ich auch empfehlen - dann weiss man auch über die nötigen Details Bescheid.
DIE Frage aber ist: wenn es sogar der Brüderle ... verstanden hat - w a s machen dann die so "g`scheiter" gewordenen PolitikerInnen mit diesem - neuen ... - Wissen?
Bis dato habe ich nix ... vernommen. Und wenn ich nun an den Spiegel-Bericht aus 1972 ... denke - und auch daran, dass damals ein gewisser Helmut Schmidt als Fin.minister sicher wusste, was dies bedeutet . . . dann frage ich mich, w e r von all diesen HunX/Mädchen n i c h t alle Menschen für doof verkauft und belügt ?!?!
Ja, wer tut sowas?
Ich hatte einmal eine Debatte über das Bedingungslose GrundEinkommen damit beginnen wollen, daß sich sowas in einer Volkswirtschaftlichen GesamtRechnung darstellen lassen muß.
Mit diesen kapitalistischen Ferz bleib mir wech!
damit war die Debatte beendet :-)
Otmar, in aller Kürze ein paar Anmerkungen zu Deinen Fragen:
Zu 1.) Hendldieben ist ohne geschriebenes Gesetz nicht beizukommen. „Nulla poena sine lege“ – keine Strafe ohne Gesetz – eine Bestrafung ist nur (und ausschließlich) auf der Grundlage eines geschriebenen Gesetzes möglich. Insofern ist der Vergleich mit dem Strafrecht an dieser Stelle nicht weiterführend.
Zu 2.) Auch ich denke, dass der Anteil der BT-Abgeordneten, der fehlerfrei die Giralgeldschöpfung erklären kann (von deren Folgen mal ganz zu schweigen) unter 5% liegt. Die Frage für mich ist, was verwerflicher ist: Es nicht zu wissen oder es zu wissen und es NICHT an die ganz große Glocke zu hängen.
Zu 3.) Ist Giralgeldschöpfung Gewohnheitsrecht? Die Entstehung von Gewohnheitsrecht erfordert eine lang anhaltende tatsächliche Übung sowie die Überzeugung der Beteiligten, durch die Einhaltung der Übung bestehendes Recht zu befolgen (so BVerfG und BGH auf Basis der Rechtsprechung des Reichsgerichts). Der Kollege Scharpf meint dazu: „Wie daraus Gewohnheitsrecht werden soll, ist deshalb für mich ein Rätsel. Jedenfalls ist schon verfassungsrechtlich undenkbar, dass aus einer verfassungswidrigen Praxis (Geldherstellung durch private Geschäftsbanken) im Rechtsstaat des Grundgesetzes geltendes Recht werden kann. Es ist bestenfalls geduldetes Unrecht, aber kein Recht.“ Hmm, die lang andauernde Übung wird niemand bestreiten wollen und wahrscheinlich sind die Geldschöpfer auch der Meinung, dass sie dazu berechtigt sind. Insofern ist die Annahme von Gewohnheitsreicht m.E. nicht fernliegend, auch wenn die Bundesbank den Terminus „Gewohnheitsrecht“ vermieden hat.
Im Endeffekt ist die Dikussion darüber, ob Giralgeldschöpfung durch Privatbanken nun Gewohnheitsrecht ist oder nicht, aber m.E. rein akademischer Natur. KEIN deutscher Richter wird je auf die Idee kommen, die Giralgeldschöpfung als ungesetzlich zu brandmarken.
Viel wichtiger ist es, den Menschen die Praxis der Geldschöpfung und deren FOLGEN zu erklären, um nach dem nächsten Totalcrash die Chance zu haben, ein nachhaltigeres Geldsystem zu etablieren.
Zitat Sebatian Kunze:[...]
Das Vorhalten der Mindestreserve rechnet sich für unsere Bank danach wie folgt: Sie muss 1% Mindestreserve bei der Zentralbank hinterlegen; das sind bei 1.000.000 Euro Kreditvolumen exakt 10.000 Euro. Diese 10.000 Euro leiht sie sich wieder bei der Zentralbank und zahlt dafür 0,05% Zinsen. Das sind 5 (in Worten: FÜNF) Euro. Im Jahre 2015 kostet das Vorhalten der Mindestreserve für einen Kredit in Höhe von 1.000.000 Euro die Bank damit genau 5,00 Euro pro Jahr.[...]
Das kann man so nicht rechnen. Wie hoch jeweils die Refinnazierung für eine Kreditsumme x ist, ergibt sich nicht aus den 1%. Die 1% ist der durchschnittliche Sollwert sprich müssen Überschüsse in der Höhe da sein. Negative Überziehungen des MR- Kontos sind nur kurzfristig erlaubt. Die MR kann auch bei Null % liegen, d.h. dann nicht, dass die Refinanzierung Null wäre. Dann müssen Banken achten, dass sie die Null halten.
Es kommt also darauf an, wieviel von der Kreditsumme an eine Fremdbank überwiesen werden, also letztlich das Saldo an Zu- und Abflüssen im Laufe einer Periode bei einer Bank.
Fließen 500.000 ab, muss die Bank sich für 500.000 refinanzieren
Je mehr Zuflüsse an ZBGeld allerdings, desto geringer die Refi-Kosten.
Die Kreditfristen spielen auch noch eine Rolle. Kaum eine Bank kann es sich leisten, langfriste Kreditvergabe z.B. mit kurzfristigem Tagesgeld zu refinanzieren.
Gruß
PS: Auf das überhebliche und indifferenzierte teilweise auch Geschwätz von @Pregetter gehe ich nicht mehr ein.
Schon dieses Zitat ist wieder mal Unsinn: ,,, ad) Liquidität - da dürfte Sie einem Missverständnis unterliegen, denn Banken sind i m m e r liquide - weil sie ja das "Geld aus dem Nichts" (quais unbeshränkt) erzeugen[...]
Wenn dem so wäre, warum dann die Mätzchen mit den Conduits damals?
Ganz im Gegenteil, Banken sind laufend illiquide, und müssen sich von daher laufend bei anderen Banken oder Nichtbanken refinanzieren bzw. verzinste Verbindlichkeiten eingehen.
Um an die wertvolle Liquidität (ZBGeld) zu kommen, mussten Zweckgesellschaften Asset-Backed Securities (ABS) am Kapitalmarkt emittieren, damit sie Hypothekenforderungen aufkaufen konnten.
Wozu also dieser Umstand, wenn Banken „per Buchungszeile" [sic] immer liquide sind?
Auch sonst verzapft Pegetter teilweise viel Unsinn, wie ich im anderen thread ja schon deutlich gemacht habe, auch wenn nicht alles falsch ist. Aber diese Mischung aus Wahrheiten und Halbwahrheiten ist es, die zu Verwirrungen führen soll, um sich „Jünger" anzuheuern und um seine Vollgeld- Ideologie zu verbreiten.
Abschließend noch dieses:
[...]"re_kapitalisieren" = Unterlegung der Kredite mit genügen Eigenkapital und das geht eben nur durch neue Aktien = Eigentümer und bei diesen Volumina ist der beste und sicherste ... "Eigentümer" eben der S t a a t = WIR ALLE! der aber auch nur per Kredit ... das Geld für die "Bankenrettungen" aufnehmen kann, d.h. selbst bei er Rettung verdienen die Banken kräftig mit = PERVERSES Geldsystem![...]
Auch das ist eine einseitge Betrachtung: Zumal bei der Rettung nicht die notleidenden Banken mitverdienen, das ist Unsinn.
Bei der Rekapitalisierung (was übrigens nicht nur Neu-Aktienemission bedeutet sondern i.d.R. generell eine Umstrukturierung der Gläubiger) geht es nicht nur um die Bankeneigner (erster Puffer für Verluste) oder Banken als Obligationäre von Banken sondern um ALLE Gläubiger der Banken sprich auch die Nichtbanken wie Pensionsfond/Banksparer etc.
Bankenrettung heißt letztlich immer, dass unser aller Geldvermögen gerettet wurde, welches ja aus den Buchungszeilen der Banken stammen.
Zudem erwirbt der Staat auch geldwerte Ansprüche. Diese kann er zu einem späteren Zeitpunkt realisieren, weil der Schuldner (die gerettete Bank) der eigenen Jurisdiktion unterliegt und sich seinen Rückzahlungsverpflichtungen - anders als ein insolventer Staat - nicht entziehen kann.
(Die Frage hierbei ist, ob eine frühe und gezielte/ direkte Bankenrekapitalisiserung besser gewesen wäre als Rettungsschirme für verschuldete Staaten wie Griechenland).
Erwirbt der Staat z.B. neue Aktien an der Bank zu einem fairen Marktpreis, wird er Miteigentümer und hat Anspruch auf Dividenden, sobald die Gewinnschwelle wieder erreicht wird. Erfahrungen in Schweden und der Schweiz haben gezeigt, dass der Steuerzahler bei dem späteren Verkauf der Aktien sogar einen Gewinn erwirtschaften kann.
Dass der Staat nun einen Teil unserer Geldvermögen gerettet hat (Verhinderung von „Guthabenschnitt") sprich die Buchungszeilen der faulen Kredite auf die EZB-Bilanz umgebucht wurden, oder der Staat sich bei privaten Anlegern und Banken neu verschuldet hat,
daraus lässt sich prinzipiell keine Notwendigkeit eines Vollgeldsystems (100% Staatsgeld) ableiten, zumal die systemische Notwendigkeit der Bankenrettung per Rettungsschirme in Frage zu stellen ist. Der Staat hätte Miteigentümer werden können
– Zukünftig sollten auch private Gläubiger beteiligt werden, falls Bankaktien wertlos werden (Bail-in Prinzip).
Prinzipiell ist jedes Geld „aus dem Nichts", Die Frage ist nur, wer schreibt die Buchungszeilen, um das Geld gesamtsystemisch wertstabil zu halten: nur der Staat oder beide, Private und Staat, und welche Schuldner mit welcher Bonität (welchem Pfand) stehen hinter den Forderungen/Schuldtiteln.
Geld ist im Kapitalimus aber keine „Allmende", das ist ein Irrtum.
Hinter Geld stehen primär immer noch konkrete Leistungsverprechen von haftenden Privaten.
Der Staat selbst kann aber keine Leistung verprechen für sein neu gedrukctes Geld, außer Leistung (zukünftige Steuereinnahmen) abzuschöpfen und umzuverteilen.
Der Weg muss also nicht mehr hin zu Zentralismus bei der Geldschöpfung, sondern wieder mehr hin zur privaten Eigenhaftung und weg von der Systemrelevanz von Großbanken.
Nebenbei: Für mich ist die Monetative. e. V u.ä. nichts anderes als ein Spendensammelverein mit „gemeinnützigen" ideologischem Anstrich, woraus sich einige Unproduktive der Gesellschaft, wie z.B. alle Besserwisser-Geldreferenten es u.a. sind, ihren Salär bezahlen lassen.
Aber da mag sich jeder selbst eine Meinung dazu machen. :-)