Stellen Sie sich vor, Sie wollen ein Haus bauen und haben noch eine kleine Finanzierungslücke im familiären Haushalt – sagen wir mal 100.000 Euro. Was machen Sie? Klar – Sie gehen zur Bank Ihres Vertrauens und lassen sich einen Kredit über ebendiese 100.000 Euro gewähren. Gehen wir mal spaßeshalber davon aus, die Bank macht keine Zicken und gewährt Ihnen den gewünschten Kredit. Sie unterschreiben den Kreditvertrag und die Bank schreibt 100.000 Euro auf Ihrem Konto gut.
Dabei – und das dürfte dem Freitag-Leser mittlerweile geläufig sein – reicht Ihnen die Bank nicht bereits existierendes Geld weiter, das andere Leute bei der Bank angelegt haben, sondern die Bank schafft bei der Kreditvergabe neues Buch- oder auch Giralgeld aus dem Nichts.
Die Bank erfindet das Geld im Wege einer sog. „Bilanzverlängerung“. Bei JEDER Kreditvergabe entsteht neues Geld auf diese Weise, wie die Deutsche Bundesbank erfreulicherweise auch selbst bestätigt:
„Tatsächlich wird bei der Kreditvergabe durch eine Bank stets zusätzliches Buchgeld geschaffen.“
Aus juristischer Sicht stellt sich die Frage: Erfüllt die Bank mit der Gutschrift auf dem Konto ihre Verpflichtung aus dem Darlehensvertrag?
Oder anders gefragt: Schuldet die Bank Buchungszeilen auf dem Konto oder richtiges Geld?
Die Juristen pflegen zu sagen: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung – also folgen wir dieser Empfehlung. Der Darlehensvertrag ist in § 488 BGB geregelt:
§ 488 Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag
(1) Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuzahlen.
Aha – der Darlehensgeber (= die Bank) muss dem Darlehensnehmer einen GELDBETRAG zur Verfügung stellen.
Die entscheidende Frage ist also: Ist Buchgeld, welches die Bank dem Darlehensnehmer zur Verfügung stellt, ein Geldbetrag im Sinne des § 488 BGB?
Das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel in Deutschland sind auf Euro lautende Banknoten – sagt zumindest § 14 Bundesbankgesetz.
Im Umkehrschluss: Buchgeld ist KEIN gesetzliches Zahlungsmittel.
Das sieht auch die Bundesbank so:
„Obwohl Buchgeld kein gesetzliches Zahlungsmittel ist, wird es allgemein als Zahlungsmittel akzeptiert…“
Kann also der Anspruch auf einen Geldbetrag im Sinne des § 488 BGB erfüllt werden, indem die Bank dem Kreditnehmer etwas überlässt, was KEIN gesetzliches Zahlungsmittel ist?
Scheint absurd, aber wie üblich in der Juristerei findet sich für jede noch so fernliegende Meinung ein Vertreter – man muss sich ja irgendwie profilieren. So vertritt beispielsweise der gebräuchlichste Praktikerkommentar im Zivilrecht– der Palandt – die Auffassung, dass die Gutschrift auf dem Konto des Darlehensnehmers oder das Einräumen eines Überziehungskredites den Anspruch des Darlehnsnehmers aus dem Darlehnsvertrag erfülle (Palandt, § 488 Rn 7).
Wie jetzt? Ich habe Anspruch auf einen (Bar-)Geldbetrag und die Bank will diesen Anspruch mit einer Buchungszeile erfüllen? Die Gutschrift auf meinem Konto heißt ja nichts weiter, als dass ich gegen meine Bank eine Forderung in Höhe des ausgewiesenen Betrages habe – und zwar auf richtiges Geld, nämlich auf Bargeld. Die Bank will also den Anspruch auf einen Geldbetrag (aus dem Darlehensvertrag) mit einem anderen Anspruch auf einen Geldbetrag (aus dem Kontoguthaben) erfüllen. Das erscheint einigermaßen paradox.
Wenn man sich eine solche Vorgehensweise in einem anderen Kontext vorstellt, wird offensichtlich, wie weit hergeholt diese Meinung ist:
Stellen Sie sich vor, Sie kaufen sich im Autohaus Ihres Vertrauens einen neuen VW Golf. Sie legen das Geld in bar auf den Tresen und der Verkäufer händigt Ihnen einen Zettel aus, auf dem steht, dass Sie berechtigt sind, einen VW Golf in Wolfsburg abzuholen. Wann wird Ihr Anspruch auf Übereignung eines VW Golf erfüllt sein? Wenn Sie den Zettel vom Autohändler bekommen oder wenn Sie das Auto erhalten? Niemand würde in dieser Konstellation auf die Idee kommen, dass der Zettel den Anspruch auf Übereignung des VW Golf erfüllt.
Aber nichts anderes macht die Bank. Sie stellt Ihnen einen Zettel aus (Kontoauszug), auf dem steht, dass Sie einen Anspruch gegen die Bank haben.
Bei Lichte betrachtet kann also nur Bargeld den Anspruch auf "einen Geldbetrag" aus dem Kreditvertrag erfüllen.
Und so hat auch der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung aus dem Jahre 1953 (Aktenzeichen V ZR 92/51) klipp und klar in den Leitsatz geschrieben:
„Die Überweisung einer Geldsumme auf das Girokonto des Gläubigers ist eine Leistung an Erfüllungsstatt.“
Dem Nichtjuristen mag das vorerst nicht weiterhelfen, ich erkläre es aber gleich.
Und weiter der BGH in den Entscheidungsgründen:
„Sie (die Überweisung – Anm. d. Verf.) bringt das Schuldverhältnis dann zum Erlöschen, wenn der Gläubiger diese Leistung annimmt. Eine Verpflichtung, eine solche Buchgeldzahlung anzunehmen, besteht grundsätzlich nicht.“
Nach deutschem Recht erlischt ein Schuldverhältnis dann, wenn „die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird.“ (§ 362 Absatz 1 BGB)
Zur Verdeutlichung ein einfaches Beispiel: A und B schließen einen Kaufvertrag, in dem vereinbart wird, dass der A dem B ein grünes Moped der Marke XY, Fahrgestellnummer 123456, übereignen soll. A erfüllt nur dann den Vertrag, wenn er genau dieses im Vertrag beschriebene Moped dem B übereignet. Jedes andere Moped ist eine andere Leistung und damit nicht vertragsgemäß.
Ein blaues Moped ist damit grundsätzlich nicht geeignet, den Vertrag, den A und B geschlossen haben, zu erfüllen.
Dennoch kann ein blaues Moped ausnahmsweise das Schuldverhältnis aus dem Kaufvertrag zum Erlöschen bringen - aber nur dann, wenn der B das blaue Moped „an Erfüllungs statt“ annimmt. In einem solchen Falle nimmt der B gemäß § 364 Absatz 1 BGB eine andere Leistung (=das blaue Moped) anstelle der geschuldeten Leistung (=grünes Moped) an.
Es ist aber zwingend erforderlich, dass der B die eigentlich falsche Leistung als Erfüllung akzeptiert.
Was heißt das jetzt für unsere Ausgangsfrage?
Ganz einfach und eindeutig: Die Bank kann den Darlehnsvertrag nur mit Bargeld erfüllen. Nur Bargeld kann ein „Geldbetrag“ im Sinne des § 488 BGB sein, da ausschließlich Bargeld gesetzliches Zahlungsmittel ist.
PUNKT und Pause.
Eine Überweisung des Darlehnsbetrages auf ein Girokonto des Darlehnsnehmers ist KEINE Vertragserfüllung gemäß § 362 BGB, da die Bank eben kein Buchgeld, sondern Bargeld schuldet.
Die Forderung des Darlehnsnehmers kann nur dann mit Buchgeld erfüllt werden, wenn der Darlehnsnehmer diese andere Leistung akzeptiert und damit gemäß § 364 BGB „an Erfüllungs statt“ annimmt.
Die Antwort auf die Ausgangsfrage lautet also: Eine Bank schuldet aus einem Kreditvertrag grundsätzlich Bargeld.
Insbesondere im Rahmen der aufkeimenden Diskussion um die Abschaffung des Bargelds sollte diese vom Kopf auf die Füße gestellt werden: Es geht eben nicht, dass man 1-2-3 das Bargeld abschafft und den Leuten sagt, sie mögen alles mit Karte zahlen. Einzig und allein Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel, wogegen die Schaffung von Buchgeld durch Privatbanken keine gesetzliche Grundlage hat.
Insofern könnte es die Banken teuer zu stehen kommen, wenn sie die Bargeldabschaffung weiter forcieren – wenn Giralgeld gesetzliches Zahlungsmittel werden soll, wird sich mit Recht die Frage stellen, ob das dann weiter die Geschäftsbanken erzeugen sollten.
Kommentare 38
Denken wir das Spiel etwas weiter, dann wird mit jedem "Zahlungsvorgang" beim Kauf einer Ware oder Dienstleistung durch eine Kreditkarte erste einmal BuchGeld neu geschöpft, das periodisch vom GiralKonto wieder "gedeckt" wird.
Ein Fall wurde im Artikel allerdings nicht behandelt, der Kreditvertrag bei einer Geschäftsbank und die anschließende Auszahlung von Bargeld.
Vielen Dank, die gleiche Frage, am Ende, ging mir beim Lesen auch gleich durch den Kopf und auch die Tatsache, dass es in einigen Ländern, Italien und Frankreich fallen mir ein, bereits gesetzliche Höchstgrenzen für Barzahlungen gibt, das dürfte es bei der hier skizzierten Rechtslage überhaupt nicht geben......, oder täusche ich mich?
Lieber Sebastian , BASTA!
Sehr gut und schlüssig durchargumentiert - vor allem eine Lehrstunde für alle ÖkonomInnen - von Bofinger bis hin zu Stephan Schulmeister ... der bei einer Tagung der diplomatischen Akademie in Wien zeigte, was er wirklich "drauf" ... hat, denn seine 1. Folie lautet:
Geld aus dem Nichts . . .. macht nix...
auf seine Verwendung komm es an.
http://www.clubofvienna.org/assets/Uploads/Praesentation-Stephan-Schulmeister.pdf
Eigentlich zum Totlachen - wenn es nicht so traurig wäre, denn
vor der Verwendung kommt allemal die Erzeugung ... des Geldes - und nachdem
1.) alles Geld als Schuld entsteht (ausser bei Schulmeister, der drüfte von einer Bank laufend mit Geld beschenkt werden... ;-) )
und 2.) der Zins n i e in der Geldmenge originär enthalten ist, wier es eben mit einem Pyramidenspiel zu tun haben ...
Jaja - solche Kapazunder turnen sich durch die Össis - Talkshows.
Und wenn sie nicht gestorben sind ...
dann sabbern sie noch immer ihren Käse herunter.
"Ein Fall wurde im Artikel allerdings nicht behandelt, der Kreditvertrag bei einer Geschäftsbank und die anschließende Auszahlung von Bargeld."
In diesen - und NUR in diesem - Falle erbringt die Bank die geschuldete Leistung aus dem Kreditvertrag und es tritt Erfüllung gemäß § 362 BGB ein.
Naja, ich persönlich wäre sehr auf die Argumentation gespannt, wenn man das einzige gesetzliche Zahlungsmittel abschaffen will. Außerdem würde man sich in Widerspruch zum Kreditwesengesetz befinden, das da sagt:
§ 3 Verbotene Geschäfte
(1) Verboten sind
1. ...
2. ...
3. der Betrieb des Kreditgeschäftes oder des Einlagengeschäftes, wenn es durch Vereinbarung oder geschäftliche Gepflogenheit ausgeschlossen oder erheblich erschwert ist, über den Kreditbetrag oder die Einlagen durch Barabhebung zu verfügen.”
Es ist den Banken sogar verboten, die Barabhebung auszuschließen oder zu erschweren.
Insofern wird aus verschiedenen Richtungen klar, dass rein rechtlich das Bargeld der Dreh- und Angelpunkt unseres Geldsystems ist sein sollte.
Eben, nur der Vollständigkeit wegen :-)
Danke für die Antwort, aber nochmal auf die staatlicherseits festgelegten Barzahlungshöchstgrenzen. Da wiederspricht doch eine nachrangige Regelung grundsätzlichen rechtlichen Vorgaben...
Ich glaube langsam, das sind Rückzugsnebelgranaten, genau wie die Maut. Oder wollte M. den Dobrindt nur über ein Jahr beschäftigt halten, damit der ansonsten keinen Unfug anstellt? Mal sehen wann die Forderung zur Abschaffung von Bargeld das erste mal aus Bayern kommt.
Hier beim Thema wird von Ihnen in einem kurzen Artikel das gesamte rechtliche Rahmengefüge klar und deutlich pro Bargeld dargelegt, trotzdem kommen angebliche Experten, zumeist hochbezahlt, mit solchen Plänen um die Ecke.......
Es spricht sich langsam herum, dass das auf Zinsenzins und Giralgeld aufgebaute (Schneeball-)System scheitern MUSS. Aus mathematischer Sicht war das Ende eigentlich bereits 2008 erreicht, inzwischen leben wir im Zeitalter der Agonie, und da werden haenderingend neue Schuldner gesucht, um dieses Ponzisystem nochmal um eine Runde zu verlaengern. So verstehe ich im Uebrigen auch einen der Hauptgruende des Westens im Kampf um die Ukraine - denen kann man nochmal Hunderte Milliarden Kredite aufs Auge drucken (wenn die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen fuer diese gewaltige ENteignung des Volkes durch eine westlich orientierte Regierung geschaffen werden), welches eine weitere Runde in diesem Ponzisystem ermoeglichen wuerde. Da wuerden dann nochmal in riesigem Umfang echte Werte (Land, Bodenschaetze, menschliche Arbeitskraft, Absatzmaerkte) gegen dieses Buchgeld getauscht werden koennen.
Zur Gesamtsituatiion des hinter diesem Ponzisystem stehenden Kapitalismus hat Tomasz Konic gerade eben einen schoenen Artikel geschrieben, passt evtl hierher: http://www.heise.de/tp/artikel/45/45135/1.html
Mit gefühlten 12 - Zeilern von Tomasz Konicz willst du mich erschrecken?
;-)
Lese mal Pregetter Ottmar im Freitag
;-)
Gruss
Kann man natürlich versuchen, die aktuellen Verhältnisse mit Karl Marx erklären zu wollen; scheitern muß das aber schon darum, weil die Aktöre ganz andere sind und die Verhältnisse auch.
Karl Marx hatte die Ausbeutungsverhältnisse durch Kapitalisten der Realwirtschaft analysiert; diese Verhältnisse finden in bescheidenem Maße in der Realwirtschaft auch heute noch statt, besonders in Schwellen- und Entwicklungsländern, sowie im politisch selbst verschuldeten Billiglohnsektor in D. Die eigentlich vorherrschende Wirtschaftsweise des neoliberalen Erbrechens findet im globalen und nicht regulierten Finanzmarkt statt und beutet ganze Volkswirtschaften aus, indem sie eine Volkswirtschaft gegen die andere ausspielt und die unter Druck gesetzten LügenPolitiker glauben dann, keine Wahl mehr zu haben und reagieren alternativlos, schließlich geht es ganz direkt um ihre Posten.
Tomasz Konicz's Artikel endet mit: »Das geringfügig sinkende Schuldenniveau in dem Finanz- und Privatsektor der entwickelten Ökonomien sei durch den Anstieg deren "öffentlicher Verschuldung" und ein rasches Anschwellen der Verschuldung in den Schwellenländern überkompensiert worden. "Entgegen der allgemeinen Überzeugung hat die Welt nicht angefangen, sich zu entschulden, und das Größenverhältnis zwischen Schulden und BIP steigt weiter an, indem es immer neue Rekorde bricht", heißt es in dem Geneva Report.«
Das ist eine Feststellung und die Lösung der EuroKrise lautet schlicht: Entschuldet den EuroRaum und die EU, egal wie!
Meine Lösung lautet:
Die Notenbanken kaufen die Staatsanleihen mit frischen Buchungszeilen zurück, bis die Staatsschulden unter einem vereinbarten Niveau liegen, z.B. 60% des BIP.
Dieser Rückkauf wird langfristig sehr niedrig verzinslich eingelagert.
Die Mindestreserven der Geschäftsbanken werden erhöht, bis wir wieder ein Vollgeld haben, das ausschließlich von den Notenbanken geschöpft wird.
..."Die Notenbanken kaufen die Staatsanleihen mit frischen Buchungszeilen zurück, bis die Staatsschulden unter einem vereinbarten Niveau liegen, z.B. 60% des BIP"...
Das wird nicht funktionieren ohne dass du den 6000 Milliardensäckel der eingelagerten Aktien empfindlich auf die Füsse trittst, gut, die dicken Rentenfonts sterben die nächsten 25 Jahre von selber weg, HöHö...
;-)
Unterstützt Islands Geld(system)reform! http://www.change.org/p/prime-minister-gunnlaugsson-money-creation-reforms-are-urgent
Unterstützt Islands Geld(system)reform! http://www.change.org/p/prime-minister-gunnlaugsson-money-creation-reforms-are-urgent
Müssen die Griechen eben nicht schon mit 56 in Rente gehen, sondern erst mit 99 :-)
Unterstützt Islands Geld(system)reform! http://www.change.org/p/prime-minister-gunnlaugsson-money-creation-reforms-are-urgent
ff.
... einfach strecken, Bohnenkaffee mit Muckefuck verlängern ...
Haben wir hier schon lang und breit durchgehechelt, schau mal bei Pregetter Ottmar im Freitag
Jetzt aber mal ernst, die beste aller Ehefrauen von Ephraim Kishon hatte das Problem eines Engpasses mit Zucker einmal so gelöst, daß sie nicht Zucker eingelagert hat, sondern Mehl in Zuckertüten.
Auf die Aktien übertragen bedeutet das doch sowieso, daß die nach ihrem Gewinnerwartungswert beurteilt werden und nicht nach dem realen Wachstum einer AG, also von Haus aus schon mal sehr Blasenverdächtig, da lob' ich mir die GUTE ALTE ZEIT der Couponschneider.
ff.
Die Weltwirtschaftsordnung zusammengefaßt:
https://lh5.googleusercontent.com/-uyvdPAY7DLU/VWRGM7bHnZI/AAAAAAAAA-g/tXVaUiYoY4M/w958-h719-no/2015%2B-%2B5%2B-%2BBargeld%2B-%2BPyramide%2Bder%2BLiquidit%25C3%25A4t.jpg
Echtgeld ist BSP = 10% [ Wertschöpfung ]
Künstliche Liquidität = 90% [ Viktivkapital ]
Die Wertschöpfung ist die Verzinsung des Viktivkapitals,
11,1% sind doch recht nett für Nix :-)
..."die beste aller Ehefrauen"...
Hat die auch gekokst? Die kleinen Freuden im grauen Alltag des Strassendealers waren doch in den 90ern dem Investmentbanker sein frisch in Bananen eingeflogenes Koks mit Mehl zu strecken.
Couponschneider der Neuzeit sind umprogrammierte batteriebetriebene Briefwagen.
;-)
Ich drehe den Spiess, ääh, die Pyramide mal um.
;-)
Briefwagen sind nicht mehr in, das sind heute BriefDrohnen.
http://www.marx-forum.de/grafik/pyramide.gif
Einwohner in D 2014: ca. 80 Millionen
Erwerbstätige 2014: ca 42,65 Millionen
Also TransferEmpfänger: ca. 37,35 Millionen über Familie, Renten, Pensionen, Arbeitslosengeld, Arbeitslosen Hilfe (HartzIV), Leistungsloses Abzocken über die Börsen.
"Da wiederspricht doch eine nachrangige Regelung grundsätzlichen rechtlichen Vorgaben..."
Würde ich auch so sehen.
Zum Rest: Der Euro ist seit dem 15.08.2008 faktisch tot - alle Beteiligten tun bloß so, als ob das System noch funktioniert. Eine Verlängerung geht aber auch nicht ewig. Danach kommt maximal noch Elfmeterschießen und dann ist Schluss-Aus-Vorbei.
ff.
... Studenten mit Bafög, Kindergeld, Krankengeld
Ja, 25,16 Millionen davon haben 2013 schon Ihr ganzes Leben in die Rentenkasse einbezahlt, Scheisse, wat Leben die auch noch?
2015 wird der ein oder andere dazugekommen sein.
Da bleiben doch glatt noch ca. 12 Millionen Schmarotzer. So geht das nicht... Ich finde es ein Unding, das man in unserem Land noch nicht ab 8 Lebensjahren Arbeiten darf...
Früher in der Bonner Republik Deutschland BRD sagte man:
Dann geh doch nach drüben!
Entsprechend heute in der Berliner Republik Deutschland BRD sind die von drüben ja der gleichen Meinung, also:
Dann geh doch dort hin, wo man das darf!
Struktur des Vertragsbestandes in der Lebensversicherung in Deutschland von 1990 bis 2013 nach der Versicherungsart
... spricht doch für sich :-)
..."Dann geh doch nach drüben!"...
Hab' ich doch gemacht, gleich 10 000 Km...
;-)
Übertreib nicht so:
EntfernungDeutschland → Mexiko
"Der Euro ist seit dem 15.08.2008 faktisch tot"
Nun, eine Währung kann ja nicht sterben :o) Die kann höchstens ihre Gültigkeit verlieren, oder ihren Wert, durch Inflation. Beides ist (noch) nicht gegeben.
Dass nur Bargeld ein „Geldbetrag“ im Sinne des § 488 BGB sein kann, ist herbeikonstruiert vom Schreiber.
„[...] Aha – der Darlehensgeber = die Bank) muss dem Darlehensnehmer einen GELDBETRAG zur Verfügung stellen.[...]"
Es wird durch den cleveren Hinweis auf § 488 BGB versucht glaubhaft zu machen, dass es einen zivilrechtlichen Anspruch auf die Rückzahlung von ÜBERLASSENDEM Geld gäbe und das „Einlagengeschäft" der Bank damit den Charakter eines Darlehensgeschäft erhält
Die spannende Frage stellt sich generell, ob es hier überhaupt um eine Sache geht, überlege ich mir gerade.
Würde ich Dir einen Goldbarren nach §700 BGB zur Verwahrung überlassen, so könntest du mir diese Sache natürlich zurück geben, weshalb ich einen Sachdachdarlehensvertrag mit Dir schließen würde. Wärst du für diesen Sachverhalt zur Bilanzierung verpflichtet, würdest du eine „Verbindlichkeit aus Lieferung" (Goldbarren) passivieren.
Über § 700 BGB wird nur die unregelmäßige Verwahrung von vertretbaren Sachen gleicher Art, Güte und Menge, bei denen das Eigentum auf den Verwahrer übergeht, geregelt. Die "Bezugnahme auf Geld" ist nur für den Fall geregelt, dass eben ein solches Eigentum auf den "Verwahrer des Geldes" übergeht (klassischer Darlehensvertrag), sonst Sachdarlehen.
Das ist bei einem Sichtguthaben (z.B. nach Einzahlungen von Bargeld auf ein Girokonto) nicht der Fall. Da geht kein Eigentum über.Denn wenn du Bargeld einzahlst auf deinem Bankkonto, bist und bleibst Du Eigentümer von diesem Geld, weshalb Du es ja auch in Deiner privaten Nichtbankenbilanz als Guthaben/Eigentum ausweist und nicht als schuldrechtliche Forderung auf Dein Eigentum (ein bestimmtes Ding). Zeig mir mal eine Unternehmerbilanz, wo Guthaben (positiver Kontostand) als schuldrechtliche Forderung auf „ein Geldding" ausgewiesen ist auf der Aktiva.
Es führt also imho in die Irre, hier mit Sachrecht anzukommen.
Die Nichtbank hat IMHO also schlicht ein Guthaben und keine schuldrechtliche Forderung auf ein Ding nach der Bargeldeinzahlung.
Es handelt sich also um KEINE schuldrechtliche Verbindlichkeit seitens der Geschäftsbank zur Lieferung von Geld (der übergebenden Sache) zu einem festgelegten Termin, sondern um die bloße Einräumung eines Guthabens, welches sie natürlich lt. AGB jederzeit bei Bedarf in Bargeld umwandeln muss
Guthaben kann aber niemals fällig SEIN (eine Forderung sein), sondern wird erst dann fällig, wenn es fällig erklärt wird (hier Auszahlung in Bargeld, Überweisung bzw. Zession des Guthabens an jemand anders), kann also täglich fällig oder später fällig werden.
Wäre dies nicht so, würde also das Eigentum auf die Geschäftsbank mit der Einzahlung von Bargeld übergehen, dann wäre jede bilanzierungspflichtige Nichtbank dazu verpflichtet eine "Forderung aus der Lieferung von Geld" zu aktivieren.
Dann nämlich käme eine schuldrechtliche Grundlage ins Spiel, die eine bilanzierungspflichtige Person nie und nimmer unter den Tisch kehren könnte. Dies ist bekanntlich nicht der Fall. Hier ist zwingend ein Guthaben auf Geld zu aktivieren, deshalb, weil die Nichtbank Eigentümer des Geldes ist und keine Schuld der Bank besteht. Sonst könnte die Nichtbank kein Guthaben ausweisen, sondern müsste eine schuldrechtliche Forderung bilanzieren.
Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich, wie das Beispiel des Schreibers deutlich macht: :-)
„[...]Stellen Sie sich vor, Sie kaufen sich im Autohaus Ihres Vertrauens einen neuen VW Golf. Sie legen das Geld in bar auf den Tresen und der Verkäufer händigt Ihnen einen Zettel aus, auf dem steht, dass Sie berechtigt sind, einen VW Golf in Wolfsburg abzuholen. Wann wird Ihr Anspruch auf Übereignung eines VW Golf erfüllt sein? Wenn Sie den Zettel vom Autohändler bekommen oder wenn Sie das Auto erhalten? [...]"
Auch hier wird der Leser wieder auf die falsche Spur geführt, indem ihm suggeriert wird, dass Geld eine Sache sei, welches die Bank im Moment der Kreditvergabe verleiht bzw. eine „Nichtsache" (Buchgeld) hergestellt wird, die man in eine echte Sache (gesetzl. ZM = Auto) tauschen kann.
Geld ist aber kein eigenständiges Ding mit „intrinsischen" Wert, sondern dokumentiert nur eine rechtliche Schuldbeziehung, die verschiedene (jeweils verwandelbare) Träger haben kann, entweder der Server der Geschäftsbanken, der Server der Zentralbanken oder die bedruckte Baumwolle beim Geldschein.
Hier vergessen mMn zu viele Köpfe, dass der Gegenstand „Geld" nur ein verschleiernder Begriff für Wert (im Sinne der Forderung / Option auf Erfüllung) ist. Der Wert (Geld) kann nur ein nicht konkreter Herrschaftsanspruch sein, da er aus einer ständig in Bewegung befindlichen Beziehung (Bewertbarkeit) resultiert.
Das Papier Metall, Bytes sind nur die Träger zur Übertragung der Werte und nicht der Wert selbst, wie uns der Schreiber mit dem Autobeispiel suggerieren will.(Das Recht auf den eigentlichen Wert, das Auto).
Nun ist es aber so, dass bei einem Kredit der Bank überhaupt kein Eigentum (Bargeld auf den Tresen) von irgendjemand übergeben wurde, wie hier in diesem Beispiel mit dem Autokauf.
Das Autobeispiel taugt überhaupt nichts.Mit der Gutschrift auf Deinem Girokonto hast Du „das Auto" in den Händen, darfst es aber (lt. AGB der Banken) jederzeit in ein anderes Auto (gZm) umwandeln.
Zitat:[...]Zur Verdeutlichung ein einfaches Beispiel: A und B schließen einen Kaufvertrag, in dem vereinbart wird, dass der A dem B ein grünes Moped der Marke XY, Fahrgestellnummer 123456, übereignen soll. A erfüllt nur dann den Vertrag, wenn er genau dieses im Vertrag beschriebene Moped dem B übereignet. Jedes andere Moped ist eine andere Leistung und damit nicht vertragsgemäß.[...]
Im Wort ÜBEREIGNEN ist schon der Fehler.Bei der Einzahlung von Bargeld auf ein Girokonto wird keine Sache übereignet. Hier fordert man nicht von der Bank „sein Eigentum" an den eingezahlten Geldscheinen zurück. Denn: Eigentum kann nur an ganz konkreten Gegenständen bestehen.
Dein Eigentum (Guthabenbetrag) leitet sich prinzipiell wie gesagt aus den Werten ab, die hinter diesen Zahlen stehen aber nicht aus dem Träger (Bytes, Papier, Metall).
M.E. genügt ein kleiner Blick in die offizielle EZB-Statistik zur Geldmenge M3 - da wo der Graph von der klassischen Exponentialfunktion abweicht (Ende 2008) wurde der Patient Euro auf die Intensivstation gelegt und wird seitdem künstlich am Leben gehalten.
Es wird durch den cleveren Hinweis auf § 488 BGB versucht glaubhaft zu machen, dass es einen zivilrechtlichen Anspruch auf die Rückzahlung von ÜBERLASSENDEM Geld gäbe und das „Einlagengeschäft" der Bank damit den Charakter eines Darlehensgeschäft erhält
Du verwechselt da m.E. was: Ich habe mich damit auseinander gesetzt, was die Bank aus einem Darlehnsvertrag schuldet und eben nicht, was die Bank woraus schuldet, wenn ich bar auf mein Konto etwas einzahle.
"Über § 700 BGB wird nur die unregelmäßige Verwahrung von vertretbaren Sachen gleicher Art, Güte und Menge, bei denen das Eigentum auf den Verwahrer übergeht, geregelt. Die "Bezugnahme auf Geld" ist nur für den Fall geregelt, dass eben ein solches Eigentum auf den "Verwahrer des Geldes" übergeht (klassischer Darlehensvertrag), sonst Sachdarlehen.
Das ist bei einem Sichtguthaben (z.B. nach Einzahlungen von Bargeld auf ein Girokonto) nicht der Fall. "
OLG Düsseldorf (Az. 15 U 84/08) sieht das mit Bezug auf den BGH anders:
"Der Girovertrag mit einem Kreditinstitut ist ein gemischter Vertrag. Hinsichtlich eines Guthabens besteht ein unregelmäßiger Verwahrvertrag gemäß § 700 BGB, innerhalb dessen die Bank gemäß § 695 BGB verpflichtet ist, dem Berechtigten jederzeit sein Guthaben zurückzuzahlen."
"Bei der Einzahlung von Bargeld auf ein Girokonto wird keine Sache übereignet."
Doch - s.oben OLG Düsseldorf
"Hier fordert man nicht von der Bank „sein Eigentum" an den eingezahlten Geldscheinen zurück. Denn: Eigentum kann nur an ganz konkreten Gegenständen bestehen."
Es funktioniert trotzdem, weil Geld eine vertretbare Sache gem. § 91 BGB ist.