Ausgerastert

Rasterfahndung Von den Ländergerichten teils bestätigt, teils verworfen, greift die Fahndungshysterie nach arabischen und muslimischen Bürgern weiter um sich
Exklusiv für Abonnent:innen

Schläfer erkennt man daran, dass man sie nicht erkennt. Menschen, die jahrelang unauffällig und gesetzestreu leben, bis sie auf Anweisung ihrer Organisation einen Anschlag verüben, sind schon definitionsgemäß nicht herauszufinden. Dennoch wühlen sich seit Mitte September Polizei und Landeskriminalämter wie Suchmaschinen durch die Bevölkerung - die Rasterfahndung ist ausgebrochen. Einige der Bürger, die durch die umstrittene Fahndungsmethode als potentielle Terroristen stigmatisiert worden sind, haben dagegen geklagt. Mit unterschiedlichen Erfolgen: Erkannten die Gerichte in Berlin und Hessen die Rasterfahndung noch als rechtswidrig, darf etwa in Hamburg weiter gesiebt werden.
Der Begriff "Rasterfahndung" taucht in den Gesetzen nicht auf. Man ve