Rückenwind für Betriebsräte

Enercon Der Betriebsrat Nils-Holger Böttger sollte seinen Job verlieren, weil er sich für Leiharbeiter einsetzte. Doch das Gericht entschied nun gegen eine Kündigung

Nils-Holger Böttger hat gewonnen, der Windkraft-Riese Enercon verloren. Am vergangenen Mittwoch hat das Arbeitsgericht Magdeburg einen Antrag der Enercon-Tochter WEA Service Ost GmbH, deren Betriebsratsvorsitzenden Böttger zu kündigen, abgewiesen.

Im vergangenen Dezember hatte der Freitag über den Fall berichtet. Das IG-Metall-Mitglied Böttger setzt sich für Leiharbeiter ein, die für die WEA Service Ost Windräder aufbauen, sie warten, instandsetzen und reparieren. Deren Verleihfirma hatte verlangt, dass sie an einer Wochenend-Schulung teilnehmen, ohne diese als bezahlte Arbeitszeit zu werten und ohne Fahrtkosten zu erstatten. Ein betroffener Arbeiter bat Böttger um Hilfe.

Der wandte sich daraufhin erst an seinen Arbeitgeber und dann an den Chef der Verleihfirma. Als ihm die Enercon-Tochter darafhin verwarnte, weil er mutmaßlich seine Kompetenzen überschritten habe, verfasste Böttger Ende Mai 2014 eine Email an die Belegschaft, Betreff: „Der Betriebsratsvorsitzende verabschiedet die Kolleginnen und Kollegen ins lange Wochenende mit einem kleinen Märchen“. Das Märchen handelte von der schlechten Behandlung der Leiharbeiter, der Ignoranz der Arbeitgeber gegenüber Hinweisen auf das geltende Arbeitsrecht und den Einschüchterungsversuchen gegenüber ihm als Betriebsrat.

Enercon wertete dies als geschäftsschädigendes Verhalten und Verstoß gegen das Betriebsverfassungsrecht. Die Tochter WEA Service Ost beantragte beim Betriebsrat, dessen Gründung Böttger, Kollegen und die IG Metall erst kurz zuvor durchgesetzt hatten, die Entlassung Böttgers. Einfach selbst rausschmeissen konnte die Firma ihren Betriebsratsvorsitzenden nicht.

Der Betriebsrat lehnte einstimmig ab, Enercons Tochter zog vor das Arbeitsgericht Magdeburg, um dort Böttgers Rausschmiss anordnen zu lassen. Doch das Gericht wies dies nun zurück. Erstens habe das Unternehmen eine Frist für den Antrag bei Gericht versäumt, zweitens sei Böttgers Märchen per Rundmail von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Die Richter stimmten damit der Argumentation von Böttgers Anwälten und der IG Metall zu. Letztere hatte eine große Kampagne zu dem Fall gestartet, Werbespots mit Böttger in Kinos geschaltet und von einer generell und traditionell Gewerkschafts-feindliche Stimmung bei Enercon gesprochen.

Die Gerichtsentscheidung sei „ein Sieg für die Meinungsfreiheit“, dem „eine Normalisierung der Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaften“ folgen müsse, erklärte die Gewerkschaft. „Enercon muss jetzt endlich auch mit kritischen Betriebsräten und der IG Metall in den Dialog treten“, schrieb Gewerkschaftssekretärin Petra Jentzsch in einer Mitteilung. Ein Enercon-Sprecher erklärte gegenüber dem Freitag, der Konzern stehe „einem konstruktiven Dialog mit den jeweiligen Betriebsräten offen und positiv gegenüber“.

Wie konstruktiv dieser Dialog sein kann, das wird sich bald zeigen. Denn Enercon kann Beschwerde gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Magdeburg einlegen und zum Landesarbeitsgericht Sachen-Anhalt ziehen, um Böttger doch noch rausschmeissen zu lassen. Noch liegt die schriftliche Urteilsbegründung der ersten Instanz nicht vor. „Erst nach Durchsicht der gesamten Begründung werden wir entscheiden, ob wir Berufung einlegen“, sagte der Enercon-Sprecher.

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Geschrieben von

Sebastian Puschner

Stellvertretender Chefredakteur und Ressortleiter „Politik“

Sebastian Puschner studierte Politik-, Verwaltungswissenschaften und Philosophie in Potsdam und wurde an der Deutschen Journalistenschule in München zum Redakteur ausgebildet. Bei der taz arbeitete er als Redakteur im Berlin-Ressort. 2014 wechselte Sebastian Puschner zum Freitag, wo er den monatlichen Wirtschaftsteil mit aufbaute. Seit 2017 ist er verantwortlicher Redakteur für Politik, seit 2020 stellvertretender Chefredakteur. Er interessiert sich besonders für Politik und Ökonomie von Hartz IV bis Cum-Ex sowie für Fragen zu Geopolitik, Krieg und Frieden.

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