Fasziniert verfolgen viele Mieter in Berlin, was aus diesem Plan ihres rot-rot-grünen Senats wird: Für fünf Jahre soll so gut wie keine Erhöhung der Miete mehr zugelassen sein – kann das wirklich Realität werden? Traut sich eine Regierung tatsächlich, dermaßen in das Recht auf Eigentum einzugreifen und so den vielen von Mieterhöhungen und Verdrängungsangst geplagten Bürgern eine Atempause zu verschaffen? Für die Beantwortung dieser Fragen gibt es eine politische und eine juristische Ebene.
Politisch steht das Ob nicht infrage: SPD, Linke und Grüne, die seit Ende 2016 die Hauptstadt regieren, bekennen sich dazu, dass ein Mietendeckelgesetz noch 2019 im Abgeordnetenhaus von Berlin verabschiedet werden und 2020 in Kraft treten soll. Umstritten ist in der Koalition, wie weit dieses Gesetz gehen wird.
Auf dem Tisch lag zuletzt ein Gesetzentwurf der Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher. Er sieht vor, dass in Berlin bis 2025 keine höhere als die am 18. Juni 2019 geltende Nettokaltmiete gezahlt werden muss – zulässig sind lediglich jährliche Steigerungen von 1,3 Prozent, wenn damit die Miete noch unterhalb neu erlassener Obergrenzen liegt: abhängig von Alter und Ausstattung der Wohnung zwischen 3,92 und 9,80 Euro pro Quadratmeter. Modernisierungen seit 2005 erlauben einen Aufschlag um weitere 1,40 Euro, künftige bedürfen der Genehmigung des Bezirksamtes, wenn ihretwegen die Miete um mehr als einen Euro über der Obergrenze liegt.
Lompscher gehört den Linken an. Dass ihre Partei die Zuständigkeit für Wohnen und Bauen überhaupt bekam, war 2016 in Berlin eine kleine Sensation. Jahrzehntelang hatte die SPD den Posten inne, was die Besetzung entsprechender Posten in der Verwaltung und bei landeseigenen Wohnungsbau-Unternehmen prägte. Die SPD wurde außerdem immer wieder mit Parteispenden der Immobilienwirtschaft bedacht. Naheliegend also, dass Bedenken gegen den Deckel zuletzt, wenn, dann meist aus Reihen der SPD laut wurden.
Vor diesem Hintergrund lässt sich das Agieren der Linken strategisch lesen: Lompscher war mit schärferen Vorschlägen in den Gesetzgebungsprozess gestartet – wissend, dass es Abstriche geben würde, weil Lobbygruppen angehört, SPD-geführte Senatsverwaltungen einbezogen und drei Parlamentsfraktionen überzeugt werden müssen. Mit viel Verhandlungsmasse einzusteigen, um den Kern durchzubringen: Das scheint aufzugehen.
So stellte sich Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) jüngst bei Markus Lanz klar hinter den Deckel, favorisierte aber gegenüber Lompschers Obergrenzen ein Einfrieren der Mieten – plus Inflationsausgleich. Er will auch nicht, dass Mieter in bestehenden Verträgen ihre Miete absenken lassen dürfen. Das steht in krassem Widerspruch zu dem, was der rot-rot-grüne Senat unter Müllers Leitung im Juni als Eckpunktepapier beschlossen hat und wäre für viele in Berlin bedauerlich, deckt sich aber mit einem Gutachten, das die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus im März vorgestellt hatte, um den Mietendeckel so selbst ins Spiel zu bringen: Die Juristen Franz C. Mayer und Markus Artz aus Bielefeld schreiben, es erscheine nicht angemessen, „in wirksame Vereinbarungen über die Miete im laufenden Vertrag einzugreifen und die Miete zu senken“.
Auf den Willen kommt es an
Der Hauptaspekt ihres Gutachtens aber berührt eine andere Frage – die derzeit zentrale mit Blick auf den Mietendeckel: Darf das Land Berlin einen solchen überhaupt verabschieden, oder tritt es damit in unzulässige Konkurrenz zum Bund? Mayer und Artz antworten auf 58 Seiten deutlich: Berlin darf das – kraft Grundgesetz, wegen des in der Berliner Verfassung vorgesehenen „Rechts auf Wohnraum“ und weil der Bund in diesem Bereich auch mit der Mietpreisbremse keine abschließende Regelung vorgenommen habe. „Am Recht wird ein Mietendeckel für Berlin nicht scheitern“, so die Autoren. „Es kommt auf den politischen Willen an.“
Dagegen kommt der Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, auf 16 Seiten im Auftrag des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen zu dem Schluss, dass die Länder „nach dem Grundgesetz unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt über eine Gesetzgebungskompetenz zur Einführung eines sogenannten Mietendeckels“ verfügen. Dieser würde die vom Bund per Mietpreisbremse vorgesehenen Regeln suspendieren.
Entscheiden werden am Ende wohl die Gerichte – oder aber die SPD-Fraktion im Bundestag setzt durch, was sie gerade als Ziel beschlossen hat: einen Deckel plus Inflationsausgleich für ganz Deutschland.
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