Beschneidung, Kind, Recht, Macht (1)

Beschneidungsurteil Was soll denn da nicht beschnitten werden: die kindliche Vorhaut, die Religion, die elterliche Gewalt oder die Verfassung?

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In surveying the history of humanity, we find that there is hardly a visible part of the human body that has not been submitted to some form of mutilation..... Such mutilations have been not uncommon among indigenous peoples of our own day. The story of bodily mutilations would occupy a large volume in the story of humankind, and few would be more strange and interesting than those relating to male and female circumcision.“ Ashley Montagu, Mutilated Humanity

( http://www.nocirc.org/symposia/second/montagu.htmlhttp://www.nocirc.org/symposia/second/montagu.html )

Die empörten Reaktionen auf das Kölner Beschneidungs-Urteil legen in seltener Brutalität offen, wie viel Kinderfeindlichkeit, religiöser Herrschaftsanspruch und vordemokratisches Denken hinter der dünnen Fassade von Demokratie, Rechtsstaat und Säkularität unser Denken und Handelnimmer noch bestimmen. Und in gewisser Weise bestätigen Teile der Republik gerade die Befunde des Milgram-Experiments. Nur diesmal nicht im Labor, sondern öffentlich und auf unterschiedlichen Ebenen. Die Opfer sind ausschließlich Kinder, die Autoritäten mit Religionen verbunden:

Das Milgram-Experiment ist ein erstmals 1961 in New Haven durchgeführtes psychologisches Experiment, das von dem Psychologen Stanley Milgram entwickelt wurde, um die Bereitschaft durchschnittlicher Personen zu testen, autoritären Anweisungen auch dann Folge zu leisten, wenn sie in direktem Widerspruch zu ihrem Gewissen stehen. Der Versuch bestand darin, dass ein „Lehrer“ – die eigentliche Versuchsperson – einem „Schüler“ (ein Schauspieler) bei Fehlern in der Zusammensetzung von Wortpaaren jeweils einen elektrischen Schlag versetzte. Ein Versuchsleiter (ebenso ein Schauspieler) gab dazu Anweisungen. Die Intensität des elektrischen Schlages sollte nach jedem Fehler erhöht werden. Diese Anordnung wurde in verschiedenen Variationen durchgeführt.“ [Hervorhebung von mir](1)

Die Frage, um die es geht, ist eigentlich sehr einfach: Haben Erwachsene das Recht, den Körper eines wehrlosen Kindes durch einen operativen Eingriff irreversibel zu verändern, ohne dass dies zum Wohle des Kindes notwendig ist? Die natürliche Antwort eines seelisch einigermaßen gesunden Menschen müsste eigentlich „Nein!“ lauten. Und Gesetz und Recht sagen ebenfalls eindeutig: „Nein!“ In den Worten der FAZ liest es sich so:

Nach geltender Rechtsprechung ist jeder ärztlicher Heileingriff eine Körperverletzung, für die es dann gute Gründe braucht. Der wichtigste gute Grund ist die Einwilligung des Patienten. Er ist so wichtig, dass selbst Eingriffe, die medizinisch ohne Alternative und erfolgreich waren, als Körperverletzungen gelten, wenn die Einwilligung fehlt. Sie allerdings kann zum Wohl des Kindes durch die Eltern erfolgen.“ (2)

So weit, so klar. Oder? Juden, Muslime, christliche Kirchen, Grüne, Westerwelle, Teile der Medien und gar der Rechtswissenschaft und manches mehr findet sich plötzlich zu einer lautstark empörten Einheitsfront eines dröhnenden „Ja!“zusammen, weil es ein Kölner Gericht in einem vermutlich vorläufigen, jedenfalls aber sehr gut vorbereiteten und diskussionsoffenen Urteil (3) gewagt hat, das von ihm vermutete Kindeswohl und das Grund- und Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit höher zu werten, als aus alten Mythen abgeleitete Terminierungen von Zwangsbeschneidungen an Jungen.

Denn nur darum geht es am Ende: nicht die Beschneidungen sind nach Ansicht des Gerichtes strafbar, wenn sie z.B. durch die Einwilligung der Betroffenen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, sondern dass sie zu einem Zeitpunkt stattfinden, zu dem die Jungen eine Einwilligung zu diesem irreversiblen Eingriff in die körperliche Integrität nicht selbst geben können:

Das Kölner Landgericht hatte in seiner am Dienstag veröffentlichten Entscheidung die Auffassung vertreten, eine Beschneidung aus religiösen Gründen sei strafbar [wie übrigens alle vergleichbaren medizinischen Eingriffe - sg]. Sie sei auch nicht durch die Einwilligung der Eltern gerechtfertigt, da sie nicht dem Wohl des Kindes entspreche. Der Körper des Kindes werde durch die in Islam und Judentum verbreitete Beschneidung "dauerhaft und irreparabel verändert". Das Erziehungsrecht der Eltern sei "nicht unzumutbar beeinträchtigt", wenn sie abwarten müssten, ob sich der Junge später als Volljähriger [selbst – sg] für eine Beschneidung entscheide.“ (4)

Dass diese Feinheit bei der Urteilsauslegung lautstark und pauschalisierend überbrüllt wird, zeigt, dass es hier um anderes geht: um Macht. Engin Karahan sagt in der Islamischen Zeitung vom 27.06.2012 in dankenswerter Ehrlichkeit was Sache ist:„Kulturkampf in den Arztpraxen? Ärzte wollten schon 2008 ein[e] „strikte Ablehnung“ (5). Dass dies auch etwas mit ärztlicher Ethik und dem „Eid des Hippokrates“ zu tun haben könnte, bleibt außer Acht (6).

Offenbar kommt das Kölner Urteil den Religionsgemeinschaften gerade recht. Zu lange hatten sie dem säkularen Staat und seinem Recht nichts wirklich Zündendes entgegenzusetzen. Wer soll, zum Beispiel, bereit sein, es den Kirchen zuzugestehen, dass sie Pfarrer, die sexuell über Kinder herfallen nicht der staatlichen Justiz, sondern innerkirchlicher Milde überantworten? Da gibt der Vorwurf der Diskriminierung oder des religiösen „Rassismus“ doch viel mehr her. Und – Überraschung! - natürlich erst recht die Auschwitzkeule, bei der dann natürlich mal kurz ausgeblendet wird, was da auch und gerade Kindern angetan wurde. Wie die Kinder selbst in der Argumentation der Urteilsgegner überhaupt eher jenseits des Horizontes vorkommen.

Und so findet sich der Kölner Fundamentalist Meisner plötzlich glücklich vereint mit dem grünen Schwulen Beck im ideologischen Darkroom wieder und tönt, das Urteil konstruiere eine "Schutzpflicht des Staates gegenüber einer Elternentscheidung, die für jüdische Eltern eine biblisch begründete Elternpflicht ist und für muslimische Eltern in einer verpflichtenden religiösen Tradition gründet". Ja, da ist er voller Empathie, der Herr Kardinal, hat seine Kirche doch jüngst so furchtbar unter dieser bösen und doch bloß künstlich konstruierten „Schutzpflicht des Staates“ gelitten.

Der „Menschenrechtsexperte“ Heiner Bielefeldt meint zu Recht, „es gehöre zu den Menschenrechten, dass Menschen durch Gemeinschaft und rituelle Praxis ihre Religionszugehörigkeit dokumentieren..... Dies werde vom Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ebenso garantiert wie das Elternrecht, ihre Kinder religiös zu erziehen ...“ Nur, das hat das Gericht gar nicht bestritten. Es bestreitet nur, dass dies Eltern dazu berechtigt, ihre Jungen ungefragt am Penis zu verstümmeln.

Und, was der Herr Philosoph sonst noch sagt, scheint dem Meisner-Sprachrohr „domradio.de“ offenbar trotz des sympathisierenden Schlusses eher störend bei der Polemik – also tunlichst nicht wiederzugeben:

Bielefeldt: Also, Auseinandersetzung ist immer gut, Religionsgemeinschaften müssen sich Fragen gefallen lassen, auch kritische Anfragen gefallen lassen. Es ist immer gut, wenn es interne Debatten gibt. Es gibt ja auch Fälle, wo eben Eltern ganz bewusst eine solche Entscheidung aufschieben und sagen, das Kind soll selber machen. Das ist alles sicher sinnvoll, wenn man darüber debattiert. Wir haben ja allerdings ja nicht nur einen Debattenanstoß, sondern wir haben hier ein Urteil, das eine ganz weit verbreitete Praxis, die für viele Menschen, für viele Familien, jüdische Familien, muslimische Familien selbstverständlich ist, an der sie hängen, für rechtswidrig erklärt! Das muss man sich einmal klarmachen, das ist nicht einfach nur eine Debatte, sondern das Urteil eines Gerichtshofs - es geht ja um ein Strafurteil -, bei dem der konkret betroffene Arzt zwar freigesprochen worden ist, aber sozusagen das Unwerturteil, die Diagnose der Rechtswidrigkeit, erst einmal im Raum steht.“ (7)

Lieber hält man sich an eine Oberkirchenrätin Barbara Rudolph, die man ansonsten in der eigenen Kirche nicht auf solcher Position haben möchte, wg. Frau: "Jüdische und muslimische Beschneidung, wie sie in aller Welt und auch bei uns in Deutschland durchgeführt wird, beeinträchtigt das Wohl des Kindes nicht." Mit "Gewalt gegen Kinder" oder Genitalverstümmelungen habe die jüdische und muslimische Beschneidungspraxis nichts zu tun.“ Na, wenn die Dame es sagt, dann muss es ja wohl stimmen. Wer, wenn nicht sie – eine Verterterin „Gottes“ auf Erden - ist schließlich kompetent für ein solches Urteil? (8) Kirche steht schließlich über Recht(sprechung) und Gesetz.

Der Zentralrat der Juden krönt die Debatte schließlich mit einem Höchstmaß an Sensibilität – allerdings nicht gegenüber den Opfern dieser religiösen Praxis. Nicht die Zwangsbeschneidung, sondern das Urteil nennt man einen "beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht“ - selbstverständlich nicht des Kindes/ Individuums, sondern der Religionsgemeinschaften. Und Zentralratspräsident Dieter Graumann setzt noch einen drauf und spricht von einem"unerhörten und unsensiblen Akt". Beim Urteil, wohlgemerkt, nicht bei der Körperverletzung an Kindern und Babies. (9)

Eingermaßen fassungslos macht mich dann aber Solon Solomon. Er ist Jurist und war Mitglied der Rechtsabteilung des israelischen Parlaments. Im Tagesspiegel schreibt er u.a.:

Die Beschneidung als eine bloße medizinische Prozedur ohne religiöse Merkmale verlässt die Sphäre des Göttlichen. So kann der Richter leichter auf sie reagieren. Damit erlangt die Frage eine irdische Dimension und wird diskutierbar.“

Diese religiösen Überzeugungen sollten natürlich nicht gegen die öffentliche Ordnung verstoßen. Doch im Fall der Beschneidungsdebatte sollten diese Parameter der öffentlichen Ordnung als solche definiert werden, die darauf aus sind, das Recht auf Leben oder das Wesen der menschlichen Natur zu vernichten. Das beinhaltet zum Beispiel Amputationen oder Totschlag. Doch entzieht sich die Beschneidung dieser Diskussion, weil die Entfernung der Vorhaut nicht in der Absicht getätigt wird, ein bestimmtes Organ zu entfernen.“

In den Fällen, in denen der Staat versucht hat, seine eigenen ideologischen Vorstellungen für alle Bürger durchzusetzen, auch wenn sie von Vielen geteilt werden, wurde der Faschismus geboren. Dies sollte jeden denkenden Bürger besorgt machen.“ (10)

Also, mit Verlaub, das ist in Teilen so diffamierend und abstrus in der Argumentation, dass ich nicht bereit bin, darauf im Detail einzugehen. Umso weniger als hier dermaßen gebogen und gedreht wird, dass ich bezweifle, dass Gegenargumente überhaupt noch durchdringen können. Nach meiner Einschätzung wird hier im Ergebnis für einen demokratisch modifizierten Gottesstaat plädiert und Demokratie mit Faschismus gleichgesetzt. Beides verträgt sich weder mit unserer Verfassung noch mit unserem Rechtsverständnis.

Nun kann man die Bundesrepublik ja durchaus eher für ein Hort der Normierung als für ein Biotop der Freiheit, Toleranz und Kreativität halten. Was Solomon da aber schreibt, ist in meinen Augen modernistisch aufgepepptes Mittelalter. Dennoch schien mir der Text zitierenswert, weil er ungeschminkt Klartext spricht: Es geht um die Macht im Staate und die Frage, wer die letzte Instanz sein soll, ein vermeintlich unfehlbarer Gott oder ein fehlbares menschliches Konstrukt des Zusammenlebens namens Staat. Und falls „Gott“, welcher bitte? Der, der für eine jahrhundertelange Verfolgung der Juden herhalten musste, obwohl er selbst eigentlich „jüdischen Ursprungs“ war?

Und geopfert werden sollen in diesem Machtkampf wieder einmal die Kinder, auf deren Opferung der biblische Gott im Falle Isaak ausdrücklich verzichtet hat – was für mich persönlich in einem gewissen Widerspruch zu der früheren Forderung (vor Isaaks Zeugung) der Beschneidung steht.

Matthias Ruch resümiert bei FTD.de:

Nüchtern betrachtet geht es lediglich um ein kleines Stückchen Haut, um einen kleinen Schnitt und um einen relativ kurzen Schmerz. Doch wenn es um die Beschneidung kleiner jüdischer und muslimischer Jungen geht, kommt allen Beteiligten die Fähigkeit zu einer nüchternen Betrachtung offenbar abhanden.“ (2)

Vermutlich notwendige Zwischenbemerkung: Ich lehne für mich persönlich Abtreibung ebenso ab wie Beschneidung. Und ich bin kein Kampf-Atheist. Das ganze Kirchenzeug ist mir dermaßen egal, dass mir bislang selbst der Austritt aus der katholischen Kirche mehr Engagement abzuverlangen schien als ich bereit war, aufzubringen. Der Spaß hört für mich allerdings da auf, wo Religionsgemeinschaften für sich die allgemeinverbindliche höchste Deutungsmacht beanspruchen. Und das gilt durchaus auch für die Religionsgemeinschaften der Atheisten. Ich halte es durchaus auch für einen unzulässigen Eingriff in die seelische Unversehrtheit anderer Menschen, wenn man mit allen Mitteln versucht, deren Glauben zu zerstören. Und einer meiner ersten Online-Kommentare überhaupt richtete sich gegen die gezielte Herabwürdigung religiöser Symbole. Den Glauben in die verfassungsmäßigen Schranken zu verweisen, wie dies im Beschneidungsurteil geschieht, ist aus meiner Sicht dagegen nicht nur legitim, sondern möglicherweise sogar zwingend. Man wird sehen, wie es da weitergeht.

Wird fortgesetzt.

(1)

http://de.wikipedia.org/wiki/Milgram-Experiment

http://paedpsych.jk.uni-linz.ac.at:4711/LEHRTEXTE/Milgram.html

(2)

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/urteil-zur-beschneidung-das-wohl-des-kindes-11801160.html

http://www.ftd.de/politik/deutschland/:gerichtsurteil-zur-beschneidung-die-grenzen-der-religionsfreiheit/70055919.html

(3)

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2012/151_Ns_169_11_Urteil_20120507.html

(4)

http://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Beschneidungsverbot-Kritik-von-allen-Seiten-id20774041.html

(5)

http://www.islamische-zeitung.de/?id=15859

(6)

http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.100.1142.1145

http://de.wikipedia.org/wiki/Eid_des_Hippokrates

http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/Genf.pdf

(7)

http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/1796986/

(8)

http://www.domradio.de/aktuell/82689/eingriff-in-die-religionsfreiheit.html

(9)

http://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Beschneidungsverbot-Kritik-von-allen-Seiten-id20774041.html

(10)

http://www.tagesspiegel.de/meinung/andere-meinung/diskussion-um-beschneidung-der-staat-kann-nicht-seine-ideologie-fuer-alle-durchsetzen/6809376.html

em

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Geschrieben von

seriousguy47

Anglophiler Pensionär und Flüchtlingsbetreuer aus Stuttgart.

Wehrdienst, Studium ( Anglistik, Amerikanistik, Empirische Kulturwissenschaft, Sozialpädagogik) , Praktikum ( Primärtherapie), Lehramt, Flüchtlingsbetreuung

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