Laie & Experte! Erwiderung an Marlen Hobrack

Laien-Experten Am 11.03.2015 nutzte Marlen Hobrack die Edathy-Debatte, um über die Mitsprache-Rechte von „Laien“ zu räsonieren. Und baute die Fronten erst auf, die sie dann kritisierte.

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Beim FC-Beitrag von Marlen Hobrack zur Edathy-Debatte scheint das Thema dringend auf einen Anlass gewartet zu haben: die Konflikte zwischen sich immer mündiger fühlenden „Laien“ und sich immer mehr gegen Einspruch wehrenden „Experten“. Indem sie ausgerechnet die aktuelle Gerichtsentscheidung in Sachen Edathy zum Anlass nimmt, macht sie bereits den ersten gravierenden Fehler und zerschießt von vornherein selbst ihr eigentliches Thema.

Zum einen ist die Sache Edathy hoch komplex und diffizil, denn es geht mitnichten um den juristisch richtigen Umgang mit krimineller Pädophilie, wie die empörte Meinung lautstark behauptet. Es geht zunächst einmal um die Frage, ob die Tatbestände, die offenbar vorliegen überhaupt Straftatbestände im Sinne geltenden Rechts sind. Es geht im weiteren Sinne um die Fragen von Pädophilie & Pädokriminalität, was nicht dasselbe ist. Es geht, was das juristische Vorgehen betrifft, um Kernfragen unseres Rechtsstaates bzw. unseres Rechtsstaatsverständnisses. Und es geht, im allerengsten Sinne, um den Paragraphen 153a StPO .

Das ist emotional und fachlich so vermintes Gelände, dass eine Reduzierung auf die Frage Laien & Experten wenig realisierbar scheint. Umso mehr, als sie von der Frage von Zuständigkeit & Anmaßung überlagert wird. Und in meinen Augen scheitert die Autorin erwartungsgemäß auf breiter Front.

Auf diesen ersten, grundlegenden Fehler folgt dann prompt der zweite. Bereits im ersten Satz behauptet die Autorin, die erste Empörungswelle in der Causa Edathy sei abgeebt. Also, ich habe nun nicht nachgezählt, wie viele Empörungswellen es in der Sache Edathy seit Beginn des Jahres 2014 gegeben hat. In der FC gab es jedenfalls bereits Anfang 2014 u.a. diese Beiträge:

https://www.freitag.de/autoren/martincalsow/ein-land-im-volkszorn#1392928450074089

https://www.freitag.de/autoren/seriousguy47/und-was-ist-mit-den-kindern

https://www.freitag.de/autoren/dame-von-welt/mariam-lau#1393068293171307

https://www.freitag.de/autoren/seriousguy47/recht-moral-kinder-1

Das ist nun keine Erbsenzählerei oder Besserwisserei, sondern elementar zum Verständnis der Emotionalität & Schärfe der Texte, mit denen sich Hobrack scheinbar kritisch auseinandersetzt. Und der dritte (Fehler) folgt sogleich. Auch er bereits im ersten Abschnitt, bevor der eigentliche Text überhaupt beginnt. Ich meine die „Frage“: „Darf der Laie bei diesem Thema überhaupt mitreden?“

Eine Suggestivfrage, die in dieser Pauschalität die erwünschte Antwort/ Unterstellung bereits enthält. Und auch eine völlig falsche Frontstellung konstruiert: hier das scheinbar verfemte „Volk“, dort die scheinbar allmächtigen „Experten“. In Wahrheit geht es nicht um Laien & Experten, sondern um Meinung & Gegenmeinung, Mehrheit & Minderheit usw. usw. usw. . Und das querbeet. Laie gegen Laie, Experte gegen Experte. Und es hat auch einen Namen: Pluralismus oder Meinungsvielfalt.

Um sich mit dieser scheinbaren Frontstellung auseinandersetzen zu können, greift Hobrack zuerst zu Jakob Augsteins SPON-Kommentar Das ungesunde Volksempfinden :

Augstein beklagt sich in seinem Artikel vor allem darüber, dass sich das Volk als Richter (und potenzieller Henker - was mitschwingt, Augstein aber nicht explizit sagt) aufspiele.“

Lässt man einmal das „implizit Mitschwingende“ da schwingen, wo es hingehört und bleibt man bei dem, was da tatsächlich steht, dann geht es Augstein hier in meinen Augen um die Frage der Zuständigkeit, der Kompetenz & der Anmaßung von Kompetenz & Zuständigkeit, nicht aber um Mitsprache oder gar Mitsprachverbot. Dies ergibt sich auch bereits deutlich aus Augsteins einleitendem Abschnitt, der die Zielrichtung des Kommentars deutlich macht – und den Hobrack (zufällig?) unterschlägt:

Das Netz ist plötzlich voller Rechtsexperten. Und auch Til Schweiger hat eine Meinung. Zum Glück sind Facebook und Co. nicht der Rechtsstaat.“

Aber auch die verkürzte Wiedergabe ist offensichtlich noch nicht ausreichend, um Hobracks vermutlich bereits vorher feststehenden Befund zu belegen. Deshalb konstruiert Sie nun einen vermeintlichen Subtext (auch Metaebene genannt):

Trotzdem besitzt Augsteins Text einen Subtext, der dem Nicht-Juristen das Recht abzusprechen scheint, öffentlich eine Meinung zum Falle Edathy vorzutragen.“

Irgendwie muss das natürlich belegt werden. Also folgt nun der nächste erforderliche Schritt, die Verdrehung von Augsteins Formulierungen, und am Ende dann noch eine Unterstellung – und dann passt es endlich:

Augstein richtet sich konkret gegen Till Schweiger (Journalisten und Schweiger scheint ja eine Hass-Liebe zu verbinden), meint aber im Grunde alle Laien.“

In Wahrheit schreibt (und meint?) Augstein genau das nicht, sondern bezieht sich ausdrücklich auf eine ganz konkrete Sache, dass Schweiger nämlich im Stern als quasi „Volks-Experte“ die Gerichtsentscheidung kommentieren darf:

Aber um solche Feinheiten kümmert sich der interessierte Laie nicht. Stern.de hat dem Schauspieler Til Schweiger in der Sache Edathy einen Kommentarplatz zur Verfügung gestellt. Schweiger befasst sich seit längerer Zeit unter anderem mit dem Kampf gegen Kinderpornografie. Jetzt prügelt er auf Edathy ein: "Wie kalt er in den vergangenen Monaten agiert hat", "Ich finde das alles: erbärmlich. Schrecklich. Herr Edathy, Ihr larmoyantes Verhalten ist zum Kotzen." Die Einstellung des Verfahrens müsse "doch jedem Pädophilen Mut machen". "Ich kommentiere, weil ich die Einstellung des Verfahrens nicht verstehe und nicht begreifen will." [Hervorhebungen von mir]

In diesem und nur in diesem Zusammenhang sind die von Hobrack zitierten (ab)qualifizierenden Äußerungen Augsteins zu sehen. Und da geht es dann weder um Mitspracherecht noch um Abqualifizierung von Laienkompetenz. Es geht vor allem um die bewusste Weigerung dieses ganz speziellen „Laien“, die Gerichtsentscheidung nachzuvollziehen (was eine Zustimmung keinesfalls beinhalten muss). Und es geht um die bewusste Verbreitung unbewiesener Behauptungen: die Frage, ob Edathy pädophil sei ist mitnichten geklärt. Von der impliziten Verwischung von pädophil & pädokriminell mal ganz zu schweigen.

Und für all die, die Augsteins Text bis dahin trotzdem nicht kapiert haben, gibt der Autor auch noch eine kleine Verständnishilfe:

Was Schweiger und all die anderen Netzpöbler bei Facebook und Co. nicht verstehen und nicht verstehen wollen: Zwischen dem Recht und dem eigenen Rechtsempfinden kann es einen Unterschied geben. Zum Glück.“

Ihm geht es also ausdrücklich nicht um die Frage, was Laien wann, wo & wie sagen/ schreiben dürfen, und wo sie das Feld gefälligst Experten zu überlassen hätten. Hier geht es um Populismus, Lern- und Verständnisverweigerung zugunsten von blanker öffentlicher Triebabfuhr.

Und genau davor soll der Rechtsstaat schützen. Blutrache, Lnychjustiz & Massenwahn dienen erfahrungsgemäß nicht dem inneren Frieden, sondern zerstören ihn – oder korrumpieren doch das gesamte Wertesystem einer Gesellschaft. Und das ist jetzt leider keine Phantasie, sondern auch hierzulande bereits fast blutige Realität. Es fehlt nur noch ein kleines Stückchen Eskalation:

Die Urteile in Volkes Namen ließen an Klarheit nichts zu wünschen übrig. „Es gibt nur eins: Erschießen“, schrieb einer. Ein anderer: „Diesen ehrenlosen herzlosen hund sollten sie foltern und töten.“ Mit ein paar Jahren Knast werde das „Monster“ allzu glimpflich davonkommen. Also rief ein junger Mann zur Selbstjustiz auf: „Lasst uns die Polizei stürmen und den Kerl rausholen.“ So wurde gegeifert auf Facebook, nachdem vor einer Woche in Emden ein – völlig unschuldiger – 17-Jähriger im Fall der ermordeten Lena festgenommen worden war. In der Nacht zum Mittwoch standen dann tatsächlich rund fünfzig Menschen vor der Polizeiwache im Ostfriesischen und forderten die Herausgabe des Täters“

http://www.fr-online.de/panorama/fall-lena-im-namen-der-meute,1472782,14637916.html

(Ein Link zu diesem Text gehört übrigens zu dem, was die Autorin an Kommentaren zu ihrem Beitrag der Beachtung nicht würdig fand: seriousguy47 11.03.2015 | 16:15 . Ich würde das jetzt mal als Realitätsverweigerung auch der Autorin bezeichnen, die sich damit auch proaktiv mit Schweigers Haltung solidarisiert. Woraus man nun auch Schlussfolgerungen hinsichtlich ihres Plädoyers für eine Gesprächsbereitschaft gegenüber PEGIDA schließen könnte – wo ich in der Sache selbst mit der Autorin konform gehe.....)

Von all dem soll die Justiz frei sein, um Gerechtigkeit walten lassen und uns Bürger in unseren Rechten schützen zu können. In diesem Sinne hat Augstein auch mit seinem abschließenden Satz recht – wiewohl man seine Zweifel daran haben kann, ob die Begrifflichkeit immer glücklich gewählt wurde:

Ein Glück, dass Facebook nicht der Rechtsstaat ist.“

Nicht unerwähnt lassen möchte ich in diesem Zusammenhang einen kleinen intellektuellen Trick der Autorin. Zunächst zitiert sie Augsteins Abqualifizierung von Schweiger:

"Er hat Germanistik und Medizin studiert und abgebrochen und seitdem unter anderem als Synchronsprecher für Pornofilme, als Schauspieler und als Regisseur gearbeitet. Warum nicht? Das sind alles Jobs, die gemacht werden müssen. Aber befähigen sie Schweiger dazu, der Causa Edathy etwas Sinnvolles hinzuzufügen?"

Ich verstehe Augstein hier so, dass er auf das unsägliche Verfahren auch bei Talkshows anspielt, „Promis“ als eine Art „Volksexperten“ zu Themen einzuladen, wobei nicht immer erkennbar ist, wodurch sie dazu qualifiziert sind. Außer dazu, die Quote zu erhöhen. Und das kann man in diesem Fall beim Stern ganz genau so sehen. Insofern ist die Frage durchaus berechtigt, was Schweiger eigentlich als Kommentator zu diesem Thema qualifiziert. Außer der Tatsache, dass Schweiger Schweiger ist.

Hobrack missversteht dagegen gezielt:

Nimmt man die Frage ernst, so müsste man auch die Mehrheit der Journalisten von der Diskussion von Urteilen ausschließen. Das aber kann nicht Sinn der Sache sein.“

Weiß ich alles besser als Hobrack? Nein. Ich erlaube mir aus der bequemen Position des Lesers heraus nur einen kleinen Zusatzgedanken: Journalisten sind häufig erstens fachlich qualifiziert. Meistens aber/ zweitens haben sie eine journalistische Ausbildung, die sie in besonderer Weise dazu qualifizieren sollte, mit Informationen professioneller umzugehen als wir Laien. Und genau dafür, dass sie das (hoffentlich!) für uns tun, bezahlen wir sie.

Aus meiner Sicht konstruiert also nicht Augstein einen „Spezialdiskurs“, sondern die Autorin selbst bastelt sich das mit nach einem vorgegebenen Raster ausgewählten und notfalls uminterpretierten Versatzstücken aus Augsteins Kolumne zusammen. Und wenn sie sich dann quasi als Höhepunkt selbst zur „Expertin“ aufschwingt und den Leser mit einem sogenannten „Inertia-Effekt“ überfällt, um diesen, professoral abgesichert , vor allem der Justiz anzuhängen, wird es vollends skurril:

Es geht dabei um vorgefasste Meinungen, die auch später durch Argumente nicht mehr widerlegt werden können, ein Effekt, der auch bei Richtern zu beobachten ist. Es scheint also, dass weder Laien noch professionelle Richter frei sind von Vorverurteilungen.“

Ich muss anerkennen, dass die Autorin es perfekt versteht, potentielle Kritik an ihren Einlassungen geschickt dadurch zu unterlaufen, dass sie immer wieder den Eindruck erzeugt, ja selbst unparteiisch zu sein. So ergänzt sie den Vorwurf an die Justiz auch hier wieder mit einem kleinen „Wir sind alle kleine Sünderlein“. Dass der Inertia-Effekt aber genau zu dem gehört, was Augstein an dem „ungesunden Volksempfinden“ kritisiert, ignoriert sie:

Unterschwellig suggeriert der Text, dass der Mangel an Wissen zwangsläufig zu Fehl- und Vorurteilen führen müsse, ein Risiko also, gegen das nur Fachwissen immunisiere. Dabei sind selbst Juristen nicht frei von Vorverurteilungen.“

Genau das tut Augstein nach meinem Verständnis nicht. Sondern er kritisiert eben jene „Immunität“ gegen alternative Informationen, andere Sichtweisen & Fachwissen. Und er zieht auch eine klare Grenze der Zuständigkeiten: hie das zuständige Gericht & die professionelle Juristerei. Dort die Meinungsfreiheit aller. Wozu dann wiederum auch seine Freiheit gehört, die Meinungen von Schweiger & den Pöblern zu kritisieren.

Wenn ich mich nun meinerseits kurz in den Bereich des „impliziten Mitschwingens“ begeben darf, dann frage ich mich ernsthaft, ob es der Autorin auf der „Metaebene“ vielleicht in Wahrheit darum geht, unangenehme Kritik von Medien & „Experten“ an Pöbeleien unter dem Motto „Ich bin das Volk“ pauschal zu disqualifizieren – also ein Unbehagen an der Meinungsfreiheit da auszudrücken, wo sie dem „kleinen Mann“ weh tun könnte, der das Boot längst voll sieht und den „Pädophilen“ Hand in Hand mit dem „Islamisten“ bereits in seinem Kinderzimmer lauern sieht.

Die Inertia* der Autorin selbst gilt ähnlich, wenn nicht noch mehr bei ihrer Kritik an Thomas Fischer. Auch da stimmt bereits der erste Satz nicht unbedingt:

Als Laie finde ich es wichtig und richtig, dass ein Richter das Prinzip des Paragraphen 153a StPO verständlich erklärt und ggf. die Probleme darstellt.“

Denn Hobrack unterschlägt etwas, was leicht zu überlesen & schwer zu finden ist:

Probleme dieses "Opportunitäts"-Verfahrens sind ein eigenes Thema; sie sollen hier nicht vertieft werden.“

Kann man übersehen, scheint mir aber zentral und käme der öffentlichen Kritik sehr entgegen. Denn hier wird de facto ein zentrales Prinzip außer Kraft gesetzt, um Zeit & Kosten zu sparen:

Das dahinterstehende sogenannte "Opportunitätsprinzip" ist in gewissem Maß das Gegenteil des "Legalitätsprinzips", das die Grundlage unseres Strafprozessrechts bildet und Staatsanwaltschaften und Gerichte verpflichtet, jede bekannt gewordene Straftat zu verfolgen und einer Aburteilung zuzuführen. Das Opportunitätsprinzip ermöglicht Verfahrensbeendigungen ohne (vertiefte) Kenntnisnahme eines Richters. Es macht "Schuld"-Quanten abhängig von zukünftigen Leistungen des Beschuldigten. Es ist eine vereinfachte und billige Form der Verfahrenserledigung.“ [Hervorhebungen von mir]

Und genau an diesem Punkt zeigt sich überdeutlich, wie nicht nur verfehlt, sondern geradezu kontraproduktiv die Konstruktion einer Frontstellung zwischen Laien & Experten sein kann. Denn genau hier wird die Gerichtsentscheidung sachlich angreifbar. Und genau hier wäre ein Punkt, wo Laien & Experten gemeinsam kämpfen könnten:

Genau dies ist in der Strafprozesswissenschaft seit jeher kritisiert worden. Die Justiz hat aber den Vorwurf, es handle sich um ein systemwidriges Rechtsinstitut, das Beschuldigte bevorzuge, stets zurückgewiesen.“

Und Fischer geht ja durchaus noch weiter. Denn diese Verfahrensbeendigung hat ja durchaus Folgen, die man geradezu kritisieren muss. Zumindest aber sind sie deutlich zu benennen:

der Sachverhalt ist heute so unklar wie vor einem Jahr. ….. Dass die eben noch abendfüllend-unermessliche Schuld Edathys sich unversehens auf das Niveau eines Ladendiebstahls reduzierte, ist gewiss nicht dem Landgericht Verden anzulasten. Ein Fall, an dem "nichts dran" ist, hört irgendwann auf zu fliegen, egal wie viel heiße Luft zuvor hineingeblasen wurde. In diesem Fall war das viel Luft, und viele haben mit dicken Backen geblasen. Auch die Justiz hat mitgewirkt. Es wäre daher ihre Aufgabe gewesen, der Öffentlichkeit die Plausibilität des Verfahrensgangs und des Verfahrensergebnisses zu erläutern – unter selbstkritischer Betrachtung der eigenen Rolle. Das gilt vor allem, weil sie hier in hohem Maße an der Entgrenzung des Verfahrens – in jeglicher Hinsicht – beteiligt und interessiert gewesen ist.“

Da sind die Angriffs- und Kritikpunkte. Und sie werden nicht nur von Experten benannt, sondern auch von Journalisten und Laien wie mir – die ggf. die Meinung der Experten weiter transportieren. Das Wutschäumen des Pöbels dagegen zwingt selbst die zu unerwünschten Solidarisierungen, die sie gar nicht wollen, sich aber des Rechtsstaates wegen dazu genötigt fühlen. Und so erst entstehen Frontstellungen, Scheinkriege, Nebenkriegsschauplätze usw., an deren Ende nur ein Scherbenhaufen bleibt. Wie ihn Fischer übrigens auch in diesem Falle sieht.

Solche Konflikte auch noch herbeizuschreiben, anstatt verfehlte Fronten abzubauen, kann man nach meiner Einschätzung Hobrack vorwerfen. Und der Vorwurf wiegt umso schwerer, als sie die argumentativen Angebote, die insbesondere Fischer macht, des erwünschten Ergebnisses wegen ignoriert und dann auch noch ausgerechnet in diesem Zusammenhang den Vorwurf erhebt, Juristen würden ihre „Diskurse von "Laienbetrachtungen" abzuschirmen suchen“.

Das Gegenteil ist hier der Fall und es sind die Pöbler, die auf solche Angebote nicht eingehen, weil sie gar nicht argumentieren wollen, sondern ihr „Ich bin das Volk“ um (fast) jeden Preis durchsetzen wollen.

Und wenn man den Fall Mollath, den die Autorin hier als Beweis für Laienkompetenz anführt, genauer betrachtet, dann kann man durchaus die Frage stellen, wo Herr Mollath heute wäre, wenn nicht auch Fachkomptenz zur Verfügung gestanden hätte – journalistische & juristische. Laienkompetenz heißt nämlich zunächst einmal, Mißstände zu sehen, die andere nicht sehen. Es heißt dann, sich kundig zu machen. Und es heißt schließlich kämpfen, durchhalten & Verbündete suchen. Und Experten sind nicht die schlechtesten Verbündeten. Und auch sie selbst sind, wenn sie Mißstände sehen und bekämpfen ihrerseits auf Verbündete angewiesen.

Die Gemeinsamkeit besteht darin, dass wir alle Bürger sind. Und wenn da ein Spaltpilz gesät wird & seine Wirkung entfaltet, dann nützt das vor allem der Macht. Ganz gewiss aber nicht den Bürgern. Und das ist immer noch die entscheidende Frontlinie: die zwischen herrschender Kaste und den Bürgern. Laien, Experten, Journalisten usw. gibt es auf beiden Seiten dieser Frontlinie.

Besonders apart in diesem Zusammenhang finde ich die aktuelle Kombination Schäuble-Varoufakis. Beide - sehr vereinfacht - einer europäischen herrschenden Kaste zugehörig, der eine Laie, der gerne gegen die Interessen der Bürger regiert und sich dabei auch noch Christ nennt. Der andere Experte, der sich besonders für die sozial Schwachen seines Landes engagiert. "Schöner" kann man die Komplexität des Laien-Experten-Kapitalismus-Themas gar nicht illustrieren.

Ich selbst kann seit Jahren Tag für Tag beobachten, wie hier vor Ort Fachkompetenz & Bürgerengagement Hand in Hand gegen ein sinnloses, teures und in vielerlei Hinsicht gefährliches Immobilien-Großprojekt (S21) der herrschenden Kaste kämpfen. Und diese Kombination gibt es mit Sicherheit nicht nur hier.

Dieser Kampf ist auch so schon schwer genug. Die unsinnige Eröffnung von Scheinfronten zwischen Laien & Experten bei einem untauglichen Thema und mit fragwürdigen Methoden ist unangebracht & kontraproduktiv. Harmlos ausgedrückt.

* Ich habe zu Hobracks Beitrag zeitnah 6 von 29 Kommentaren geschrieben, davon 3 direkt an Sie. Zu diesen findet sich bis heute keinerlei Reaktion. Wenn das nicht auf Inertia verweist, was dann?

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

seriousguy47

Anglophiler Pensionär und Flüchtlingsbetreuer aus Stuttgart.

Wehrdienst, Studium ( Anglistik, Amerikanistik, Empirische Kulturwissenschaft, Sozialpädagogik) , Praktikum ( Primärtherapie), Lehramt, Flüchtlingsbetreuung

seriousguy47

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