OLG Karlsruhe entdeckt den Rechtsstaat

St Anna di Stazzema Eine sensationelle Entdeckung gab es gestern in Karlsruhe. Was keiner mehr für möglich hielt: Das dortige OLG entdeckte Reste von Rechtsstaat in Baden-Württemberg.

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So unwahrscheinlich es auch klingen mag: neben der Ukraine, Syrien, Irak, Gaza usw. gibt es auch noch eine gewisse Bundesrepublik Deutschland mitsamt den damit zusammenhängenden Themen. Welche dieser Themen im gegenwärtigen Zustand der Welt Beachtung verdienen, darüber mag man streiten. Dass es gefährlich sein kann, keines dieser Themen mehr zu beachten, müsste eigentlich unbestritten sein. Die herrschende Kaste ist jedenfalls dürfte dankbar für jede ihrer Schweinereien sein, die im übrigen Debattengetöse unbeachtet untergehen darf.

Es gibt mitunter aber auch „Peanuts“ der Weltgeschichte, die man zumindest kurz mental anstrahlen sollte, da es hilfreich sein könnte, wenn man sie vielleicht später in einem anderen Kontext noch erinnert. In einem solchen Sinne verdient ein Urteil des OLG Karlsruhe vom 05.08. 2014 ( 3 Ws 285/13 ) zumindest kurz Beachtung, das die Einstellung der staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen die noch überlebenden SS-Mörder von Sant'Anna di Stazzema zumindest in einem Fall nicht nur aufhob, sondern auch die Weitergabe der Unterlagen nach Hamburg anordnete, so dass zumindest die Hoffnung besteht, dass unter den anderen Verhältnissen dort, das Verfahren in einer einem Rechtssaat angemessenen Weise seinen Abschluss findet.

Der Rechtsstaat soll hier also nur gleichberechtigt neben „Planet der Affen“ u.Ä. stehen, dem die hiesigen Medien gerade freigiebig Aufmerksamkeit schenken, während Berichte zu diesem wichtigen Urteil allenfalls noch sporadisch über Google zu finden sind (- und auch dieser Beitrag erfahrungsgemäß in den nächsten Stunden unbeachtet im Müll-Archiv verschwunden sein wird).

In der allgemeinen Tendenz, Verbrechen, die in der Nazi-Zeit geschahen, gerne als einzigartig, einmalig & unvergleichlich hervorzuheben, könnte überdies hin und wieder untergehen, dass Nazi-Verbrechen AUCH einfach Verbrechen sind. Das Verbrechen von Sant'Anna di Stazzema ist also nicht nur ein Nazi-Verbrechen, sondern auch ein Kriegsverbrechen. Und genau darin hat es dann gegenwärtig durchaus eine gewisse Aktualität und passt so doch wieder in die eingangs angedeuteten gegenwärtigen Kontexte.

Und damit zurück zum eigentlichen Thema.

Es war wohl einer der für das Selbstverständnis der Bundesrepublik zentralen Justizskandale der Nachkriegszeit und eine radikale Infragestellung fundamentalster Prinzipien wenn nicht des Rechtsstaates, so doch des Rechtsempfindens, als die ohnehin im Verdacht von Nazisympathien stehende damalige politische Abteilung der Stuttgarter Staatsanwaltschaft nach zehnjähriger Verschleppungstaktik gegen bereits im Jahre 2005 in Italien rechtskräftig verurteilte deutsche SS-Mörder ihre Ermittlungen einstellte.

Die skandalöse Begründung damals u.a.:

"[...]Für die Entscheidung, das Verfahren einzustellen, war maßgebend, dass sich der Nachweis, bei dem Massaker habe es sich um eine von vorneherein geplante und befohlene Vernichtungsaktion gegen die Zivilbevölkerung gehandelt, nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit führen lässt. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen besteht nämlich auch die Möglichkeit, dass Ziel des Einsatzes ursprünglich die Bekämpfung von Partisanen und die Ergreifung arbeitsfähiger Männer zum Zweck der Verschleppung nach Deutschland war und die Erschießung der Zivilbevölkerung erst befohlen wurde, als klar war, dass dieses Ziel nicht erreicht werden konnte. Damit ist es aber nicht möglich, zur Begründung eines noch verfolgbaren strafbaren Tatbeitrags auf die bloße Teilnahme an dem Einsatz zurückzugreifen.[...]" Quelle: Staatsanwaltschaft Stuttgart, 1.10.12 [mcmac]

Weder der zuständige Generalstaatsanwalt noch SPD-Justizminister konnten ein rechtsstaatliches Haar in dieser trüben Suppe entdecken. Dem hält das OLG Karlsruhe nun ENDLICH die blanke rechtsstaatliche Selbstverständlichkeitentgegen:

Entgegen der Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart bejahte der 3. Strafsenat in seiner Entscheidung vom 05.08.2014 hinsichtlich dieses Beschuldigten den hinreichenden Tatverdacht, d. h. die Wahrscheinlichkeit der Verurteilung wegen Mordes oder zumindest wegen Beihilfe zum Mord, so dass genügender Anlass zur Anklageerhebung besteht.

Gestützt auf die Angaben von Zeugen sowie historische Gutachten legte der Senat im Einzelnen dar, dass der Beschuldigte mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zur Tatzeit Führer einer SS-Panzergrenadierkompanie war und als solcher hinreichend verdächtig ist, am Tattag in Sant‘ Anna di Stazzema im Einsatz und in strafrechtlich verantwortlicher Weise an der Ermordung mehrerer Hundert Zivilisten, vornehmlich Frauen und Kinder, beteiligt gewesen zu sein. Insbesondere bestehen nach Ansicht des Senats keine vernünftigen Zweifel, dass die Befehle und die Einsatzplanung, die dem Beschuldigten als kommandierendem Offizier bekannt waren, nicht auf die Partisanenbekämpfung beschränkt, sondern von vornherein auf die Vernichtung der Zivilbevölkerung von Sant‘ Anna di Stazzema gerichtet waren.“

Dem Kommentar der StZ ist fast nichts mehr hinzuzufügen:

„Blamabel ist die Begründung des OLG vor allem für die Stuttgarter Staatsanwälte, die ihre überlangen Ermittlungen mit einem fragwürdigen Ergebnis einstellten. Ihr krudes Argument, das Massaker habe sich vielleicht ungeplant ergeben, zerpflücken die Richter. Gründlich blamiert ist aber auch Justizminister Stickelberger. Er sollte künftig besser prüfen, ob und wann er sich schützend vor die Justiz stellt.“

Mehr zum Urteil:

http://www.die-anstifter.de/2014/08/ns-massaker-in-santanna-di-stazzema-nach-70-jahre-keimt-bei-ueberlebenden-wieder-hoffnung-auf-gerechtigkeit/

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.nazi-massakevon-sant-anna-justiz-muss-weiter-ermitteln.e63c9c9b-54a4-4d02-b6d1-ef1a43a7b987.html

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/massaker-von-sant-anna-moegliche-anklage-gegen-frueheren-ss-mann-a-984593.html

https://beck-aktuell.beck.de/news/ss-massaker-von-sant-anna-di-stazzema-olg-karlsruhe-hebt-verfahrenseinstellung-gegen-letzten

OStA Häußler im O-Ton

FC-Beiträge des Autors zum Thema und zur Stuttgarter Justiz:

Staatsanwaltschaft lässt SS-Mörder laufen

OStA Häußler Grün-Rot hat ein Justizdebakel allerersten Ranges (mit)zu verantworten: in Italien rechtskräftig verurteilte SS-Mörder müssen in Deutschland nicht vor Gericht. *) 01.10.2012 | 14:58 22 (Bereits oben verlinkt)

Gauck zeigt Charakter – Kretschmann nicht

SS-Kriegsverbrechen Joachim Gauck besucht Sant'Anna di Stazzema und setzt damit ein Zeichen gegen das arrogante Stuttgarter Herrenmenschentum gegenüber den dortigen SS-Opfern. 20.03.2013 | 14:50 2

„Das Wunder von Trani“

TV-Kritik Am 18.September 1943 sollten in dem süditalienischen Ort Trani 50 Zivilisten erschossen werden. Oberleutnant Friedrich Kurtz ließ sie frei. 10.10.2012 | 16:49 2

Skandalurteil in Stuttgart

S21-Widerstand Straffreiheit für SS-Mörder, Härte gegen S21-Widerstand. Die Stuttgarter "Justiz" schafft Klarheit darüber, wo und wofür sie steht. 16.10.2012 | 17:26 2

Staatsanwaltschaft verfassungsfeindlich?

S21 Ging OStA Häußler jetzt endgültig zu weit? Das Bundesverfassungsgericht soll klären, weil SPD-Justizminister versagt. 10.12.2012 | 00:49

Pressezensur durch Stuttgarter Landgericht?

S21 S21 Das Stuttgarter Landgericht hat am 04.11.2013 die Berichterstattung zu S21 gravierend eingeschränkt. Mögliches kriminelles Handeln wird jetzt gerichtlich geschützt. 05.11.2013 | 00:28 37

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Geschrieben von

seriousguy47

Anglophiler Pensionär und Flüchtlingsbetreuer aus Stuttgart.

Wehrdienst, Studium ( Anglistik, Amerikanistik, Empirische Kulturwissenschaft, Sozialpädagogik) , Praktikum ( Primärtherapie), Lehramt, Flüchtlingsbetreuung

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