S21: Im Drogenrausch zum Ermächtigungsgesetz (2)

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Wer denkt und/ oder recherchiert im Nachrichtengeschäft und in der Bloggerei, hat schon verloren. Gelesen wird, was zuerst da ist und dann zunehmend auch nur noch das, was – BILD-gemäß – auf die hysterische Schlagzeile oder das zum grellen Slogan verdichtete Cliché reduziert ist. Damit ist Unseriosität nicht nur vorprogrammiert, sondern wird auch noch durch erhöhte Aufmerksamkeit belohnt. So ensteht dann ein sich selbst verstärkender intellektueller Abwärtsprozess, an dessen Ende die Demokratie nur noch die Akklamation durch abgerichtetes und fremdgesteuertes Stimmvieh kennt. Auf diesem Wege sind wir und der Stuttgarter Widerstand ist eine starke Bürgerbewegung, die sich dem aufklärerisch entgegen stemmt. Die denunziatorische Verunglimpfung als „Wutbürger“, die schon sehr nahe an der Goebbelsschen Tradition angesiedelt ist, durch einen Teil der Herrschaftskaste, die sich in ihrer Deutungshoheit bedroht fühlt, darf man als Bestätigung der Richtigkeit meiner Vermutung betrachten.

Der Prozess der Reduktion unverzichtbarer minimaler Komplexität der ursprünglichen 7 Gebote der revolutionären Tiere auf den griffigen und der herrschenden Kaste äußerst dienlichen Slogan „Four legs good, two legs bad“, wie ihn George Orwell 1945 in seiner „Farm der Tiere“ in Hinblick auf den Stalinismus beschrieben hat, ist im überlebenden und prächtig gedeihenden Kapitalismus inzwischen zum alles beherrschenden Prinzip öffentlicher Schein-Kommunikation geworden und hat auch in der Auseinandersetzung um Stuttgart 21 die zentrale Rolle bei der Mehrheitsbeschaffung gespielt. Der Widerstand hatte die Mehrheit schon in dem Moment verloren, als er das erste Argument vortrug. Und würde man die „Farm der Tiere“ auf all die anderen Herrschafts- und Verführungsmechanismen hin untersuchen, würde man möglicherweise noch manch anderes finden, was die S21-Mafia als Taktik eingesetzt hat.

de.wikipedia.org/wiki/Farm_der_Tiere

Dieser Mühe möchte ich mich allerdings hier nicht unterziehen, sondern in Teil 3 eigene Beobachtungen auflisten. Zuerst aber wären ein paar grundsätzliche Überlegungen zum Thema Widerstand und Mehrheit anzustellen.

Die Mehrheit hat gesprochen. Damit habe der Widerstand (auch Wutbürger genannt) gefälligst das Maul zu halten. So funktioniere schließlich Demokratie. Heißt es seit dem Ergebnis der Volksabstimmung allenthalben. Nun wurde allerdings mit der Mehrheit schon vorher argumentiert. Ständig habe es doch Mehrheiten für die das Projekt tragenden Parteien gegeben. Merkel hatte gar die Landtagswahl zum Volksentscheid über S21 und anderes ausgerufen. Nach Tisch war davon allerdings nicht mehr die Rede. Das opportunistische Winken mit der Mehrheit scheint also zumindest kein Privileg des Stuttgarter Widerstands zu sein, dem man dies nun allein unterstellt.

Weshalb also sollte der Widerstand gegen S21 jetzt illegitimer oder legitimer sein als vorher? Beschlossen und abgesegnet war das Projekt ja schon vorher. Und der Widerstand beanspruchte auch nicht vor allem die Mehrheit zu haben, sondern die besseren Argumente. Und die richten sich nicht nach Mehrheitsbeschluss, sondern nach Fakten. Oder wollen wir jetzt darüber abstimmen, ob die Erde eine Scheibe ist? Oder ob eine Grippe von Viren ausgelöst wird? Oder ob sich im Stuttgarter Untergrund das zweitgrößte Mineralwasservorkommen Europas befindet? Es ist so. Amtlich bestätigt. Oder ob der derzeitige Kopfbahnhof leistungsfähiger ist als der geplante Tiefbahnhof? Er ist es. Amtlich bestätigt. Oder ob der Ort, wo jetzt im Schlossgarten die schützenden und unersetzlichen Bäume abgeholzt werden sollen einer der feinstaubelastetsten Orte in Deutschland ist? So ist es. Amtlich bestätigt.

Kann man also über etwas, das sich messen und vergleichen lässt abstimmen? Wohl kaum. Aber man kann darüber abstimmen, was einem mehr wert ist. Darüber wurde aber nicht abgestimmt. Sondern darüber, ob das Land etwas zahlen soll. Und selbstverständlich gelten alle Argumente für und gegen S21 weiter. Und selbstverständlich ist es auch weiterhin nicht nur das Recht, sondern die Pflicht des Stuttgarter Widerstandes, alle Lügen, Tricks und Betrügereien, die man entdeckt, öffentlich zu machen und für Wahrheit und Klarheit zu streiten.

Kurz: ob der Stuttgarter Widerstand weiter macht oder nicht, hat mit Mehrheiten wenig, mit Fakten und Argumenten fast alles zu tun. Und Widerstand hat vor allem etwas zu tun mit dem Gewissen und der ganz persönlichen Gewichtung und Entscheidung von Individuen und Gruppen. Und wenn nun einige Gruppen oder Individuen nicht mehr weiter machen wollen, dann heißt das nicht zwingend, dass sie eingesehen hätten, dass ihre Argumente falsch sind, sondern dass sie – weshalb auch immer – für sich keinen Sinn mehr darin sehen, weiter zu machen.

Für andere mag es Sinn machen, weiter das zu tun, was die Funktion von außerparlamentarischer Opposition oder Widerstand ist: Aufmerksamkeit zu erregen, Alarm zu schlagen, wenn etwas schief läuft im System, wenn die Kontrollen und die Checks and Balances versagen, wenn eine autistische oder gekaufte Herrschaftskaste sich nicht nur verselbstständigt hat, sondern auch noch verantwortungslos und ohne Sinn und Verstand agiert.

Und auch dann ist es zwar erstrebenswert, nach einer Mehrheit zu streben. Davon hing aber traditionell nicht der Erfolg oder Misserfolg solcher Aktionen ab, sondern davon, ob es gelingt, mit seiner Kritik, seiner Warnung, seiner Anklage o.Ä. Eingang in die öffentliche Debatte zu finden, wo die Argumente dann überprüft und abgewogen werden sollen. Ob daraus dann auch Entscheidungen werden, hängt dann wiederum nicht davon ab, ob man aktuell eine Mehrheit hat, sondern allenfalls davon, was das daraus folgende Handeln oder Nicht-Handeln für einen Einfluss auf die künftigen Mehrheitsbildungen haben könnte.

Die Sache mit den Mehrheiten ist also schon mal an sich ein etwas komplexeres Phänomen als die derzeitigen Schnellschützen glauben machen wollen. Und ob eine gute Politik stattfinden würde,würde man für alles und jedes mal eben eine Meinungsumfrage oder eine Volksabstimmung veranstalten, nach deren Mehrheiten sich Politik dann zu richten hätte, mag bezweifelt werden. Eines jedenfalls zeigt der Prozess der Volksabstimmung in Baden-Württemberg überdeutlich: direkte Demokratie will gelernt und geübt sein.

Auch ist es schon erstaunlich, dass nun plötzlich auch solche Leute ganz heiße Fans von direkter Demokratie sind, die erst neulich – anlässlich des „Minarettverbots“ in der Schweiz nämlich - vor dem Untergang des Abendlandes warnten. Und damit wäre dann auch die Frage nach Mehrheit und Recht aufgeworfen.

Für die Volksabstimmung ergeben sich da zumindest einige Fragen. War die Volksabstimmung rechtlich überhaupt zulässig? Das wurde von Schwarz-Gelb zunächst bestritten, dann aber wohl aus opportunistischen Gründen unter den Teppich gekehrt, als man wohl Umfrageergebnissen entnahm, dass man eine Mehrheit für die eigene Position erwarten durfte. Mir selbst scheint die Rechtmäßigkeit gegeben zu sein. Und das fragwürdige und am Ende verfassungswidrige Verhalten von Schwarz-Gelb in Sachen ENBW lässt schon auch Zweifel an der Qualifikation der Gutachter von Schwarz-Gelb in dieser Sache aufkommen.

Es gibt aber noch die andere Frage: War das Verhalten einiger Landräte, Bürgermeister usw. im Vorfeld der Volksabstimmung rechtens, insbesondere auch der Lügenbrief von Stuttgarts OB Schuster an die Wahlberechtigten in Stuttgart. Oder ist die Volksabstimmung angesichts solcher Einfußnahmen hinfällig, weil nicht formal korrekt ausgeführt?

www.kopfbahnhof-21.de/index.php?id=610&tx_ttnews[tt_news]=528&tx_ttnews[backPid]=609&cHash=3b608e978f

Nicht angesprochen ist dabei, was an dem hohen Quorum, der irreführenden Fragestellung, der irreführenden Wahlkampf-Argumentationen, der verwirrenden Vermengung von Themen, die größtenteils gar nicht von der Volksabstimmung betroffen waren und schließlich der indirekten Abstimmung aller Bürger des Landes über eine Frage, die ausschließlich die Bürger von Stuttgart betrifft fragwürdig ist. Was würden denn z.B. die Ulmer S21-Brüller sagen, wenn die Stuttgarter den Abriss des Ulmer Münsters forderten und per Volksabstimmung beschlössen? Geht nicht, weil Baudenkmal? Geht doch, auch der Bonatzbau ist ein Baudenkmal. Und der Schlossgarten hätte längst zu einem Naturdenkmal erklärt werden müssen.

www.kopfbahnhof-21.de/index.php?id=306

www.kopfbahnhof-21.de/index.php?id=230

www.kopfbahnhof-21.de/index.php?id=229

Viel entscheidender aber ist die Frage, ob die Mischfinanzierung, deren Fortsetzung die Mehrheit der Wähler im Lande zustimmte, mit dem Grundgesetz, insbesondere den Artikeln 104a, 20 und 3 vereinbar ist. Die Tatsache, dass kein Klageberechtigter dagegen klagt, und dass die Landesregierung sich weigerte, im Vorfeld eine verfassungsgerichtliche Klärung herbeizuführen, bedeutet nicht, dass hier nicht die Regierung eines Bundeslandes erfolgreich ihre Bürger zur Komplizenschaft in einem Fall von Verfassungskriminalität verführt hat.

www.juristen-zu-stuttgart21.de/Informationen_Stellungnahmen_files/Stellungnahme-Mischfinanzierung.pdf

Und selbst wenn all dies gerichtlich bzw. verfassungsgerichtlich abgesegnet wäre, hieße das nicht automatisch, dass diese Entscheidungen korrekt wären, denn das Prinzip der Unfehlbarkeit haben lediglich die Katholiken ihrem Papst zugestanden. Auch Verfassungsrichter sind fehlbar und dem wechselnden Zeitgeist unterworfen. Und wenn ausgerechnet ein juristisch völlig unerfahrener Exministerpräsident des Saarlandes zum Verfassungsrichter gemacht wird, von dem vor allem eines erinnerlich ist, dass er nämlich der Politik das Recht zu einem „legitimen Theater“ gegenüber dem Wähler zugestanden hat, dann sollte man schon mal vorsorglich auf Schlimmes gefasst sein. Das heißt nun natürlich wiederum nicht, dass Entscheidungen des Verfassungsgerichtes, wenn sie nicht selbst offensichtlich gegen die Verfassung verstoßen, nicht zu respektieren seien.

Ein weiterer Teil ist vorgesehen.

Teil 1 findet sich hier:

www.freitag.de/community/blogs/seriousguy47/s21-im-drogenrausch-zum-ermaechtigungsgesetz-1

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Geschrieben von

seriousguy47

Anglophiler Pensionär und Flüchtlingsbetreuer aus Stuttgart.

Wehrdienst, Studium ( Anglistik, Amerikanistik, Empirische Kulturwissenschaft, Sozialpädagogik) , Praktikum ( Primärtherapie), Lehramt, Flüchtlingsbetreuung

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