Öffentliche Strafanzeige und Strafantrag.[ Auszüge, Hervorhebungen von SG]
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Wenn die DB intern mit einer Leistungskapazität von ca. 30-32 Zügen in der Spitzenstunde plant, im Aussenverhältnis jedoch eine Leistungssteigerung um 50% bzw. 100% zusagt und hieraus einen wirtschaftlichen Vorteil generiert, so begehen die jeweils Verantwortlichen der DB einen Betrug.
C2 Wenn die Bundesregierung gegenüber der EU-Komission Subventionsmittel beantragt und im Antrag wahrheitswidrig behauptet, S21 ermögliche eine Verdoppelung der Leistungsfähigkeit gegenüber dem bestehenden Kopfbahnhof und diese Behauptung auch bis heute nicht korrigierte (Bedingungsverstoß), so begehen die jeweils Verantwortlichen Subventionsbetrug, da zwischenzeitlich bereits Mittel geflossen sind.
C3 Wenn die Landesregierung Baden-Württemberg in der Begründung zum S21-Kündigungsgesetz auf Seite 15 ausführt, die Geschäftsgrundlage des Vorhabens sei entfallen, so begehen die jeweils Verantwortlichen Untreue, wenn weitere Zahlungen geleistet und bereits erbrachte Zahlungen nicht zurück gefordert werden.
C4 Gleiches gilt, wenn die Landesregierung Baden-Württemberg auf Seite 7 der Begründung zum S21-Kündigungsgesetz bestätigt, dass die Leistungsfähigkeit des Bahnknotens durch S21 nicht in dem angekündigten Umfang erhöht wird.
C5 Wenn das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg Kenntnis davon hat, dass der Stuttgarter Kopfbahnhof heute schon mehr Züge abwickeln kann, als der mit dem Bahnprojekt S21 geplante unterirdische Durchgangsbahnhof, so wird durch die jeweils Verantwortlichen der Straftatbestand der Untreue verwirklicht, wenn weitere Zahlungen geleistet und geleistete Zahlungen nicht zurück gefordert werden.
C6 Wenn die LHS Stuttgart in Kenntnis der Tatsache, dass bei S21 zugesagte Leistungssteigerungen nicht realisiert werden können, als Projektpartner weitere Zahlungen leistet und geleistete Zahlungen nicht zurückfordert, so begehen die jeweils Verantwortlichen Untreue.
C7 Wenn der Verband Region Stuttgart in Kenntnis der Tatsache, dass bei S21 zugesagte Leistungssteigerungen nicht realisiert werden können, als Projektpartner weitere Zahlungen leistet und geleistete Zahlungen nicht zurückfordert, so begehen die jeweils Verantwortlichen Untreue.
C8 Wenn die Flughafen Stuttgart GmbH in Kenntnis der Tatsache, dass bei S21 zugesagte Leistungssteigerungen nicht realisiert werden können, als Projektpartner weitere Zahlungen leistet und geleistete Zahlungen nicht zurückfordert, so begehen die jeweils Verantwortlichen Untreue.
C9 Wenn die Projektpartner mit Ausnahme der DB Zahlungen leisten, obgleich bei der gegebenen Bundesaufgabe verfassungsrechtlich eine Mischfinanzierung verboten ist, so begehen die jeweils Verantwortlichen Untreue.
C10 Wenn die DB Ihre Projektpartner über die Leistungsfähigkeit von S21 getäuscht hat, so sind die sonstigen Projektpartner verpflichtet und verpflichtet gewesen, bei Kenntnis, die Finanzierungsvereinbarung anzufechten, bzw. ausserordentlich zu kündigen. Durch das Unterlassen haben die jeweils Verantwortlichen den Straftatbestand der Untreue erfüllt.
Es wird beantragt, die Ermittlungen aufzunehmen, Anklage zu erheben und die Unterzeichnenden über den Fortgang des Verfahrens und vorab über die Aktenzeichen zu informieren.
RA Roland Butteweg Jens Loewe
https://www.facebook.com/loewefuerstuttgart/posts/116585031829517
Am Umgang mit dieser Anzeige wird sich erweisen, ob die Bundesrepublik Deutschland noch ein korrekturfähiger sozialer und demokratischer Rechtsstaat ist oder sich bereits vollständig in polit-mafiösen Händen befindet. Das wiederum hängt davon ab, ob es der CDU in ihrer jahrelangen Herrschaft in BW gelungen ist, das Land vollständig und lückenlos im Sinne von bedingungsloser Kapitalhörigkeit zu unterwandern.
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