Abschaffung von §219a: Der Kampf geht weiter

Meinung Der Bundestag hat die Abschaffung des Paragrafen 219a beschlossen. Das erleichtert zwar die Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen, echte Selbstbestimmung sieht aber anders aus, kommentiert Sibel Schick
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Immerhin die Abschaffung des Paragrafen 219a sollte bald erreicht sein. Der Kampf aber geht weiter
Immerhin die Abschaffung des Paragrafen 219a sollte bald erreicht sein. Der Kampf aber geht weiter

Foto: Imago/Ipon

Die aktuelle Gesetzeslage erlaube „jedem Verschwörungstheoretiker und jeder Fake-News-Schleuder, jeden Unsinn über Schwangerschaftsabbrüche zu verbreiten“, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann von der FDP – nur qualifizierten Ärztinnen und Ärzten nicht. Heute hat der Bundestag nun endlich die Streichung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch beschlossen. Fundamentalistischen Abtreibungsgegner*innen wird damit das Monopol über die Erzählung über Schwangerschaftsabbrüche genommen – und Frauen ein Stück Selbstbestimmungsrecht zurückgegeben. Aber eben nur: ein Stück.

Aktuell dürfen Mediziner*innen auf ihren Websites oder Broschüren entweder über Schwangerschaftsabbrüche informieren oder