Die aktuelle Gesetzeslage erlaube „jedem Verschwörungstheoretiker und jeder Fake-News-Schleuder, jeden Unsinn über Schwangerschaftsabbrüche zu verbreiten“, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann von der FDP – nur qualifizierten Ärztinnen und Ärzten nicht. Heute hat der Bundestag nun endlich die Streichung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch beschlossen. Fundamentalistischen Abtreibungsgegner*innen wird damit das Monopol über die Erzählung über Schwangerschaftsabbrüche genommen – und Frauen ein Stück Selbstbestimmungsrecht zurückgegeben. Aber eben nur: ein Stück.
Aktuell dürfen Mediziner*innen auf ihren Websites oder Broschüren entweder über Schwangerschaftsabbrüche informieren oder
ieren oder diese durchführen – beides gleichzeitig ist mit Geld- oder sogar Gefängnisstrafe strafbar. Mit der Streichung des Paragrafen 219a löst die Ampelkoalition ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein: „Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen“, heißt es darin. Inzwischen kennen alle den Fall der Ärztin Kristina Hänel: Sie informierte auf ihrer eigenen Website über die Methoden des Schwangerschaftsabbruchs, die sie in ihrer Praxis bietet, und wurde dafür nicht nur angezeigt, sondern auch verurteilt.Außerdem will die Ampelkoalition die Belästigung von Schwangeren vor Beratungsstellen strafbar machen, Schwangerschaftsabbrüche als festen Bestandteil der medizinischen Ausbildung etablieren und Beratungsangebote ausbauen. Soweit so gut.Schwangerschaftsabbrüche bleiben kriminalisiertLeider ist im Koalitionsvertrag keine Rede davon, Schwangerschaftsabbrüche insgesamt zu entkriminalisieren. Der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch stellt Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. Paragraf 218a wiederum bestimmt, unter welchen Voraussetzungen sie straffrei sind: Zum Beispiel eine Beratung mit folgender dreitägiger Wartezeit und, dass der Abbruch spätestens in der zwölften Schwangerschaftswoche stattfindet.Doch in der Lebensrealität ist die Versorgung so lückenhaft, dass Schwangere für das verpflichtende Beratungsgespräch teilweise tagelang herumtelefonieren müssen, bis sie eine Stelle erreichen und einen Termin vereinbaren können. Und dann müssen sie erst auf den Termin warten und danach die dreitägige Wartezeit überstehen, bis sie abbrechen dürfen. Dabei haben sie gar nicht so viel Zeit, denn ab der 12. Woche ist ein Abbruch nicht mehr möglich – und die meisten Frauen erfahren frühestens in der Ende der 4. Woche, dass sie schwanger sind, da ab dem ersten Tag der letzten Periode gezählt wird. Der erste Tag der ausbleibenden Blutung aufgrund einer Schwangerschaft ist also schon die fünfte Woche.Zudem ist eine Schwangerschaft auch immer ein Gesundheits- und Lebensrisiko. Sie kann jederzeit zu Komplikationen führen, die teilweise tödlich sein können – auch kurz vor einem Abbruch. Das heißt: Die Wartezeit ist nicht ganz schwangerenfreundlich, daher müsste ein Abbruch, sofern er erwünscht ist, zügig möglich sein. Es ist aber genau das Gegenteil der Fall. Außerdem müssen viele Schwangere für den Eingriff lange Fahrten auf sich nehmen, weil immer weniger Kliniken Abbrüche durchführen.Vom Gesetz zum Gebären gezwungenWie vielen Personen haben schon wegen des restriktiven Gesetzes gelitten? Wie viele Menschen wurden krank, psychisch wie körperlich, litten unter Komplikationen durch die (ungewollte) Schwangerschaft, unter Depressionen und Angststörungen? Wie vielen muss das Gesetz zu gebären gezwungen haben? Nicht alle können sich einen spontanen Flug in Länder mit liberaleren Gesetzen leisten – das können tatsächlich nur die wenigsten.Diese Fragen bleiben unbeantwortet. In Deutschland herrscht nämlich der Gedanke, dass in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche kaum Probleme vorhanden seien, weil sie irgendwie zugänglich sind. Was dieses „irgendwie“ für Betroffene bedeutet, bleibt unterm Radar. Durch die mediale Aufmerksamkeit für den Fall der Ärztin Hänel wurde der Paragraf 219a so aufgepusht, dass dessen Abschaffung jetzt wie die ultimative Lösung erscheinen soll. Dabei wird damit nur ein Teil des Problems gelöst. Das ist nicht gut genug.„Wir stärken das Selbstbestimmungsrecht von Frauen“, heißt es in dem Koalitionspapier. Die Situation ein bisschen weniger schlimm zu machen ist natürlich ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch lange keine Selbstbestimmung. Selbstbestimmung bedeutet nämlich, ohne Zwang für Beratungen und Wartezeit eben „selbst“ „bestimmen“ zu dürfen, ob eine Schwangerschaft fortbestehen soll oder nicht.Es scheint so, als würde uns die Ampelkoalition ein paar Keksstücke auf den Tisch stellen, damit wir nicht mehr unterzuckert sind. Kleine Stücke Selbstbestimmung. Das beruhigt vielleicht für ein kurzes Weilchen, aber der Hunger wird bleiben: Hunger nach richtiger Selbstbestimmung.