Populistische Gedanken auf dem Philosophenweg

Datenschutz oder Leben! Datenschutz philosophisch erledigt - wäre der Philosoph doch in seinem Fass geblieben und würde nicht Lebende gegen Tote ausspielen!

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Die Entwicklung der Corona-Warn-App verfolge ich von Anfang an. Also seit März 2020.

Seitdem habe ich diese Entwicklung immer wieder kritisch begleitet. Die folgenden Headlines meiner jeweiligen Einlassungen lassen dabei eine generelle Richtung dieser Entwicklung erkennen:
- Ein Musterbeispiel für digitalen Dilettantismus in unserer Regierung!
- Keiner plant, ein Versager zu sein, aber Viele versagen bei der Planung!
- Wo dilettiert wird, fallen Spä(h)ne!
- Corona App - eine Lehrstück über Fehler und Versäumnisse bei der Entwicklung öffentlicher IT-Systeme in Corona-Zeiten!
- Corona-Warn-App: Rohrkrepierer!
- Spahn setzte auf das falsche Pferd!
Auf die Wiederholung der dort genannten Kritikpunkte verzichte ich hier.

In Anbetracht der sich schon frühzeitig abzeichnenden Malaise mit der Corona-Warn-App habe ich prognostiziert, dass der Zeitpunkt kommen wird, wo seitens der Politik - vorschnell und unberechtigt - Schuldige gesucht und gefunden werden für Fehler und Versäumnisse, Irrungen und Wirrungen sowie Termin- und Kostenüberschreitungen bei Entwicklung und Einsatz der Corona-App: die angeblich überbordenden Datenschutzanforderungen!
Praktisch, da diese sich ja nicht wehren können! Aber teuflisch, da damit wieder einmal Bürgerrechte konterkariert und Datenschutzgesetze in Misskredit gebracht werden. Demnächst bieten sich noch als Schuldige die als Bedenkenträger verunglimpften, der „kryptographischen Schönheit“ verfallenen App-Kritiker an. Mit „kryptographischer Schönheit“ hatte übrigens einst der Digitalrat der Bundesregierung berechtigte Datenschutz-Anforderungen geschmäht.

Nachdem in der Zeitleiste der Entwicklung der Corona-App eine derartige Kritik regelmäßig immer wieder einmal hochpoppte, scheint jetzt diese Kritik, nachdem auch der bayerische Ministerpräsident die App - ich meine zu recht - mit einem zahnlosen Tiger verglichen hatte, in Politik und Medien zu kulminieren in der - von mir vorhergesagten - Forderung: der Datenschutz muß jetzt mal zurückstecken, Leben und Gesundheit haben Vorrang.
Diese Kritik kommt zumeist wohlfeil populistisch daher. Eine derartige Kritik wird derzeit auch von den meisten Medien befördert. Ein besonders „gelungenes“ Beispiel für diese Art von Berichterstattung gelang z. Bsp. Adrian Kreye mit seinem Meinungsartikel Corona - Nutzlose App - in der Süddeutschen Zeitung vom 30. November 2020.
Aktuell hat sich jetzt auch der Philosoph Nida Rümelin in diese Diskussion eingeschaltet. Wandelt er jetzt auch auf populistischen Philosophenwegen?

Ich erkenne anhand dieser massierten Kritik, dass eine Gefahr für unser informationelles Selbstbestimmungsrecht und die, sicher noch nicht perfekte, europäische DSGVO im Verzug ist!

Üblicherweise konzentriert sich diese Kritik auf die folgenden Punkte, die ich kurz diskutieren will:

1. Es wird behauptet, die Corona-Warn-App wäre nach Datenschutz-Kriterien vorbildlich. Diese Behauptung ist aber falsch, selbst wenn sie nicht nur von der Bundesregierung, sondern auch von vielen sogenannten IT-Experten einschließlich dem Chaos Computer Club (CCC - Tiefpunkt seiner Geschichte!) so oder ähnlich formuliert wird.
Nachdem diese Behauptung u.a. von der irischen Studiengruppe um Leith und Farell widerlegt wurde und selbst der von der Bundesregierung mit der Prüfung der Corona-App auf Datenschutzkonformität beauftragte TÜV offenbart hatte, dass diese Prüfung explizit die von Apple und Google gelieferte App-Infrastruktur ausgeschlossen hatte, schränkt die Bundesregierung ihre Behauptung der Datenschutzkonformität mittlerweile nur noch auf den von SAP/TELEKOM entwickelten Teil der Corona-Warn-App ein - was eben nur ein Teil des Gesamtsystems darstellt. Das wäre in etwa so, als wenn Porsche bei Versagen von Bremskomponenten seines Fahrzeugs, die z.B. von den Zulieferern Textar bzw. Jurid zugeliefert werden, dennoch behaupten würde, der Porsche funktioniere richtig.

2. Wenn also die Corona-Warn-App gar nicht der europäischen DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) entspricht, kann deren mangelhafte Funktionsfähigkeit auch wohl kaum mit überzogenen Datenschutzanforderungen begründet werden. Also müssen es andere Gründe sein, weshalb die Corona-Warn-App so schlecht ist wie sie nun mal ist. Es sind genügend Schwächen und Fehlfunktionen bekannt sind, die mit Datenschutz überhaupt nichts zu tun haben. Hier eine kleine Auswahl:
- es gibt keine Evidenz dafür, dass die App in Bussen und Bahnen korrekt funktioniert.
- die App behindert mehr die Arbeit der Gesundheitsämter als dass sie diese unterstützt, d.h. sie ist gar nicht auf deren Arbeitsprozesse ausgerichtet.
- die Kommunikation zwischen Laboren, Gesundheitsämtern und App-Nutzern ist steinzeitlich organisiert.
Diese schlechte Performance ist eher darauf zurückzuführen, dass die Digitalisierung in Deutschland, obwohl mittlerweile aus der Politik als Forderung nicht mehr wegzudenken, immer noch stiefmütterlich behandelt wird. Kein Wunder also, dass Deutschland bei e-Government in Europa auf Platz 21 - von 28 - gelistet wird. Andere, die Bekämpfung der Corona-Pandemie maßgeblich behindernde aktuelle digitale Schandflecke kann man derzeit in Schulen und Gesundheitsämtern besichtigen. Sollen diese Defizite jetzt auch dem angeblich überbordenden Datenschutz in die Schuhe geschoben werden?
3. Die übliche Argumentation, dass die Corona-Warn-App-Funktionalität nun mal zwangsweise auf den zugrundeliegenden App-Infrastrukturen von Apple und Google aufsetzen muß, ist falsch. Mittlerweile gibt es Expertenvorschläge, wie dies umgangen werden könnte.
Insofern läuft die fadenscheinige Argumentation, dass die Bürger ihre Grundrechte der informationellen Selbstbestimmung ja in Anbetracht der Nutzung sozialer Medien und anderer nützlicher Smartphone-Funktionen längst aufgegeben hätten, und dementsprechend die Nutzung der offensichtlich unsicheren App-Infrastrukturen von Apple resp. Google ja damit keine Akzeptanz-Hürde mehr darstellen würde, ins Leere. Sie kann demnach nicht mehr dafür herhalten, dass jetzt der Datenschutz zugunsten des Lebens mal (temporär?) ausgesetzt werden muss. Zudem haben die Nutzer der sonstigen Dienste von Apple und Google nicht ihre Grundrechte - wie implizit behauptet - „freiwillig“ aufgegeben, sondern weil sie von den entsprechenden Internet-Giganten quasi dazu gezwungen werden und unsere Regierung hier bisher keinen effektiven Riegel vorgeschoben hat (vgl. hierzu ausführlich: „Es war einmal eine Suchmaschine ...“:
4. Die entsprechende Untätigkeit unserer Regierung mag auch daran liegen, dass auch unser Staat offensichtlich ein großes Interesse am - häufig noch dazu unbemerkten - Sammeln unserer Daten hat.
Zwei aktuelle Beispiele machen dies überdeutlich und konterkarieren die aktuellen Forderungen nach - temporärer - Aussetzung des Datenschutzes.
- Im Rahmen der Corona-bedingten Registrierung von Gästen in einem Restaurant wurden analoge Registrierungsdaten - entgegen anderslautender Versicherungen der Regierungen und Behörden - doch, z.B. von Polizeidienststellen, für andere Zwecke abgefragt! Wie glaubwürdig ist das denn? Der CSU-Innenminister Herrmann wehrte Kritik an diesem Vorgehen als „falsch verstandenen Datenschutz“ ab. Hätte er sich doch für ein richtig verstandenes Begleitgesetz dieser Corona-Verordnung eingesetzt.
Kein Wunder, dass viele Gäste falsche Angaben gemacht haben.
- Am 5.11.2020 hat der Bundestag auf Vorschlag der Großen Koalition weitgehend unbemerkt, hastig und ohne nennenswerte Evaluation für die Entfristung von bisher - aus guten Gründen - befristeten Sicherheitsgesetzen, gestimmt, die seinerzeit im Zusammenhang mit dem 9/11-Terroranschlag erlassen wurden. Zahlreiche weitere vergleichbare Versuche mit - wertloser - Zusicherung des Schutzes neu zu erhebender Daten lassen sich leicht finden. Man denke z.B. nur an die PKW/LKW-Maut!
Nur angemerkt sei der aufgeflogene Vertrauensmissbrauch der Kontaktverfolgung durch die Regierung in Singapur.
Mit anderen Worten, eine als nur temporär deklarierte Aussetzung des Datenschutzes ist unglaubwürdig.
Etwas derartiges - auch nur ansatzweise - vorzuschlagen, ist in mehrfacher Hinsicht töricht, befremdlich, ja skandalös.
5. Zu einem Rundumschlag holt der Münchner Philosoph Nida Rümelin aus, wenn er jetzt den Datenschutz - also ein Grundrecht - gegen den Gesundheitsschutz ausspielen will. Dabei bemüht er viele Millionen von Toten weltweit. Über die Einschränkung des Datenschutzes macht sich der Philosoph dann aber keine Sorgen: „harmlos“ ist eine seiner Erkenntnisse!
Nida-Rümelin kommt zusammengefasst zu dem Ergebnis: „es kann nicht sein, dass die Rücksicht auf den Datenschutz letztlich zum Aushebeln von viel schwerer wiegenden Grundrechten führt“.
Extrem besorgt zeigt sich der Philosoph, "dass wir in Europa mit derartiger Hilflosigkeit auf die epidemische Herausforderung reagiert haben“. Als ob eine Corona-App der Schlüssel zum Erfolg wäre! Was für eine Verkennung der IT! Fehlt nur noch die Erwähnung von künstlicher Intelligenz in der Corona-App, um den erwarteten Erfolg Gewissheit werden zu lassen!
Andere Kritiker schließen hier - nach einem kurzen Seuchen-Geraune - gerne noch Hinweise an, dass Deutschland und Europa digitale Technologien nicht ausreichend für die Seuchenbekämpfung nutzten und dass doch noch viele Transaktionen des öffentlichen Lebens - insbesondere auf dem heiß umkämpften Gesundheitsmarkt - nutzbringend digitalisiert werden könnten.
Konkret: Der Philosoph hält ein Tracking, also die zusätzliche Erfassung von Orts- und Benutzerdaten der infizierten Person, wegen der ein Nutzer eine Risiko-Warnung erhält, per Smartphone für unvermeidlich, um im Kampf gegen Corona den nächsten Lockdown zu vermeiden. Ja, er versteigt sich gar zu der Behauptung, „Deutsche akzeptieren Ortung mit der Corona-Warn-App“.
Dabei ist die infizierte Person doch schon längst „im Visier eines Gesundheitsamts“. Es ist fern der Realität, zu glauben, das mit dieser Zusatzinformation (Standortdaten a là GPS bzw. Funkzellen) eine wesentlich effizientere Kontaktverfolgung möglich wäre. Hilfreicher wäre so etwas wie ein Kontakttagebuch, das Prof. Drosten schon Mitte 2020 vorgeschlagen hatte. Wozu also diese Zusatzinformation?
Vergessen wir auch nicht, dass die derzeitige Corona-Warn-App auch schon seinerzeit mit der Erwartung entwickelt wurde, dass man diese zur Vermeidung der zweiten Welle benötige! Wie wir heute aber alle wissen, wurde diese Erwartung bitter enttäuscht. Weshalb das nun bei Rümelins Vorschlag anders werden soll, erschließt sich mir nicht.
Rümelin behauptet, ein solches Tracking auf den Smartphones wäre die einfachste Möglichkeit, im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie Infektionsketten einfacher zurückverfolgen zu können, und bezieht sich dabei auf das Beispiel von Süd-Korea. Dabei übersieht er aber geflissentlich, dass in Süd-Korea z.B. eine GPS-basierte Tracking App eingesetzt wird, die das in Deutschland geforderte Tracing aber gar nicht technisch unterstützen kann; der Erfolg von Süd-Korea basiert vielmehr auf einem landesweit einheitlichen Verfahren für die lokalen Gesundheitsämter zum Thema Tracking, Tracing, Isolierung und Quarantäne sowie einem beispiellosen Personaleinsatz beim Tracking, wobei die dortige Corona-App nur einen geringen Beitrag leistet; bei einem neuen Ausbruch in einem Seouler Nachtclub-Bezirk hatte die Nachverfolgung gleich gar nicht funktioniert
Dass die Akzeptanz der bislang rein auf ein Tracing angelegten Corona-App mit einem solchen Tracking-Verfahren sinke, glaubt der Vizevorsitzende des Deutschen Ethikrates nicht! Woran er das fest macht, verrät er uns nicht.
Und auch wie er glauben kann, dass mit seinem Vorschlag die Arbeitsprozesse in den Gesundheitsämtern effizienter abgewickelt werden können, bleibt ebenfalls sein Philosophengeheimnis. Faktum ist, dass schon die Entwickler der derzeitigen Corona-Warn-App offensichtlich vergessen hatten, Experten aus Gesundheitsämtern eng in die Entwicklung mit einzubeziehen, weshalb die Gesundheitsämter jetzt beklagen, „dass sie so gut wie keinen Zugewinn von Erkenntnissen durch die App-Nutzer hätten“, „sie schadet mehr, als dass sie hilft", „sie spielt in der täglichen Arbeit der Gesundheitsämter so gut wie keine Rolle“, sagte Ute Teichert, Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Was diese wohl zu der neuen Philosophie sagen würden?
Als Pro-Argument für seinen Vorschlag bemüht Rümelin auch, dass die Nachverfolgung von Standortdaten durch die Gesundheitsämter schon einmal in einem Entwurf des Infektionsschutzgesetzes gestanden hätte. Abgesehen von der Unüblichkeit einer solchen Beweisführung ist es Fakt, dass diese Art von elektronischer App-gestützter Kontaktverfolgung damals nicht weiter verfolgt wurde, da man erkannt hatte, dass für ein Kontakt-Tracing Standortdaten a là GPS bzw. Funktelefon gar nicht geeignet seien, da viel zu grobmaschig!
Im Ergebnis - frei nach dem Thüringer Datenschutzbeauftragten Lutz Hasse - ein derzeit sinnfreier Vorschlag mit - allenfalls - theoretischem Mehrwert!
Was wird - zur Ausschaltung des Datenschutzes - nicht alles auf den Kopf gestellt? Was wird nicht alles unvollständig, wenn nicht gar falsch berichtet?
Wie wäre es, einfach mal die zunächst überfälligen Rechte und Regeln für die digitale Welt einschließlich der notwendigen Weiterentwicklung der DSGVO zu erstellen? Für die Entwicklung von IT-Systemen das Design-to-Privacy-Prinzip verbindlich vorzuschreiben? Den Handel und Besitz von fremden privaten Daten - analog zum Sklavenhandel - zu verbieten? Das wäre schon mal ein Anfang!
PS: Die erforderlichen Nachweise für meine Behauptungen können großenteils unter https://www.freitag.de/autoren/sigismundruestig/die-corona-krise-2
insbesondere in Kapitel VIII nachgelesen werden.
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