Es ist die Zeit der Beschwichtigung. „In Göttingen handelt es sich um einen kriminellen Einzelfall, nicht um einen Organspendeskandal“, sagt Günther Kirste, Medizinischer Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation. Auch Politiker und Mediziner sprechen bei dem Göttinger Arzt, der die Organwarteliste zugunsten seiner Patienten manipuliert haben soll, gerne vom „kriminellen Einzelfall“. Und der Strafrechtler Hans Lilie, Chefkontrolleur der Bundesärztekammer, versichert, bei 119 überprüften Verdachtsfällen in den vergangenen zehn Jahren habe es nur kleinere Regelverstöße gegeben – kein einziger habe „Skandalpotenzial“.
Wirklich? Seit in Göttingen die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung ermittelt, ist bereits einiges ans Licht gekommen, das die These vom Einzeltäter erschüttert. Doch vor allem, wenn man weiter zurückblickt, wird klar: Immer wieder gab es Unregelmäßigkeiten, dubiose Praktiken und Skandale. Einiges wurde sogar publiziert. Doch die Politik verlegte sich gezielt aufs Wegschauen. „Die heilige Kuh Transplantationsmedizin galt, bis der Organspendeskandal von Göttingen und Regensburg hochkochte, als unantastbar“, sagt ein Insider. Nun hat Gesundheitsminister Daniel Bahr erneut die Gelegenheit, die Augen aufzumachen: Für kommenden Montag hat er zu einem Spitzentreffen in sein Ministerium geladen.
Dort könnten auch alte Affären eine Rolle spielen, die schon vor Jahren die eklatanten Schwachstellen im System offenbarten. Wie der Fall des früheren Ordinarius für Transplantationschirurgie am Universitätsklinikum Jena, Professor Johannes S. Der Mann soll nicht nur Organe gegen Bares an Ausländer verpflanzt haben, sondern auch als Chefarzt mit minderwertigen Organen und besonders riskanten Operationen Patienten gefährdet haben.
Barzahlung üblich
Am Abend des 2. April 2001 hängte der Strahlenphysiker Günther Rauh gerade Vogelkästen in den Baum, als der Anruf aus dem Klinikum Jena kam – so erzählt es seine Frau. Eine Leber sei für ihn da, hieß es. Der 71-Jährige war an Leberkrebs erkrankt und deshalb seit sieben Monaten auf der Warteliste von Eurotransplant gemeldet. In lebensbedrohlichem Zustand war er indes nicht. Seine Frau äußerte Bedenken, doch Günther Rauh wollte die Chance ergreifen. Hals über Kopf fuhr er mit dem Taxi in die Klinik.
Was der Physiker nicht wusste: Auf der Transplantationsstation in Jena wartete auch eine junge Russin auf eine neue Leber, die 28-jährige Larissa Lysowa aus Jekatarinenburg. Ihre Mutter Anna Alexandrowna hatte bereits 234.000 Mark – umgerechnet rund 120.000 Euro – in bar an der Klinikkasse bezahlt. Das bestätigt auch die Klinik, bei ausländischen Patienten sei Barzahlung durchaus üblich. Außerdem wurde sie in einem Brief von dem Chirurgen vor der Operation aufgefordert, eine Spende an eine Leberstiftung in Liechtenstein zu entrichten: die Haruspex CMC finance Limited. Sie zahlte. Die Hoffnung, dass der bekannte Leberspezialist ihrer Tochter helfen könnte, zerstreute alle Bedenken.
Geteilte Fettleber
Der Professor plante einen riskanten Eingriff: eine sogenannte Splitlebertransplantation. Beide Patienten sollten den Teil einer Spenderleber bekommen. Noch in der gleichen Nacht wurde Günther Rauh operiert. Danach die junge Russin. Eingepflanzt wurde ihnen jeweils ein Teil der Leber von Spender Nummer 81.906. Doch der Mann war bereits 60 Jahre alt und den katastrophalen Leberwerten nach wahrscheinlich Alkoholiker. Bei dem Organ handelte es sich um eine sogenannte Fettleber. Wegen ihres schlechten Zustands wurde sie an der Warteliste vorbei im sogenannten beschleunigten Verfahren vergeben.
Ob S. seine Patienten vor der Operation aufklärte, dass er ihnen ein minderwertiges und zudem noch gesplittetes Organ einpflanzen wollte, lässt sich nicht aufklären. Ein Teil der Klinikakten ist verschwunden. Ein Problem sah S. in der Verpflanzung der Fettleber jedenfalls nicht. In einem Arztbrief an eine Kollegin der Inneren Medizin schrieb er: „Das Spenderorgan wies eine Verfettung von circa 30 Prozent auf. Grundsätzlich war das Organ zum Splitten geeignet.“ Führende Transplantationszentren waren allerdings ganz anderer Auffassung. Auf Anfrage kamen sie einhellig zu dem Schluss: „Bei der Verpflanzung einer geteilten Leber darf auf keinen Fall eine Fettleber verwendet werden.“ Eine Einschätzung, die sich bewahrheitete: Die Splitlebertransplantation endete für beide Patienten im Desaster.
Komplikationen führen zum Tod
Bei Larissa Lysowa nahm das Lebersegment seine Funktion nicht auf. Über Eurotransplant beschaffte S. auf die Schnelle ein zweites Organ, diesmal aus Köln. Noch in derselben Nacht wurde die junge Russin ein zweites Mal transplantiert. Ihre Mutter sagt, während der zweiten OP sei sie in das Zimmer des Professors gebeten worden und dieser habe versichert, er werde alles für das Überleben ihrer Tochter tun. Dann, sagt sie, sei es wieder um Geld gegangen. Anna Alexandrowna bezahlte nach eigenen Angaben 10.000 Dollar, die in der Schreibtischschublade des Chirurgen verschwunden seien. Danach sei dieser wieder in den Operationstrakt gegangen. 20 Minuten später habe es geheißen: „Anna Alexandrowna, es tut uns leid, ihre Tochter hatte starke Blutungen, sie ist tot.“
Günther Rauh ging es kurz nach der Operation den Umständen entsprechend gut. Doch schon am zweiten Tag verschlechterte sich sein Zustand dramatisch. „Mein Mann“, sagt Inge Rauh, „bekam eine kräftige Gelbsucht. Die Haare verfärbten sich zu einem Lila-Ton. Es war ein furchtbarer Anblick.“ Die Ärzte rieten zu einer zweiten Transplantation. Doch Günther Rauh sagte nur: „Lasst mich sterben.“
Eine Szene am Bett ihres todkranken Mannes wird Inge Rauh wohl nie vergessen, wie sie selbst sagt. „Wussten Sie eigentlich, dass Ihrem Mann eine cholestatische Leber (Fettleber) verpflanzt wurde?“, fragte sie der diensthabende Assistenzarzt. Inge Rauh, selbst diplomierte Medizin-Pädagogin, war sofort klar, warum ihr Mann so litt. Schriftlich konfrontierte sie den Transplantationschirurgen mit dem Vorwurf. Doch der wies jede Verantwortung zurück: Die Leber habe erst nach der Transplantation versagt. Vier Wochen nach der Operation starb ihr Mann. Inge Rauh ist sich ganz sicher: „ Die unselige Transplantation hat meinen Mann das Leben gekostet. Vor dem Eingriff hatte er – trotz des Leberkarzinoms – kaum Beschwerden. Vermutlich hätte er noch zwei bis drei Jahre leben können.“
39.897 Euro für "persönliche Leistungen"
Auch der Ärztliche Direktor der Klinik war nach eigenen Worten entsetzt. Er fürchtete um den Ruf des Klinikums und wollte die Methoden des Cheftransplanteurs nicht länger dulden. Zumal es Vorwürfe von Kassenpatienten gab, dass S. vor Routine-Operationen privat Geld verlangt habe. Auch der Mutter von Larissa Lysova hatte er eine Privatrechnung über 39.897 Euro für „persönliche Leistungen“ ins ferne Russland geschickt. Das Schriftstück liegt mir ebenfalls vor. Als beamteter Arzt hätte er das ohne Genehmigung der Klinik nicht gedurft. Auch für das Wissenschaftsministerium war das Maß voll. 2004 schied S. nach langen Querelen aus dem Beamtenverhältnis aus. Nach einem Vergleich verließ er endgültig das Klinikum.
Inge Rauh erstattete Anzeige wegen fahrlässiger Tötung. Auch Anna Alexandrowna kam noch einmal aus Russland, um vor der Staatsanwaltschaft gegen S. auszusagen. Doch die Staatsanwaltschaft Gera stellte das Verfahren letztlich ein. „Eine fahrlässige Tötung ließ sich bei den schwerkranken Patienten nicht nachweisen“, hieß es dort vergangene Woche auf Anfrage. Es sei zwar zu erheblichen Unregelmäßigkeiten gekommen, aber diese seien strafrechtlich nicht relevant.
Seltsam ist, dass sich die Ständige Kommission Organtransplantation (STÄKO) der Bundesärztekammer nicht einschaltete. Sie hatte auch damals schon, wenn auch mit wenig Kompetenzen, die Aufsicht über die Transplantationszentren. Auf Anfrage teilte die Bundesärztekammer nun mit, der Fall S. sei der Prüfungs- und Überwachungskommission „nicht zur Kenntnis gebracht worden“. Die entscheidende Kontrollinstanz wusste also von nichts? Und das, obwohl der Skandal um den prominenten Leberchirurgen im März 2004 unter Transplantationsmedizinern Tagesgespräch war?
Nur Lug und Trug?
Wie 2005 bei dem Transplantionsmediziner Aiman O. – der jetzt den Göttinger Skandal auslöste und dem schon bei seiner früheren Position in Regensburg Unregelmäßigkeiten bei der Organvergabe vorgehalten wurden – erhob die Staatsanwaltschaft in Gera im Fall S. keine Anklage. Fehlte die gesetzliche Grundlage, den Mediziner vor Gericht zu bringen? S. selbst sagt, er sei einer Intrige der Klinikleitung zum Opfer gefallen. Alle Vorwürfe gegen ihn beruhten auf „Lug und Trug“.
Ein Freund von S. war der mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande ausgezeichnete Transplantationsmediziner Professor Christoph Broelsch aus Essen. Die beiden Leberspezialisten hatten Ende 2001 gemeinsam eine heikle Affäre durchgestanden. Zusammen mit S. hatte Broelsch in Jena einen nierenkranken Israeli transplantiert. Die Spenderniere stammte offiziell von einem Cousin des Patienten. Als sich in Essen Zweifel an der Verwandtschaft regten, operierten die beiden Chirurgen in Jena. Später kam heraus, dass Geld für die Niere geflossen sein soll. Broelsch wurde wegen Organhandels angezeigt.
Dieses Verfahren verlief im Sande, doch Gerüchte über fragwürdige Praktiken des „Leberpapstes“ blieben. Angeblich soll Broelsch 50 Prozent der Spenderorgane trickreich für reiche Privatpatienten aus dem arabischen Raum abgezweigt haben. Nur fünf Prozent sind erlaubt. Broelsch wies die Vorwürfe kategorisch von sich. Das sei „dummes Zeug“, sagte er 2003 dem Bayerischen Rundfunk. Doch dann fügte er an: „Abgesehen davon, es gibt Organe, die Eurotransplant nicht vermitteln kann, weil sie in der Qualität nicht gut sind oder weil sie von anderen Zentren wegen zu langer Ischämiezeiten nicht akzeptiert werden. Gelegentlich hat man ein solches Organ zur Verfügung, was irgendwoher kommt. Wir sind aber auch da sehr zögerlich, weil die Qualität solcher Organe für jeden Patienten, egal ob er Ausländer ist, Araber oder Jude, oder sonst etwas, nicht ausreichend sein kann.“
Schnellverfahren ermöglicht Manipulation
Broelsch räumte also schon damals ein, wie sich die strengen offiziellen Zuteilungsregeln für Organe elegant umgehen ließen. Mittlerweile ist klar: Die Verpflanzung qualitativ minderwertiger Organe im beschleunigten Vermittlungsverfahren wirft gravierende medizinische, ethische und rechtliche Fragen auf. Das Schnellverfahren bietet nach Aussagen von Experten zahlreiche Manipulationsmöglichkeiten, vor allem aber die Umgehung der Warteliste. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministerium erhöhte sich von 2002 bis 2011 die Zahl der verpflanzten „marginalen Lebern“ um das siebenfache, von 61 auf 430. Auch bei den anderen Organen sind die Zahlen drastisch gestiegen. Das Ministerium sieht aber keine „Umgehung der üblichen Allokationsregeln“.
Broelsch wurde 2010 wegen Nötigung, Betrugs und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt. Laut Richterspruch hat er Patienten vor Routine-Operationen genötigt, vierstellige Summen auf ein Spendenkonto einzuzahlen. Seine kreativen Praktiken bei der Verpflanzung marginaler Organe an Ausländer spielten hingegen in dem Verfahren offenbar keine Rolle. Und wie durch ein Wunder kam der Prüfungs- und Überwachungskommission der Bundesärztekammer davon wiederum nichts zu Ohren. Mit Blick auf Transplantationen für Ausländer beteuert diese heute, sie sei „über die Vorwürfe gegen Professor Broelsch nicht in Kenntnis gesetzt worden“.
Silvia Matthies beschäftigt sich als Journalistin seit Jahrzehnten mit medizinethischen Themen
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