Der Staat tippt mit

Datenschutz Die Bundesbehörden und Ministerien speichern auf ihren Websites systematisch Nutzerdaten. Ein Datenschützer klagt nun vor dem Bundesgerichtshof
Wer darf auf den Fingerabdruck im Netz zugreifen?
Wer darf auf den Fingerabdruck im Netz zugreifen?

Foto: Remy Gabalda/ AFP/ GettyImages

Die Datensammelwut von Konzernen wie Facebook und Google ist lange bekannt und wird oft kritisiert. Jetzt steht allerdings auch der deutschte Staat in der Kritik: Auf den Informationsportalen der Bundesämter und -ministerien werden offenbar personenbezogen und flächendeckend Daten von Besuchern gespeichert. Mit den IP-Adressen, so fürchten Kritiker, können die Ministerien auf den einzelnen Nutzer zurückschließen.

Patrick Breyer, Datenschutzbeauftragter der Piratenpartei spricht von „NSA-Methoden“ und klagt daher jetzt vor dem Bundesgerichtshof gegen die „Surfprotokollierung“. Neu ist der Fall allerdings nicht: Sind IP-Adressen personenbezogene Daten, die unter das Datenschutzrecht fallen? Die auf den ersten Blick einfache Frage ist rechtlich kompliziert.

Nepper, Schlepper, BKA

Die Chronik der Überwachung reicht zurück bis in das Jahr 2007. Damals sorgte das Bundeskriminalamt mit kreativer Bauernfängerei für Wirbel. Auf der kargen Website informierte das BKA unter anderem über die angeblich linksterroristische Vereinigung „militante gruppe“.

Der Text erwies sich als Mausefalle: Die Behörde speicherte seit Jahren sämtliche IP-Adressen von Besuchern ihrer Seite. Im September wollte die Behörde darüber 417 Personen identifizieren, die den Artikel über die Linksterroristen aufgerufen haben – einen Text, den das BKA selbst erstellt und hochgeladen hat. Weil nur wenige Provider die Nutzerdaten so lange speichern, erhielten die Ermittler letztlich „nur“ die Daten von gut hundert Telekom-Kunden. Laut der Bundesanwaltschaft ist die Internetüberwachung ein gängiges Fahndungsmittel, Wolfgang Bosbach sprach damals von einem „täglichen Geschäft“.

Einen Monat später untersagte das Amtsgericht Berlin-Mitte in einem anderen Fall dem Bundesjustizministerium, Daten weiterhin zu speichern, nachdem die Seite verlassen wurde. Dabei ging es insbesondere um IP-Adressen. Mit ihnen, so das Gericht, könnten die Nutzer einfach und ohne großen Aufwand identifiziert werden. Da es theoretisch möglich ist, auf den Nutzer zurückzuschließen, ist eine IP-Adresse auch immer personenbezogen und genießt Datenschutz.

Anonyme Daten?

Man könnte meinen, dass die Geschichte hier beendet wäre. Und tatsächlich arbeitet das Bundesjustizministerium seitdem nur noch mit anonymen Datensätzen. In den übrigen Behörden geht die kritikwürdige Praxis allerdings weiter. Aus einer Abfrage des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit geht hervor, dass viele Ministerien und Behörden weiterhin IP-Adressen speichern. Die Angaben sind ein Flickenteppich, Löschfristen reichten von 24 Stunden bis zu einem Jahr. Das Presse und Informationsamt sieht überhaupt keine Frist vor.

Im Berufungsverfahren des vorangegangenen Urteils entschied sich das Landgericht Berlin für eine neue Definition des Personenbezugs. Statt wie das Amtsgericht IP-Adressen per se an einen Nutzer zu knüpfen, fragte das Landgericht, ob eine Zuordnung auch realistisch, also unter einem üblichen Zeit- und Arbeitsaufwand möglich ist. Demnach lässt sich aus den IP-Adressen allein keine Verbindung zum Nutzer ziehen. Auch das BKA konnte die Besucher ihrer Seite nur identifizieren, indem die Behörde beim Provider anfragte. Dies ist laut Gericht aber nur in besonderen Fällen erlaubt. Daher würden IP-Adressen normalerweise nicht unter den Datenschutz fallen.

Recht der Generation Internet

Kläger Patrick Breyer will sich damit nicht zufrieden geben. „Mit meiner Klage fordere ich das Recht der Generation Internet ein, uns im Netz ebenso unbeobachtet und unbefangen informieren zu können, wie es unsere Eltern aus Zeitung, Radio oder Büchern konnten“, erklärt er. Wenn man sich schon wegen des Lesens offizieller Internetseiten verdächtig machen könnte, bedeute dies das Ende der Grundrechte auf Informationsfreiheit und Meinungsfreiheit im Netz.

Die Behörden geben an, sie würden die IP-Adressen unter anderem für Datensicherheit, Optimierung der Websites und statistische Erhebungen nutzen. Doch in letzter Konsequenz schadet die Datenklauberei der offenen Netzkultur. Und sie schürt das Misstrauen gegen Ministerien und Behörden, die auf ihren Seiten eigentlich informieren sollten, statt den Nutzer unter Generalverdacht zu stellen.

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Geschrieben von

Simon Schaffhöfer

Taugenichts und Pausenclown

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