„Ein Etappenerfolg“

Interview Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum dritten Geschlecht eröffnet zwei Möglichkeiten, sagt die Juristin Konstanze Plett
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 46/2017
Es gibt nur cool und uncool und wie man sich fühlt. Das sollten auch Ämter kapieren
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Foto: Sara D. Davis/Getty Images

Die Begriffe intersexuell oder intergeschlechtlich bezeichnen Personen, die genetisch, körperlich oder hormonell „zwischen den Geschlechtern“ stehen, also biologisch-medizinisch weder eindeutig männlich noch weiblich sind. Vanja, 27, hatte beim zuständigen Standesamt beantragt, die Angabe des Geschlechts für sich im Geburtseintrag von „weiblich“ auf „inter/divers“ zu ändern. Nachdem das Standesamt wie auch das zuständige Amtsgericht dies abgelehnt hatten, gab ihr nun das Bundesverfassungsgericht recht und verpflichtete den Gesetzgeber zu einer Neuregelung des Personenstandsrechts. Die Rechtswissenschaftlerin Konstanze Plett beschäftigt sich seit 20 Jahren mit den Rechten von intergeschlechtlichen Menschen und hat die Ve