Es gibt nur cool und uncool und wie man sich fühlt. Das sollten auch Ämter kapieren
Foto: Sara D. Davis/Getty Images
Die Begriffe intersexuell oder intergeschlechtlich bezeichnen Personen, die genetisch, körperlich oder hormonell „zwischen den Geschlechtern“ stehen, also biologisch-medizinisch weder eindeutig männlich noch weiblich sind. Vanja, 27, hatte beim zuständigen Standesamt beantragt, die Angabe des Geschlechts für sich im Geburtseintrag von „weiblich“ auf „inter/divers“ zu ändern. Nachdem das Standesamt wie auch das zuständige Amtsgericht dies abgelehnt hatten, gab ihr nun das Bundesverfassungsgericht recht und verpflichtete den Gesetzgeber zu einer Neuregelung des Personenstandsrechts. Die Rechtswissenschaftlerin Konstanze Plett beschäftigt sich seit 20 Jahren mit den Rechten von intergeschlechtlichen Menschen und hat die Ve
Verfassungsbeschwerde mit geschrieben.der Freitag: Frau Plett, welche Kämpfe gingen dieser Gerichtsentscheidung voraus?Konstanze Plett: Ein ähnlicher Antrag auf die rechtliche Anerkennung eines dritten Geschlechts wurde bereits 2000 gestellt und dann vom Landgericht München I in zweiter Instanz zurückgewiesen. Damals wollte die antragstellende Person „zwittrig“ als Geschlecht eingetragen haben. Als das Amtsgericht den Antrag abwies, gab es nicht das Umfeld oder die Kraft, verfahrensrechtlich vorzugehen.Was hat sich seitdem geändert?Viel. Die Vernetzung und der Rückhalt sind gewachsen, auch durch das Internet. Das Elend war ja lange, dass Inter-Menschen glaubten, ihr Schicksal wäre etwas, was nur ihnen passiert. Wer nicht männlich, nicht weiblich war, durfte in der Gesellschaft nicht vorkommen. Es brauchte die Menschen, die unmittelbar betroffen waren, die sich vernetzten, die Unterstützungssysteme. Auch die Gender Studies waren ein wichtiger Baustein, damit klar wurde: Hier werden Menschen verschwiegen, verheimlicht, ihnen geschieht Unrecht und dagegen muss etwas getan werden.Inwieweit beschäftigen Sie selbst sich mit dem Thema?Ich komme von der Frauenrechtsforschung her. Ich habe auch zu denen gehört, die gesagt haben: Kaum haben die Women Studies Fuß gefasst, werden sie schon wieder zum Verschwinden gebracht durch die Gender Studies. Aber für mich war das im Ergebnis gut, ich habe über Gender insgesamt mehr nachgedacht und bin dadurch schon Ende der 1990er auf die Frage gestoßen, welchen Anteil das Recht bei der Konstruktion von Geschlecht hat. Damals bin ich auf das Personenstandsgesetz aufmerksam geworden. Das ist ein Ort, den Juristen und Juristinnen normalerweise nicht in den Blick nehmen. Um den Staat zu bewegen, etwas zu verändern, ist Druck aus vielen Richtungen notwendig. Das Wichtigste war, dass Menschen ihre Schicksale öffentlich gemacht haben. Ohne diesen Schritt hätte kein politischer Kampf etwas bewirken können.Placeholder infobox-1Welche konkreten verschiedenen Möglichkeiten gibt es jetzt für den Gesetzgeber, den Beschluss umzusetzen?Es sind zwei Möglichkeiten aufgezeigt worden. Entweder wird das Geschlecht völlig aus der Registrierung gestrichen, so dass also Neugeborene nicht mehr mit Geschlecht erfasst werden. Die andere Möglichkeit ist, dass eine dritte positive Geschlechtsbezeichnung geschaffen wird. Beide Möglichkeiten haben Auswirkungen auf die gesamte Verwaltung bis hin zur amtlichen Statistik. Überall wird das registrierte Geschlecht weitergegeben. Dabei könnte dem Fiskus zum Beispiel doch egal sein, welches Geschlecht die Person hat, Hauptsache, sie zahlt ihre Steuern.Müsste bei der zweiten Option dann auch ein neues Pronomen in die Sprache der Behörden einziehen?Ja, das ist eine gute Frage, aber da wird es nicht sofort etwas geben. Den Sprachkampf, dass sie im Recht genannt werden, führen Frauen ja jetzt seit Jahrzehnten. Trotzdem ist das generische Maskulinum immer noch weit verbreitet. Auch die sprachliche Fassung einer dritten Option macht Schwierigkeiten. Das sind gesellschaftliche Prozesse, die dann folgen werden.Wie medizinisch-biologisch definiert das deutsche Recht Geschlecht? Ebnet der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts den Weg zu mehr Selbstbestimmung?Inwieweit medizinische Gutachten oder Atteste auch in Zukunft verlangt werden für die Frage, welches Geschlecht registriert wird, wird sich zeigen. Gesetze sind immer nur die Spitze des Eisberges, darunter gibt es die Verordnungen und darunter die Verwaltungsvorschriften. Meine Hoffnung ist, dass der Beschluss die Verfügungsbefugnis über das eigene Geschlecht zurückgibt.In dem heiklen Bereich Geschlecht haben Recht und Medizin auf unselige Art und Weise zusammengewirkt. Das Recht hat gesagt, wir können nicht definieren, was Geschlecht ist, das ist biologisch-medizinisch zu bestimmen. Und die Medizin hat gesagt, das Recht will, dass wir sagen, ob männlich oder weiblich, also sagen wir eben, ob männlich oder weiblich.Welche Änderungen bringt ein geändertes Personenstandsgesetz noch?Eine Änderung hat sich damit möglicherweise erübrigt, nämlich beim Thema Ehe für alle. Die sieht im Wortlaut vor, dass Menschen „verschiedenen oder gleichen Geschlechts“ heiraten dürfen. Menschen mit einem Eintrag als „inter/divers“, oder welche Bezeichnung auch immer künftig Gesetz wird, wären davon erfasst. Menschen ohne Geschlechtseintrag, was seit November 2013 die einzige Option neben „männlich“ oder „weiblich“ ist, sind vom Wortlaut her ausgeschlossen. Ein anderes Beispiel sind die Krankenversicherungen: Hier reklamieren Inter-Menschen schon lange, dass sie falsch behandelt werden, wenn dies nach ihrem Papiergeschlecht und nicht nach ihren physischen Besonderheiten geschieht. Auch die Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen, seien es Haftanstalten oder Psychiatrien, müsste sich ändern. Ich will nicht, dass Schutzvorschriften für Frauen, die sie vor männlicher Gewalt schützen, abgeschafft werden. Die Frage muss von einem anderen Blickwinkel gestellt werden: Geht es bei der getrennten Unterbringung wirklich um Frauenschutz? Auch in Anstalten für Männer kommt zum Beispiel sexuelle und sexualisierte Gewalt vor. Die Trennung nach Geschlecht löst nicht das Problem sexueller Gewalt, im Prinzip sollten alle Inhaftierten in ihrer sexuellen Integrität geschützt werden. Getrennter Sportunterricht ist ein weiteres Beispiel.Wird Geschlecht teilweise aus reiner Bequemlichkeit verwendet, um sich nicht fragen zu müssen, was jetzt gerade ein sinnvolles Kriterium wäre?Absolut. Aber Bequemlichkeit war eigentlich noch nie ein guter Ratgeber für Fortschritt und sollte eher eine Warnblinkanlage in Kraft setzen.Gerät die Geschlechterbinarität jetzt insgesamt ins Wanken?Ich hoffe, wir haben die strikte Binarität überwunden, jedenfalls juristisch. Gesellschaftlich wird es schon noch eine Weile dauern. Trotzdem, es ist ein großer Etappenerfolg. Und er geht auf all die mutigen Menschen zurück, die sich geoutet haben, die die Verheimlichung, Diskriminierung und Gewalt gegen Inter-Menschen angeprangert haben.
×
Artikel verschenken
Mit einem Digital-Abo des Freitag können Sie pro Monat fünf Artikel verschenken.
Die Texte sind für die Beschenkten kostenlos.
Mehr Infos erhalten Sie
hier.
Aktuell sind Sie nicht eingeloggt.
Wenn Sie diesen Artikel verschenken wollen, müssen Sie sich entweder einloggen oder ein Digital-Abo abschließen.