Wouter Basson – Arzt, der mit dem Tod diente

Südafrika Wird „Dr. Death” seine ärztliche Approbation verlieren oder behalten? Am 18. Dezember 2013 spricht die Standeskammer ihr Urteil über die Zulassung des Dr. Basson.

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Am 18. Dezember 2013 spricht der Health Professions Council of South Africa (HPCSA) sein Urteil über die ärztliche Zulassung des Wouter Basson. Der Kardiologe besitzt eine lukrative private Herzklinik in Kapstadt und KwaZulu-Natal.

Wouter Basson (Jahrgang 1950) ist eine der finstersten Figuren des Apartheidregimes. Als Leibarzt des damaligen Apartheid-Präsidenten PW Botha wurde er 1981 von der südafrikanischen Wehrmacht rekrutiert und avanzierte bald zum Chef des „Project Coast“, das die biologische und chemische Kriegsführung im „Kampf gegen den Terrorismus“ vorantrieb. Der Arzt, der als brillianter Wissenschaftler gilt, leitete damals ein Team, das „Tötungswaffen in Form biologischer und chemischer Wirkstoffe entwickelte, die töten ohne Spuren zu hinterlassen“. So Chandré Gould vom Institut für Sicherheitsstudien und Autor eines Buches über „Project Coast“.

Seine Tätigkeit im „Project Coast“ brachte Wouter Basson den Spitznamen „Dr. Death“ ein.

Amnestie

Ein Gerichtsprozess gegen „Dr. Death“ in Pretoria zu Beginn dieses Jahrhunderts scheiterte. Die Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft wie Mord, Verschwörung zu Mord, Diebstahl, Drogenbesitz, Drogenhandel, Betrug, Veruntreuung wurden 2002 vom Richter niedergeschlagen. Basson erhielt Amnestie. Ein weiteres Beispiel für den Satz, dass Rechtsprechung und Wahrheit bzw. Gerechtigkeit nicht ein und dasselbe sein müssen.

Noch vor diesem Urteil waren zwei Mediziner gegen Basson aktiv geworden. Im Jahr 2000 legten Ralph Mgijima, damals Generalsuperintendent für Gesundheit in der Provinz Gauteng, und Leslie London, Professor für Public Health an der Universität von Kapstadt (UCT), beim Health Professions Council of South Africa (HPCSA) Beschwerde wegen standeswidrigen Verhaltens gegen Basson ein. Die Eingabe wurde von 40 weiteren Ärzten unterschrieben.

Seuchenerreger gegen Schwarze

Konkret wird Basson u.a. vorgeworfen er habe Mittel wie Mandrax, Kokain und andere desorientierende Drogen zur Verfügung gestellt, um Menschen aus Nachbarländern nach Südafrika zu entführen, Granaten mit drogendurchsetztem Tränengas bestückt, Drogen und Tränengas entwickelt zur Kontrolle von Massenversammlungen, Zyanidkapseln zur Selbsttötung an Soldaten ausgegeben, falls diese in Gefangenschaft gerieten. In Bassons Laboren wurden auch Seuchenerreger gezüchtet, um Teile der schwarzen Bevölkerung zu sterilisieren oder auszurotten.

Die ärztliche Standeskammer HPCSA tat sich indessen schwer in dieser Sache. Die Anhörungen begannen erst sieben Jahre nach Eingabe der Beschwerde und dauern nun schon sechs Jahre – bis heute. Während der Anhörungen bestätigte ein Gutachter aus den USA, Steven Miles, dass Bassons Handlungsweise den Tod vieler Menschen, akute Todesgefahr und Gehirnschäden verursachte, wohingegen die medizinische Ethik von einem Arzt eindeutig die Förderung der Gesundheit und des Lebens verlange.

Die Anwälte des Dr. Basson halten dagegen, er habe als Soldat gehandelt, also „nur Befehle ausgeführt“. Eine Argumentation die allzu bekannt ist aus den Prozessen gegen Nazi-Kriegsverbrecher in Deutschland.

Keine Reue

Heute (28.11.2013) Morgen durfte Basson in einem Power FM-Radio-Interview feucht-fröhlich behaupten, er habe nichts Unrechtes getan, nur "auf Befehl" gehandelt und ein schönes Leben gehabt. Kaltschnäuzige Arroganz und kein Schimmer von Reue. In bestimmten Medien, wie in der Wochenzeitung Mail & Guardian, erscheinen Artikel, die versuchen, Basson ein „menschliches Antlitz“ zu geben. Es werden Patienten des Kardiologen zitiert, die, verständlicherweise, in Dankbarkeit von ihm sprechen, weil er sie erfolgreich operiert hat. Wäscht ihn das von seinem tödlichen Tun als „Dr. Death“ rein? Wohl kaum.

Kommt Wouter Basson diesmal wieder ungeschoren davon oder wird er jetzt die Konsequenzen für sein Handeln tragen müssen? Es war schließlich seine bewußte Entscheidung, seine ärztlichen und wissenschaftlichen Fähigkeiten in den Dienst der Apartheid-Kriegsführung zu stellen. 1981 war längst bekannt, dass die Politik der Apartheid von der UNO als Verbrechen gegen die Menschlichkeit deklariert worden war (Deklaration vom 18. Juli 1976). Mutige Altersgenossen des „Dr Death“, wenn auch nur wenige, verweigerten in dieser Zeit den Kriegsdienst aus Gewissensgründen und trugen dafür harsche Konsequenzen. Sie wurden ins Gefängnis geworfen oder mussten außer Landes fliehen. Wieso sollte also ein Arzt ungeschoren davonkommen, der wissentlich den Tod und die Verstümmelung von Menschen herbeiführte, nur weil diese für ihr Land und eine Welt ohne Apartheid und Rassismus eintraten?

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