Ermittlungen gegen Gysi: Regt euch nicht auf!

Kommentar Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat ein Ermittlungsverfahren gegen Gregor Gysi eingeleitet. Bis zu einer möglichen Verurteilung gilt aber nur eines: die Unschuldsvermutung

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Ermittlungen gegen Gysi: Regt euch nicht auf!

Foto: Carsten Koall/ AFP/ Getty Images

Wie die Welt am Sonntag berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Hamburg ein Ermittlungsverfahren gegen den Fraktionsvorsitzenden der Linkspartei im Bundestag Gregor Gysi eingeleitet. Hintergrund ist demnach unter anderem eine eidesstattliche Versicherung des Politikers aus dem Jahr 2011, nach der er „zu keinem Zeitpunkt über Mandanten oder sonst jemanden wissentlich und willentlich an die Staatssicherheit berichtet“ habe. Es besteht für die Staatsanwaltschaft offenbar der Verdacht, Gysi habe mit dieser Aussage, mit der er gegen die Ausstrahlung der NDR-Dokumentation „Die Akte Gysi“ vorgegangen war, bewusst die Unwahrheit gesagt und sich damit strafbar gemacht.

Auf seiner Facebook-Seite gab sich Gysi gestern unaufgeregt:

"Zum aktuellen Beitrag der Welt am Sonntag über mich: Nach einer Anzeige muss in einem Ermittlungsverfahren der Vorwurf geprüft werden. Das ist schon einmal geschehen. Selbstverständlich wird das Verfahren wie damals eingestellt werden, da ich niemals eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben habe. Deshalb gibt es nicht den geringsten Grund, über die Kandidatur nachzudenken."

Mit der Aussage: „Nach einer Anzeige muss in einem Ermittlungsverfahren der Vorwurf geprüft werden“ liegt Gysi allerdings falsch. Nicht zuletzt weil bereits ein Ermittlungsverfahren für den Beschuldigten eine gehörige Belastung darstellt, leitet die Staatsanwaltschaft nur dann ein Ermittlungsverfahren ein, wenn „zureichende, tatsächliche Anhaltspunkte“ vorliegen, die es jedenfalls möglich erscheinen lassen, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt. Diese im typischen Juristendeutsch verfasste Voraussetzung ist eine Hürde, wenn auch eine kleine.

Trotz dieses Umstandes gilt natürlich, genauso wie dann in einem möglichen gerichtlichen Verfahren, die Unschuldsvermutung. Sie gilt bei Gysi genauso wie sie bei Christian Wulff gilt, auch der Fall Schavan ist in gewisser Weise vergleichbar. Zwar befindet sich Anette Schavan nicht in einem strafrechtlichen, sondern in einem verwaltungsrechtlichen Verfahren, doch auch bei ihr bleibt der status quo bestehen, solange das Verfahren läuft.

Muss diese Vergleichbarkeit mit den Fällen Wulff und Schavan Sorgen machen, jedenfalls auf Seiten der Linkspartei? Werden die anderen Parteien alsbald den Rücktritt Gysis fordern, wird Gysi dem alsbald nachkommen müssen, wird er den Posten als Fraktionsvorsitzender aufgeben müssen, seine Spitzenkandidatur für die Bundestagswahl ebenfalls?

Hoffentlich nicht. Zum einen gibt es auch einen Unterschied zwischen dem Fall Gysi und den Fällen Wulff und Schavan. Im Gegensatz zu den beiden letztgenannten bekleidet Gysi keinen Posten in der Exekutive, seine Funktionen sind gewissermaßen partei-intern, man könnte lapidar sagen, dass es Sache der Linkspartei sei, ob sie ihrem Spitzenmann noch vertraut oder nicht.

Zum anderen wäre der Fall Gysi auch eine gute Gelegenheit zu zeigen, dass wir das mit der Unschuldsvermutung nicht gänzlich vergessen haben. Dabei denke ich nicht in erster Linie an den Fall Wulff, sondern eher an Fälle wie den Fall Kachelmann.

Außerdem haben wir mit Peer Steinbrück, Rainer Brüderle und Jörg-Uwe Hahn zuletzt doch schon genug Säue durchs Dorf getrieben, ich bin dessen langsam müde. Aber vielleicht liegt genau hier auch die Gefahr: Möglicherweise sehen FDP (Brüderle, Hahn), CDU (Schavan) und SPD (Steinbrück) jetzt auch die Chance, von ihren eigenen Problempatienten abzulenken. Man wird es in den nächsten Tagen sehen.

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