Wer hat Schuld?

Der Fall Gülbol Wer hat Schuld an der Zwangsräumung in Berlin-Kreuzberg? In der Kritik stehen insbesondere der Vermieter, die Polizei und die neuen Mieter der betroffenen Bezirke

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Wer hat Schuld?

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1. Der Vermieter

Der Vermieter der Familie Gülbol hat am 14.2.2013 sein gesetzlich eingeräumtes und von den Gerichten festgestelltes Recht durchgesetzt. Aus juristischer Sicht kann er daher nicht als „schuldig“ bezeichnet werden.

Moralisch betrachtet scheinen mir folgende Aspekte im Zentrum zu stehen: Die Familie hat die gerichtlich festgestellten Mietrückstände bezahlt, wenn auch zu spät. Die Kündigung wurde also in einem Zeitpunkt vollzogen, in dem rechtmäßige Zustände, wenn auch zu spät, längst wiederhergestellt waren.

Andererseits ist aus Sicht des Vermieters zu beachten, dass sich die Familie gegen eine – gerichtlich als berechtigt bezeichnete – Mieterhöhung in einem jahrelangen Rechtsstreit zur Wehr gesetzt hat. Es ist äußerst unangenehm, wenn einem vertragliche Rechte von seinem Vertragspartner nicht sofort eingeräumt werden, sondern zur Durchsetzung jahrelange, rechtliche Auseinandersetzungen notwendig sind.

Vorliegend besteht jedoch die folgende Besonderheit: Die Familie Gülbol behauptet, vor der Mieterhöhung umfangreiche Renovierungsarbeiten durchgeführt zu haben und mit dem alten Vermieter mündlich vereinbart zu haben, deswegen die Miete nicht zu erhöhen.

Zu beachten ist aber, dass Mietverträge die Mieter typischerweise dazu verpflichten, bestimmte Renovierungsarbeiten durchzuführen. Sollte die Familie Gülbol nur eine Renovierung durchgeführt haben, zu der sie mietvertraglich ohnehin verpflichtet war, würde dies ein Absehen von einer Mieterhöhung nicht rechtfertigen.

Sollte die Familie Gülbol aber eine Renovierung durchgeführt haben, die über ihre mietvertraglichen Pflichten hinausgehen (die angegebenen Kosten von 20.000 € deuten darauf hin), könnte der Vermieter aus moralischer Sicht durchaus freiwillig von einer Mieterhöhung absehen. Damit würde er dem Umstand Rechnung tragen, dass sich der Wert seines Mietobjekts durch die Renovierung erhöht hat.

2. Die Polizei

Die Berliner Polizei ist mit dem Vorwurf konfrontiert, mit einem übertrieben großen Aufgebot angerückt zu sein. Insbesondere der eingesetzte Hubschrauber steht in der Kritik. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für diesen Einsatz wohl die Jahresmiete der Familie Gülbol übertroffen haben.

Ich – und viele andere Kritiker ebenfalls – bin nicht in der Lage zu beurteilen, wann welche Einsatzstärke notwendig ist. Mir fehlt die Kenntnis von bestimmten Gefahrenlagen, von Erfahrungen der Polizei, von bestimmten Informationen im Vorfeld. Eines aber erscheint mir wichtig: Die Argumentation, die die Kosten des Polizeieinsatzes in ein Verhältnis setzt zu den Kosten, um die es in der betreffenden Auseinandersetzung geht, ist gelinde gesagt polemisch. Man kann auch sagen, dass sie sehr schädlich ist. Denn eine solche Argumentation läuft letztlich auf die Forderung hinaus, dass die Polizei nur dann tätig wird, wenn es in dem Konflikt, zu dem sie gerufen wird, um einen Geldbetrag geht, der den Einsatz rechtfertigt. Dann stellt sich zum Beispiel die Frage, um wie viel Geld es geht, wenn ein illegaler Einwanderer von Neonazis zusammengetreten wird.

Darüber hinaus ist die Polizei einmal mehr mit einem Vorwurf konfrontiert, der der Polizei das Gesetz anlastet, welches sie durchzusetzen hat. Es wird gesagt, die Polizei solle ein Gesetz nicht durchsetzen, welches gegen die Interessen der Allgemeinheit geht. Auch diese Argumentation ist höchst problematisch. Sie läuft auf die Forderung hinaus, der Polizeipräsident, der Leiter einer Polizeidienststelle oder am besten jeder Polizist solle vor jedem Einsatz prüfen, ob er das geltende Recht, welches er durchzusetzen hat, auch für durchsetzungswürdig hält. Dies würde die Gewaltenteilung in einer Weise über den Haufen werfen, die sich keiner Wünschen kann.

3. Die neuen Mieter

Der Vermieter der Familie Gülbol hätte kein Interesse daran, die Familie loszuwerden und hernach die Wohnung deutlich teurer zu vermieten, wenn er nicht damit rechnen könnte, dass er einen neuen Mieter findet, der bereit ist, die deutlich erhöhte Miete auch zu bezahlen. In einer Marktwirtschaft ist nicht nur das Angebot, sondern auch die Nachfrage für die Preise verantwortlich.

4. Allgemeine Überlegungen

Die vorliegende Diskussion krankt daran, dass sie in erster Linie Sündenböcke produziert. Da ist zum einen der „geldgierige“ Vermieter, da ist zum anderen die „unverhältnismäßig handelnde“ Polizei. Sündenböcke führen aber dazu, dass von dem eigentlichen, grundlegenden Problem abgelenkt wird. So auch hier:

Nach der Süddeutschen Zeitung handelt es sich bei dem neuen Vermieter der Familie Gülbol um einen Berliner Immobilieninvestor. Investoren setzen Geld ein um es zu vermehren. Ob es sich dabei um Wohnungen, Getreide oder Filmrechte handelt, ist ihnen naturgemäß egal. Damit ist es ihnen auch egal, wer in den erworbenen Wohnungen wohnt, wie lange schon und so weiter.

Dieses grundlegende Problem durch Investoren kann man besonders gut bei Kapitalgesellschaften beobachten, insbesondere bei Aktiengesellschaften. Stellen wir uns ein Unternehmen vor, welches Medikamente herstellt. Der Gründer kann durchaus von der Idee beseelt sein, den Menschen mit seinen Medikamenten zu helfen. Stellen wir uns weiter vor, dieses Unternehmen benötigt für die Entwicklung eines neuen Medikamentes frisches Geld und entschließt sich eine Aktiengesellschaft zu werden und die Aktien am Kapitalmarkt zu verkaufen. Dies bedeutet eine dramatische Zäsur. Nunmehr ist das Unternehmen in der Hand anonymer Investoren, die nichts anderes im Sinn haben, als ihr Geld zu vermehren. Die Medikamente sind diesen Investoren egal. Die Führung des Unternehmens ist nunmehr von Rechts wegen verpflichtet, den Interessen dieser Investoren zu dienen. Das heißt, die Führung des Unternehmens muss seine Entscheidungen am Profit orientieren und nicht an dem ursprünglichen Ziel, den Menschen mit den Medikamenten zu helfen.

Sollte es sich bei dem Vermieter der Familie Gülbol tatsächlich um einen klassischen Investor handeln, so kann man davon ausgehen, dass es ihm lediglich um Geldvermehrung geht. Natürlich wird er seine Entscheidungen als Vermieter dann lediglich an diesem Interesse ausrichten. Moralische Erwägungen spielen keine Rolle.

Vor diesem Hintergrund scheint mir die richtige Antwort der Politik auf den Fall der Familie Gülbol diese zu sein: Eine Begrenzung der Mieterhöhungen in den betroffenen Bezirken. Das würde Wohnungen als Spekulationsobjekt weniger interessant machen und würde die Chance erhöhen Vermieter zu haben, die sich auch als Vermieter fühlen und nicht als Investoren.

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