Das Grundgesetz gilt (nicht für alle)

TSG Trans*sein in Deutschland

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Machtlosigkeit.

Das ist das erste Wort, das mir in den Kopf schießt, wenn ich über meinen Trans-Weg nachdenke.

Das zweite ist: langwierig.

Wenn man sich in irgendeiner Weise nicht mit dem Geschlecht identifizieren kann, das einem bei der Geburt zugewiesen wurde, gibt es meist drei große Bereiche, die Probleme verursachen.

Der erste ist: Mit sich selbst klarzukommen.

Auf der nächsten Ebene muss man mit der Gesellschaft klarkommen und um Akzeptanz kämpfen.

Die dritte Ebene ist die gesetzliche. Auf dieser Ebene kann man auf Akzeptanz vermutlich noch lange warten, dort scheitert es schon an der Anerkennung der Grundrechte.

Der Hauptgrund dafür (und auch dafür, dass viele Menschen viel zu lang kämpfen müssen, um überhaupt den oft ersten Schritt, die Verabreichung der richtigen Hormone zu erreichen) ist das Transsexuellengesetz, kurz TSG.

Der Name lässt schon auf höchste Aktualität schließen, das Gesetz trat 1981 in Kraft und wurde seitdem mehrmals in Teilen für verfassungswidrig erklärt.

Die Eckpunkte des Gesetzes, die für die Transition relevant sind, sind: Mindestens ein Jahr Therapie zur Verabreichung der richtigen Hormone, eineinhalb Jahre Therapie bis zur Aushändigung des Indikationsschreibens für die Mastektomie (für die man zusätzlich u.a. ein Gutachten braucht) und ein aufwändiges und kostenintensives Gerichtsverfahren mit mindestens zwei unabhängigen positiven Gutachten für die Vornamens- und Personenstandsänderung.

Habe ich Gutachten gesagt? Da war ja was. Ein Gutachten zu bekommen, heißt nicht, mal eben zum Hausarzt zu gehen, der einem etwas aufschreibt und damit ist die Sache erledigt.

Stattdessen darf man zu einem Gutachter (meist ein Arzt) gehen, seine gesamte Lebensgeschichte erzählen und dann darauf hoffen, dass dieser Mensch, der einen eine Stunde kennt, irgendetwas positives daraus bastelt. Anschließend darf man für diesen Spaß bis zu 1000€ zahlen.

„Aber halt“ denkt man sich dann. Gab es da nicht noch diese dritte Option?

Genau. Die sogenannte „Dritte Option“, §45b PStG ist ein ursprünglich für intergeschlechtliche Menschen gedachter Paragraph. Er besagt, dass Menschen mit einer „Variante der Geschlechtsentwicklung“, die dies von ihrem Arzt bescheinigt bekommen, über das örtliche Standesamt ihre Namen und Personenstand ändern können.

Nach dem Inkrafttreten des Paragraphen haben viele trans* Menschen versucht, das offensichtlich diskriminierende TSG zu umgehen und ihre NÄ/PÄ über die „Dritte Option“ für glorreiche 25€ zu machen.

So weit, so nachvollziehbar.

Doch das Innenministerium fand das leider gar nicht nachvollziehbar. Schließlich kann es doch nicht sein, dass Menschen selbst wissen, wer sie sind und welches Geschlecht sie haben! Wo kommen wir denn da hin?

Bis heute gibt es keine eindeutige rechtliche Definition des Begriffs „Variante der Geschlechtsentwicklung“. Trans* Menschen wird dadurch weiterhin das Leben schwer gemacht, ihr Geschlecht, ihre Identität und damit auch die Frage, wie intensiv sie diskriminiert werden, bleibt fremdbestimmt.

Abgesehen von der Tatsache, dass trans* Kindern und Jugendlichen ihre Transition bis zu ihrem 18. Lebensjahr vollkommen verwehrt wird, wenn nicht beide Elternteile ausreichend tolerant sind, weiß niemand so genau, mit welchem Recht Betroffene dazu verdonnert werden, sich durch Unmengen unverständlicher Regelungen, Gesetze und Gerichtsbeschlüsse zu wühlen und die unnötigen Kosten dafür, gesellschaftlich anerkannt zu werden, meist zu großen Teilen immernoch selbst tragen müssen (Egal ob sie dazu imstande sind oder nicht).

Dazu kommt, während des ganzen Weges von Menschen willkürlich beurteilt zu werden, die sich nie in dieser Situation befunden haben und sich selten sensibel und respektvoll verhalten.

Aber die Würde des Menschen ist in Deutschland zum Glück unantastbar.

Wir als größter linker Jugendverband in Deutschland dürfen und können das nicht so hinnehmen.

Deutschland braucht endlich ein dem Grundgesetz entsprechendes Gesetz für trans* Menschen.

Geschlecht darf nicht weiter fremdbestimmt bleiben, Leben muss für jede*n lebenswert werden.

Dieser Text ist von Martin. Er ist 17 Jahre alt und Schüler.

Dieser Beitrag ist die Meinung eines Linksjugend-Mitgliedes. In diesem Blog soll regelmäßig von Mitgliedern zu aktuellen Themen Stellung bezogen werden.

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